Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold

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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 -t, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Donnerstag 1. Inni

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9 bei mehrmaliger je 6 -t. H 60^)

Die Inserate müssen spätesten» morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

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Nagold.

WeiPstags-AbgeordneLen-WaHL betreffend.

^ Unter Bezugnahme auf die in vorgenanntem Betreff bereits ergangenen Erlasse wird hiemit Nach­stehendes weiter bekannt gemacht:

Der Oberamtsbezirk Nagold bildet 39 Wahlbezirke mit den Nummern 69107.

Jede politische Gemeinde (mit Ausnahme von Nagold) bildet für sich einen Wahlbezirk: die Stadt Nagold ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt.

Als Absiimmungslokal in den einzelnen Abstimmungsbezirken ist das Ratszimmer in den betreffen­den Gemeinden bestimmt.

Als Wahlkommissär für den VII. Wahlkreis, der die Oberämter Calw, Herrenberg, Nagold, Neuen­bürg umfaßt, ist Oberamtmann Völt er in Herrenberg bestellt.

Die Wahl beginnt an allen Wahlorten am

Donnerstag den 18. Juni d. Js., vorm. 1v Uhr, und dauert ohne Unterbrechung bis abends 6 Uhr desselben Tags.

Als Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sind bestellt worden:

Nro.

Gemeinde, bezw. Wahlbezirk.

Wahlvorsteher.

Stellvertreter.

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Nagold, I. Wahlbezirk, rechts von der Calwer-, Markt- u. Jselshauserstraße, (Wahllokal: Rathaus).

Oberamtspfleger Maulbetsch.

Stadtpfleger Kapp.

70

II. Wahlbezirk, links von der Calwer-, Markt- u. Jselshauserstraße, (Wahllokal: das alte Schul­haus).

Verwaltungsaktuac Rapp.

Kassier Lenz.

71

Altensteig-Stadt.

Stadtschultheiß Welker.

Sparkassier I. Lutz.

72

.. Dorf.

Schultheiß Seeger.

Gemeindepfleqer Calmbach.

73

Beihingen.

Frey.

Schullehrer Kläger.

74

Berneck.

Stadtpfleger Weik.

Gemeiuderat F. Klumpp.

75

Beuren.

Schultheiß Großhans.

Gcmeindepfleger Frey.

76

Bösingen.

Koch.

Bahnet.

77

Ebershardt.

Rotbfuß.

Stislungspfleqer Braun.

78

Ebhausen.

Dcngler.

Gemeindepfleaer Schüttle.

79

Effringen.

Gemeindcpflegcr Dürr.

Gemcinderat Weik.

80

Egenhausen.

Schultheiß Haußer.

Gemeindepfleaer Koch.

81

Emmingen.

Renz.

Gemcinderat Martini.

82

Enzihal.

Erbard.

Gemeindepfleger Roller.

83

Ettmannsweiler.

.. Roller.

Gemeinderat Küblcr.

84

Fünfbronu.

Gemeindcpflegcr Kolmbach.

Bürkle.

85

Garrweiler.

Schultheiß Keck.

Gemeindepfleger Lamparth.

86

Gaugenwald.

Gemeinderat M. Schaible.

Schöttle.

87

Gültlingen.

Schultheiß Wurst.

Ratsschreiber Widmann.

88

Haiterbach mit Alt-Nuifra.

Stadtschultheiß Krauß.

Gemeinderat G. Gutekunst.

89

Jselshausen.

Gemeiuderat Mikeler.

Gemeindepfleger Lehre.

90

Mindersbach.

Gemeindevfleger Dürr.

Gemeinderat Calmbach.

91

Oberschwandorf.

Schultheiß Schumacher.

I. G. Rapp.

92

Oberthalheim.

Gemeindepfleger Kuon.

Weber.

93

Pfrondorf.

Schultheiß Brenner.

.. Fessele.

94

Rohrdorf.

Killinger.

Koch.

95

Nothfelden.

Bühler.

Stockinqer.

96

Schietingen.

2uz.

Gemeindepfl. Rauschenberqer.

97

Schönbronn.

Gemeindcpflcger Harr.

Gemeinderat Majer.

98

Simmersseld.

Schultheiß Kern.

Stiflungspfleger Schaible.

99

Spielberg.

Kienzl e.

Gemeinderat JohS. Keller.

100

Sulz.

Gemeiuderat Proß.

PH. Dürr.

101

Ueberberg.

Schultheiß Rapp.

Schleeh.

102

Unterschwandorf.

