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chung plaidierten, da der Beweis nicht erbracht sei, daß die Angeklagten bei der Nichtangabe der Stücke die Absicht gehabt haben, ihre Gläubiger in Schaden zu bringen. Diesen Erwägungen scheinen die Geschworenen beigetreten zu sein, denn nach kurzer Beratung verkündete ihr Obmann, Fabrikant Schund von Nürtingen, hinsichtlich beider Angeklagter ein Nichlschuldig, worauf Freisprechung erfolgte.
Tübingen. (Schwurgericht.) Anklagesache gegen den verheirateten Schreiner Stefan Wanner von Kayh wegen betrüglichen Bankerutts. Er ist beschuldigt als Schuldner, welcher seine Zahlungen eingestellt hat, seinen Hopfenvorrat nnd Fahrnisgegenstände im Wert von 194 Mark verkauft und mit dem Erlös in der Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, sich flüchtig gemacht zu haben. Der Angeklagte, der die Absicht hatte, nach Amerika aus- zuwandern, wurde aber schon in Antwerpen sestgenommen. Wanner will nur auf Anraten seines Schwiegervaters, der seine Tochter und dessen Fahrnis mit sich nach Hause geholt habe, fortgegangen sein, da er sich habe schämen müssen, weil die Frau davongelaufe» sei; seinen Verbindlichkeiten aber hätte er auch in der Folge Nachkommen können, er habe allerdings Schulden gehabt, aber er sei von seinen Gläubigern nicht gedrängt worden, es ist jedoch allerdings erhoben worden, daß einige Gläubiger auf Zahlung gedrängt haben und daß sie solche nicht erhielten. Staatsanwalt Dr. Schanz begründete die Anklage; die Geschworenen sprachen aber ein Nichtschuldig aus, worauf Freisprechung erfolgte. - Strafsache gegen den Dienstknecht Johannes Brenner von Egenhausen wegen Verbrechen wider die Sittlichkeit. Die Strafe lautete auf 7 Monate Gefängnis.
Stuttgart, 16. Dez. In Württemberg existieren zur Zeit 6536 Bierbrauereien, wovon 2093 gewerbsmäßige und 4443 private Brauereien sind. Der Verbrauch an Malz betrug im verflossenen Etalsjahr 1892 93 897,893 Doppelzentner, wozu noch 5781 Malzsurrogate (namentlich Reis) kommen. Die Gesamteinnahme des Staates vom Bier belief sich auf 9,226,595 Unter den württembergischen Brauereien befinden sich 14, welche jährlich über 60,000 . Steuern entrichten. Die Biergewinnung, welche sich auf 3,749,000 Hektoliter belief, war seit dem Jahr 1876,77 die höchste in Württemberg. Die Steigerung hatte ihren Grund namentlich in der schlechten Weinernte 1891 und den hohen Weinpreisen des folgenden Jahres.
Stuttgart, 16. Dez. Württemberg hat in dem verflossenen Etatsjahr 1892,93 nach einer amtlichen Zusammenstellung in seinen 7 Salzwerken im ganzen 2,250,004 Doppelzentner Salz produziert. Für die steuerpflichtige Menge .(154,346 Doppelzentner) wurden 1,852,146 Steuern erhoben. Württemberg ist nächst Preußen, das 4,339,304 Doppelzentner produzierte, der an Salz produktivste Bundesstaat.
Abstimmung der württ. Reichstagsabgeordneten. Für den rumänischen Handelsvertrag stimmten 12, nämlich Bantleon, Braun, Ehni, Galler, Gröber, Haag, Hartmann, Haußmann, Paper, Schnaidt, Siegle, Speiser; gegen denselben 3: Frhr. v. Gültlingen, Rembold, Wengert. Es fehlten entschuldigt 2: Kercher und Pflüger.
Brandfälle: In Burladingen, (Hohenz.) die große Brauerei zum Reichsadler; das Hause des Bäckers Hofmann in Giengen.
