einem Preisaufschlage von 10 Pfg. pr. Pfund bezahlt. Auch prima leichte Oberleder waren in Gunst der Käufer, während Mittel« und geringere Sorten Wildleder bei sehr großem Angebot Preiskonzessionen seitens der Verkäufer eingeräumt werden mußten, welche ermöglichten, daß sämtliche Zu­fuhren bis auf Weniges geräumt wurden. Bache-, Zeug- und Kalb­leder waren verhältnismäßig schwächer vertreten und behaupteten sich auf den seitherigen Preisen; das Gleiche ist auch von Sohlleder zu berichten. Es wurden verkauft und amtlich vermögen: Wild- und Schmalleder 125,341 Pfd., Sohlleder 23,225 Pfd., Zeugleder 9,547 Pfd., Kalbleder 8,780 Pfd.; zus. 166,893 Pfd. mit einem Gesamtumsätze von ca. 276,000. Der nächste Ledermarkt findet Mittwoch, den 30. März, hier statt.

Wies loch, 14. Febr. Ein junger Mann, in der Weinhandlung Bronner und Heiß angestellt, Emil Goldermann aus Stuttgart, stürzte gestern von einem Veloziped und trug schwere Verletzungen davon, an denen er nachmittags 3 Uhr gestorben ist.

Wevrnifchtes.

Falsche Zwanzig-Markstücke sind in Wiesbaden in Umlauf. In einer dortigen Mehlhandlung z. B. wurden zwei derartige falsche Goldstücke, die sich sehr leicht zerbrechen ließen, im Innern aus ge­brannter Erde bestehen und außen stark vergoldet sind, eingenommen. Also Vorsicht bei Annahme von Goldstücken und Achten auf den Klang beim Aufwerfen.

Auch ein Bittgesuch. Die Gattin eines Banquiers in Rom, Signora Emilia Morro, richtete vor einigen Tagen an die Königin Marg- herita einen Brief, der folgenden Passus enthält:Ich gedenke in den näch­sten Tagen einen Ball zu veranstalten, zu welchem eine Anzahl von Gästen

geladen ist. Da nun die Räumlichkeiten meiner Wohnung wirklich sehr be­schränkt sind, erlaube ich mir, allerunterthänigst anzufragen, ob Eure Maje­stät die Gnade haben wollten, mir einen der vielen unbenutztengroßen Säle d es Quirin als für meinen Ball zu borgen." Zum Schluffe verpflichtet sich Signora Morro, im Falle der Gewährung auf ihre Kosten wieder den Status guo ante herzustellen. Königin Margherita ließ, liebens­würdig, wie sie ist, der beherzten Banquiersgattin durch ihren Sekretär Mit­teilen, sie selbst hätte nichts gegen diesen Wunsch einzuwenden, aber die Er­füllung desselben scheitere an den Schranken der Hofetikette.

Die Ruhe eines Weinreisenden. Von dem Brande des Hotel Kontinental in Berlin erzählt ein Berichterstatter folgende heitere Episode: In das Zimmer eines im Hotel logierenden Weinreisenden, welcher ein unerschütterliches Phlegma besitzt, trat, als der Brand wütete, ein Hotel­kellner und meldete dem Herrn, ihn aus tiefem Schlaf weckend, die Unglücks­botschaft.Wo brennt es?" fragte derselbe.Im Dachstuhl", war die Antwort,Na, wenn der vierte Stock ausgebrannt ist (der Herr schlief im zweiten), dann wecken Sie mich. Es ist dann immer noch Zeit für mich, mich anzukleiden" sprach'- und drehte sich auf die andere Seite. Der Weinreisende wurde nicht wieder geweckt.

Kgl. Staudesamt Kak«.

Vom 12. bis 17. Februar 1887.

Geborene:

12. Februar. Luise Martha, T. d. Hugo Rau, Kaufmanns hier.

Gestorbene:

12. Februar. Marie geb. Maier, Ehefrau des Gustav Kleindienst, Maschinen­strickers hier, 27 Jahre alt.

12. , Wilhelm Heinrich Müller, S. d. Georg Friedrich Müller, Tuch­

machers hier, 17 Jahre alt.

