Amts- und Intelligenz-Blatt für den Obrramts-Bezirk Nagold.
13».
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Dienstag 2t. Wovemöer
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1893.
Frankreich von heute.
Amtliches.
Bekanntmachung,
betreffend die Schonzseit der Fische.
Das Oberamt sieht sich veranlaßt, auf nachstehende Bestimmungen der Ministerialverfügung vom 24. Dezember 1889, betr. die Ausübung der Fischerei, hinzuweisen.
Als Schonzeiten sind nach tz 10 festgesetzt: n) für Fluß- und Bachforellen die Zeit vom 10.
Oktober bis 10. Januar; b) für Saiblinge (Ritter oder Röthelft^und Trei- schen die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember;
e) für Krebse die Zeit vom 1. November bis 31. Mai.
Nach tz 13 der genannten Verfügung ist es verboten:
1) auf Fische sowie auf Krebse während der Schonzeit, welcher sie jeweils unterliegen, mit irgendwelcher Fangsvorrichtung einen Fang zu unternehmen. Fische oder Krebse, welche innerhalb der für sie festgesetzten Schonzeit zufällig gefangen werden, sind sofort wieder in dasselbe Wasserfrei einzusetzen;
2) während der Schonzeiten, ausschließlich der drei ersten Tage derselben, Fische der betr. Art oder Krebse feilzubieten oder zu verkaufen;
3) während der Schonzeiten und während weiterer sechs Wochen nach beendeter Laichzeit Ente« in solche Fischwasser, in welchen die betr. Fische sich vorherrschend anshalten, zuzulassen, sofern diese Fischwasser nicht Gemeinden zur Benützung zustehen. Stehen solche Fischwasser Gemeinden zur Benützung zu, so hängt die Zulassung der Enten von der Genehmigung der Gemeindebehörde ab. Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, die Polizeidiener, Feld- und Waldschützen anzuweisen, Verfehlungen gegen vorstehende Vorschriften sofort pflichtmäßig zur Anzeige zu bringen.
Nagold, den 18. November 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Bekanntmachung,
betr. die Viehzählung für das Deutsche Reich am 1. Dezember d. I.
Unter Bezugnahme aus die Ministerial-Verfügung vom 11. November d. Js. (Regierungsbl. S. 287), mit welcher sich die Ortsvorsteher aufs eingehendste vertraut zu machen haben, wird Nachstehendes bekannt gegeben:
1) Die zu der Zählung erforderlichen Formulare werden den Ortsvorstehern iu den nächsten Tagen zugehen.
2) Die Zählung erstreckt sich nur auf Rindvieh u. Schweine, andere Tiere dürfen in die Listen nicht ausgenommen werden.
3) Die Zählungskommissionen, welche am zweckmäßigsten aus denselben Personen zu bilden sind, wie bei der am 1. Dezember v. Js. vorgenommenen Zählung, haben sofort in Thätigkeit zu treten.
4) Ueber die Austeilung und Wiedereinsammlung der Hauslisten (Formular I, welches dieses Mal nur aus einem Quartblatt besteht) wird auf die Vorschriften des tz 4 der genannten Minist.-Verfg. hingewiesen.
Die Hauslisten müssen mit der Hausnummer, dem Namen des Hausbesitzers oder Verwalters mit einer laufenden Nummer versehen sein und ist sodann diese Nummer sowie der Name des Hausbe
sitzers oder Verwalters in die(H Gemeindelftte (Formular L) einzutragen.
Erst nachdem dies geschehen ist, darf die Hausliste abgegeben werden.
5) "Nach erfolgter Wiedereinsammlung der Hauslisten sind dieselben von der Zählungskommission zu prüfen und Vorgefundene Ungenauigkeiten und Unrichtigkeiten berichtigen zu lassen, sodann ist ihr Inhalt nach der Reihenfolge ihrer laufenden Nummer in die Gemeindeliste einzutragen.
Die Gemeindeliste ist von der Zählungskommission abzuschließen und zu beurkunden.
6) Die abgeschlossene Gemeindeliste ist mit sämtlichen Hauslisten spätestens bis 10. Dezember ds. Js. an das Oberamt einzusenden. Gemeindelisten, welche am 10. Dezember nicht eingekommen sind, werden am 11. Dezember durch Wartboten abgeholt.
7) Im Falle weitere Formulare benötigt werden, ist der weitere Bedarf sofort dem Oberamt anzuzeigen.
Nagold, den 17. November 1893.
K. Oberamt. Vollmar, Amtm., g. Stv.
K. Amtsgericht Nagold.
Gemäß tz 12 der Dienstvorschriften für die Amtsgerichte wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß vom 1. Januar bis 31. Dezember 1894
1) die ordentlichen Sitzungen des Schöffengerichts am 3. 4. 11. 18. 25. Januar, 1. 7. 8. 15. 22. Februar, 1 . 7. 8. 15. 22. 29. März, 4. 5. 12. 19. 26. April, 2. 10. 17. 23. 31. Mai, 6. 7. 14. 21. ,28. Juni, 4. 5. 12. 19. 26. Juli, 2. 9. 16. 23. 30. August, 5. 6. 13. 20. 27. September, 3. 4. 11. 18. 25. Oktober, 1 . 7. 8. 15. 22. 29. November, 5. 6. 13. 20. 27. Dezember;
2) die ordentlichen Sitzungen des Oberamtsrichters am Freitag, diejenigen des Amtsrichters am Dienstag jeder Woche mit Ausnahme der auf diese Tage fallenden Fest- oder bürgerlichen Feiertage abgehalten werden;
3) der ordentliche Gerichtstag, an welchem mündliche Anfragen und Gesuche bei einem Amtsrichter vorgetragen, Anträge und Gesuche zu Protokoll des Gerichtsschreibers vorgebracht und Verhandlungen gemäß ß 461 C.-P.-O. gepflogen werden können, an: Samstag jeder Woche mit Ausnahme der auf denselben fallenden Fest- oder bürgerlichen Feiertage;
4) Der Gerichtstag in Altensteig stets an einem Montag und zwar am 15. Januar, 12. Februar,
12. März, 9. April, 7. Mai, 4. Juni, 2. Juli,
13. August, 24. September, 22. Oktober, 19. November, 17. Dezember stattfindet.
"Nagold, den 18. November 1893.
