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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier lohne Trägerlohn) 80 Pfg-, in dem Bezirk l Mk., außerhalb des Bezirks 1 Mk. 20 Pfg.
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Samstag 11. August
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1891.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Nachdem die Gefahr der Verschleppung der Maulund Klauenseuche beseitigt erscheint, ist das am 24. und 26. vor. Mts. erlassene Verbot der Verladung von Rindvieh, Schafen und Schweinen auf der. Eisenbahnstation Altcnstcig, sowie das Verbot des Treibens von Rindvieh, Schafen und Schweinen über die Markungsgrenzen hinaus in den Gemeinden Egenhausen, Walddorf, Altensteig-Stadt, Spielbcrg, Bösingen, Fünfbronn, Simmersfeld, Beuren. Ett- mannsweiler, Ueberberg und Altensteig-Dorf wieder aufgehoben worden.
Die Ortsvorsteher der betr. Gemeinden haben dies alsbald in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Nagold, den 9. August 1894.
K. Oberamt. Schüller, A.-V.
Hages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Nagold, 10. August. Da bei der ländlichen Bevölkerung noch mehrfach die Anschauung herrscht, daß das Einfuhren von Frucht am Sonntage einer besonderen Erlaubnis bedürfe, so mit Rücksicht auf die gegenwärtig allerorten in vollem Gange sich befindliche Ernte und allenfallsige wiederholte Unterbrechungen, welche derselben durch ungünstige Witterung droht, auf die K. Verordnung vom 27. Dez. 1871, betreffend die bürgerliche Feier der Sonn-, Fest- und Feiertage, hingewiesen. Dort ist in H 2, Punkt 1 «, bestimmt gesagt, daß die unaufschieblichen Arbeiten der Ernte und der Weinlese auch an diesen Tagen gestattet sind. Es hat daher niemand ein Recht, diese notwendigen Arbeiten zu verbieten; selbstredend wird ja bei halbwegs günstiger Witterung wohl kein Mensch den Sonntag zu derartigen Geschäften verwenden wollen.
—t. Alten steig. 9. Augi Der. freie Platz „Unter den Eichen", der der hiesigen Stadt gehört, ist um eines Schmuckes reicher geworden. Seit gestern ist der dort erstellte hübsche Springbrunnen in Thätigkeit. Derselbe wurde von Wasseralfingen' bezogen, ist reich und geschmackvoll verziert. Der Strahl, den er auswirft, ist ein sehr kräftiger und i kann so weit in die Höhe getrieben werden, daß s sein Wasser zu Staub zerrinnst Das vor etlichen! Jahren um den Platz gepflanzte lebendige Hag ist nun bald hoch und dicht genug. Da einige der alten Eichen vor etwa 10 Jahren dürre Aeste bekamen, mußten diese entfernt werden. Die dafür angepflanzten Kastanien gedeihen üppig und spenden jetzt schon wohlchuendeu Schatten. Wenn noch die geplanten Fußpfade um und in dem „Stadtgarten" hergerichtet sind und eine paffende Anlage mit Ziersträuchern und Blumen die Umgebung des Springbrunnens schmückt, dann wird er gewiß ein von Gesunden und Kranken immer mehr besuchter Erholungsplatz werden.
Freudenstadt, 5. August. In unserer in den Jahren 1601—1608 erbauten Stadtkirche wird gegenwärtig an der Wiederherstellung der alten Wandmalereien gearbeitet, welche am Anfang dieses Jahrhunderts übertüncht worden waren und vor einigen Jahren wieder entdeckt wurden. Sie stammen nach einer Inschrift aus dem Jahr 1609. Die Fenster und die Portale isind von farbenreichen Arabesken umrahmt, welche durch Obstgewinde,. Vögel u. dergl. belebt sind, lieber einem Portal ist der h. Christoph- orus mit dem Christuskind gemalt. Alles ist in
einem mehr weltlichen, kecken Stiel und Ton gehalten.