17. , Eva Maria Schöning, T. d. Christian Schöning, Hirschwirts hier,

10 Monate alt.

Amtliche Seklmiltltlllchmlgeu.

Calw.

Bekanntmachung

betr. die Neuwahl der Vertreter zur Generalversammlung der Bezirkskrankenkasse Calw.

Nachdem die Bezirkskrankenkaffe Calw bis auf weiteres in ihrem bis­cherigen Zustande sortgeführt wird, hat der Kassenvorstand, da die Wahlperiode der Vertreter zur Generalversammlung abgelaufen ist, gemäß § 39 Abs. 7 des Kaffenstatuts die Neuwahl derselben in folgender Weise eingeleitet.

Nach § 50 des Statuts sind

1) von den der Bezirkskrankenkaffe angehörenden Kaffenmitgliedern auf je 20 Arbeiter 1 Arbeiter als Vertreter,

2) von den Arbeitgebern auf je 40 versicherungspflichtige Arbeiter ein Vertreter

zu wählen. Die Zahl der Vertreter wurde, u. zw.

der Arbeiter auf 35,

Arbeitgeber 13, zus. 48

festgesetzt, für deren Wahl nachstehende Anordnungen getroffen werden.

I. Wahl der Vertreter der Arbeiter:

Diese Wahl wird in den nachaufgeführten Abteilungen und in den bei­gesetzten Terminen und Abstimmungslokalen vorgenommen und haben dem­gemäß zu wählen die Arbeiter von

1) der Fabrik von H. Hutten in Calw im kleinen Rathaussaal daselbst

am Dienstag, den 1. März d. I., nachmittags 23 Uhr

5 Vertreter.

2) die übrigen Arbeiter der Oberamtsstadt und diejenigen der Gemeinden Stammheim, Hirsau und Ottenbronn im großen Rathaussaal zu Calw

am Dienstag, -en 1. März I., nachmittags 35 Uhr

15 Vertreter.

tue Arbeiter von

3) Liebenzell, Unterreichenbach, Dennjächt, Ernstmühl, Monakam und Unter-

haugstett im Rathaus zu Liebenzell am Dienstag, den 1. März, Vormittaas 9 10 Ukr 4 Vertrete

4) Althengstett, Neuhengstett, Ostelsheim, Möttlingen und Simmozheim

im Rathaus zu Althengstett am Donnerstag, -en 3. März, nach­mittags 34 Uhr 3 Vertreter.

5) Gechingen, Dachtel, Deckenpfronn und Holzbronn im Rathaus zu Gech- ingen am Donnerstag, den 3. März, vormittags 1011 Uhr

6) Neubulach, Altbulach, Liebelsberg und Oberhaugftett im Rathaus zu Neubulach am Freitag, den 4. März, vormittags 9 Vs 10 Uhr

1 Vertreter.

7) Zwerenberg, Aichhalden, Hornberg und Martinsmoos im Rathaus zu Zwerenberg am Freitag, de« 4. März, nachmittags 23 Uhr

1 Vertreter.

8) Neuweiler, Agenbach, Bergorte, Breitenberg und Oberkollwangen im

Rathaus zu Neuweiler am Freitag, den 4. März, nachmittags 4 Vs5 Uhr 3 Vertreter.

9) Altburg, Oberkollbach, Oberreichenbach, Speßhardt und Würzbach im

Rathaus zu Altburg am Montag, den 7. März, nachmittags 1-2

10) Zavelstein, Emberg, Röthenbach, Schmieh, Sommenhardt und Teinach im Rathaus zu Zavelstein am Montag, den 7. März, nachmit­tags 45 Uhr 1 Vertreter.

Für die Zuweisung zu den verschiedenen Abstimmungsbezirken ist der Beschäftigungsart des Wahlberechtigten maßgebend.

