Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

so.

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1865 .

Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Prämierung von Schafvieh.

Am Mittwoch, den 27. März d. J.s wird in Ulm die jährliche Staats Prämierung für ausgezeichnetes Schafvieh vorgenommen.

Für diesen Zweck find folg. Bestimmungen gegeben:

1) Die ausgesetzten Preise sind:

u) für die besten, höchstens vierschauseligen Widder je zwei Preise zu 80 70

60 ^5, 50

d) für die besten, mindestens vierschaufeligen, höchstenssechsschaufeligen weiblichen Tiere je zwei Preise zu 70 60 50

40

zusammen 16 Preise mit 960

2) Die Preisbewerber müssen ihre Tiere am 27. März d. I., vormittags 8 Uhr, in Ulm auf dem Musterunqsplatz ausgestellt haben.

Der Platz für die Schafschau wird durch Anhängen an den Eingängen der Stadt bekannt gemacht werden.

-3) Die Preisbewerber haben obrigkeitlich beglau­bigte Zeugnisse beizubringen, daß ihre Tiere entweder von ihnen selbst oder doch im Inlands gezüchtet worden sind.

-4) Die Bewerber um die für weibliche Tiere ausgesetzten Preise haben wenigstens zwanzig Stück, darunter mindestens zehn Mutter­schafe mit ihren Lämmern auszustellen.

Bei der Zuerkennung der Widderpreise wird die Anzahl guter Zuchttiere, die der einzelne Bewerber zur Konkurrenz vorführt, berücksichtigt werden.

5) Bei Zuerkennung der Preise kommt sowohl die gute Beschaffenheit der Wolle, als auch die Reichwolligkeit, der Körperbau und die gute Pflege der Tiere in Anschlag.

>6) Diejenigen, welche im letzten Jahre in Heilbronn für Widder und Schafe einen Preis erhielten, können für die gleichen Tiere in diesem Jahre nicht als Bewerber auftreten.

Auch wird keinem Züchter mehr als ein Preis für Widder oder Schafe zuerkannt.

7) Die Mitglieder des Preisgerichts werden von der Zentralstelle ernannt.

8) Den Schafzüchtern, welchen einer der sechzehn Preise zuerkannt wird, wird der Preis auf dem im September d. I. abzuhaltenden landwirt­schaftlichen Hauptfest in Cannstatt eingehändigt. Auch haben die Preisträger eine kleinere An­zahl ihrer prämierten Tiere auf dem Fest in Cannstatt gegen eine ihnen zu reichende billige Reise-Entschädigung vorzuführen.

Stuttgart, den 27?Feb. 1895. v. Ow.

Nachstehend wird der Reiseplan der Ersatzkom­mission für das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirk Nagold zur öffentlichen Kennt- mis gebracht:

am 3. April Musterung in Wildberg,

,, 4. Altensteig,

5. Nagold,

6. Losung Nagold.

Die im Borjahr neu geregelte Einteilung der Musterungsbezirke bleibt für Heuer und künftig bestehen.

Nähere Bekanntmachung folgt.

Nagold, den 5. März 1895.

Der Civiloorsitzende der Ersatzkommission:

Oberamtmann Vogt.

Den Ortsvorstehern

werden folgende Bestimmungen zur Nachachtung bekannt gegeben:

1) Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflicht­jahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohn­sitz verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl dem Ortsvorsteher des Abgangsorts als auch des Ankunftsorts spä-

All "

O. 8 25"Ziff. 9Z '

2) Mcldeversäumnifse der Militärpflichtigen sind von den Ortsvorstehern auf Grund 8 25 Ziff. 11 der Wehrordnung zu rügen.

3) Bei der Anmeldung von Militärpflichtigen haben

die Ortsvorsteher sich genau zu überzeugen, daß die Angemeldeten auch thatsiichlich in der Ge­meinde sich aufhalten und nicht anderwärts: gestellungspflichtig sind. I

Von Scheinmeldungen und Scheinverzügen,! insbesondere zwischen dem Musterungs- und j Aushebungs-Geschäft, ist dem Oberamt unge-j säumt Anzeige zu erstatten. !

4) Von jeder im ferneren Verlauf des Jahres ^ stattfindenden Aufnahme eines Militärpflichtigen in die Stammrollen, von jeder darin vorge­nommenen Veränderung, von jeder Bestrafung und von jeder An- und Abmeldung eines Mi- ^ litärpflichtigen infolge Aufenthaltswechsels ist j dem Oberamt sofort entsprechende Mitteilung ^ erforderlichen Falls mittelst Auszugs aus der Stammrolle zu machen. (W.-O. 8 46 i Ziff. 13 u. Min.-Amtsbl. v. 1877 S. 99/100.^

Mit jeder Anmeldung ist der letzte (vor­malige) Aufenthaltsort des Militärpflichtigen § anzuzeigen und bis nach beendigtem Aushe-j Hebungsgeschäft jeder Ncuanmcldung gemusterter Militärpflichtigen deren Losungsschein beizu­schließen.

5) Die Streichung eines Mannes in der Rekru­tierungsstammrolle darf nur mit Genehmigung des Civilvorsitzenden der Ersatzkommission statt­finden. (W.-O. 8 46 Ziff. 14.)

