62. Jahrgang.

Aro. 36.

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Die Redaktion.

Amtliche Bekanntmachungen.

Aufforderung an die Hundebesitzer

zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1887 bis 31. März 1888.

Sämtliche Hundebesitzer werden hiemit zur Versteuerung ihre Hunde auf das Etatsjahr 1. April 188731. März 1888 aufgefordert, indem zu­gleich folgendes bemerkt wird:

1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche einschließlich des Steuer­zuschlags 8 für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung des­selben, beträgt.

2) Steuerpflichtig ist der Inhaberdes Hundes. Wer in dem Etats­jahr 1. April 18863l. März 1887 einen Hund versteuert hat und denselben in der Zeit vom 1. bis 15. April 1887 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 188731. März 1888 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1887 keinen Hund mehr hat.

3) Auf den 1. April 1887 haben daher nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, weiche am 1. April einen Hunv von steuerpflich­tigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahr angezeigt und versteuert haben. (Anmeldung.)

Wer am 1. April einen in dem Vorjahr mit der Steuer be­legten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will. (Abmeldung.)

4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Orts- steuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

5) Ein Hundebesitzer, welcher nach oben Ziff. 3 Abs. 1 anzeigepflichtig ist, diese Anzeige aber nicht spätestens bis 15. April macht, hat den 4fachen Betrag der Abgabe zu bezahlen.

Wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet, macht sich einer Hinter­ziehung der Abgabe schuldig und hat daher gleichfalls den 4fachen Be­trag derselben zu entrichten, wenn er nicht brs zum 15. April die Ab- Meldung zurückgenommen hat.

6) Diejenigen, welche nach dem 1. April im Laufe der 3 Ouartale AprilJuni, JuliSeptember und OkoberDezember 1887 Besitzet steuerpflichtiger Hunde werden, sind, soferne letztere nicht an die Stelle bisher versteuerter Hunde treten, verpflichtet, hiervon binnen 14 Tagen Anzeige zu machen und vom nächsten Quartal an die Abgabe zu ent­richten.

Wer diese Anzeige nicht rechtzeitig macht, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.

Den 25. März 1887.

K. Höeramt Kakw. K. Kamerakämter

Kirsa«, Altenstaig, Reuthin.

Die Ortsvorsteher und Ortssteuerbeamten werden angewiesen, die vor­stehende Aufforderung an die Hundebesitzer ungesäumt auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und dem Inhalt derselben entsprechend die Aufnahme der Hunde zu besorgen.

Den 25. März 1887. K. Oberamt.

F l a x l a n d.

Wokitifctze WcrcHvichterr.

Deutsches Reich.

