Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Benrk Nagvld.
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Samstag 26 . Januar
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aus gewöhnt. Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
Amtliches.
An die Distriktswahlkoinmissionen, betr. die Landtagsabgeordneten-Wahl.
Unter Bezugnahme auf die im vorbenannten Betreff bereits ergangenen Bekanntmachungen wird, hiemit weiter darauf hingewiesen, daß j
1) für die Vornahme der Wahl ^
Freitag der 1. Februar d. I. festgesetzt ist und die Wahlhandlung genau 10 Uhr vormittags eröffnet und genau 6 Uhr abends geschlossen wird.
2) Spätestens 3 Tage vor der Wahlhandlung, also spätestens am Dienstag den 29. Januar, ist in jeder Gemeinde der Name des Distrikts-Wahl-Com- miffärs und dessen Stellvertreters, das Lokal, in welchem die Wahl stattfindet, der Tag der Wahl, sowie die Zeit des Anfangs und des Schlusses der Abstimmung von dem Ortsvorsteher auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
(Ein Plakat zum Anheften am Rathaus ist den Ortsvorstehern zugegangen. Eine Vollzugs-Anzeige, wozu die Ortsvorsteher Formulare besitzen, ist unfehlbar bis 29. ds. Mts. einzusenden.
Die Wahlvorsteher werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß sie zu der Wahlhandlung neben einem von ihnen zu bestellenden Protokollführer 3—6 Beisitzer beizuziehen haben und daß den Wählern der Zutritt zu der gesamten Wahlhandlung, einschließlich der Eröffnung der Stimmzettel, freisteht.
Hinsichtlich der Vornahme der Wahlhandlung, ber Zeit des Beginnes und Schluffes ver Abstimmung, der Beschaffenheit der Stimmzettel, Erledigung der sich etwa ergebenden Anstände, Ungiftigkeit der Stimmzettel, wird auf die Bestimmungen der Art. 12, 13, 13u bis 18e des Gesetzes vom 16. Juni 4882, betreffend Aenderungen des Landtagswahlgesetzes vom 26. März 1868 und HZ 11—22 der Minist.-Verfg. vom 6. Nov. 1882, Reg.-Bl. Seite -345, zur genaueu Nachachtung hingewiesen und noch insbesondere bemerkt, daß
u) ein Abdruck des Wahlgesetzes und der Instruktion hiezu im Wahllokal aufzulegen ist und sich die Kommission unmittelbar vor Be- j ginn der Wahl zu überzeuge» hat, daß die Wahl-Urne leer ist; >
b) daß die Wahlhandlung genau um 10 Uhr zu eröffnen und um 6 Uhr zu schließen ist und nach dieser Zeit insbesondere auch solche Wähler nicht mehr zur Abstimmung zugelassen werden dürfen, welche schon vor 6 Uhr ins Wahllokal eingetreten waren und aus irgend einem Grunde nicht zur Wahl-Urne gelangt sind; e) eine Unterbrechung der Wahlhandlung, zu welcher auch die an die Abstimmung sich anschließende Feststellung des Distriktswahlresultats gehört, von der Kommission unter keinen Umständen zugelassen werden darf;
6) der Wahlvorsteher und Protokollführer dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig entfernen. Verläßt einer von ihnen vorübergehend das Wahllokal, so ist mit seiner zeitweiligen Vertretung ein anderes Mitglied der Distrikts-Wahlkommission zu beauftragen; e) bei der Wahl ist Jeder unbedingt zurückzuweisen, dessen Name in der Wählerliste nicht enthalten ist, mag auch die Uebergehuug im offenbarsten Versehen ihren Grund haben; ck) der Wahlvorsteher nimmt den zusammengefalteten, den verzeichnten Namen verdeckenden Stimmzettel in Empfang und legt solchen, nachdem er sich zuvor Ueberzeugung verschafft,
daß der Wähler in die Wahlliste eingetragen
ist, in die Wahlurne und läßt den abstimmenden Wähler in der Wählerliste vermerken. Bei der Stimmzählung nimmt der Protokollführer den Namen jedes Kandidaten in das Protokoll aus, vermerkt neben demselben jede dem Kandidaten zufallende Stimme und zählt dieselbe laut. In gleicher Weise führt einer der Beisitzer eine Gegenliste.
(Formularien zu einem Wahl-Protokoll und einer Gegenliste sind den Wahlvorstehern zugegangen.)
Beim Schluß der Wahlhandlung ist das Protokoll, die Wählerliste, sowie die Gegenliste von der Distrikts-Wahl-Commission nach Vorschrift zu beurkunden, woraus Wählerliste, Wahl-Protokoll und Gegenliste mit sämtlichen zugehörigen Schriftstücken (Stimmzettel, über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit es einer Beschlußfassung der Wahlkommission bedurft hat, mit fortlaufenden Nummern versehen) von dem Wahlvorsteher ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig wohl versiegelt an das Oberamt einzusenden sind, daß solche dem letzteren spätestens am Vormittag des auf den Wahltag folgenden Tages, also am Samstag den 2. Februar d. I. mittags 12 Uhr, zukommen.
Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Ausführung dieser Vorschrift verantwortlich.
Nagold, den 23. Januar 1896. _ K. Oberamt. Vogt.
Nagold.
An die lOrtsvorsteher, das Schneebahnen betreffend.
Die Ortsvorsteher werden angewiesen, dafür zu sorgen, daß die Nachbarschastsstraßen stets ordnungsmäßig gebahnt sind und daß von den Straßenwärtern nach ihrer Instruktion Ausweichestellcn angelegtwerden.
