Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Benrk Nagvld.

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Samstag 26 . Januar

Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zecke

aus gewöhnt. Schrift bei einmaliger Ein­rückung 9 bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

Amtliches.

An die Distriktswahlkoinmissionen, betr. die Landtagsabgeordneten-Wahl.

Unter Bezugnahme auf die im vorbenannten Be­treff bereits ergangenen Bekanntmachungen wird, hiemit weiter darauf hingewiesen, daß j

1) für die Vornahme der Wahl ^

Freitag der 1. Februar d. I. festgesetzt ist und die Wahlhandlung genau 10 Uhr vormittags eröffnet und genau 6 Uhr abends ge­schlossen wird.

2) Spätestens 3 Tage vor der Wahlhandlung, also spätestens am Dienstag den 29. Januar, ist in jeder Gemeinde der Name des Distrikts-Wahl-Com- miffärs und dessen Stellvertreters, das Lokal, in welchem die Wahl stattfindet, der Tag der Wahl, sowie die Zeit des Anfangs und des Schlusses der Abstimmung von dem Ortsvorsteher auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.

(Ein Plakat zum Anheften am Rathaus ist den Ortsvorstehern zugegangen. Eine Vollzugs-Anzeige, wozu die Ortsvorsteher Formulare besitzen, ist un­fehlbar bis 29. ds. Mts. einzusenden.

Die Wahlvorsteher werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß sie zu der Wahlhandlung neben einem von ihnen zu bestellenden Protokoll­führer 36 Beisitzer beizuziehen haben und daß den Wählern der Zutritt zu der gesamten Wahlhandlung, einschließlich der Eröffnung der Stimmzettel, freisteht.

Hinsichtlich der Vornahme der Wahlhandlung, ber Zeit des Beginnes und Schluffes ver Abstimmung, der Beschaffenheit der Stimmzettel, Erledigung der sich etwa ergebenden Anstände, Ungiftigkeit der Stimmzettel, wird auf die Bestimmungen der Art. 12, 13, 13u bis 18e des Gesetzes vom 16. Juni 4882, betreffend Aenderungen des Landtagswahl­gesetzes vom 26. März 1868 und HZ 1122 der Minist.-Verfg. vom 6. Nov. 1882, Reg.-Bl. Seite -345, zur genaueu Nachachtung hingewiesen und noch insbesondere bemerkt, daß

u) ein Abdruck des Wahlgesetzes und der In­struktion hiezu im Wahllokal aufzulegen ist und sich die Kommission unmittelbar vor Be- j ginn der Wahl zu überzeuge» hat, daß die Wahl-Urne leer ist; >

b) daß die Wahlhandlung genau um 10 Uhr zu eröffnen und um 6 Uhr zu schließen ist und nach dieser Zeit insbesondere auch solche Wähler nicht mehr zur Abstimmung zugelassen werden dürfen, welche schon vor 6 Uhr ins Wahllokal eingetreten waren und aus irgend einem Grunde nicht zur Wahl-Urne gelangt sind; e) eine Unterbrechung der Wahlhandlung, zu welcher auch die an die Abstimmung sich an­schließende Feststellung des Distriktswahlresul­tats gehört, von der Kommission unter keinen Umständen zugelassen werden darf;

6) der Wahlvorsteher und Protokollführer dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleich­zeitig entfernen. Verläßt einer von ihnen vor­übergehend das Wahllokal, so ist mit seiner zeitweiligen Vertretung ein anderes Mitglied der Distrikts-Wahlkommission zu beauftragen; e) bei der Wahl ist Jeder unbedingt zurückzuweisen, dessen Name in der Wählerliste nicht enthalten ist, mag auch die Uebergehuug im offenbarsten Versehen ihren Grund haben; ck) der Wahlvorsteher nimmt den zusammenge­falteten, den verzeichnten Namen verdeckenden Stimmzettel in Empfang und legt solchen, nachdem er sich zuvor Ueberzeugung verschafft,

daß der Wähler in die Wahlliste eingetragen

ist, in die Wahlurne und läßt den abstimmen­den Wähler in der Wählerliste vermerken. Bei der Stimmzählung nimmt der Protokollführer den Namen jedes Kandidaten in das Protokoll aus, vermerkt neben demselben jede dem Kan­didaten zufallende Stimme und zählt dieselbe laut. In gleicher Weise führt einer der Bei­sitzer eine Gegenliste.

(Formularien zu einem Wahl-Protokoll und einer Gegenliste sind den Wahlvorstehern zu­gegangen.)

Beim Schluß der Wahlhandlung ist das Pro­tokoll, die Wählerliste, sowie die Gegenliste von der Distrikts-Wahl-Commission nach Vorschrift zu beur­kunden, woraus Wählerliste, Wahl-Protokoll und Ge­genliste mit sämtlichen zugehörigen Schriftstücken (Stimmzettel, über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit es einer Beschlußfassung der Wahlkommission bedurft hat, mit fortlaufenden Nummern versehen) von dem Wahlvorsteher ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig wohl versiegelt an das Oberamt einzusenden sind, daß solche dem letzteren spätestens am Vormittag des auf den Wahltag folgenden Tages, also am Samstag den 2. Februar d. I. mittags 12 Uhr, zukommen.

Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Aus­führung dieser Vorschrift verantwortlich.

Nagold, den 23. Januar 1896. _ K. Oberamt. Vogt.

Nagold.

An die lOrtsvorsteher, das Schneebahnen betreffend.

