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Amts- und Intelligenz-Blatt für den OberarntS-Bezkk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 «I, in dem Bezirk 1 > , außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 Monats-Abonnement nach Verhältnis.

ZusrrttonS-Äebühr für die Ifpalttge Zette aus

gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S Hei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätesten» morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe de» Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

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Nagold.

A« die Gemeinderäte

Alteusteig Dorf, Ebershardt, Effriugeu, Spielberg, Walddors, Wildberg.

Die den vorzeichnetcn Gemeinden verwilligten Staatsbeiträge zu den Kosten der Erwerbung von Originalsimmenlhaler-Farren als Eigentum der Ge­meinden sind laut Erlasses der K. Centralstelle für die Landwirtschaft vom 22. d. M. zur Ausbezahlung an die betreffenden Gemeindepflegen angewiesen worden.

Den 26. Juli 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Nagold. Bekanntmachung,

betr. Wasserwerks Aenderung.

Fabrikani Carl Schickhardt in Ebhausen hat den Antrag gestellt, an seiner, auf Parc.-Nro. 1118 Gde. Ebhausen, an der Nagold gelegenen, längst bestehen­den Wasserkraft zum Zweck der Errichtung einer Zutefabrik verschiedene Veränderungen vorzunehmen, die im Wesentlichen in der Einsetzung einer neuen sog. Francis Turbine mit 2 Mtr. Laufradvurchmefser (an Stelle früherer Wasserräder und ca. 40 Mtr. abwärts von diesen) sowie in der Vertiefung des Unterkanals zur Erhöhung des nutzbaren Gefälles auf 2 Mtr. bestehen. (Stansallen, Floßgasse, Uebereich und der Canaleinlauf sollen unverändert bleiben).

Dies wird mit dem Anfügen hiemit bekannt ge­macht, daß etwaige Einwendungen gegen dieses Un­ternehmen binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anzubringen sind und daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können.

Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne dieser Anlage sind während der gewöhnlichen Geschästs- stunden auf dem Oberamt zur Einsicht für die Be­teiligten aufgelegt.

Den 28. Juli 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Hages-WerrigkeiLen.

Deutsches Weich.

N Oberjettingen, 27. Juli. Wohl noch nie hat unser Dorf einen größeren Leichenzug gesehen als gestern. Galt es doch, unserew allgemein be­liebten und hochgeachteten, auch in weitern Kreisen bekannten Schultheißen Renz die letzte Ehre zu erweisen. An der Spitze des Leichenkonduktes mar­schierten die drei hiesigen Vereine mit umflorten Fah­nen. Der Ortsgeistliche hielt die Grabrede. Weiter sprach am Grabe Herr Oberamtmann Völter. Kränze mit Ansprachen wurden niedergelegt namens der bür­gerlichen Kollegien, des Liederkranzes, dessen Vorstand der Verstorbene war, der Feuerwehr u. des Militär­vereins. Die Gemeinde verliert an dem Verstorbenen einen treuen Ortsvorstand und eifrigen Förderer ih­rer Interessen.

> Pfalzgrafenweiler, 27. Juli. Die Schult­heißenwahl machte in letzter Zeit hier viel Aufregung, es waren ein halb Dutzend Kandidaten aufgetreten. Zum Schluß kam doch eine ziemliche Einigung der Wähler zustande, denn heute bei der Wahl siegte Hr. Verwaltungsaktuar Decke von Freudenstadt über seine Gegner mit einem Plus von 96 Stimmen.

Stuttgart, 22. Juli. Sicherem Vernehmen nach sollen die Kavallerie-Uebungen nun bei Laupheim und die Manöver der 27. Division im Oberland (statt bei ReutlingenTübingen) abgehalten werden.

