Amts- und Intelligenz-Blatt flir den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Donnerstag 7. Dezember
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1893.
Änrtlichcs.
Bekamrtmachmtg der K. Zentralstelle für die Kandrvietschaft, betreffend die Ansfe- trimg non Preisen für Leistungen im Fi sch e- reirveseu fnr das Kahr 1894.
Zur Förderung der künstlichen Fischzucht und eines rationellen Betriebs der Fischerei werden als Anerkennung für hervorragendere Leistungen auf diesem Gebiete, insbesondere für Errichtung zweckmäßiger Fischbrutanstalten, für Aufstellung und Anwendung geeigneter kleiner Fischbrutapparate, für zweckentsprechende Einrichtung und rationellen Betrieb der Teichfischerei (in Setz- und Streckteichen), für Vereinigung kleiner Fischwasserbezirke zu einem rationellen Gesamtbetrieb rc. Preise von 20 bis 100 ^ im Gesamtbetrag von 500 ^ ausgesetzt.
Die Preisbewerbungen, welche eine Darlegung der Leistung, beziehunsweise eine nähere unter Umständen mit Zeichnungen belegte Beschreibung der Anlage enthalten müssen, sind bis 1. März k. Js. an die Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart einzusenden.
Diejenigen Fischzüchter, welche in den Jahren von 1888 ab Preise erhalten haben, können für das Jahr 1894 nicht wieder für die gleiche Leistung als Bewerber auftreten.
Stuttgart, den 28. Nov. 1893.
v. Ow.
Bekanntmachung.
Auf nachstehende Bestimmungen der oberamtlichen Verfügung vom 31. Mai bzw. 22. Nov. v. I. betr. die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe wird hiemit besonders hingewiesen:
1) An den letzten drei Sonntagen vor Weihnachten ist der Geschäftsbetrieb in allen Verkaufsstellen und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in allen Handelsgewerben während acht Stunden und zwar in der Zeit von 8 — K Uhr vormittags und von 12 Uhr mittags bis Uhr abends gestattet.
2) Der Verkauf von Backwaren durch die Bäcker, von Konditoreierzeugnissen durch die Konditoren, von Fleisch, Wurstwaren und Fett durch die Metzger, von Milch durch die Produzenten und Händler und der Verkauf von Eis und Mineralwasser, sowie die Beschäftigung der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter bei diesem Verkauf darf
u) am ersten Weihnachts-Oster- und Psingst- tag nur vormittags 6—8 Uhr, 11—12 Uhr und nachmittags 5—7 Uhr,
b) an derk übrigen Sonn- und Festtagen morgens 6—9 Uhr, vormittags 11—12 Uhr und nachmittags 2—7 Uhr stattfinden.
Nagold, den 5. Dez. 1893.
K. Oberamt. Vollmar, Amtm. g, Stv.
Bekanntmachung,
betr. die Beleuchtung der Fuhrwerke bei Nacht.
Das Oberamt sieht sich veranlaßt, auf nachstehende Bestimmungen der Ministerial-Verfügung vom 16. September 1888, betr. die Beleuchtung der Fuhrwerke bei Nacht, hinzuweifen:
1) Zur Nachtzeit, d. h. vom Eintritt der Dunkelheit des Abends bis zu.n Beginn der Morgendämmerung muß, wenn die Nacht nicht vollständig mondhell ist, jedes auf öffentlicher Straße sich befindende Fuhrwerk mit Ausnahme der mit Geläute oder Schellen fahrenden Schlitten und bloßer Handfuhrwerke vorschriftsmäßig beleuchtet werden.
2) Die Beleuchtung hat zu geschehen:
u) bei Fuhrwerken, welche vorzugsweise zur
Personenbeförderung bestimmt find, durch eine oben am Verdeck in zweckentsprechender Weist angebrachte Laterne oder durch zwei Laternen, welche an den Seiten soweit wie möglich nach vorn anzubringen sind,
I») bei andern Fuhrwerken durch eine in der Mitte der Vorderseite des Fuhrwerks, wo dies aber vermöge der Beschaffenheit oder der Ladung des Fuhrwerks nicht ausführbar ist, durch eine an den Zugtieren, der Deichsel oder einer sonst geeigneten Stelle rc. in der Weise anzubringende Laterne, daß das Licht derselben möglichst ungehindert nach vorn fällt, e) Die Laternen müssen in gutem Zustand und mit leuchtendem Licht versehen, dürfen jedoch nicht rot oder grün geblendet sein. Verfehlungen gegen obige Vorschriften werden strengstens bestraft.
Nagold, den 5. Dezember 1893.
K. Oberamt. Vollmar, Amtm., g. Stv.
tzages-Weuigiielten.
Deutsches Reich.
js Vom hintern Wald, 5. Dez. Herr Baurat Ehmannv. Stuttgartwar heute wieder in unsr. Gegend. Sein Besuch galt diesmal den Wasserquellen bei der Agenbacher Sägmühle. Es sollte festgestellt werden, ob man daselbst so viel Wasser erhält, um die Orte der projektierten neuen Waffergruppe reichlich versorgen zu können. Diese Wasserversorgungsgruppe soll die grüßte in Württemberg werden, also mehr Ortschaften umfassen als jede der vorhandenen 11 Alowasserversorgungsgruppen und größer als die Heuberger- und Härdtfelder Gruppe. 33 Ortschaften, darunter auch Höfe, sollen zu der neuen Gruppe vereinigt werden, auch badische Ortschaften wollen sich anschließen. Im ganzen zählen die ins Auge gefaßten Ortschaften und Höfe 10 000 Einw. Die neue Wasserversorgung wird wohl den Namen Schwarzwaldwaffer-Versorgungsgruppe erhalten. Die meisten der Ortschaften, die zu ihr vereinigt werden sollen, haben ihre Beteiligung bereits zugesagt.
