Der GklrlljWcr.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
134.
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Donnerstag 15. Movemöer
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IdUL.
Die erledigte evang. Pfarrei Baiereck-Schlichten, ^ Dek. Schorndorf, wurde dem Pfarrverweser Paul SchlaichI i.l Zwerenberg, Dek. Calw übertragen.
Gestorben.
Gustav Kiferle, Werkmeister, Reutlingen. Wilhelm Erbe, Apotheker, Oehringen. Dorethea Erhardt, Böblingen. Maria Wetzet, Eßlingen.
Gages-Memgkeiten.
Deutschen Ueich.
—t. Alten steig, 12. 'Nov. Einer Einladung des H. Stadtpfarrer Hetterich folgend versammelten sich am Freitag abend die hiesigen Beamten und Bürger im Gasthaus zum grünen Baum zu der Abschiedsfeier des nach Geislingen an das dortige Real- lyceum beförderten H. Präzeptors Knödel. Die zahlreiche Versammlung war ein sprechender Beweis davon, daß sich der Scheidende während seiner achtjährigen hiesigen Wirksamkeit manche Verehrer und Freunde erworben hat. H. Stadtpf. Hetterich anerkannte in dankenden Worten den unverdrossenen Fleiß und das praktische Geschick, das H. Präzeptor Knödel als Lehrer an der Lateinschule gezeigt habe. Seine Schule sei stets im besten Stand gewesen, und manche seiner Schüler seien mit tüchtigen Kenntnissen ausgestattet in höhere Lehranstalten von hier aus eingetreten. Auch der gediegenen Vorträge, die H. Präzeptor Knödel im Gewerbeverein und bei patriotischen Festen gehalten hat, gedachte lobend Herr Stadtpf. Hetterich. Die herzlichen Glückwünsche seiner hiesigen Schüler, deren Eltern sowie der gesamten hiesigen Bürgerschaft begleiten den Scheidenden mit feiner Familie in den Ort seiner ferneren Wirksamkeit. Gerührt dankte H. Präzeptor Knödel den Anwesenden für ihr zahlreiches Erscheinen, dem Liederkranz für die schönen Gesänge, H. Stadtpf. Hetterich für die freundlichen Worte der Anerkennung. Er schloß mit einem Hoch auf Altensteig und seine Bewohner. H. Holzhändler Maier, Vorstand des hies. Gewerbevereins, dankte dem Scheidenden für die belehrenden Vorträge, die derselbe in den Bürgerversammlungen hielt. Herr Kammeralverwalter Schmid gedachte in humoristischer Weise der Verdienste des Scheidenden, die sich derselbe in Beschaffung geeigneter Schriften für den hiesigen Leseverein erworben habe. H. Kollaborator Bolay rühmte die Kollegialität des H. Präzeptor Knödel, der jederzeit mit freundlicher Beratung seinen Kollegen an die Hand gegangen sei. Außer den trefflichen Vorträgen des hiesigen Liederkranzes erklängen auch noch manche gemeinschaftliche Gesänge. So nahm der ganze Abschiedsabend für den abziehenden Herrn Präzeptor Knödel einen sehr ehrenden Verlauf.
Tübingen, 11. Noo. Am Mittwoch wird das K. Hoflager von Stuttgart nach Bebenhausen, der prächtigen ehemaligen Cistercienser-Abtei, verlegt, und frohes Jagdleben zieht in den Schönbuch wieder ein. Einer der ersten Jagdgäste des Königs ist der Fürst von Hohenzollern, der am Mittwoch in Bebenhausen eintrifst.
Stuttgart, 12. Nov. (Ev. Landessynode. 15. Sitzung.) Kommissäre: Präs. v. Gemmingen, Prälat v. Wittich, Oberkonsistorial-Räte Krafft und Römer. Abg. Dr. Bosfert: Der Beschluß vom 5. Nov. betr. die obligatorische Einführung der Schulbibel müsse die treuesten Kirchenglieder aufs Schmerzlichste berühren. Die Hinausvotierung der Vollbibel könnte eine Zertrümmerung der Landeskirche herbeiführen, was er für ein nationales Unglück halten würde. Redner stellt den Antrag: Hohe Synode wolle erklären, daß der Beschluß vom 5.