Der Plafond der Kirche mit den 148 Wappen württembergischer Städte und Klöster und anderer europäischer Staaten und dem großen württ. Herzogswappen in der Mitte ist sertiggestellt und strahlt in reicher Pracht der Farben und der Vergoldung. Die Wandmalereien tverden von Kämmerer in Stuttgart ausgeführt.
Stuttgart, 8. Aug. In der am letzten Dienstag stattgehabten Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses des Landesverbandes der Wirte Würitem- ibergs wurde über die beim Ravensburger Verbandstage angenommene Resolution, 1. der Verbaudstag beauftragt den geschäftsführenden Ausschuß, sich in Mrzcster Zeit mit den Vorständen aller bei der nächsten Landtagswahl in Betracht kommenden Parteien stns Benehmen zu setzen und ihnen die Frage vorzutragen : wie stellt sich ihre Partei zu der Forderung der Wirte: „Abschaffung des Umgelds", 2. der Bezirksausschuß eines jeden Wirtsvereins ist verpflichtet, sofort bei Bekanntwerden einer Kandidatur dies dem geschäftsführenden Ausschuß zur weiteren geeigneten Vorkehrung anzuzeigen, beraten und die sofortige Ausführung dieses Beschlusses ungeordnet. Nach den Antworten, welche seitens der Parteien erfolgen werden, richtet sich seiner Zeit die Stellungnahme des Verbandes zu den Kandidaten derselben, da die württ. Wirte mit aller Kraft sich an den nächsten Landtagswahlen beteiligen wollen, um eine Erlösung aus dem ebenso ungerechten wie unerträglichen Zustande, welchen das württ. Umgeld mit sich bringe, herbeizuführen , indem nur für solche Abgeordnete eingetreten und gewirkt werden soll, die offen und frei erklären, für Abschaffung des Umgelds einzutreten.
Stuttgart, 8. August. Neueren Bestimmungen zufolge wird das hiesige Infanterieregiment Nro. 119 (Olgaregiment) am Montag den 27. August von hier nach Freudenstadt, wo es 14 Tage einquartiert sein wird, abmarschreren, um daselbst an den Brigademanövern teil zu nehmen. Das hiesige Infanterieregiment Nro. 125 wird einige Tage früher ins Manöver abrücken, um sich mit seinem Tübinger Bataillon zusammen vorher auf das Manöver vorzubereiten. Das Ende der Corpsmanöver ist auf 26. bezw. 27. Sept. festgesetzt.
Stuttgart, 9. Aug. Gestern abend versammelten sich die hiesigen und zahlreiche auswärtige Ritter .des Eisernen Kreuzes, sowie Mitglieder von Kriegervereinen im gelben Saale des Museums, um den Präsidenten des Bundes der Ritter vom Eisernen Kreuz, Herrn Oberstabsarzt Dr. Kleist, zu hören, welcher über Zweck und Ziel des Bundes berichtete. Kamerad Wörz teilte vorher mit, daß 21 württ. Kameraden nach Beendigung des Delegiertentages in Karlsruhe die Denkmäler der Bayern und Württem- berger bei Wörth und Fröschweiler besucht, dieselben bekränzt und der darunter ruhenden Kameraden mit ehrenden Worten gedacht haben. Hiebei stießen sie auf einen Ritter des eisernen Kreuzes am Leyer- kasten, was ihnen die gute Sache ihres Bundes recht vor Augen führte. Oberstabsarzt Dr. Kleist begann seinen Vortrag mit einer Huldigung an S. Maj. den König Wilhelm II., welchem dieselbe telegraphisch übermittelt wurde, knüpfte dann an den Leyerkasten- Ritter an und folgerte daraus, daß alles geschehen müssenden Bund recht groß zu machen, um nicht nur die in Not befindlichen Ritter des Eisernen Kreuzes, sondern alle invaliden Kameraden von 1870 71 aus der Not zu retten, wozu namentlich die reichen Leute recht kräftig beisteuern müßten, die ohne das