Die Ortsvorsteher werden angewiesen, dafür zu sorgen, daß die Nachbarschastsstraßen stets ordnungs­mäßig gebahnt sind und daß von den Straßenwärtern nach ihrer Instruktion Ausweichestellcn angelegtwerden.

Das Oberamt erwartet, daß keinerlei Anlaß zu Beschwerden gegeben wird. Etwaige Säumnis müßte streng gerügt werden. Die Frohnmeister und Straßen­wärter sind hieraus urkundlich hinzuweisen.

Den 23. Januar 1895.

_K. Oberamt. Vogt.

Bekannt,nachrrirg.

In Sulz und Effringen ist die Maul- und Klauenseuche wieder erloschen.

Nagold, den 23. Januar 1895. _ K. Oberamt. Vogt.

Bekanntmachung.

Die über die Gemeinden Effringen, Gültlingcn, i Nothfelden, Sulz und Wildücrg wegen der Maul- und Klauenseuche verfügten außerordentl. Maßnahmen (s. Gesellschafter Nr. 3 und 6) sind heute wieder aufgehoben ^ worden, was die Ortsvorsteher der betr. Gemeinden alsbald in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kennt­nis zu bringen haben.

Nagold, den 23. Januar 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Gestorben.

I. Christof Wied maier, Markgröningen. Regine Herrmann, Jlshofen. Dr. med. Hermann Pflüger, Mergentheim.__

Kaisers Geburtstag.

Gott segne den Kaiser!" ist der Segenswunsch, der allenthalben mit Macht die deutschen Herzen bewegt oder doch bewegen sollte. Vor wenigen Tagen feierten wir den Geburtstag des Deutschen Reichs, die Wiederkehr des Tages, an dem Kaiser Wilhelm I. nach blutigem Krieg und glorreichem Sieg die seit

mehr denn 60 Jahren ruhende Kaiserwürde erneuert

und übernommen hat. Morgen feiern wir den Ge­burtstag des heutigen Trägers der Kaiserkrone, Wilhelm II., der in Würde und Bürde, in Gaben und Ausgaben der Erbe des Heimgegangenen großen Kaisers ist.

Als vor 24 Jahren der einmütige Ruf der deutschen Fürsten und freien Städre dem deutschen Volk wieder einen Kaiser erkürte, da ging ein Brausen der Begeisterung du ich unsere deutschen Stämme, hlnd jetzt, 24 Jahre später, konnten deutsche Volks­vertreter es wagen, der kaiserlichen Majestät im deutschen Reichstage die schuldige Ehrerbietung zu verweigern! Deutsches Volk, wohin bist du ge­kommen?

Als die Kaiserwürde 1806 in den Staub sank, lag die Schuld zumeist bei den Fürsten, die den Ruhm und den Glanz ihres Hauses höher stellten, als das gemeinsame deutsche Vaterland. Der deutsche Kaiser voran war längst kein deutscher Kaiser mehr, und die Rheinbundsfürsten scheuten sich nicht, wachsen und gedeihen zu wollen von Napoleons Gnaden. Allmählich rang sich bei Preußens Königen der Ge­danke durch, das es Preußens Pflicht und Recht sei, Vorkämpfer des ganzen Deutschlands zu sein; und nach manchen inneren und äußeren Kämpfen war endlich 1870 die Waffenbrüderschaft der deutschen Stämme so mächtig, daß Deutschlands Fürsten ins­gesamt, getragen von der Begeisterung des geeinigten deutschen Volkes, einmütig dort in Versailles der Heldengestalt des wahrhaft deutschen Kaisers ent­gegen jubelten. Und die Treue, die sie dort gelobt, haben sie gehalten in guten und bösen Tagen, wie dem Ahnherrn so dem Erben.

Und das deutsche Volk? Reicher Lohn siel ihm für seine Waffenthaten in den Schoß. Die Reichs­verfassung räumte ihm den Hauptanteil ein an der Reichsregierung. Das allgemeine Wahlrecht war der Lohn für seine Waffenbrüderschaft. Herrlichen Tagen schien das Reich entgegenzugehen, das im Herzen des ganzen Volks so fest begründet war. Aber wie kam's? Bald war die Begeisterung verflogen und an ihre Stelle trat bei so vielen die Unzufriedenheit. Das menschliche Herz ist ein trotzig und verzagt Ding! Die Ideale schwanden in unserer realen Zeit dahin, wie der Schnee vor der Sonne. Der alte Erbfehler des deutschen Volks. Uneinigkeit und Zerrissenheit, begann seine Arbeit. In immer mehr Parteien zerfiel das Volk, immer niehr ließ es Steine ausbröckeln aus seinen Mauern, und sogar die Geister des Umsturzes hielt es nicht fern von seinem Reichstag, in dem sie nun donnernd anstürme» gegen Religion und Ordnung, Zucht und Sitte, Thron und Altar, ja sogar pochend auf die eigene Unverletzlichkeit gegen die unverletzliche Person des Kaisers von Gottes Gnaden.

Fürwahr! Es ist weit gekommen in 24 Jahren, und es thut not, daß wir an einem Kaisertag, wie morgen, stille stehen und uns wieder besinnen, was wir unserem Kaiser und den deutschen Fürsten schuldig sind. Möge der heutige Kaiserlag die Massen unter unsern Volksgenossen aufrütteln, daß sie sich wieder der Pflicht bewußt werden, kräftig zu wirken für Kaiser und Reich in:Treue um Treue:"

Tuges-HlemgkeiLett.

Deutsches Neich.

Nagold. Dem Einsender des Feuerwehrartikels in istr. 11 d. Bl. zur Erwiderung, daß seineStich­worte" viel eher auf seine Persönlichkeit verwendbar