Das Oberamt erwartet, daß keinerlei Anlaß zu Beschwerden gegeben wird. Etwaige Säumnis müßte streng gerügt werden. Die Frohnmeister und Straßenwärter sind hieraus urkundlich hinzuweisen.
Den 23. Januar 1895.
_K. Oberamt. Vogt.
Bekannt,nachrrirg.
In Sulz und Effringen ist die Maul- und Klauenseuche wieder erloschen.
Nagold, den 23. Januar 1895. _ K. Oberamt. Vogt.
Bekanntmachung.
Die über die Gemeinden Effringen, Gültlingcn, i Nothfelden, Sulz und Wildücrg wegen der Maul- und Klauenseuche verfügten außerordentl. Maßnahmen (s. Gesellschafter Nr. 3 und 6) sind heute wieder aufgehoben ^ worden, was die Ortsvorsteher der betr. Gemeinden alsbald in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen haben.
Nagold, den 23. Januar 1895.
K. Oberamt. Vogt.
Gestorben.
I. Christof Wied maier, Markgröningen. Regine Herrmann, Jlshofen. Dr. med. Hermann Pflüger, Mergentheim.__
Kaisers Geburtstag.
„Gott segne den Kaiser!" ist der Segenswunsch, der allenthalben mit Macht die deutschen Herzen bewegt oder doch bewegen sollte. Vor wenigen Tagen feierten wir den Geburtstag des Deutschen Reichs, die Wiederkehr des Tages, an dem Kaiser Wilhelm I. nach blutigem Krieg und glorreichem Sieg die seit
mehr denn 60 Jahren ruhende Kaiserwürde erneuert
und übernommen hat. Morgen feiern wir den Geburtstag des heutigen Trägers der Kaiserkrone, Wilhelm II., der in Würde und Bürde, in Gaben und Ausgaben der Erbe des Heimgegangenen großen Kaisers ist.
Als vor 24 Jahren der einmütige Ruf der deutschen Fürsten und freien Städre dem deutschen Volk wieder einen Kaiser erkürte, da ging ein Brausen der Begeisterung du ich unsere deutschen Stämme, hlnd jetzt, 24 Jahre später, konnten deutsche Volksvertreter es wagen, der kaiserlichen Majestät im deutschen Reichstage die schuldige Ehrerbietung zu verweigern! Deutsches Volk, wohin bist du gekommen?
Als die Kaiserwürde 1806 in den Staub sank, lag die Schuld zumeist bei den Fürsten, die den Ruhm und den Glanz ihres Hauses höher stellten, als das gemeinsame deutsche Vaterland. Der deutsche Kaiser voran war längst kein deutscher Kaiser mehr, und die Rheinbundsfürsten scheuten sich nicht, wachsen und gedeihen zu wollen von Napoleons Gnaden. Allmählich rang sich bei Preußens Königen der Gedanke durch, das es Preußens Pflicht und Recht sei, Vorkämpfer des ganzen Deutschlands zu sein; und nach manchen inneren und äußeren Kämpfen war endlich 1870 die Waffenbrüderschaft der deutschen Stämme so mächtig, daß Deutschlands Fürsten insgesamt, getragen von der Begeisterung des geeinigten deutschen Volkes, einmütig dort in Versailles der Heldengestalt des wahrhaft deutschen Kaisers entgegen jubelten. Und die Treue, die sie dort gelobt, haben sie gehalten in guten und bösen Tagen, wie dem Ahnherrn so dem Erben.
Und das deutsche Volk? — Reicher Lohn siel ihm für seine Waffenthaten in den Schoß. Die Reichsverfassung räumte ihm den Hauptanteil ein an der Reichsregierung. Das allgemeine Wahlrecht war der Lohn für seine Waffenbrüderschaft. Herrlichen Tagen schien das Reich entgegenzugehen, das im Herzen des ganzen Volks so fest begründet war. Aber wie kam's? — Bald war die Begeisterung verflogen und an ihre Stelle trat bei so vielen die Unzufriedenheit. Das menschliche Herz ist ein trotzig und verzagt Ding! Die Ideale schwanden in unserer realen Zeit dahin, wie der Schnee vor der Sonne. Der alte Erbfehler des deutschen Volks. Uneinigkeit und Zerrissenheit, begann seine Arbeit. In immer mehr Parteien zerfiel das Volk, immer niehr ließ es Steine ausbröckeln aus seinen Mauern, und sogar die Geister des Umsturzes hielt es nicht fern von seinem Reichstag, in dem sie nun donnernd anstürme» gegen Religion und Ordnung, Zucht und Sitte, Thron und Altar, ja sogar — pochend auf die eigene Unverletzlichkeit — gegen die unverletzliche Person des Kaisers von Gottes Gnaden.
Fürwahr! Es ist weit gekommen in 24 Jahren, und es thut not, daß wir an einem Kaisertag, wie morgen, stille stehen und uns wieder besinnen, was wir unserem Kaiser und den deutschen Fürsten schuldig sind. Möge der heutige Kaiserlag die Massen unter unsern Volksgenossen aufrütteln, daß sie sich wieder der Pflicht bewußt werden, kräftig zu wirken für Kaiser und Reich in: „Treue um Treue:"
Tuges-HlemgkeiLett.
Deutsches Neich.
Nagold. Dem Einsender des Feuerwehrartikels in istr. 11 d. Bl. zur Erwiderung, daß seine „Stichworte" viel eher auf seine Persönlichkeit verwendbar