AMs- und Intelligenz-Blatt flir den Odrramts-Bezirk Nagold.

is«.

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Donners- üjährlich n Bezirk 20 Pfg. tnis.

Donnerstag 23. November

Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 Pfg., bei mehrmaliger je 6 Pfg.

1893.

Wandel und 85 Centimeter (3 Fuß) vom Stra-

sollte der hier Wohnende an dem Grundsätze fest

werden

Bestellungen

auf den

Gesellschafter"

mit dem Unterhaltungsblatt

Das Plau-erftnbchen"

und dem landwirtschaftlichen Beiblatt

Schwäbischer Landwirt"

auf den Monat

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von jeder Postanstalt und den Postboten entgegen­genommen.

Amtliches.

Bekanntmachung,

betr. den Banmsatz und die Beseitung des Baum-Ueberhangs an Staats- und Nach- oarschaftsftrasten.

Die Ortsvorsteher werden veranlaßt, für sofortige Ergänzung der fehlenden Bäume an den Staats­und Nachbarschaftsstraßen zu sorgen oder, wenn die Grundeigentümer den Baumsatz erst im Frühjahr aussühren wollen, darauf zu dringen, daß noch im Laufe des Herbstes Baumgruben von genügender Breite und Tiefe ausgehoben werden. Auch ist die ordnungsmäßige Ausästung des Baum-Ueberhangs zu überwachen.

Für den Baumsatz und die Baum-Ausästung gelten die hienach aufgeführten Bestimmungen:

tz 1. Der Baumsatz an den Staats- und Nach­barschaftsstraßen ist gesetzliche Obliegenheit der an­stoßenden Güterbesitzer und zwar sind von ihnen fruchtbare Bäume zu pflanzen.

An solchen Orten dagegen, wo fruchtbare Bäume aller Versuche ungeachtet nicht sortkommen, dürfen auch Waldbäume gepflanzt werden.

An den hohen Einschnittsböschungen, ebenso bei hohen Straßendämmen, welche am Rande mit Bäu­men bepflanzt werden, ist übrigens den angrenzenden Grundbesitzern der Baumsatz für die Straße erlassen.

8 2. Die jungen Bäume, welche von den Grund­besitzern der Straße entlang gesetzt werden, müssen gehörig erstarkt, am Stamm wenigstens 3 Centime- ter (1 Zoll) dick und 2 Meter (7 Fuß) hoch sein.

Dieselben sind in Entfernungen von 2,8 Meter (10 Fuß) vom Straßenrand und von 10,3 Meter (36 Fuß) unter sich zu setzen, mit Dornen zu ver­wahren und mit starken Stickeln zu versehen. Außer­dem sind die Bäume übers Kreuz zu setzen, derge­stalt, daß diejenigen Bäume, die. auf der einen Seite der Straße gesetzt werden, gerade gegenüber der Mitte des zwischen zwei Bäume auf der anderen Seite der Straße befindlichen Zwischenraumes von 10,3 Meter (36 Fuß) zu stehen kommen.

8 3. Abgehende Bäume sind alsbald durch junge zu ersetzen, vorausgesetzt, daß der Zwischenraum zwischen den benachbarten Bäumen mindestens 10,3 Meter beträgt.

8 4. Die auf die Straße nberhängenden Aeste und Zweige sind in der Art einzuknrzei», daß über dem Nebenweg am Rande der Straße eine lichte Höhe von 2,3 Meter (8 Fuß) für den Fusi-

ßenrand einwärts der Straße eine Höhe von 4 Meter (14 Fuß) für den Wagenverkehr frei bleibt und zwar ist die Auslichtung der Bäume von jenen 2,3 Meter bis zu diesen 4 Meter in schräger Rich­tung auszuführen.

Bis 15. Dezember ds. Js. ist Bericht über das Geschehene zu erstatten.

Nagold, den 20. November 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Bekanntmachung

betr. das Statut für die Krankenpflege- Versicherung der Amtskorporation Nagold.

Nachdem das revidierte Statut für die Kranken­pflegeversicherung der Amtskorporation Nagold durch Erlaß der K. Kreisregierung Reutlingen vom 12. Oktober ds. Js. Nro. 8265 genehmigt und als Zeit­punkt des Inkrafttretens der 15. Oktober ds. Js. bestimmt worden ist, wird dasselbe in der Beilage zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

Nagold, den 21. Nov. 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Hages-Aeuigkeilen.

Deutsches Reich.

Nagold. (Geschlossene Zeit.) Mit dem ersten Adventsfest am 3. Dezember beginnt die sogen, stille oder geschlossene Zeit. Nach 8 9 der K. Verord­nung vom 27. Dezember 1871, betreffend die bür­gerliche Feier der Sonn-, Fest- und Feiertage, ist insbesondere das Abhalten öffentlicher Tanzbelusti­gungen an den Sonntagen in der Adventszeit ganz verboten, während das Tanzen an den Werktagen der Adventszeit nur mit Genehmigung der K. Ober­ämter stattfinden darf. Die gleichen Grundsätze finden Anwendung auf Tanzunterhaltungen geselliger Vereine und geschlossener Gesellschaften, welche in Räumen veranstaltet werden, in denen ein Wirt­schaftsbetrieb, sei es ein öffentlicher, sei es ein auf die Mitglieder der betreffenden Gesellschaft beschränk­ter, stattfindet. Die Adventszeit endet mit dem Christfest. Am ersten Adventssonntag und am Christfest sind überdies öffentliche Schauspiele und Vorstellungen, Vogel- und Scheibenschießen, sowie andere öffentliche Lustbarkeiten, mit Ausnahme von Konzerten und Vorstellungen an stehenden Theatern, ganz verboten.