München, 16. Dez. Die oberbayerische Handelskammer nahnp-eine Resolution an, welche Luxussteuern und die Heranziehung der Börse wie des Tabaks und Weines empfiehlt, dagegen die vexato- rischen Kontrolbestimmungen der Reichssteuerentwürfe tadelt und den Frachtbriefstempel wie die Quittungssteuer als das Kleingewerbe schädigend verwirft.
Wiesbaden, 16. Dez. Vergangene Nacht wurden hier mehrere Falschmünzer verhaftet, welche niit dem in Mainz festgenommenen Anarchisten Wiesner und drei in Rüsselheim verhafteten Falschmünzern in Verbindung standen. In den Wohnungen sämtlicher Mitglieder dieser Falschmünzerbande wurden anarchistische Schriften vorgefunden.
Leipzig, 16. Dez. Das Reichsgericht hat in seinem Urteile gegen Degouy und Deguey-Malavas angenommen, daß der Versuch des Verbrechens gegen den tz 1 des neuen Spionagegesetzes festgestellt sei, daß die Angeklagten Spionagedienste geleistet und Auszeichnungen von erheblicher Wichtigkeit gemacht hätten, deren Geheimhaltung im Interesse Deutschlands geboten ist. Landesverrat im Sinne des tz 92 des R.St.G.B. liege nicht vor, da es sich hier um militärische Geheimnisse handele und dafür ein besonderes neues Gesetz vorhanden sei. Bei der Strafabmessung sei erwogen, daß die Angeklagten zwar nur in uneigennütziger Absicht, nur um dem Vaterland zu dienen, gehandelt haben, andererseits sei aber auch die besondere Gefährlichkeit und Hart
näckigkeit der Spionage berücksichtigt. Die Untersuchungshaft wird den Verurteilten nicht angerechnet.
Hamburg, 19. Dez. Im Fahrkartenprozeß beantragte der Staatsanwalt für die schwerbelasteten Schaffner 15 Monate bis 5 Jahre Zuchthaus, für die übrigen 6 Wochen bis 5 Monate Gefängnis; für die Viehhändler bis 1 Jahr Gefängnis, sowie Geldstrafen.
Zweijährige Dienstzeit. Denjenigen Mannschaften, welche nach zweijähriger aktiver Dienstzeit in die Reserve übertreten, kann von nun an im ersten Jahre nach ihrer Entlassung die Erlaubnis zur Auswanderung verweigert werden.
Bekanntmachung der Reichsschuldenverwaltung. In neuerer Zeit sind falsche Reichskassenscheine zu fünfzig Mark zum Vorschein gekommen und angehalten worden. Lt. „St.A." sichert die Reichsschuldenverwaltung demjenigen, welcher einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter solcher Falschstücke zuerst ermittelt und der Polizei- oder Gerichtsbehörde dergestalt nachweist, daß der Verbrecher zur Untersuchung und Strafe gezogen werden kann, eine nach den Umständen zu bemessende Belohnung bis auf Höhe von 3000 ^ zu.
Militärisches. Wie verlautet, soll die neueste Nummer des Militärverordnungsblattes die Abkommandierung von 124 württembergischen Offizieren nach Preußen mitteilen. Hienach wäre die in den letzten Tagen vielbesprochene Aenderung des bisherigen Abkommandierungs-Verhältnisses zwischen dem württ. Armeecorps und dem preuß. Heer bereits Thatsache. — Art. 8 der Militärkonvention von 1870 lautet: „Zur Beförderung der Gleichmäßigkeit in der Ausbildung und dem inneren Dienst der Truppen werden nach gegenseitiger Verabredung einige königl. württ. Offiziere je auf 1 bis 2 Jahre in die königl. preuß. Armee und königl. preuß. Offiziere in das königl. württ. Armeekorps kommandiert."
Nach amtlichen Ermittelungen haben die Italien und Oesterreich eingeräumten Zollermäßigungen für Wein keinerlei nachteilige Wirkung auf unseren Weinbau und Weinhandel ausgeübt. Die württ. Regierung machte besonders darauf aufmerksam, daß der Verkauf der inländischen Weine rasch von statten gegangen sei, weil die teuren inländischen Weine mit den wohlseilen ausländischen Weinen vermischt werden könnten.
