Der GklrlljWcr.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

134.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 Pfg., in dem Bezirk 1 Mk., außerhalb des Bezirks 1 Mk. 20 Psg. Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Donnerstag 15. Movemöer

Jnsertionsgebühr für die lspaltige Heile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 Pfg., bei mehrmaliger je 6 Pfg.

IdUL.

Die erledigte evang. Pfarrei Baiereck-Schlichten, ^ Dek. Schorndorf, wurde dem Pfarrverweser Paul SchlaichI i.l Zwerenberg, Dek. Calw übertragen.

Gestorben.

Gustav Kiferle, Werkmeister, Reutlingen. Wilhelm Erbe, Apotheker, Oehringen. Dorethea Erhardt, Böb­lingen. Maria Wetzet, Eßlingen.

Gages-Memgkeiten.

Deutschen Ueich.

t. Alten steig, 12. 'Nov. Einer Einladung des H. Stadtpfarrer Hetterich folgend versammel­ten sich am Freitag abend die hiesigen Beamten und Bürger im Gasthaus zum grünen Baum zu der Ab­schiedsfeier des nach Geislingen an das dortige Real- lyceum beförderten H. Präzeptors Knödel. Die zahlreiche Versammlung war ein sprechender Be­weis davon, daß sich der Scheidende während seiner achtjährigen hiesigen Wirksamkeit manche Verehrer und Freunde erworben hat. H. Stadtpf. Hetterich anerkannte in dankenden Worten den unverdrossenen Fleiß und das praktische Geschick, das H. Präzeptor Knödel als Lehrer an der Lateinschule gezeigt habe. Seine Schule sei stets im besten Stand gewesen, und manche seiner Schüler seien mit tüchtigen Kenntnissen ausgestattet in höhere Lehranstalten von hier aus eingetreten. Auch der gediegenen Vorträge, die H. Präzeptor Knödel im Gewerbeverein und bei patrio­tischen Festen gehalten hat, gedachte lobend Herr Stadtpf. Hetterich. Die herzlichen Glückwünsche sei­ner hiesigen Schüler, deren Eltern sowie der gesamten hiesigen Bürgerschaft begleiten den Scheidenden mit feiner Familie in den Ort seiner ferneren Wirksam­keit. Gerührt dankte H. Präzeptor Knödel den An­wesenden für ihr zahlreiches Erscheinen, dem Lieder­kranz für die schönen Gesänge, H. Stadtpf. Hetterich für die freundlichen Worte der Anerkennung. Er schloß mit einem Hoch auf Altensteig und seine Be­wohner. H. Holzhändler Maier, Vorstand des hies. Gewerbevereins, dankte dem Scheidenden für die belehrenden Vorträge, die derselbe in den Bür­gerversammlungen hielt. Herr Kammeralverwalter Schmid gedachte in humoristischer Weise der Ver­dienste des Scheidenden, die sich derselbe in Beschaffung geeigneter Schriften für den hiesigen Leseverein er­worben habe. H. Kollaborator Bolay rühmte die Kollegialität des H. Präzeptor Knödel, der jederzeit mit freundlicher Beratung seinen Kollegen an die Hand gegangen sei. Außer den trefflichen Vorträgen des hiesigen Liederkranzes erklängen auch noch manche gemeinschaftliche Gesänge. So nahm der ganze Ab­schiedsabend für den abziehenden Herrn Präzeptor Knödel einen sehr ehrenden Verlauf.

Tübingen, 11. Noo. Am Mittwoch wird das K. Hoflager von Stuttgart nach Bebenhausen, der prächtigen ehemaligen Cistercienser-Abtei, verlegt, und frohes Jagdleben zieht in den Schönbuch wieder ein. Einer der ersten Jagdgäste des Königs ist der Fürst von Hohenzollern, der am Mittwoch in Beben­hausen eintrifst.

Stuttgart, 12. Nov. (Ev. Landessynode. 15. Sitzung.) Kommissäre: Präs. v. Gemmingen, Prä­lat v. Wittich, Oberkonsistorial-Räte Krafft und Römer. Abg. Dr. Bosfert: Der Beschluß vom 5. Nov. betr. die obligatorische Einführung der Schulbibel müsse die treuesten Kirchenglieder aufs Schmerzlichste berühren. Die Hinausvotierung der Vollbibel könnte eine Zertrümmerung der Landes­kirche herbeiführen, was er für ein nationales Un­glück halten würde. Redner stellt den Antrag: Hohe Synode wolle erklären, daß der Beschluß vom 5.