Nagold. Die liebe Weihnachtszeit naht heran! Viele fleißige Hände regen und beeilen sich, die Weihnachtsgaben rechtzeitig fertig zu stellen. Vater und Mutter lenken den Sinn auf ihre Kinder, Bräutigam und Braut zerbrechen sich den Kopf, wie sie sich gegenseitig am besten und freudigsten über­raschen können; Freunde und Freundinnen sind be­müht, sich passende Gaben zur gegenseitigen Be- scheerung auszudenken. Unsere hiesigen Geschäfts­leute kennen diesen schönen Gebrauch und wissen recht gut, daß gerade das Herannahen der Weih­nachtszeit einen großen Teil des Publikums Veran­lassung giebt, mehr Einkäufe als zu jeder andern Zeit des Jahres zu machen. Diese Gelegenheit wird leider von vielen benutzt, ihren Bedarf bei auswär­tigen Händlern und Produzenten zu decken. Diese Bevorzugung hat ihren Grund nicht etwa in dem Umstande, daß die auswärtige Ware besser oder billiger als die einheimische ist, sondern einzig und allein in dem thörichten Vorurteil, daß das von auswärts bezogene unter allen Umständen den Vor­zug verdient. Bezüglich der Weihnachtseinkäufe

halten, sein Geld den mit ihm an demselben Platze wohnenden Geschäftsleuten zukommen zu lassen, statt es nach auswärts zu tragen. Es ist gerade zur Weihnachtszeit, wo alle Geschäftsleute bemüht sind, Laden und Schaufenster aufs reichste auszustatten, doppelt tadelnswert, auswärts zu kaufen. Sind die hiesigen Läden nicht mit allem versehen und für jeden Geldbeutel angepaßt? Der Lokalpatriotismus, bei welchem die hiesige Einwohnerschaft in erster Linie die einheimische Geschäftswelt berücksichtigen sollte, ist wohlbegründet und trägt seine guten Früchte. Wo die Interessen der Bewohner nach so vielfachen Richtungen gemeinsam sind, da sollte auch der Grundsatz vorherrschen, bei den Mitbürgern seine Einkäufe zu machen. Wer unsere Straßen durch­wandert und seinen Blick in die Läden wirft, der muß sich sagen: die hiesigen Kaufleute wissen den Anforderungen unserer Zeit Rechnung zu tragen, sie scheuen keine Opfer, alle möglichen Artikel ein­zulegen, um unseren Bewohnern die Mühe zu sparen, ihr Geld nach auswärts zu tragen. Im Interesse unserer hiesigen Geschäftsleute wie im Interesse der Consumenten rufen wir daher den hiesigen Bewoh­nern zu: Kauft hier am Platze! Deckt Eure Bedürfnisse aus den hiesigen Geschäften! Ihr werdet hier mindestens so billig und reell wie auswärts bedient und obendrein freundlichen Dank ernten!

:: Bösingen. Auf dem Haupte das Alter, aber im Herzen und auf den Wangen die Jugend: so feierte letzten Sonntag Hr. Forstwart Saile das Andenken an seinen vor 25 Jahren stattgehabten Einzug in hiesige Gemeinde. Letztere ließ es sich nicht nehmen, diesen Gedenktag mitzufeiern. Der Männergesangverein, unter Leitung des Hrn. Schul­lehrers Mergenthaler, ehrte den Jubilar durch ein Stündlein" und verschönerte den Jubiläumsabend durch weitere Gesangsvorträge. Hr. Schultheiß Koch brachte hier den Dank der Gemeinde, Hr. Lehrer Mergenthaler ein Gedicht von Hr. Pfarrer Groß und Hr. Herwig, aanä. tllool., seine Begeisterung für die Natur, die Freundin des Jubilars, zum Ausdruck. Seiner Familie zum Wohl, der Gemeinde zur Freude und dem Staate zum Besten möge es Hrn. Saile vergönnt sein, seinen neuen Titel noch lange in Amt und Würde tragen zu dürfen!

Von der obern Nagold, 17. Nov. Dank des ergiebigen Regens im vorigen Monat konnte die Wintersaat gut bestellt werden und überall ging der Samen recht schön auf. Die Wiesen trieben ein schönes Aftergras, so daß manche abgemäht werden konnten oder doch dem Vieh eine ergiebige Herbst­weide boten. Auch sonst fehlt es nicht an Grün­futter: Rüben, Angersen, Kohlraben und auch das Kopfkraut wuchsen infolge des warmen Regens in der zweiten Hälfte des Oktobers noch schön heran. Halmfrüchte sind gut geraten; die Körner liefern ein vorzügliches Mehl; aber der Strohertrag ist geringer. Obst gab es überall in Menge. Gleich gut sowohl in Hinsicht auf Güte und Menge fiel in unserer Gegend die Kartoffelernte aus. An Streu für das Vieh im kommenden Winter ist bei uns kein Mangel. Solchen Gemeinden, denen aus ihren Gemeindewaldungen nicht genügend Streu verabreicht werden konnte, wurde solche seitens der staatlichen Forstverwaltungen in anerkennenswerter Weise und um sehr mäßigen Preis zur Verfügung gestellt, so daß etwaige Klagen über das Nichtent­gegenkommen der Forstbehörden gegen die Gemeinden hier nicht gerechtfertigt wären. Aber wie steht es mit den Vorräten an Dürrsutter? Wie überall im