Amts- und Intelligenz-Blatt für den OberamtS-Bezirk Nagold.

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Samstag 3. Juni

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1893 .

A m r l i üj e s. i

Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in die ^ Gartenbanschule zu Hohenheim.

Auf den l. Oktober d. I. können in die mit der hiesigen Anstalt verbundene Gortenbauschule wieder zwölf Zöglinge cintreten.

Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaus be­kannt zu machen.

Die Ausnahme erfolgt auf I Jahr, und zwar unter folgenden Bedingungen:

1) Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebens» jahr zurückgelegt haben und das württember- gische Staatsbürgerrecht besitzen,

2) vollkommen gesund und körperlich erstarkt sein, um die bei dem Gärtnereibetrieb vorkommenden Arbeiten anhaltend ausführen zu können,

3s im Lesen, Schreiben und Rechnen gute, im Zeichnen wenigstens einige Fertigkeit, auch ge­nügende Befähigung zur Auffassung von po­pulären Lehrvorträgen haben.

Hierüber müssen sie sich bei der Aufnahmeprü­fung ouswciscn.

Vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme werden solche Bewerber finden, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei erst inden oder sich sonst mit Garten- oder Weinbau beschäftigt oder eine Acker- bauschule dnrchgemrcht haaen und hierüber die er­forderlichen Ausweise vorlegen.

Von denjenigen Bewerbern, welche die Aufnah­meprüfung bestanden haben, werben die 6 besten und bedürftigsten als ordentliche Schüler, die folgenden 6 als außerordentliche ausgenommen.

Kost und Wohnung erhalten die Schüler frei, die ordentlichen auch den Unterricht, während die außerordentlichen hiefür ein Lehrgeld von 70 ^ zu entrichten haben. Dagegen haben sämtliche Schüler alle in der Schule unb beim Gartenbau vorkommen­den Arbeiten zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen -<urs vollständig mil­zumachen.

Weiter besteht die Einrichtung, daß je nach Um­ständen bis zu 6 Gartenbauschü ec, welche sich beim unmittelbar vorausgeganqencn Jahreskurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet ha­ben, ein zweites Jahr in der Schule verbleiben können, wobei sie Kost, Wohnung und Unterricht gegen ihre Arbeit, unter Umständen auch noch eini­gen Taglohn erhalten können.

Die Bewerber werden aufgefordert, unter Dar­legung ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter An­schluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeinderät- sicher Zeugnisse über Heimatrecht, Prädikat und Ver- mögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormunds, auch, soweit sie im mili­tärpflichtigen Alter stehen, unter Nachweisung ihres Militärverhälnisses, sich spätestens bis

Freitag den 30. Juni d. I. schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sic nicht durch besonderen Erlaß vorher zurückgewieseu werden sollten, zur Auf- nahmeprüfung am

Montag den l7. Juli d. I., vormittags 7 Uhr, hier einzufinden.

Hohenheim, den 26. Mai 1893.

K. Jnstitulsdircktion.

V o ß l e r.

Nagold.

An die Ortsvorsteher «. die Wahlvorsteher.

Die Wahlvorsteher erhalten durch Vermittlung der Ortsvorsteher:

1) Formulare zu Einladungsschreiben an die Beisitzer;

2) Einladungsschreiben an den Protokollführer;

3) ein nach vorgäng'ger Ausfüllung zum An­schlag am Wahllokal bestimmtes Plakat;

4) zwei Formulare zum Wahlprotokoll (wovon eines zur Reserve);

5) ein Formular zur Gegenliste.

Die Wahlvorsteher werden aufgefordert, sich so­fort zu überzeugen, daß diese Formulare ihnen vollständig zugekommen sind, und Verneinendenfalls alsbald hieher Anzeige zu machen.

Den 30. Mai 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Nagold.

An die Ortsvorsteher.

Weichstcrgswcryl'.

1) Die Ortsvorsteher der Abstimmungsorte haben dafür zu sorgen, daß am Tag der Wahl das Wahl­lokal sich in vorschriftsmäßiger Ordnung befindet, eine unmangelhafte Wahlurne vorhanden und ei« Exemplar des Wahlgesetzes und WahlrcglemeutS während der Wahl aufgelegt ist.

2) Die Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter sind unter Hinweisung auf ihren früher abgelegten Diensteid anzuweisen, sich mit aller Genauigkeit an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, ihre Obliegen­heiten gewissenhaft zu erfüllen, insbesondere die Stimmzettel sorgsältigst zu sichern. Hiebei ist auf die den ihnen früher zugegangenen Bestellungsschrei­ben bcigedruckte Belehrung Bezug zu nehmen.

Insbesondere sind die Wahlvorsteher auf den vorletzten Absatz des Ministerialerlasses vom 7. Mai 1893, Staalsanz. Nr. 107, und darauf hinzuweisen, daß sie

a. für einen tüchtigen Protokollführer und dafür zu sorgen haben, daß das Wahlproiokoll und die Gegenliste richtig geführt wird. Die Protokollführer, wie die Beisitzer, müssen Wähler sein und dürfen kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Häufig wird sich die Verwendung von Schullehrern empfehlen, wofern sie sonst die gesetzlichen Eigenschaften besitzen, insbesondere Wähler nnd nicht Acciser oder Post­expeditoren sind.

