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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oderamts -Bezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) SO Pfg., in dem Bezirk 1 Mk., außerhalb des Bezirks 1 Mk. 20 Pfg. Monats-Abonnement nach Verhältnis.
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Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Emrückung S Pfg., bei mehrmaliger je 6 Pfg.
1884
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von jeder Poststelle und den Postboten angenommen.
Amtliches.
Nagold.
Am Samstag den 21. d. Mts. vorm. 8J/. Uhr findet die
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auf dem Rathaus in Nagold statt.
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der neu eingetretenen Mitglieder.
2. Wahl der Vertrauensmänner in den Ausschuß für die Wahl der Schöffen und Geschworenen.
3. Wahl der Mitglieder der Oberamtswahlkommission und deren Stellvertreter.
4. Wahl der bürgerlichen Mitglieder der verstärkten Ersatzkommission und ihrer Stellvertreter.
5. Wahl des Vorsitzenden der Farrenschaubehörde und seines Stellvertreters.
6. Wahl von Sachverständigen zur Abschätzung von Hagel und Ueberschwemmungsschäden.
7. Wahl der Mitglieder der Pferdemusterungskommission und der Stellvertreter.
8. Wahl der Taxatoren und der Stellvertreter.
9. Wahl der Sachverständigen und Stellvertreter für die Abschätzung von Wagen und Geschirren.
10. Wahl von Sachverständigen und Stellvertretern für Abschätzungen im Sinne des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juli 1873 und des Ministerialerlasses von 18. Juni 1877.
11. Wahl von Schätzern zur Abschätzung von Flurschaden durch Truppen-Uebungen.
12. Wahl eines Delegierten und seines Stellvertreters zur Gebäudebrandverstcherungs-Anstalt.
13. Uebersichten über die Einnahmen und Ausgaben der Amtspflege auf 1. Oktober 1893 und 1. April 1894.
14. Rechnungspublikation und Mitteilung der Ab- hörrezeffe betreffend
a) Amtspflegerechnung pro 1892,93,
b) Bezirkskrankenpflegerechnung pro 1892 u.
1893.
15. Definitive Anstellung zweier Aerzte und Genehmigung der Regelung der ärztlichen Versorgung der Gemeinde Enzthal.
16. Gesuch der Stadtgemeinde Altensteig etc. um Verwilligung eines Beitrags der Amtskorporation zu dem Eisenbahnbau Nagold—Altensteig.
17. Gesuch der Gemeinden Gültlingen, Ebershardt und Warth, Beihingen und Oberschwandorf um Korporationsbeiträge zu den dortigen Straßenbauten.
18. Genehmigung des Abkommens betreffend den Lichtenbachweg (Beihingen-Bösingen).
19. Dekretur der Amtsvergleichungskosten pro 1893/94 und Feststellung der Amtsvergleichungs- Taxen pro 1894,95.
20. Referat über die Mitwirkung der Amtskörperschaft zur Beseitigung des vorjährigen landwirtschaftlichen Notstandes, Erstreckung des Credits an die Gemeinden.
21. Beratung des Amtskörperschaftsetats und der
Amtsschadensumlage pro 1894/95.
22. Revision des Statuts der Bezirkskrankenpflegeversicherung.
23. Eine Reihe minderwichtiger Gegenstände. Für die Beschickung der Amtsversammlung ist Ziff. 6 des Turnus maßgebend.
Hienach sind stimmberechtigt die Deputierten von Nagold (6), Altensteig-Stadt (2), Haiterbach mit Alt-Nuifra (2), Gültlingen (2), Sulz (2), Altensteig-Dorf, Beihingen, Bösingen, Ebhausen. Effringen, Egenhausen, Emmingen, Gaugenwald, Jselshausen, Oberthalheim, Rohrdorf, Schietingen, Schönbronn, Spielberg, Unterthalheim, Wildberg (je 1).
Die Vertreter der nicht im Turnus befindlichen Gemeinden sind befugt, an den Verhandlungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
Die Verhandlungen der Amtsversammlung sind öffentlich.
Den 11. Juli 1894.
K. Oberamt. Vogt.
Das erledigte Oberamt Cannstatt wurde dem Oberamtmann Nickel in Tübingen, sowie das erledigte Oberamt Nottenburg dem Oberamtmann Lang in Calw übertragen.
Hages-Weuigkeilen.
Deutsches Reich.
Die Gerichtsferien beginnen mit dem 15. Juli und endigen mit dem 15. September. Während derselben werden nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlassen. Feriensachen sind: 1. Strafsachen, 2. Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betr. Sachen, 3. Meß- und Marktsachen, 4. Streitigkeiten zwischen Vermietern, Mietern von Wohnungs- und anderen Räumen, wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Mieter in die Mietsräume eingebrachten Sachen, 5. Wechselsachen, 6. Bausachen, wenn über die Fortsetzung des angefangenen Baues gestritten wird. Das Gericht kann auf Antrag auch andere Sachen, sofern sie besondere Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Das gleiche Befugnis hat vorbehaltlich der Entscheidung des Gerichts der Vorsitzende. Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Konkursverfahren haben die Ferien keinen Einfluß.