Berlin, 22. März. Ueber den Fackelzug der Studenten­schaft bringt die Nat.-Ztg. noch folgende Einzelheiten: Während der Kaiser sich mit der Abordnung unterhielt, war die Kaiserin eingetreten. Auch die hohe Frau schloß sich den Dankesworten ihres Gemahls an,auch für meine süße, liebe Tochter, die Großherzogin von Baden", die überaus beglückt sei durch die herrliche Feier. Schließlich trat auch der Großherzog von Baden ein und äußerte sich in demselben Sinne. Daß die freudige Erregung unter den Studenten eine unbeschreibliche war, läßt sich denken. Durch die Reihen flog die Kunde, noch kräftiger schwang man die Fackeln, noch Heller antwortete man auf die Zurufe aus den Reihen, welche die Straßen dicht säumten. Durch die Linden ging es nach der Wilhelmstraße. Dieselbe war dicht besetzt von Menschen; namentlich vor dem Palais des Reichskanzlers hatte sich das Publikum in Scharen aufgepflanzt. Als die Spitze des Zuges dem Palais sich näherte, erschien am rechten Eckfenster des linken Seitenflügels der Kanzler in der Kürassieruniform. Hinter ihm hatte sich sein Sohn Graf Herbert Bismarck aufgestellt, neben dem Kanzler saß seine Tochter Gräfin Marie Rantzau, im Hintergründe wurde eine größere Anzahl Herren sichtbar. Graf Herbert hielt für einen Augenblick die Lampe und beleuchtete so die Gruppe. Die Musik spielteDeutschland, Deutschland über Alles", das Publikum fiel ein; und in mächtigen Tonwellen klang der Gesang die Wilhelms« straße entlang. Zuerst wurde von den Studenten Fürst Bismarck am Fenster nicht bemerkt, und die Spitze des Zuges passierte ziemlich lautlos an dem Kanzler vorüber. Bald aber änderte sich das Bild, etwas aus dem Fenster gebeugt schaute der Kanzler auf die Studenten herab. Die Hurrahrufe wollten nun kein Ende nehmen, lawinenartig pflanzten sich dieselben fort und machten fast die Luft erzittern. Die Fackeln wurden geschwenkt und die Fahnen senkten sich; unaufhörlich grüßte der Kanzler, indem er die Hand an die Mütze legte; jede Fahne grüßte der Kanzler dadurch, daß er tief die Mütze abnahm. Als das zweite Musikkorps des unendlich langen Zuges sich, dem Palais näherte, stimmte das- Publikum dieWacht am Rhein" an. Das war nichts Gesuchtes, Gemachtes; ein Einzelner stimmte das Lied an, die Nachbarn fielen ein, immer kräftiger, immer gewaltiger brausten die Klänge dahin. So ließ der Kanzler den Zug weiter passieren; als derselbe beinahe sein Ziel erreicht hatte, brach das Publikum die Schutzmannsketteu durch und flutete über den Straßendamm herüber bis dicht zu dem Fenster des Kanzlers. Die Mützen und Hüte wurden geschwenkt, die Damen wehten mit den Taschentüchern, und in die Hochrufe fielen die Massen ein. Von dieser Huldigung war der Kanzler sichtlich überrascht; er stand entblößten Hauptes am Fenster und dankte auf das tiefste und freundlichste nach allen Seiten hin.

Metz, 22. März. Nachdem aus bekannter übergroßer Rücksichtnahme auf die einheimische Bevölkerung seit einer Reihe von Jahren das Kaiser« fest hier und im ganzen Reichslande in engem Rahmen gefeiert wurde, ist dasselbe diesmal auch nach außen hin mit entsprechendem Glanze umgeben worden. Neben den zahlreichen Schulfeierlichkeiten und von den Vereinen ver­anstalteten Festlichkeiten trugen besonders der große Zapfenstreich, die von 12 Musikkorps auf ebenso vielen öffentlichen veranstalteten Frühkonzerte, vor allem aber die auf dem Königsplatze gehaltene große Parade zur Verherr­lichung des Tages bei. Die Parade wurde von Generallieut. v. Gottberg, Kommand. der Kav.-Div. des 15. Armeekorps, kommandiert. Das glänzende militärische Schauspiel zog eine gewaltige Menschenmenge auch aus der ein­heimischen Bevölkerung an. Zum ersten Mal beteiligte sich auch die Gemeinde­vertretung, in der bekanntlich seit vor. Sommer das eingewanderte Element in der Mehrheit ist, an der Feier des Kaiserfestes. Von derselben wurden u. A. die Mittel ausgeworfen, um den Armen der Stadt eine Kaiserspende in Form von Wein, Bier, Brot und Fleisch, sowie sämtlichen 4200 Kindern der städtischen Elementarschulen Kaiserwecken verabreichen zu können. Wie in früheren Jahren hat sich mit vereinzelten Ausnahmen hier wie wohl überall im Reichslande das einheimische Element jeder aktiven Teilnahme an den verschiedenen patriotischen Veranstaltungen fern gehalten.

Gages-Weirigkeiten.

Calw. Kaisergeburtstag.' Eine äußerst zahlreiche Versamm­lung hatte sich bei dem imBadischen Hof" veranstalteten Bankett ein­gefunden und zwar so, daß die Räumlichkeiten in wenigen Minuten gefüllt und leider viele umkehren mußten, die an der Feier gerne teilgenommen hätten. Die nach der Straße gelegene Seile des Saales zeigte die Kaiser-