Oberamtsrichter Sigel.
Dir Kgl. Pfarrämter
wollen die Wehrlisten bis 25. d. Mts. hieher einsenden.
Nagold, 20. Nov. 1893.
Kgl. Bezirksschulinspektorat. Dieterle.
Infolge der zweiten Lehrerdienstprüfung sind zur Versehung von Schuldiensten u. a. für befähigt erklärt worden: Christian Frey, Unterlehrer in Rohrdorf, Eduard Kömpf, Unterlehrer in Gechingen, Bez. Calw, KarlOet- schlägcr, Unterlehrer in Höfen, Bez. Neuenbürg, Christian Steck, Unterlehrer in Effringen.
Die erledigte evangelische zweite Stadtpfarrstelle an der Treifaltigkeitskirche in U l m wurde dem zweiten Stadtpfarrer Eytel in Calw, die erledigte evangelische Pfarrei Affaltrach,!Dekanats Weinsberg,dein Pfarrer Storz in Neuweiler, Dekanats Calw übertragen.
"Nach langer, langer Ruhepause nimmt das politische Leben in Frankreich jetzt mit der Wiedereröffnung der, Parlamentsarbeiten seinen Anfang. Nicht als ob in der ganzen Zwischenzeit jenseits der Vogesen von politischen Dingen überhaupt nicht die Rede gewesen wäre, aber diese Zwischenzeit war von einer der größten politischen Komödien ausgefüllt, welche die Welt kennt, und es ist heute, wo seit den Russenfesten mehrere Wochen vergangen sind, selbst noch schwer, ernst über die tolle Wirtschaft dieser Tage zu schreiben. Traurig ist es nur,- daß dieser an Wahnsinn grenzende Taumel, welcher eine ganze große Station gefaßt hatte, so leicht bestimmende Einflüsse auf die Geschicke Europas ausüben kann. Ein Wink des Zaren, ein unglücklicher Zwischenfall an der Grenze, und die Hand fährt an's Gewehr. Europa schüttelt den Kopf über die Franzosen, die sich so unglaublich lächerlich gemacht, aber die ernste Kehrseite dieser Thatsache ist, daß viele Franzosen heute die Schrecken eines Krieges mit anderen Augen wie früher betrachten. Noch fordern sie ihn nicht, aber sie fürchten ihn auch nicht mehr, wie dies seither der Fall war. Sie hoffen auf Rußland.
Der Russentaumel ist äußerlich verslüchtet, innerlich steckt er heute fast noch im Herzen der Franzosen. Man ergötzt sich noch an allerlei halbalbernen Geschichten, pflegt die Erinnerung an die teuren Gäste, und läßt dabei die Thatsache außer Acht, daß eigentlich nichts eingetreten, was geeignet wäre, Frankreichs ganze Stellung in Europa zu ändern. Der Kaiser Alexander und Präsident Carnot haben viel vom Frieden telegraphiert, das war aber auch alles. Aber wann hätte der Franzose jemals nach Thatsachen gefragt, wo seine Wünsche in Betracht kamen? Ein Unglück für Europa's Ruhe ist es, daß die Franzosen alles durch ihre französische Brille sehen, das heißt so, wie sie selbst es wünschen, daß es geschehen werde, aber nicht so, wie es in Wahrheit ist.
Die Russentage sind vorüber. Was nun? Irgend etwas soll und muß geschehen, denn man ist in Paris viel zu unruhig und beweglich, als daß man ein niüßiges Stillsitzen ertragen könnte. Einmal erhoben sich schon ziemlich laute Stimmen, welche mindestens die Veröffentlichung der Grundzüge des russisch-französischen Bündnisses forderten. Man wurde immer ungenierter, und es läßt sich denken, wie peinlich der Pariser Regierung das war, die während der ganzen Russentage in Frankreich eigentlich nur das fünfte Rad am Wagen gespielt, und alles andere eher verweisen konnte, denn einen Allianzvertrag mit Rußland. Und dies Ministerium, das eine so klägliche Rolle gespielt, wird ein Opfer der Russenverbrüderung werden; ganz unbedingt. Wenn nicht früher, so später, und zwei Gründe sind vor allen Dingen hierfür maßgebend.
Es ist gesagt, daß einstweilen die Russenschwärmerei noch vorhält, aber es werden auch Tage, und zwar bald genug, kommen, wo die Franzosen in ihrem Drange nach neuem nun auch etwas Praktisches von dem Bündnisse sehen wollen, von dem man ihnen so viel vorgeredet hat. Den Russen wird man dann natürlich nicht zur Seite gehen, wohl aber wird es von dem eigenen Ministerium heißen, daß es unvermögend sei, die russisch-französische Verbrüderung schwarz auf weiß zu präsentieren. Das ist aber ein Todesurteil für dieses Kabinet und vielleicht noch für manches folgende. Dann aber