Nov. d. I., die ev. Landessynode wolle die hohe
Oberkirchenbehörde bitten, darauf hinzuwirken, daß ein Bibellesebuch, welches das neue Testament vollständig, das alte im Auszug enthält, zum Gebrauch in den evang. Schulen des Landes hergestellt werde, nur einen fakultativen Gebrauch des Bibellesebuchs und in keiner Weise einen Zwang in Aussicht nehmen wollte. Kopp ist der Ansicht, daß der Ausdruck „zum Gebrauch in den Schulen" allerdings näher interpretiert werden sollte. Es gehe daraus nicht klar hervor, ob fakultative oder obligatorische Einführung der Schulbibel ausgesprochen sei. Der G:- genstand wird an die Kommission zurückverwiesen. Ziff. 2 der Tagesordnung. Abg. Preuner begründet in eingehender Weise folgenden Antrag. Die Synode beantragt, daß Abs. 2 des tz 8 des Pensionsstatuts vom 12. März 1878 folgende Fassung erhält: Hiezu tritt bei Geistlichen, welche nach Zurücklegung des 25. Lebensjahres auf einer vierteljährig kündbaren Stelle im inländischen Staats- oder Schuldienst angestellt oder als im akademischen Lehrbuch stehende Privatdocenten thätig waren, sowie bei solchen, welche im vaterländischen unständigen Kirchendienste oder in der Stellung eines Repetenten an einem evangelisch-theologischen Seminar gedient haben, sobald von diesen die II. theologische Dienstprüfung erstanden worden ist, ihre nach Vollendung des 25. Lebensjahres zugebrachte Dienstzeit. Pfr. Voller will den Repetenten am Pensionat in Heilbronn auch berücksichtigt wissen. Pfr. Gußmann spricht gleichfalls im Sinne des Antrags. O.-C.-R. Römer will nicht näher auf den Gegenstand eingehen, bemerkt aber, daß das Pensionat in Heilbronn nicht unter die öffentlichen Anstalten falle. Abg. Haag beantragt Verweisung an die Kommission für ökonomische Gegenstände, was auch beschlossen wird. Ziff. 3 der Tagesordnung Antrag Elben u. Gen. auf Einberufung der Landessynode nach je 3 Jahren. Abg. Dr. Egelhaaf erstattet namens der Kommission Bericht und erörtert eingehend die Gründe für und gegen. Das kirchl. Leben würde durch öftere Tagung der Synode jedenfalls gekräftigt. Durch nur 6jährige Tagung kommt die Synode in Vergessenheit und es kann ein Stillstehen oder doch eine Hemmung des ganzen Organismus die Folge sein. Auch anderwärts ist 3jährige Tagung Angeführt. An Stoff wird es nie fehlen. Die Zeiten sind vorbei, wo die Kirche nur von oben geleitet und regiert werden kann. Die Kommission kommt mit 7 gegen 2 Stimmen zu dem Antrag: Die Synode tritt ordentlicherweise je nach 3 Jahren zusammen. Jedoch fällt die 2. ordentliche Versammlung aus, wenn die Synode in der ersten Sitzungsperide mehr als einmal berufen worden ist, oder wenn das Kirchenregiment mit Zustimmung des Synodal-Ausschuffes beschließt, von der Einberufung der Synode Umgang zu nehmen. Reg.-Rat Huzel (Mitberichterstatter) begründet den 2. Satz des Kommissionsantrags (s. oben). Abg. Elben erklärt sich mit dem 2. Satz, welcher seinen Antrag beschränkt, einverstanden. Präs. v. Gemmingen: Das Kirchenregiment hält am bisherigen gesetzlichen Zustande fest, solange kein triftiger Grund für eine Abänderung vorgebracht werde. Mit den Gründen gegen den Antrag Elben haben es die Berichterstatter doch etwas leicht genommen. Man solle eine vor 6 Jahren getroffene Bestimmung nicht schon wieder ändern. Die Synode könne ihre Aufgaben bei 6jähriger Tagung vollständig erfüllen. Die kirchliche Gesetzgebung habe für eine Reihe von Jahren keinen Stoff von größerer Bedeutung mehr. Die vermehrten Kosten müssen