Kehle.

Gemeindepfleger Raiber.

103

llnterthalheim.

Schermann.

Gemeinderat Titus Lutz.

104

Walddorf mit Mohnhardt.

Walz.

Oberamtsbaumwdrt Bihler.

105

Warth.

Großmann.

Gemcinderat Hertcr.

106

Wenden.

Gemeiuderat Hertter.

Gemeinderat Stempflr.

107

Wildberg.

Stadtschultheiß Mutschler.

Stadtpfleger Geiger.

Die Feststellung des Wahlbezirks und die Ernenuuug des Wahlvorstehers. sowie dessen Stellver-

treter»

,m Verhinderungsfall, das Wahllokal, Tag und Stunde der Wahl sind in den Wahlbezirken

<auch in den Teilgemeinden) in ortsüblicher Weise spätestens am Dienstag den 6. Juni bekannt zu

machen. Auch sind hiebei die Wähler darüber zu belehren, wie die Wahlzettel beschaffen sein müssen, um giltig zu sein. Der Vollzug ist in beiden Exem­plaren der Wählerliste zu beurkunden.

Ein zum Anschlag am Rathaus geeignetes Pla­kat ist den Ortsvorstehern zugegangen.

Die Nummer, welche nach vorstehender Bekannt­machung jeder Wahlbezirk erhält, ist in die Wähler­listen einzutragen.

Daß die Bekanntmachung auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rarhaus geschehen ist, ist spätestens am Mittwoch den 7. Juni d. I. hieher anzuzeigen.

Den 29. Mai 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Nagold. An die Ortsvorsteher.

Reichstags-Wahl.

1) Beide gleichmäßig berichtigte Exemplare der Wählerliste sind am Montag den 5. Inni d. I. von dem Gemeinderat, bezw. Teilgemeinderat definitiv ab­zuschließen. (8 4 des Reglements.) Gesellschafter Nro. 57.

Dieser definitive Abschluß ist genau nach Maßgabe des Formulars im Regierungs-Blatt von 1871 Nr. 1 Wahlreglcment Anlage ^ (2. 14 in der Mitte und die klein gedruckte Anmerkung unten) zu fertigen.

Nach dem definitiven Abschluß der Wählerlisten ist jede spätere Ausnahme von Wählern in dieselbe untersagt. (8 4 des Reglements.^

Die sorgfältige Ausstellung dieser Beurkundungen wird den Gemeindebehörden mit dem Anfügen eiuge- schärst, daß fehlerhafte Listen seiner Zeit durch Exrra- boten zur Ergänzung zurückgegeben werden müßten.

2) Nach Vollziehung dieser Beurkundungen iil:

a) das Hauptexemplar der Wählerliste nebst Be­legstücken in der Gemeinde-Registratur auf- zubewahren.

b) Das zweite Exemplar sofort dem Wahlvor­steher gegen Bescheinigung zuzuitellen.

3) Es ist hieher auzuzeigen, daß das Erkenntnis des Gemeinderats über Einsprachen gegen die Wähler­liste (8 3 des Reglements) spätestens am Sonn­tag, den 4. Juni v. Js. , den Beteiligten er­öffnet worden in. daß beide Exemplare der Wähler­liste am Montag, den 5. Juni d Js., vom Gemein - derat, bezw Teilgemeinderat, definitiv abgeschlossen worden sind, sowie daß das zweite Exemplar der Wähler­liste dem Wahlvorsteher ansgcfolgt worden in. Soll­ten keine Erkenntnisse nötig geworden lein, so ist dies in dem Bericht zu erwähnen. (Die Wählerliste für diejenigen Wahlbezirke, welche aus mehr als einer Gemeinde bestehen, bilden die Wahlvorsteher durch Zusammenheften der einzelnen Listen, der dem Wahl­bezirk zugehörigen Orte.) Diese Anzeige. Ziffer 3, hat am Dienstag, den 6. Juni d. I., hier einzukommen.

Mit besonderem Bericht haben die Orlsvorsteher nach dem d.finitwen Adichluß der Wählerliste die Zahl der Wahlberechtigten bis Mittwoch, den 7. Juni d. Js-, hieher anzuzeigen.

Den 30. Mai 1893.

K. Oberamt. Bogt.

Die Kön. Pfarrämter

wollen die ausgegebenen statistischen Tabellen binnen 8 Tagen hieher vorlegen.

Nagold, 89. Mai 1893.

K. Bez.-Schul-Jnspektorat:

D i e t e r l e.