Die Zahl der Beisitzer, welche die Wahlvorsteher rechtzeitig aus der Zahl der Wähler ihres Bezirks zu ernennen haben, (3-6), sollte nicht zu klein sein, da zu keiner Zeit der Wahlhandlung weniger als drei Mitglieder des Wahlvorstauds zugegen sein dürfen.

Wenn und soweit Mitglieder des Wahlvorstands als solche schon bei einer früheren Reichstagswahl thätig waren, genügt statt erneuter Vornahme der Verpflichtung die Hinweisung derselben auf ihre frühere Verpflichtung.

d. In Betreff des Verfahrens bei der Wahl­handlung ist hauptsächlich zu beachten, daß über die Dauer der Wahl das hinausgegebene Plakat am Wahllokal angeschlagen sein muß und im Lokal ein Abdruck des Wahlgesetzes und Wahlreglements auf­zulegen ist, daß den Wählern der Zutritt zu der ganzen Wahlhandlung einschließlich der Eröffnung der Stimmzettel offen steht, und daß vor dem Beginn der Abstimmung sich der gesamte Wahlvorstand zu überzeugen hat, daß die Wahlurne leer ist.

Die bei der Wahl abgegebenen Stimmen sind mittelst Kreuzes in Columne 7 der Wählerliste zu vermerken.

Die Schlußbeurkundung der Wählerliste durch den Wahlvorstand hat zu lauten:

Die Richtigkeit der bei der heutigen Wahl in Columne 7 gemachten Abstimmungsvermerke beurkundet

.. den. Juni 1893.

Der Wahlvorstand:

W chlvorst her. Beisitzer. Protokollführer."

Name und Amt.

Die Gegenliste ist in der aus dem Formular ersichtlichen Weise zu beurkunden.

o. Die Vorsteher der einzelnen Wahlbezirke haben die Wahlprotokolle mit deu bei der Wahl benützten Wählerlisten und sämtlichen zugehörigen Schriftstücken (Gegenlisten und den nach H 20 des Reglements dem Protokoll besonders beigehefteten, fortlaufend nummerierten Stimmzetteln) am Schluß der Wahl alsbald an den Wahlkommissär, Herrn Oberamt­mann Völter in Herrenberg, zu befördern, jeden- falls aber so zeitig, daß die Akten am 17. Juni vormittags dem Wahlkommissär zukommen.

In denjenigen Orten, wo es an Gelegenheit zu rechtzeitiger Postbeförderung fehlt, sind die Pakete durch Extraboteu auf die nächstgelegene Post zu be­fördern. Die Versendung geschieht alsportopflich­tige Dienstsache". Für genaue Ausführung dieser Vorschriften sind die Wahlvorsteher verantwortlich.

Die unbeanstandeten Stimmzettel sind von dem Wahlvorsteher in Papier eingeschlagen, mit dem Siegel der Gemeinde des Abstimmungsorts versie­gelt, solange auszubewahren, bis der Reichstag die Wahl definitiv für giltig erklärt hat.

Den 30. Mai 1893.

K. Oberamt. Bogt.

Die Schultheitzenärnter

werden beauftragt, binnen fünf Tagen Bericht, bezw. Fehlbericht darüber zu erstatten, ob ihre Gemeinden in Gemäßheit des Z 5 des BauunsallversicherungS- gcsetzeS vom II. Juli 1887 der Tiefbau-Berufsge- nossenschaft als Mitglieder angehören.

Nagold. 1. Juni 1893.

K. Oberamt.

I. B.:

Stv. Amtm. Widen mann.

Ragvld, 1. Jan. 1893. Der Etat der Kirchen­pflege Nagold für 1893/95 ist zur Einsichtnahme der Kirchengenossen auf dem Rathaus aufgelegt.

K. Dekanatamt. Schott.

Ein Mahnwort an den Bauernstand.

Unter diesem Titel erschien vor wenigen Tagen in der Ulmer Schnellpost ein Artikel, der manches treffende Wort enthält, das verdient, in den weitesten Kreisen bekannt zu werden. In dem Artikel Hecht es:

Die großartige Bewegung, welche durch den Stand der Landwirte in ganz Deutschland gehl, ist die imposanteste Erscheinung, die im wirtschaftlichen Leben Deutschlands im Laufe me ec Jahre zu Tage getreten ist. Es ist die Erhebung des bei weitem zahlreichsten Standes zählt doch die Landwirt­schaft treibende Bevölkerung Deutschlands von 50 Millionen allein 27 Millionen aus dem Zustand der verzweifelnden Entsagung zu dem kruilvollen Bewußtsein der inneren Stärke und der u.-lmmen Willensenlschließung die eigensten Julerefsen nicht mehr der Willkür der Parteien zu üvcrlafsen.