Nov. d. I., die ev. Landessynode wolle die hohe

Oberkirchenbehörde bitten, darauf hinzuwirken, daß ein Bibellesebuch, welches das neue Testament voll­ständig, das alte im Auszug enthält, zum Gebrauch in den evang. Schulen des Landes hergestellt werde, nur einen fakultativen Gebrauch des Bibellesebuchs und in keiner Weise einen Zwang in Aussicht nehmen wollte. Kopp ist der Ansicht, daß der Ausdruck zum Gebrauch in den Schulen" allerdings näher interpretiert werden sollte. Es gehe daraus nicht klar hervor, ob fakultative oder obligatorische Ein­führung der Schulbibel ausgesprochen sei. Der G:- genstand wird an die Kommission zurückverwiesen. Ziff. 2 der Tagesordnung. Abg. Preuner begrün­det in eingehender Weise folgenden Antrag. Die Synode beantragt, daß Abs. 2 des tz 8 des Pen­sionsstatuts vom 12. März 1878 folgende Fassung erhält: Hiezu tritt bei Geistlichen, welche nach Zurück­legung des 25. Lebensjahres auf einer vierteljährig kündbaren Stelle im inländischen Staats- oder Schul­dienst angestellt oder als im akademischen Lehrbuch stehende Privatdocenten thätig waren, sowie bei sol­chen, welche im vaterländischen unständigen Kirchen­dienste oder in der Stellung eines Repetenten an einem evangelisch-theologischen Seminar gedient haben, sobald von diesen die II. theologische Dienstprüfung erstanden worden ist, ihre nach Vollendung des 25. Lebensjahres zugebrachte Dienstzeit. Pfr. Voller will den Repetenten am Pensionat in Heilbronn auch berücksichtigt wissen. Pfr. Gußmann spricht gleich­falls im Sinne des Antrags. O.-C.-R. Römer will nicht näher auf den Gegenstand eingehen, bemerkt aber, daß das Pensionat in Heilbronn nicht unter die öffentlichen Anstalten falle. Abg. Haag bean­tragt Verweisung an die Kommission für ökonomische Gegenstände, was auch beschlossen wird. Ziff. 3 der Tagesordnung Antrag Elben u. Gen. auf Ein­berufung der Landessynode nach je 3 Jahren. Abg. Dr. Egelhaaf erstattet namens der Kommission Be­richt und erörtert eingehend die Gründe für und gegen. Das kirchl. Leben würde durch öftere Ta­gung der Synode jedenfalls gekräftigt. Durch nur 6jährige Tagung kommt die Synode in Vergessen­heit und es kann ein Stillstehen oder doch eine Hem­mung des ganzen Organismus die Folge sein. Auch anderwärts ist 3jährige Tagung Angeführt. An Stoff wird es nie fehlen. Die Zeiten sind vorbei, wo die Kirche nur von oben geleitet und regiert werden kann. Die Kommission kommt mit 7 gegen 2 Stimmen zu dem Antrag: Die Synode tritt or­dentlicherweise je nach 3 Jahren zusammen. Jedoch fällt die 2. ordentliche Versammlung aus, wenn die Synode in der ersten Sitzungsperide mehr als ein­mal berufen worden ist, oder wenn das Kirchen­regiment mit Zustimmung des Synodal-Ausschuffes beschließt, von der Einberufung der Synode Umgang zu nehmen. Reg.-Rat Huzel (Mitberichterstatter) begründet den 2. Satz des Kommissionsantrags (s. oben). Abg. Elben erklärt sich mit dem 2. Satz, welcher seinen Antrag beschränkt, einverstanden. Präs. v. Gemmingen: Das Kirchenregiment hält am bisherigen gesetzlichen Zustande fest, solange kein triftiger Grund für eine Abänderung vorgebracht werde. Mit den Gründen gegen den Antrag Elben haben es die Berichterstatter doch etwas leicht ge­nommen. Man solle eine vor 6 Jahren getroffene Bestimmung nicht schon wieder ändern. Die Synode könne ihre Aufgaben bei 6jähriger Tagung vollstän­dig erfüllen. Die kirchliche Gesetzgebung habe für eine Reihe von Jahren keinen Stoff von größerer Bedeutung mehr. Die vermehrten Kosten müssen