Der Kaiser/über deutschen Gesang. Auf dem Kommers des Männergesangvereins in Hannover erzählte der Liedervater Lachner, „der Kaiser habe beim jüngsten Hofkonzerte geäußert, er könne nur wünschen, daß die Kraft altniederländischer Volkslieder auf größere Volkskreise wirke, die seien außerordentlich begeisternd. Er wünsche ihre Verbreitung in den Schulen.
Nach einer Meldung aus Witten (Westfalen) wurden in der Nickelfabrik zu Schwerte 70 Personen wegen Unterschlagung verhaftet.
Oesterreich-Ungarn.
Wien, 17. Dez. Die Deutsche Zeitung verbreitet das Gerücht, der zukünftige österr. Thronerbe Erzherzog Franz Ferdinand von Este habe sich gestern mit der Kronprinzessin-Witwe Stephanie verlobt. Anderweitige Bestätigung der Nachricht fehlt.
Frankreich.
Paris, 18. Dez. In Ollois^ 1e roi wurden 11 Personen verhaftet unter dem Verdachte, Komplizen Vaillants zu sein.
Allerlei.
Gegen den schlimmen Keuchhusten, der unsre Kinder so sehr plagt, empfiehlt das „Neue deutsche Familienblatt" folgendes einsache Mittel, dem ein Vater die Erhaltung seines Lieblings verdankt! Zwei bis drei in Weinessig getränkte Stückchen weißen Zucker zu essen geben. Gewiß werden viele Eltern gern einen Versuch mit diesem einfachen und billigen Mittel machen.
Handel und Verkehr.
Postatifchcs. Nächsten Sonntag den 24. Dezember ist der Postschalter außer von 8—9 und l > bis 12 Uhr Vormittags, auch Nachmittags von 2 bi:- tZtthr zur Ausgabe von Packereien geöffnet.
Die Einführung von Zeitkarten und Fahrscheinbüchern bei unfern württ. Staatseisenbahnen hat allgemein guten Eindruck gemacht. Die „Württ. Volksztg." legt bei Besprechung dieses
Fortschritts der Eisenbahnverwaltung einen weiteren Wünsch ans Herz, den wir gerne unterstützen; sie meint, ein Sonntagsfahrschein für 1 -// III. und II. Klasse zur Benützung auf allen württ. Eisenbahnen auf allen Zügen wäre im Interesse des wanderlustigen Volks sehr am Platze. Bei dem Preise dieser Karte käme der Nahverkehr der Faulpelze, die nur ein paar Stationen weit in ein besseres Wirtshaus fahren, nicht in Betracht, wohl aber würde denen, die gerne einen Tag auf den schwäbischen Bergen wandern, die aber diesem Genüsse wegen der beträchtlichen Fahrkosten nur selten fröhnen können, eine große Erleichterung gewährt. Dieser Plan empfiehlt sich umsomehr, als er gleichzeitig eine Probe auf ähnliche weitergehende Einrichtungen abgeben könnte. Die Eisenbahn hätte damit keine weiteren Kosten, denn die Züge laufen so wie so, wohl aber sicher Mehreinnahmen, da viele wanderlustige Gesellen (für sich und ihre unselbständigen Kinder) von dieser Karte Gebrauch machen würden, die bei der jetzigen Preishöhe auf den Genuß ganz oder meist verzichten müssen.
Die württ. Oberpostdirektion hat mittelst Erlaß an die Postämter angeordnet, daß, wenn es sich durch den großen Gepäckverkehr, den die Weihnachtsfeiertage alljährlich mit sich bringen, als erforderlich zeige, die Dienststunden an den beiden Sonntagen (17. und 24. Dez.) über die gewöhnliche Zeit auszudehnen seien. Auch sollen aus dem Grunde . die Schalter an Orten, wo dies sonst nicht der Fall sei, an den Sonntagnachmittagen offen gehalten werden.
