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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Obrramts-Bezirk Nagold.

Nr. 118.

Erscheint wöchentlich 8mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, nnd kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 Pfg., in dem Bezirk 1 Mk., außerhalb des Bezirks 1 Mk. 20 Pfg. Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Donnerstag IS. Oktober

Jnsertionsgebühr für die lspaltige (Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Emrückung 9 Pfg., bei mehrmaliger je 6 Pfg.

189».

Bestellungen

auf den

Gesellschafter"

für das IV. Quartal

nimmt jede Postanstalt und die Postboten entgegen.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Eröffnung der landwirtschaftlichen Winterschulen.

Die landwirtschaftlichen Winterschulen in Hall, Heilbronn, Ravensburg, Reutlingen und Ulm werden im Anfang .des November d. I. wieder eröffnet werden.

Der Unterricht dauert 4'/s5 Monate und wird auf Grund eines für sämtliche Winterschulen einheit­lichen Lehrplans in 3640 Stunden wöchentlich erteilt.

Die Unterrichtsgegenstände find mit Rück­sicht auf die verhältnismäßig kürze Unterrichtszeit und das dem Zweck der Schule angepaßte Lehrziel ausgewählt, und werden sämtliche Fächer mit steter Bezugnahme auf die unmittelbare Anwendung in der landwirtschaftlichen Praxis und nur in dem Um­fang gelehrt, daß dieselben von den Schülern nach ihrer Vorbildg. verstanden u. verarbeitet werdenkönnen.

Nach dem Lehrplan gewährt auch der Besuch eines einzigen Kursus einen bestimmt abgeschlossenen Unterricht; der gesamte Unterrichtsstoff wird jedoch erst durch den für einen zweiten.Kurs vorgesehenen, in bestimmten einzelnen Fächern weiter führenden. Unterricht erschöpft.

Die Schüler haben beim erstmaligen Eintritt ein Schulgeld von 25 ^ zu entrichten. Für den Be­such des zweiten Kursus ist das Schulgeld auf 15 Mark festgesetzt. Uebrigens haben eine größere An­zahl landwirtschaftlicher Bezirksvereine beschlossen, dieses Schulgeld für die ihrem Bezirk ungehörigen Schüler zu bezahlen.

Neueintretende Schüler müssen das 15. Lebens­jahr zurückgelegt haben, gut prädiziert sein und die für das Berstäudnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten besitzen.

Die Anmeldung zur Aufnahme hat bei den be­treffenden Schulvorständen womöglich einige Zeit vor Beginn des Kursus zu geschehen, und zwar für Hall bei Oekonomierat Rindt, für Heilbronn bei Landwirtschafts-Inspektor Wunderlich, für Ra­vensburg bei Landwirtschafts-Inspektor Kost, für Reutlingen bei Landwirtschafts-Inspektor Dr. Wie- dersheim, für Ulm bei Landwirtschafts-Inspektor Köstlin in Ulm.

Mit der Anmeldung sind die Schulzeugnisse, ein Geburtsschein und die schriftliche Einwilligung des Vaters bzw. des Pflegers zum Besuch der Winter­schule vorzulegen.

Nähere Auskunft über den Lehrplan, die Kosten, die Unterbringung der Schüler in Privathäuser erteilen auf Verlangen die betreffenden Schulvor­stände.

Der Tag, an dem die einzelnen Winterschulen eröffnet werden, wird später bekannt gemacht.

Stuttgart, den 30. September 1893.

v. Ow.

Bekanntmachung,

betr. eine gemeinschaftliche Hebung der Feuer­wehr Nagold u. einiger Landfeuerwehren des Bezirks. Unter Bezugnahme auf die oberamtlichen Erlasse

vom 3. und 7. d. Mts. (Gesellschafter Nr. 115 und

116) wird hiemit bekannt gemacht, daß die gemein­schaftliche Hebung nunmehr am

Samstag den 28. Oktober d. Zs.

(Feiertag Simon und Judä), nachmittags ^4 Uhr

stattfindet, wobei die Feuerwehr von Nagold und nachgenannte zum Brandhilfsverband Nagold gehö­rige Feuerwehren mitzuwirken haben:

Altensteig Stadt, Jselshausen, Emmingen, Rohr­dorf, Ebhausen, Wildberg, Haiterbach, Pfrondorf, Mindersbach.

Dieser Hebung wird im Auftrag des K. Ver­waltungsrats der Gebäudebrandversicherungs-Anstalt der Landesfeuerlöschinspektor anwohnen.

Die dem Uebungsort nicht angehörigen Feuer­wehren haben mit den zur auswärtigen Hilfeleistung bestimmten ausgerüsteten Mannschaften und Geräten nachmittags 3 Uhr in Nagold einzutreffen und in der Calwerstraße Aufstellung zu nehmen.

Die Ortsvorsteher der obengenannten Gemeinden werden beauftragt, hievon sofort den Feuerwehr­kommandanten Eröffnung zu machen, das Weitere zu veranlassen und insbesondere für rechtzeitigen Abgang der Feuerwehr Sorge zu tragen.

Die Eröffnungsbescheinigungen der Feuerwehr­kommandanten sind spätestens bis 15. d. Mts. hie- her vorzulegen.

Nagold, den 9. Oktober 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Bekanntmachung.