Horb, 11. Juli. Gestern vormittag fand auf dem hiesigen Viehmarktplatze die staatliche Bezirksrindviehprämiierung statt. Die Zufuhr der Farren war wegen der großen Hitze gering. Nur 3 Farren- halter erschienen aus dem Platz, wovon zwei je einen vierten Preis von je 80 ^ erhielten, nämlich die Gemeindefarrenhaltung in Rexingen und der Farrenhalter Christian Roller in Hochdorf. Besser bestellt war es mit den weiblichen Zuchttieren. Für 20 zugeführte Kühe erhielten Preise: Eduard Wehle zur Rose von Rexingen einen zweiten Preis mit 100 Weinhändler Schäfer von Horb und Gutspächter Lenz von Buchhof je einen dritten Preis mit 80 ^ und endlich vierte Preise mit je 60 Schulth. Vogt von Göttelfingen, die Spitalverwaltung Horb, Gutspächter Wilh. Reihling vom Eu- tinger Thalhof, Kreuzwirt Joh. Sayer von Rexingen und Gemeindepfleger Müller von Salzstetten. Von Preisen kamen insgesamt zur Verteilung 720 Mark gegenüber 740 im Vorjahr.
Calw, 9. Juli. Die bürgerlichen Kollegien haben den unständigen Lehrern und Lehrerinnen eine
Gehaltsaufbesserung von 100 ^ mit Rückwirkung
vom 1. April d. I. an bewilligt. — Die 2 großen Wolldeckenfabriken Schill und Wagner und Gustav Friedrich Wagner Calw-Jselshausen haben sich zu einem Geschäft vereinigt. Dasselbe soll unter der neuen Firma „Vereinigte Wolldeckenfabrik in Calw" behufs Fabrikation von Wolldecken weitergeführt werden. Nach der Verschmelzung wird das Geschäft das größte dieser Branche in Deutschland sein.
Wie aus authentischer Quelle aus Stuttgart mitgeteilt wird, entbehrt die Nachricht Generallieutenant v. Pfaff beabsichtige seinen Abschied zu nehmen, jeder Begründung.
Stuttgart, 10. Juli. Von den zur Aufnahme in eine Ferienkolonie angemeldeten 395 Knaben und 379 Mädchen konnten nach dem „N. Tgbl." nur je 160 Kinder in Landkolonien eingeteilt werden, da die dem Komite bis jetzt zur Verfügung stehenden Mittel es leider nicht ermöglichen, eine vermehrte Anzahl von Landkolonien zu errichten, und es aus räumlichen und erziehlichen Gründen kaum angängig ist, mehr als 20 Kinder in einer Kolonie unterzubringen. Es werden somit Heuer vom 25. Juli bis 18. August wieder 8 Knaben und 8 Mädchenkolonien bezogen. Davon sind Aichelbach, Grunbach, Honau, Neubulach, Oppenweiler, Rohrdorf, Schönbronn, Effringen, Engelberg, Großerlach, Heubach, Hößlinswarth, Sinzenburg und Unterreichenbach altbewährte Orte.
Stuttgart, 10. Juli. Um Beihilfen zur Wiederergänzung des Viehstandes aus den nach ständischer Verabschiedung der K. Staatsregierung zur Verfügung gestellten 100 000 -,/zl sind bis jetzt (aus einigen Bezirken stehen die Gesuche noch aus) bei der Zentralleitung des Wohlthätigkeitsvereins aus 937 Gemeinden in 54 Oberämtern 7023 Gesuche eingegangen. Bei Zugrundlegung einer Durchschnittsgabe von 70 ^ wäre zur Befriedigung dieser Gesuche die Summe von 491610 ^ erforderlich gewesen; dieser Betrag wurde aber in den Anträgen der Bezirkskommissionen, welche die einzelnen Gesuche nach den vom K. Ministerium des Innern für die Verteilung aufgestellten Grundsätzen zu prüfen hatten, auf 239 285 ^ herabgemindert. Nachdem eine nochmalige Prüfung und Sichtung der einzelnen Gesuche durch die Zentralleitung des Wohlthätigkeitsvereins die Unzulänglichkeit der zur Verfügung stehenden 100 000 ^ zur Befriedigung auch nur der allerdringlichsten Gesuche dargethan hatte, ist der Unterstützungsfonds vom K. Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem K. Finanzministerium bis zum Höchstbetrag von 200 000 erhöht worden. Der hierauf von der Zentralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins entworfene Verteilungsplan erhielt die Zustimmung des K. Ministeriums des Innern, so daß nunmehr die den einzelnen Bezirken zugebilligten Beträge zur Versendung gebracht werden konnten. Die Unterausteilung dieser Beträge an die einzelgLN Gemeinden bleibt den Bezirkskommissionen, diejenige innerhalb der einzelnen Geniei:,- den den örtlichen Kommissionen bezw. Ortsarmeu- behörden überlasten.
Aus Anlaß des am 14. bis 16. Juli in Cann statt stattfindenden XI. württ. Landesfeuerwehrtags ist für die an dem Fest teilnehmenden Mitglieder des württ. Landesfeuerwehroerbandes eine Fahr Preisermäßigung in der Weise gewährt worden, dan auf-den württ. Stationen am 13., 14. und 15. J a > d. I. zur Fahrt nach Cannstatt in III. Kl. eins c he Fahrkarten III. Kl. mit dem Rückfahrstempel ver