Stuttgart, 24. Juli. Für hiesige Bäckermeister wie für das Publikum ist folgende Entscheidung von Wichtigkeit. Ein Bäckermeister war vom Stadtpoli­zeiamt um 2 ^ bestraft worden, weil er am 6. März d. I. seine verschiedenen Backwaren um je 1 bis 2 Pfg. das Pfund billiger verkaufte, als sie auf dem polizeilich vorgeschriebenen Brotzettel, welcher am Schaufenster aufzustellen ist, notiert waren. Nachdem der Bestrafte Antrag auf gerichtliche Ent­scheidung gestellt hatte, erkannte das Schöffengericht auf die gleiche Strafe. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein. Der Verteidiger machte geltend, daß dem Bäcker weder nach den Bestimmun­gen der ortspolizeilichen Vorschriften, noch nach der Reichsgewerbeordnung nicht verboten sei, unter den Preisen seines Brotpreiszettels zu verkaufen und dem Publikum dadurch ein Geschenk zu machen; lediglich im Falle er über den notierten Preisen verkaufe, sei er strafbar. Der Verteidiger berief sich für diesen Rechtsgrundsatz auf die Urteile württembergischer und höherer preußischer Gerichte. Die Ferienkammer ver­warf die eingelegte Berufung als unbegründet. in­dem sie davon ausging, daß es zwar den Bäckern jederzeit freistehe, ihre Verkaufspreise herabzusetzen, jedoch der Zweck der hiesigen, auf Grund der ein­schlägigen Reichsgesetze erlassenen Polizeiverordnung dahin gehe, die Bäcker zum Aushang sowie zur An gäbe ihrer wirklichen Verkaufspreise zu bestimmen, damit diese so auf doppelte Weise zur Kenntnis des Publikums gelangen.

Stuttgart, 25. Juli. Gegen denBeobach­ter" ist von der K. Staatsanwaltschaft das Verfah­ren wegen Majestätsbelcidigung erhoben worden. Es bandelt sich um den im Beobachter am 13. Juli erschienenen Artikel über den Nichtempfang der Alb- baucrndeputation.

Stuttgart, 26. Juli. Zur Manöverfrage. Gutem Vernehmen nach sind die Verhandlungen zwischen dem Reichskanzler und dem württembergischen Kriegsministerium über die Abhaltung der Manöver des XIII. Armeecorps dem Abschlüsse nahe. Zwei felsohne wird im Hinblick auf die Notlage der Land­wirtschaft von größeren Manöverübungen abgesehen werden; dagegen sollen die Truppen in kleineren Abteilungen und auf solchem Terrain üben, wo kein besonderer Flurschaden entstehen kann. Außerdem wird der Abhaltung der Kaiserparade auf dem Cannstatter Wasen kein Hindernis im Wege stehen.

Die Vorstände aller württembergischen Kon­sumvereine haben, wie aus Ulm gemeldet wird, den Beschluß gefaßt, in Stuttgart für das laufende Jahr einen gemeinsamen Wareneinkauf einzurichten. Sie haben außerdem über die Gründung einer Groß­einkauf-Genossenschaft nach dem Vorgang von Bre­men und Hamburg beraten.

Karlsruhe, 26. Juli. Trotz der Vorstellungen, welche die württembergische und badische Regierung in Berlin erhoben, finden die Manöver des 13. und 14. Armeekorps definitiv statt. Der Kai- ser trifft hier am 10. September ein.

München, 25. Juli. 14. deutscher Feuer­wehrtag. AuS dem umfangreichen Bericht des Vor­sitzenden über die Statistik des deutsch-österreichischen Feuerwehrwesens ist zu entnehmen, daß Deutschland zurzeit 17,719 militärisch organisierte Feuerwehren mit rund 983,000 Mitgliedern zählt. Bon oen 17,719 deutschen Feuerwehren sind 10,306 freiwillige, 7,366 Pflicht- und 47 Berufsfeuerwehren, die zusammen über 32,188 Spritzen, 612 Hochdruck- und Wasserleitungen

und 67,674 Hydranten verfügen. Verunglückt, bezw. im Dienst erkrankt sind in Deutschland in den letzten 5 Jahren, während welcher Zeit dem deutschen Feuer­wehrwesen insgesamt 8,755,354 Mark zugewendet wurden, 4487 Mann, wofür 394,515 an Entschä­digungen geleistet wurden, in Oesterreich 2053 Mann, wofür 82,206 ^ an Entschädigungen bezahlt wurden.

Der preußische Minister des Innern hat die Provinzialbehörden angewiesen, russische Auswan­derer, die sich verbotswidrig in das Inland einge­schlichen haben, alsbald aus dem preußischen Staats­gebiete auszuweisen. Der Eisenbahnminister hat ent­sprechende Weisungen den sämtlichen Eisenbahndirek­tionen erteilt.

Aus Schleswig-Holstein, 24. Juli. Zur Beseitigung von Zweifeln darüber, wie weit die zwei­jährige Dienstzeit auf die jetzt Dienenden Anwendung finde, hat der Reichstagsabgeordnete Lorenzen-- delsdorf auf Grund einer Unterredung mit dem Major Wachs aus dem Kriegsministerium festgestellt, daß die Mannschaft, welche im Herbst 1892 einge­stellt ist, unbedingt im Herbst 1894 (also nach zwei­jähriger Dienstzeit) entlassen werden wird, daß da­gegen diejenigen, welche 1891 eintraten, nicht be­stimmt vor Herbst 1894 aus Entlassung rechnen dürfen. Von diesen 1891 Eingestellten wird also ein Teil wie bisher unter den Fahnen bleiben müssen.

Der wirtschaftlichen Vereinigung im deut­schen Reichstage sind bisher 140 Abgeordnete bei­getreten. Die Vereinigung will nach ihrem Programm ganz allgemein die Interessen aller produktiven Stände, der Landwirtschaft, der Industrie, des Handwerks vertreten, sie wendet sich an alle Parteien, die sich an dieser Arbeit beteiligen wollen und erteilt im Ein­zelnen keinerlei Vorschriften über die zu diesem Zweck dienlichen Maßregeln. Das Centrum hat sich der wirtschaftlichen Vereinigung bis jetzt noch ferngehalten.

Die nunmehr in Angriff genommene Reform des deutschen Heerwesens bezeichnet die russischeSwet" als eineaußerordentlich ernst zu nehmende That- sache" und spricht die Ueberzeugung aus, Rußland und Frankreich würden dieseneue und höchst unge­wöhnliche Maßregel Deutschlands", die ein Beweis sei für kriegerische und offensive Absichten desselben, durch beträchtliche Verstärkung ihrer Grenztruppen beantworten. Deutschland mit Oesterreich-llngarn seien auch bisher bereits mehr als ausreichend stark gewesen, um den Verteidigungskrieg auch gegen zwei Fronten mit sicherer Aussicht auf Erfolg zu führen; der ins Auge gefaßte Zuwachs könne sonnt nur für offensive Zwecke bestimmt sein.

Die BerlinerPost" schreibt: Wie wir den Mitteilungen aus demVerein zur Abwehr des An­tisemitismus" entnehmen, gehören dem neuen Reichs­tag vier ungetaufte Juden an: Singer. Wurm, Sadt- Hagen, Schönlank. Alle vier sind Mitglieder der so­zialdemokratischen Partei. Da erst auf achtzig Deutsche ein Jude, dagegen schon auf elf sozialdemokratische Abgeordnete ein jüdischer kommt, so ist das Juden­tum in der Sozialdemokratie etwa sieben Mal so stark vertreten, wie in der sonstigen Bevölkerung.

Berlin, 25. Juli. DieKreuzzeitung" spricht die Erwartung aus, daß Deutschland das Inkraft­treten des russischen Maximaltarifs am 1. August mit der Eröffnung eines Handelskriegs gegen Ruß­land beantworten werde. Die Maßregel Rußlands sei um so gehässiger, als man in Petersburg nicht für nötig befunden habe, sich bis zum Abschluß der laufenden Verhandlungen zu gedulden.