Durch Erlaß der K. Kreisregierung Reutlingen vom 5. April d. Js. Nr. 2453 ist der durchschnitt­liche Jahresarbeitsverdienst der land- und forstwirt­schaftlichen Arbeiter in folgender Weise festgesetzt worden:

и) Nagold, Altensteig, Enzthal und Haiterbach:

Erwachsene Arbeiter Jugendliche Arbeiter

männlich weiblich männlich weiblich

500 c/E 300 ^ 300 ^ 180 ^

к) in den übrigen Gemeinden

400 ^ 250 ^ 250 ^ 150

Die neuen Festsetzungen gelten zufolge Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 13. Juni d. Js. (Min.-Amtsbl. S. 174) zunächst bis »1. De­zember 1897.

Nagold, den 9. Oktober 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Flöffereiwesen.

Nachdem Beschwerden darüber erhoben worden sind, daß beim Betrieb der Flößerei die Bestimmungen der Floßordnung vom 20. April 1883, Regierungsbl. S. 47, häufig nicht beachtet werden, erhalten die Ortsbehörden und Polizeibediensteten den Auftrag, streng über die Einhaltung jener Vorschriften zu wachen und jede Zuwiderhandlung dem Oberamt zur Anzeige zu bringen. Insbesondere ist darauf zu halten, daß die Flöße

1) die vorgeschriebene Länge von 285 Mtr. und die Breite von 4 Mtr. nicht überschreiten (tz 10 der Floßordnung),

2) außer den zeitweise auf dem Land beschäftigten Personen mit 4 tüchtigen Flößern bemannt sind, welche während der Fahrt stets auf dem Floße sein müssen (tz 11 der Floß.-O.),

3) mit Sügwaren oder anderem Holze nur soweit belastet werden dürfen, daß noch der,vierte Teil

der verglichenen Stärke der Gestöre über Was­

ser bleibt.

Vorschriftswidrig angetroffene Flöße sind solange anzuhalten, bis sie in den ordnungsmäßigen Stand gesetzt sind.

Nagold, den 10. Okt. 1893.

K. Oberamt. Vogt.

B ekanntmachung,

betreffend bezirkspolizeiliche Vorschriften zur Verhin­derung eines schädlichen Betriebs des Fischfangs in­nerhalb der Fischwege und in deren Umgebung.

Auf Grund des Art. 39 Ziff. 2 des Gesetzes vom 27. Dezember 1871, betr. Aenderungen des Polizeistrafrechts, sowie gemäß Art. 5153 desselben werden mit Zustimmung des Amtsversammlungs- Ausschuffes vom 31. August d. Js. nachstehende be­zirkspolizeiliche Vorschriften erlassen:

1) Die Fischwege im Oberamtsbezirk Nagold, welche dazu bestimmt sind, den Fischen das Aufsteigen in den oberen Teil des Wasserlaufs zu ermöglichen, sind das ganze Jahr über offen zu halten.

2) In den Fischwegen des Oberamtsbezirks Na­gold, sowie in einem Umkreis von 50 Mtr. um diesel­ben herum ist für die Zeit, während welcher sie ge­öffnet sind, jede Art des Fischfangs, insbesondere das Einhängen oder Einsetzen von Fangvorrichtungen irgend welcher Art verboten.

3) Gegenwärtige Verfügung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Vorstehende bezirkspolizeiliche Vorschriften werden hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit dem Anfügen, daß dieselben von der K. Kreisregierung Reutlingen mit Erlaß vom 14. September d. Js. Nr. 7346 für vollziehbar erklärt worden sind.

Nagold, den 10. Oktober 1893.

K. Oberamt. Vollmar, Amtm. g. Stv.

Unter den Angehörigen des K. Landjägerkorps sind u. a. für ausgezeichnete Dienstleistung und langjährige treue Pflichterfüllung Auszeichnungen zu erkannt worden: Dem Landjäger 1. Klasse Wohlfarth in Birkenseld, OA. Neuen­bürg, die silberne Verdienstmedaille; eine Geldbelohnung hat erhalten: der Stationskommandant Schwarz in Neuen­bürg und der Landjäger 1. Klasse Schuster in Wildbad; öffentlich belobt wurde der Stationskommandant Schwarz iu Freudenstadt.

Tages-Nenigkeiten.

Deutsches Reich.

Stuttgart. Am Freitag, 6. Okt., fand in der russischen Kapelle auf der Villa Berg eine Trauer­messe zum Gedächtnis an den König Karl statt.

Stuttgart, 6. Okt. Die Stuttgarter Bürger­vereine erstreben wiederholt die Verlegung der Miets- Quartale, die bisher mit dem sogenanntenZiel" (Jakobi, Martini rc.) zusammenfielen, auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Zu diesem Zwecke werden Fragebogen an die Hausbe­sitzer versandt.

Stuttgart, 7. Oktbr. An den 4 Volksfesttagen wurden mehr als 400 000 Schoppen Bier getrunken.

Stuttgart, 9. Okt. Die der gemeinschaftlichen Majestätsbeleidigung angeklagten Dr. med. Hart­mann in Laichingen und Karl Schmidt, Redakteur hier, wurden in heutiger Gerichtsverhandlung von den Geschworenen nach vierstündiger Verhandlung freigesprochen.

Stuttgart, 9. Okt. An den Ehrenbürger der Stadt Stuttgart, den Fürsten Bismarck, ist heute vorm. 9 Uhr folgendes Telegramm abgegangen: Seiner Durchlaucht dem Fürsten Bismarck, Fried­richsruhe. Die Stadtgemeinde Stuttgart sendet ih-