vergossene Blut ihren Reichtum wohl nicht besitzen würden. Einzeln soll der Veteran bescheiden anstreten, aber der Bund dürfe seine Stimme erheben. Der Kaiser, die Fürsten von Sachsen und Baden sind dafür gewonnen, auch Fürst Bismarck habe freundlich geantwortet und könne man der Zukunft hoffnungsvoll entgegensetzen. Ein Hurrah ans den Kaiser schloß den Vortrag. —
Zur Hebung der Kornpreise wird angesichts der gegenwärtigen Roggenpreise in der „Deutsch, landw. Presse" geschrieben: Den gesamten Landwirten Deutschlands ist dringend zu raten, so wenig Futterartikel wie möglich zu kaufen und statt dessen wieder Roggen zu verfüttern; desgleichen den Weitenbau einzuschränken und dafür mehr Roggen, Gerste, Hafer, Bohnen oder Erbsen zu bauen, Fruchtarten, die alle !sehr gut verfüttert werden können. Die Kornpreise werden in Deutschland nur dann besser werden, wenn soviel selbst gebautes Korn als möglich verfüttert wird und nicht mehr die unglaublichen Summen für irgend welche ausländischen Futterartikel ausgegeben werden. —
Die ungünstige Lage des Handwerks gegenüber dem Großbetriebe ist zu einem reicht geringen Teil dadurch veranlaßt, daß die Handwerker sich durch Unterlassung genossenschaftlicher Organisation selber des Rechtes begeben, den Kredit der Reichsbank für sich in Anspruch zu nehmen. Die „Post" schreibt zu dieser Angelegenheit: Zu den Zielen, welche zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Handwerks erstrebt werden müssen, gehört neben der Steigerung des technischen und wirtschaftlichen Könnens die thunlichste Aneignung derjenigen Vorteile, welche der Großbetrieb vor dem Kleinbetrieb voraus hat und welche dem letzteren den Mitbewerb in so hohem Maße erschweren. Wenn dies der Natur der Sache nach nicht in vollem Maße möglich erscheint, so ist es doch auf einer ganzen Reihe von Gebieten in den: Maße angängig, daß die Konkurrenzfähigkeit der ihrer Natur nach für den Kleinbetrieb geeigneten Gewerbe bei tüchtiger technischer und geschäftlicher Durchbildung gesichert wird. Die Voraussetzung ist aber die Vergesellschaftung der Handwerker, sei es der Genossen desselben Betriebes, sei es der an einem Orte vereinigten Betriebe. Die Beschaffung billigen und sicheren Kredits spielt unter den Vorzügen des Großbetriebes eine große Rolle, und es ist eine gerade auch in Handwerkerkreisen vielfach erhobene Beschwerde, daß die Reichsbank allein dem Kreditbedürfnis der Großgewerbe diene, aber für das Kleingewerbe unerreichbar fei. Neuerdings hat der Präsident der Reichsbank in dankenswerter Weise wiederholt Anlaß genommen, auf die Unrichtigkeit dieser Behauptung hinzuweisen und zu betonen, daß dem genossenschaftlich organisierten Handwerk der Vorteil des Reichsbankkredits genau in demselben Maße und Umfang zur Verfügung steht, wie dem Großbetriebe. Diese Mitteilungen des Reichsbankpräsidenten sind umso erwünschter, als es in der Thal angesichts der wirtschaftlich ungünstigen Lage der Kleingewerbe als eine auch vom Standpunkte des Gemeinwohls berechtigte Forderung angesehen werden muß, in Bezug auf die Nutzbarmachung staatlicher Kreditinstitute zwischen Groß- und Kleingewerbe Schatten und Licht mindestens gleichmäßig zu verteilen. Sie weisen zugleich aber aufs Neue nachdrücklich auf den Weg der Genossenschaftsbildung als eines der wirksamsten Mittel zur Hebung des Kleingewerbes hin. Leider machen, wie die Blätter für Genossenschaftswesen beklagen, die Handwerker von dieser ! Einrichtung noch entfernt nicht ausreichenden Ge-