auch in Betracht gezogen werden. 'Nestle: Wenn der Consist.-Präs. gesagt habe, was sich denn seit Einführung der Synodalordnung geändert habe, so müsse doch anerkannt werden, daß die Situation heute in mannigfacher Beziehung eine andere geworden sei. Redner spricht in längeren Ausführungen für den Antrag Elben und entgegnet auf die vom Vorredner geltend gemachten Gründe. (Beifall.) v. Bockshammer: Der Beweis ist nicht erbracht, daß eine Abänderung des Synodalgesetzes notwendig ist. Redner spricht gegen den gestellten Antrag und schließt sich den Ausführungen des Consist.-Präs. an. Vorerst solle man nicht ändern, sondern die Zukunft abwarten. Schuon: Wir leben in einer Zeit, wo so viele Bedürfnisse sich zeigen und Anregungen gegeben werden, daß eine 3jährige Tagung dringend angezeigt erscheint. Herzog (Vertreter der Kommissionsminderheit). Eine regelmäßige 3jährige Tagung sei nicht notwendig, nur ausnahmsweise habe eine öftere Tagung Berechtigung. Das kirchliche Leben erfahre durch eine öftere Tagung keine Stärkung. Die Synode konnte ja den Wunsch aussprechen, daß die schon jetzt zulässige außerordentliche Einberufung öfters ausgesprochen werde. Egelhaaf bedauert, daß das Kirchenregiment durch die Gründe der Kommis- sionsmehrheit nicht überzeugt worden ist, kann aber von seinem Standpunkt nicht abgehen. Elben spricht noch kurz für seinen Antrag. Das evang. Volk wünscht eine öftere Tagung. In namentlicher Abstimmung werden 38 mit Ja und 18 Stimmen nut Nein abgegeben. Der Kommissionsantrag ist affo angenommen. Nächste Sitzung morgen 9 Uhr, T.-O: Erste Beratung des Entwurfs eines kirchlichen Gesetzes betr. die Erhöhung der Alterszulagen für evang. Geistliche.
München, 10. Nov. Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe wurde gleich nach seiner Ankunft vom Prinzregenten zur Tafel geladen und überaus herzlich empfangen. Den Thronfolger Prinzen Ludwig, welcher erst gestern abend von seinem Landaufenthalt nach München zurückgekehrt ist, hat Fürst Hohenlohe nicht gesehen. Heute Mittag 1 Uhr ist er mit der Fürstin und seinem Sohn Alexander, welcher berufen erscheint, die rechte Hand des Vaters zu sein, direkt nach Straßburg in einem Salonwagen gereist, welchen die bayerischen Staatsbahnen stellten; die Höfe Stuttgart und Dresden wird er später besuchen. Leute, welche hier längere Unterredungen mit dem Reichskanzler hatten, behaupten aufs bestimmteste, daß er demnächst den Fürsten Bismarck aufsuchen und weiterhin dessen Rat und Sachkenntnis nicht unoerwertet lassen werde, in der Annahme, daß der größte Teil der dem Grafen Caprioi während feiner Amtsdauer entgegengebrachten Abneigung von dem Verhältnis herrührte, welches sich zwischen ihm und Bismarck herausgebildet hatte. Eine Anbahnung besserer Beziehungen wird jetzt leichter sein, da die Verstimmung Bismarcks sich wesentlich gegen seinen unmittelbaren Nachfolger richtete. Man darf annehmen, daß die Bismarckpresse sich nunmehr aus die Grundsätze besinnen wird, die Bismarck als Reichskanzler vertreten hat. Dieser Entschluß des Fürsten Hohenlohe, dessen Beziehungen zu Bismarck niemals abgebrochen waren, sei vom Kaiser gebilligt. Hohenlohe übernahm vollständig den im Caprivischen Sinne ausgearbeiteten Entwurf zur Bekämpfung der Umsturzparteien, welcher jedoch bisher dem Bundesrat noch nicht zugegangen ist.
Reichskanzler Fürst Hohenlohe ist mit Ge mahlin und seinem Sohne, dem Prinzen Alexander, von München nach Straßburg weitergereisk Zu: