er Gesellschafter.

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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienste«, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 m dem Bezirk 1 außerhalb oeS Bezirks 1 30

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3nserttouS-«et>lU.r für die Ispaltige Zelle aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S be! mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgeqeben sein.

1893

Amtlicher.

Bekanntmachung der K. Zentralkelle für die Land­wirtschaft. betreffend die Abhaltung von Prüfungen im Hufbeschlag an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede.

Für Schmiede, welche die in Artikel 1 des Ge­setzes vom 28. April 1885, betreffend das Hufbe­schlaggewerbe, vorgeschriebene Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes erstehen wollen, finden an nachstehenden Lehrwerkstätten für Hufschmiede solche Prüfungen statt, und zwar

in Ravensburg am 3l. Juli und 1. August d. I., in Ulm am 2. August d. I., in Reutlingen am 7. und 8. August d. I, in Hall am 9. und 10. August d. I., in Heilbronn am l l. August d. Js.

Diejenigen Kandidaten, welche diese Prüfung er­stehen wollen und sich nicht an den zur Zeit an den betreffenden Lehrwerkstätten im Gang befindlichen Lehrkursen beteiligen, haben ihr Gesuch um Zulassung zu einer der erwähnten Prüfungen bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte be­findet, spätestens drei Wochen vor dem festgesetzten betreffenden Prüfungstermin vorschriftsmäßig ein­zureichen.

Bedingung für die Zulassung ist der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmied­handwerk und einer zweijährigen Thätigkeit als Schmiedgeselle, wobei die Zeit der Beschäftigung im Hufbeschlag besonders angegeben sein muß. Die urkundlichen Nachweise hierüber, d. h. die von den Ortsbehörden beglaubigten Zeugnisse der betref­fenden Meister sind mit dem Zulassungsgesuch vorzulegen.

Stuttgart, den 19. Juni 1893.

v. O w.

Bekanntmachung,

betr. das Aushebungsgeschiist pro 1893.

In Folge der am 24. Juni im VIII. Wahlkreis stattfindenden Reichstags-Stichwahl hat der Reiseplan der K. Ober-Ersatzkommission im Bezirk der 51. Jnf.-Brigade (1. K. W.) wiederholt eine Abänderung erfahren und es findet nunmehr die General-Musterung in Nagold am 30. Juni und 1. Juli d. Js. je vormittags 8 Uhr statt.

Hienach haben auf dem Rathaus in Nagold zu erscheinen:

1) Die als dauernd untauglich, sowie die zur Ersatz-Reserve und zum Landsturm in Vorschlag ge­brachte Mannschaft am

Freitag den 3« Juni, vorm. 7'/» Uhr.

2) Die als tauglich und aushebuugSfähig bezeich- nete Mannschaft am

Samstag den 1. Juli, vorm 7 V, Uhr.

Die Ortsvorsteher haben die Eröffnungs-Urkunden unter Ans ^ der Losungsscheine, sowie die Stamm­rollen r rtslisten und Beilagen spätestens

bis zm Nts. zuverlässig einzusenden.

J> wird auf die früher ergangene Be«

kann' Zezug genommen.

,, den 21. Juni 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Nagold.

» die Gemeindebehörde«, b, > Maßregeln zur Abhilfe der im lde herrschenden Fulternot.

Bezugnahme auf den Erlaß des K. Mini­

steriums des Innern vom 22. d. M. (Staatsanzeiger Nro. 144) werden die Gemeindekollegien aufgesordert, eingehend zu beraten und zu beschließen, in welcher Weise den einzelnen Viehbesitzern geholfen werden kann, wie die Mittel dazu von den Gemeinden für die Bedürftigen beschafft werden sollen und inwie­weit etwa die Amtskorporation in Anspruch genommen werden will.

Die Beschlüsse sind längstens bis 30. d. Mts. hieher vorzulegen.

Zugleich ist abgesondert zu berichten, inwieweit der Futtermangel bis jetzt die Verminderung des Viehstands herbeigeführt hat.

Den 24. Juni 1893.

K. Oberamt. Bogt.

Eisenbahnen und Bodensee-Dampf- schifffahrt.

Durch Entschließung des K. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Ver- kehrsanstalten, vom 15. Juni d. I. werden mit Rück­sicht auf deu vorhandenen Futter- und Streumangel die Frachten für die nachstehend aufgeführten Güter, welche in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September d. I. auf württembergischen Stationen in Wagen­ladungen als Frachtgut eintreffen und an land­wirtschaftliche Bezirksvereine, Ortsvereine oder Kon­sumvereine oder an Gemeinden adressiert sind, auf den württembergischen Bahnstrecken gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe im Rückvergütungswege um ein Drittel ermäßigt.

Futterbrod, » wie im Spe-

Futtermehl, > zialtarif I ge-

Samen und Sämereien aller Art l nannt;

Fleischfuttermehl,

Griebenkuchen,

Kleie,

Malztreber, getrocknete,

Oelkuch'en,

Reisabfälle,

Schlempen aller Art, getrocknete,

wie im Spezialtarif II genannt;

Futterkräuter, frische,

Futterrüben,

Heu.

Malzkeime,

Malztreber, nasse,

Preßrückstände von Kartoffeln Schlempen aller Art, nasse,

Schnitzabfälle und Köpfe von Zuckerrüben,

Spreu,

Stroh,

Torfstreu,

Nagold, den 23. Juni 1893.

K. Oberamt.

Stv. Amtm. Widenmann

wie im Spezialtarif III genannt.

Tages-WeuigkeiLen.

Deutsches Weich.

-ff Nagold, 26. Juni. Liederkranzjubiläum. Es muß ein weitgreifendes Interesse und eine tief­gehende Begeisterung sein, die unsre Stadt so um­gewandelt hat, wie sie uns gestern in ihrem Festes- schmuck vor Augen getreten ist. Wie hatten so manche Hausbesitzer noch in den letzten Tagen ihren Häusern den Schimmer der Neuheit geben lassen, wie viele fleißige Hände hatten sich geregt, um von der freund­

lich dargebotenen Gelegenheit Gebrauch zu machen und Kränze und Guirlanden zu flechten und Tännchen vor den Häusern aufzupflanzen; wie fröhlich flat­terten die Fahnen und Fähnlein; wie sinnig waren Wappen und namentlich poetische Inschriften in Masse angebracht, welch' letztere auf das Liederfest und den Gesang gar nett Bezug nahmen! Freilich handelte es sich um etwas, was nicht alle Jahre vorkommt, nämlichumdas 50jähr. Jubiläum unsres Lieder­kranzes, zu dessen Feier ein Gauliederfest des schwäbischen Sängerbundes anberaumt war. Nach langen sorgfältigen Vorbereitungen aller Art und nachdem der Druck der Gemüter infolge des Regens der letzten Tage einigermaßen geschwunden war, konnte dem Erscheinen der eingeladenen Gäste und dem Feste selbst zuversichtlich entgegengesehen werden. Die unter den Klängen der Tübinger Militärkapelle abgeholten Gäste sammelten sich in der gastlich ein­geräumten und einladend ausgeschmückten Turnhalle zur Begrüßung durch Stadtschultheiß Brodbeck und zur Hauptprobe der Gesamtchöre unter Leitung von Musikoberlehrer Hegele, bei welcher Gelegenheit der Vertreter des VereinsFreundschaft" in Pforzheim die Nagolder Sangesbrüder begrüßte und die Gesamt­photographie derFreundschaft" als Andenken über­reichte, wofür der Vorstand des Liederkranzes, Stadt­pfleger Kapp, herzlichen Dank aussprach. Bei dem Festessen in derPost", das dem genannten Gast­hof alle Ehre machte und das durch die Klänge der Tübinger Kapelle gewürzt wurde, wurden Toaste ausgebracht von Stadtpfleger Kapp auf die anwe­senden Gäste, namentlich die Ausschußmitglieder des Schwäbischen Sängerbundes, Oberpostmeister Steidle und Professor Burkhardt, von Kassier Lenz in poe­tischer Form auf den Verein, von Oderpostmeister Steidle auf den Liederkranz Nagold und sein Ge­deihen, von Musikoberlehrer Hegele auf das deutsche Lied, vom Vorstand des Calwer Vereins, Präzeptor Bäuchle, auf das deutsche Vaterland. Unterdessen war es Zeit geworden, für Aufstcllungdes stattlichen Festzugs, der mit Musik an der Spitze u. von 34 schön geschmückten Festdamen eröffnet durch die Stadt auf den mit schöner Eingangspforte gezierten und mit einem freundlich aus­gestatteten Festhaus versehenen Stadtacker sich bewegte. Hier hielt nach einem Bewillkommnungsgesang der Se­minaristen:Wahlspruch" u.Seid gegrüßt" v. E. He­gele die Festrede der Stadtvorstand Brodbeck, in welcher er nach einem geschichtlichen lleberblick über die Ent­wicklung des Männergesangs die allgemein bildende, die sittlich erhebende und überhaupt ideale Einwir­kung desselben darlegte. Darauf wurde nach einem poetischen Gruß von Frl. Emma Hegele die neue Fahne des Vereins enthüllt, die ein Prachtstück uns­rer einheimischen Industrie (von Bebel in Stuttgart) genannt zu werden verdient. Die eine Seite zeigt auf himmelblauem Grunde einen Engel mit ausge­breiteten Flügeln, der das Wappen der Stadt Nagold hält; auf der Rückseite mit rotbraunem Sammetgrund zeigt sich eine von Eichen- und Lorbeerblättern um­gebene goldene Leier und der Wahlspruch:Wahr das Wort, rein der Sang, treu das Herz mein Leben lang". Diese schöne Fahne wurde vom Vizevorstand Rapp mit einem Hoch auf König Wilhelm II., den Förderer des schwäbischen Sängerbunds übernommen, worauf von der ganzen FestversammlungHeil uns­rem König, Heil" angestimmt wurde. Nachdem noch Frl. Anna Pfeil eine Leier mit goldenem Ehrenkranz unter poetischem Gruß als Beigabe zur Fahne ge­widmet hatte, begab sich die Festversammlung in die