Nagold, den 7. März 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Zufolge Erlasses der K. Kreis-Regierung ist

in denjenigen Gemeinden, in welchen die Höhe der Betriebskapitale den derzeitigen Verhältnissen nicht mehr entspricht, eine Neufestsetzung des Betriebska­pitals herbeizuführen und der bezügliche Beschluß der Gemeindekollegien abgesondert zur Genehmigung Pe­tzer vorzulegen.

Den 7. März 1895.

_ K. Oberamt. Vogt.

Die Ortsvorsteher

werden beauftragt, für rechtzeitige Vornahme «m s Neuwahlen derjenigen öffentlichen Rechner, deren Wahlperiode am 31. ds. Mts. abläuft, zu sorgen, über etwaige Aenderungen in den Anstellungs- m»d Kautionsverhältnissen Beschlüsse der Verwaltungs­behörden herbeizuführen und bis 1. April Vorlage anher zu machen.

Den 7. März 1895.

_ K. Oberamt. Vogt.

Nagold

Die Verwaltungs-Aktuare

werden aufgefordert, bis 25. d. Mts. hieher anAt- zeigen, daß die Tagbücher, Rapiate und AbrechnungK- bücher pro 1. April 1895/96 angelegt und den Rechnern übergeben sind. Die Tagbücher sind vor der Ausfolge an die Rechner zu paginieren.

Den 7. März 1895. K. Oberamt. Vogt.

Der nachgenanute Kandidat ist u. a, zu der diesjlihr.

niederen Justizdienstprüfung für zulassungsfähig erkanrN worden: Karl Killinger von Haiterbach.

Gestorbeu.

Eugen Lemperle, Epsendorf a. N. Karl Bühl, Calw. Marie Strinz, Calw. Pauline Mezger, Calw. Aiwa Reuter, geb. Strohhäcker, Ebingen. Chr. Link, Hirsch­wirt, Kay-Waldhausen. Sophie, Ehefrau des Gottlob Raufer, (Ragold) in Friedrichsthal, 57 Jahre alt.

Nagold.

Die Ortsvorsteher u. Verwaltungs-Aktuare

werden aufgefordert, die Etats für das Rechnungs­jahr 1. April 1895/96 zu entwerfen, auf der ersten Seite des Gemeindectats den Staatssteuer- sowie den fingierten Betreff, den Amtsschadensbetreff und die Gemeindeschadensumlagesumme pro 1894/95 anzu­geben. eine Uebersicht über den Vermögensstand, über die Grundstocks- und Restverwaltung nach der letzten Rechnung, sowie eine vorläufige Vermögensberechnung von der Rechnungsperiode 1894/95 beizufügen, die Armen-Etats unter Beiziehung der Ortsgeiftlichen festzustellen, erhebliche Abweichungen der Etatssätze überhaupt gegenüber dem Vorjahre unter Bemerkungen zu erläutern, wo Schuldentilgungs- und Grundstocks­ergänzungspläne bestehen, genau zu untersuchen, ob sie in den Etatsjahren 1893/94 und 1894 95 einge­halten worden und etwaige Rückstände neben der planmäßigen Tilgungs- oder Ergänzungsrate in die neuen Etats aufzunehmen, geeignete Beschlüsse der Kollegien über die Etatssätze, Umlagesummen, Rest­mittelsverwendung oder Betriebskapital-Ergänzung herbeizuführen und die Etats mit den Beschlüssen in doppelter Fertigung bis 1. Mai d. I. zur Prü­fung und Genehmigung einzusenden.

Der A-reßentwurf der Kammer der Abgeordneten an den König

hat folgenden Wortlaut:

1) Für den gnädigen Willkomm, den Eure Ma­jestät der Ständeversammlung entboten haben, sprechen wir unfern ehrfurchtsvollen Dank aus. Tie vom Throne an uns gerichteten Worte vergegenwärtigen uns bei Beginn der Landtagsperiode die Bedeutung der Aufgaben, die im Dienste des Vaterlandes unserer harren.

2) Wir erwidern die Thronrede, indem wir «och bestem Wissen und Gewissen die vornehmlichften Erwartungen zum Ausdruck bringen, welche die Be­völkerung auf diese Gesetzgebungsperiode und auf die Thätigkeit der Volksvertreter setzt.

3) Wir glauben, dadurch zugleich dem Wussch Eurer Majestät nach einer Klärung der Anschauungen zu entsprechen und hoffen, die parlamentarischen Geschäfte der Kgl. Staalsregierung zu vereinfachen, indem wir unsere Ueberzeugung und Stellungnahme bezüglich der schwebenden Fragen zusammenfaffen.

I.

4) Eine Revision der Verfassung ist zeitgemäß und geboten. Als die geeignete Grundlage erachten wir für die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses eine Aufhebung der Vorrechte der Geburt und des Amts um einen Ersatz der hiernach ausfallenden Mitglieder durch Abgeordnete, welche in größeren Kreisen durch das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Stimmrecht gewählt würden. D rn Vorschläge zum Schutze der Minderheiten, diese Ali- geordnete durch Proportionalwahlen zu berufen, hätten wir, wenn er von der Kgl. Staatsregiermrg