Wahlberechtigt und wählbar sind nur die großjährigen im Besitz der

bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen, in einer Gemeinde des Oberamtsbezirks beschäftigten Arbeiter, welche Mitglied der Bezirkskrankenkaffe sind.

Die Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln, auf welchen die für den betreffenden Abstimmungsbezirk festgesetzte Zahl von Arbeitern aus dem Abstimmungsbezirk mit genauer Angabe von Namen und Beschäf­tigungsort des Gewählten zu bezeichnen sind. Gewählt sind Diejenigen, auf welche die meisten Stimmen gefallen sind, bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos, das von dem Wahlvorstand gezogen wird.

Die Wahl erfolgt unter Leitung eines vom Kaffenvorstande beauftragten und demselben angehörenden Kaffenmitglieds unter Zuziehung zweier weiterer Kaffenmitglieder als Urkundspersonen.

Wird die Wahl von den Arbeitern verweigert, so werden die Vertreter derselben durch die Aufsichtsbehörde ernannt.

H. Wahl der Vertreter der Arbeitgeber.

Diese Wahl wird in 3 Abteilungen vorgenommen und zwar für die Arbeitgeber:

1) in der Oberamtsstadt, den Gemeinden Hirsau, Ernstmühl, Liebenzell, Unterreichenbach und Dennjächt im kleinen Rathaussaal von Calw am Dienstag, den 1. März, nachmittags 34 Uhr für die Wahl von

10 Vertretern.

2) für die Arbeitgeber der übrigen rechts der Nagold gelegenen Gemeinden

im Rathaus zu Althengstett am Donnerstag, de» 3. März, nach­mittags 2 Vs3 Uhr zur Wahl von 1 Vertreter.

3) für die Arbeitgeber der übrigen links der Nagold gelegenen Gemeinden

im Rathaus zu Neuweiler am Freitag, de« 4. März, nachmittags 44 Vs Uhr zur Wahl von 2 Vertretern.

Hierbei sind sämtliche Arbeitgeber des Bezirks, welche in der Bezirks­krankenkaffe versicherungspflichtige Arbeiter beschäftigen, wahlberechtigt und zwar führt jeder Arbeitgeber, der Beiträge aus eigenen Mitteln leistet, bei der Wahl auf jedes Kafsenmitglied, für welches er Beiträge aus eigenen Mitteln zahlt, eine Stimme. Er kann diese Stimmen derart abgeben, daß er für jeden pflichtigen Arbeiter einen Stimmzettel abgibt oder daß er einen von ihm Unterzeichneten Stimmzettel übergibt, auf dem er die Gesamtzahl seiner Arbeiter namhaft macht.

Die Wahlleitung geschieht durch ein den Arbeitgebern angehörendes Mitglied des Kaffenvorstands unter Zuziehung zweier weiterer Arbeitgeber als Urkundspersonen.

Die Arbeitgeber sind in der Wahl ihrer Vertreter nicht beschränkt und können deshalb auch andere Personen als Arbeitgeber zu Vertretern wählen.

Wird die Wahl von den Arbeitgebern verweigert, so ruht ihre Ver­tretung in der Generalversammlung für die betreffende Wahlperiode.

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, den Inhalt vorstehender Be­kanntmachung ohne Verzug in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise gefl. bekannt machen zu lassen.

Den 21. Februar 1887.

Iüv öerr Kcrffenvorstanö:

Der Vorsitzende

Louis Korndörfer.

Stammheim.

Arennkokz-Verkauf.

Egart zum Verkauf: 172 Rm. buchene

Am Frei, tag, den 25. d. M., kommen aus dem Ge­meindewald Abt.

Kuhloch und

und 25 Rm.

tannene Scheiter und Prügel, 9630 Stück buchene und 525 Stück tannene Wellen. Zusammenkunft morgens 9 Uhr am Eingang in den Burchwald.

Gemeinderat.

Rene

Zileischschamrgister

find zu haben in der Druckerei ds. Bl.