Stuttgart, 19. Dez. Aenderungen im württ. Posttarif. Wie im amtlichen Teil des „Staats-Anzeigers" bekannt gegeben worden ist, werden am 1. Januar 1894 im Zusammenhang mit dem Wegfall der Landpostübereinkünfte zwischen der Postverwaltung und den Amtsversammlungen Aenderungen im Posttaris einlreten. Im wesentlichen betreffen dieselben den Postortsverkehr (Verkehr innerhalb des Ortsbestellbezirks der Aufgabepostanstalt), für welchen sich teilweise namhafte Portoermäßigungen ergeben. Es gelangen zur Erhebung für Briefe, frankiert, bis 15 8 .3 Pf., seither 5 Pf.,
über 15—250 8 5 Pst, wie seither, unfrankiert, bis 15 8 . 10 Pp, wie seither,
über 15—250 »'15 Pf., seither 10 Pf.,
Postkarten, einfache .... 3 Pf., seither 5 Pf.,
Drucksachen, bis 15 8 - . . 2 Pf.*),seither 3 Pf.,
über 15—50 8 . 3 Pf.*), seither 3 Pf.,
über 50—250 8 5 Pf.*), seither 5 Pf.,
über 250—1000 8 10 Pf.*), seither 10 Pf., *) je mit Ermäßigung um 25 bei gleichzeitiger Einlieferung von mehr als 50 Stück gleichlautender Drucksachen für die 50 Stück übersteigende Stückzahl.
Warenproben, bis 250 8 . . 5 Pf., wie seither.
Im Verkehr mit den einer Postanstalt zugeteilten Landorten (Landbezirksvsrkehr), im Verkehr zwischen verschiedenen Orten eines und desselben Oberamtsbezirks (Oberamtsverkehr) und im Verkehr zwischen Poskanslalten, welche bis 10 km einschließlich von einander entfernt sind (Nachbarschaftsverkehr), bleibt die seitherige ermäßigte Laxe von 5 Pf. unter Beschränkung auf den einfachen frankierten Brief bis zum Gewicht von 15 8 bestehen. Auch treten Aenderungen in den ermäßigten Taren für Drucksachen und Warenproben nicht ein. In den: Umfang, in welchem seither ein besonderes Porto von 15 Pf. für Päckereien bis zum Gewicht von 11 ? ^2 im Frankierungsfall berechnet worden ist, wird ein solches auch künftig jedoch mit Beschränkung auf Pakete im Gewichi zu 1 k8, zur Erhebung gelangen. Sonstige Abweichungen vom allgemeinen Päk- kereitarif werden künftig nicht mehr stattfinden, ^ es wird vielmehr durchweg das Porto der l. Zone (auf Entfernungen bis 10 Meilen) des internen Posttarifs erhoben werden. Die Taxen für Postanweisungen bleiben dieselben. Auch tritt bei diesem Anlaß keine Änderung ein bezüglich der Ermäßigungen für Zeitungen, wonach für die in einem Oberamtsbezirk erscheinenden Zeitungen beim Vertrieb zwischen verschiedenen Orten dieses Oberamtsbezirks nur die Hälfte der allgemeinen Zeitungsgebühr und des allgemeinen Zeitungsgeldes zu entrichten ist.
Stuttgart, 18. Dez. (Landesproduktenbörse.) Wir notieren per 100 Kilogramm: Weizen, niederbayr. prima Mk. 17.50—18.50, Haber, Alb 16.50, dto. Holländer prima 19.40, dto. Rumän." prima 19.
Stuttgart, 18. Dez. (Mehlbörse.) Suppengries Mk. 29—, Mehl Nr. 0: 28.-29 —, dto. Sir. 1: 26.-27.-, dto. Nr. 2: 21.50—25. , dto. Nr. 3: 22.50—23.— , dto. Nr. 4: 19.-19.50. Kleie mit Sack Mk. 9.— per 100 Kilo je nach Qualität.
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