Dettingen u. T., 4. Dez. Ein schreckliches Unglück ereignete sich heute früh halb 7 Uhr in der hiesigen Kunstmühle. Ein 28jähriger lediger Mahlknecht wurde von der Transmission erfaßt, in die Höhe gezogen und ihm der Brustkasten vollständig eingedrückt. Erst als das Werk stille stand, wurde man auf das Geschehene aufmerksam und man fand den Verunglückten tot am Boden liegen. Der Bedauernswerte war ein braver, fleißiger Arbeiter.
Reutlingen, 3. Dez. Gestern morgen ist auch das zweite Opfer des vielbesprochenen Raubmordes, Bäckermeister Bertsch, seinen Verletzungen erlegen, nachdem vor einigen Tagen noch eine schwierige Operation an ihm vollzogen war.
Nach dem „St.-Anz." sind seit Ende August d. I. zu Gunsten von mehr als 1000 Personen, welche unter dem Drucke der Futter- und Streunot sich des Forstdiebstahls oder des Forstwaidefrevels schuldig gemacht hatten, Gnadenakte ergangen. Diese bestanden zum weitaus größten Teil in völligem Strafnachlaß, bezw. in Niederschlagung des Strafverfahrens, In den schwereren Strasfällen hat wenigstens eine nahmhafte Ermäßigung der Strafe stattgefunden. Weitere zahlreiche Gnadengesuche, im Ganzen mehr als 500, befinden sich derzeit in Behandlung.
Karlsruhe, 4. Dez. Wegen der Futternot
I wurden zu Vorschüssen und Heulieferungen insge-
sammt 3 Mill. -E durch administrative Kredite bewilligt.
Wörishofen, 29. Nov. Gestern kam vom einem ehemaligen hiesigen Kurgaste, der vom Papste in Privataudienz empfangen wurde, aus Rom ein Schreiben an. Der Papst, der über die Wörisho- ser Verhältnisse sehr genau unterrichtet ist, fragte, wann Kneipp nach Rom komme, er habe großes Verlangen, diesen merkwürdigen Mann persönlich kennen zu lernen. Pfarrer Kneipp wird diesen Winter, wenn nicht mehr so viele Gäste hier sind, sich nach Rom begeben und beim Papste für die Auszeichnung auch noch persönlich sich bedanken. „Des hätt' i doch nit glaubt," sagte er, „daß i in meinen alten Tagen noch nach Rom muß."
Aus Schneidemühl, 2. Dez., meldet das „Berl. Tagebl.": Auch trotz des seitlich weit ausgedehnten Walles dringt aus dem Unglücksbrunnen das fließende Wasser nach wie vor durch Sandmassen hindurch und sammelt sich dann in kleinen Pfützen an. Um das Abfließen des Quellwassers nach der kleinen Kirchenstraße zu verhüten, werden an dieser Stelle die Sandhügel mit einer starken Lehmwandung umgeben. In den Sandhügel werden außerdem Drainrohre gelegt, aus denen das Wasser klar abfließen soll.
Hannover, 2. Dez. Der Kaiser hielt bei der gestrigen Parade eine eindringliche Ansprache an die zur Reiterschule kommandierten Offiziere, worin die Vorgänge in dem Spielerprozeß zur Sprache gekommen find.
Berlin, 2. Dez. Zur Annahme des Jesuitenantrags meint die „Nationalztg.", vorläufig sei nicht zu besorgen, daß der Antrag seinen Zweck erreiche. Die „Voss. Ztg." glaubt, daß die Rückkehr der Jesuiten als letzter Schritt auf dem Wege nach Canossa angesehen und eine Aufregung und Zwietracht entfesseln werde, die hinter der Bewegung um das Volksschulgesetz in Preußen nicht zurückbleibe. Die „Germania" schreibt, die Abstimmung Richters gegen den Antrag solle ihm nicht vergessen werden. Wie beim Tode Forckenbecks, so habe er auch hier wieder seine wahre Natur geoffenbart.
Berlin, 2. Dez. Die freisinnige Volkspartei beschloß in ihrer Fraktionsstimmung einstimmig, gegen alle vorliegenden Steuergesetzentwürfe zu stimmenin der Erwägung, daß, soweit neue Deckungsmittel überhaupt erforderlich sind, für die Kosten der Heeresorganisation dieselben reichlich gewonnen werden können durch Aufhebung der Liebesgabe für die Brenner und die Prämien für Zuckerausfuhr. Desgleichen beschloß die Fraktion, den Gesetzentwurf über die Finanzresorm abzulehnen, weil derselbe, auch ganz abgesehen von der dadurch bezweckten Vermehrung der Steuerlasten, geeignet ist, das Budgetrecht, insbesondere das Einnahmebewilligungsrecht des Reichstages in verschiedenen Richtungen herabzumindern.
Berlin, 2. Dez. Die „Voss. Ztg." verzeichnet das Gerücht, die Regierung warte auf eine günstige Gelegenheit, die Weinsteuer fallen zu lassen und statt ihrer eine Jnseratensteuer vorzuschlagen. — Der antisemitische Antrag gegen das Schächten ist auch von Konservativen unterzeichnet.
Deutscher Reichstag. Am Sonnabend wurde zunächst der Gesetzentwurf, betr. die Gewährung von Unterstützungen an Invaliden aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hinterbliebene beraten und der Kommission zur Spezialprufung überwiesen. Der Gesetzentwurf, welcher allgemeine prinzipielle Zustimmung fand, bezweckt oie Gleichstellung der Invaliden aus den Kriegen vor 1870