auch in Betracht gezogen werden. 'Nestle: Wenn der Consist.-Präs. gesagt habe, was sich denn seit Ein­führung der Synodalordnung geändert habe, so müsse doch anerkannt werden, daß die Situation heute in mannigfacher Beziehung eine andere geworden sei. Redner spricht in längeren Ausführungen für den Antrag Elben und entgegnet auf die vom Vorredner geltend gemachten Gründe. (Beifall.) v. Bocks­hammer: Der Beweis ist nicht erbracht, daß eine Abänderung des Synodalgesetzes notwendig ist. Red­ner spricht gegen den gestellten Antrag und schließt sich den Ausführungen des Consist.-Präs. an. Vor­erst solle man nicht ändern, sondern die Zukunft abwarten. Schuon: Wir leben in einer Zeit, wo so viele Bedürfnisse sich zeigen und Anregungen ge­geben werden, daß eine 3jährige Tagung dringend angezeigt erscheint. Herzog (Vertreter der Kommis­sionsminderheit). Eine regelmäßige 3jährige Tagung sei nicht notwendig, nur ausnahmsweise habe eine öftere Tagung Berechtigung. Das kirchliche Leben erfahre durch eine öftere Tagung keine Stärkung. Die Synode konnte ja den Wunsch aussprechen, daß die schon jetzt zulässige außerordentliche Einberufung öfters ausgesprochen werde. Egelhaaf bedauert, daß das Kirchenregiment durch die Gründe der Kommis- sionsmehrheit nicht überzeugt worden ist, kann aber von seinem Standpunkt nicht abgehen. Elben spricht noch kurz für seinen Antrag. Das evang. Volk wünscht eine öftere Tagung. In namentlicher Ab­stimmung werden 38 mit Ja und 18 Stimmen nut Nein abgegeben. Der Kommissionsantrag ist affo angenommen. Nächste Sitzung morgen 9 Uhr, T.-O: Erste Beratung des Entwurfs eines kirchlichen Ge­setzes betr. die Erhöhung der Alterszulagen für evang. Geistliche.

München, 10. Nov. Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe wurde gleich nach seiner Ankunft vom Prinzregenten zur Tafel geladen und überaus herz­lich empfangen. Den Thronfolger Prinzen Ludwig, welcher erst gestern abend von seinem Landaufenthalt nach München zurückgekehrt ist, hat Fürst Hohenlohe nicht gesehen. Heute Mittag 1 Uhr ist er mit der Fürstin und seinem Sohn Alexander, welcher beru­fen erscheint, die rechte Hand des Vaters zu sein, direkt nach Straßburg in einem Salonwagen gereist, welchen die bayerischen Staatsbahnen stellten; die Höfe Stuttgart und Dresden wird er später besuchen. Leute, welche hier längere Unterredungen mit dem Reichskanzler hatten, behaupten aufs bestimmteste, daß er demnächst den Fürsten Bismarck aufsuchen und weiterhin dessen Rat und Sachkenntnis nicht unoerwertet lassen werde, in der Annahme, daß der größte Teil der dem Grafen Caprioi während feiner Amtsdauer entgegengebrachten Abneigung von dem Verhältnis herrührte, welches sich zwischen ihm und Bismarck herausgebildet hatte. Eine Anbahnung besserer Beziehungen wird jetzt leichter sein, da die Verstimmung Bismarcks sich wesentlich gegen seinen unmittelbaren Nachfolger richtete. Man darf an­nehmen, daß die Bismarckpresse sich nunmehr aus die Grundsätze besinnen wird, die Bismarck als Reichskanzler vertreten hat. Dieser Entschluß des Fürsten Hohenlohe, dessen Beziehungen zu Bismarck niemals abgebrochen waren, sei vom Kaiser gebilligt. Hohenlohe übernahm vollständig den im Caprivischen Sinne ausgearbeiteten Entwurf zur Bekämpfung der Umsturzparteien, welcher jedoch bisher dem Bundes­rat noch nicht zugegangen ist.

Reichskanzler Fürst Hohenlohe ist mit Ge mahlin und seinem Sohne, dem Prinzen Alexander, von München nach Straßburg weitergereisk Zu: