Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Samstag 1. April
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1893
Amtliches. '
Nagold. Bekanntmachung,
betreffend das Ersatzgeschäft pro 1893.
Nachdem der Geschäftsplan der Ersatzkommission für den hiesigen Bezirk sestgestellt ist, wird derselbe in Nachstehendem bekannt gemacht:
Es findet stak!:
1 ) am Montag den 10. April, vorm. 8 Ls Uhr, die Musterung in Wildberg,
2 ) am Dienstag den ll. April, vorm. 8 Uhr, die Musterung in Allensteig,
3) am Mittwoch den 12 . April, vorm. 8 Uhr, die Musterung in Nagold,
4) am Donnerstag den 13. April, vorm. 70s Uhr, die Losung in Nagold.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sämtliche in den Stammrollen nicht durchstrichene Militärpflichtige, welche noch den Bestimmungen der M 25 und 26, vergl. mit ß 62 Ziff. 3 der Wehrordnung vom 22 . Nov. 1888 im hiesigen Bezirk gestellungspflichtig und von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, auch über ihr Militärverhältnis noch keine vefiniuve Entscheidung erhalten haben, unter Huiweiping ans die in H 33 des Reichsmili- tärgesctzes vom 2 . Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Nr. 15) angeürohien Strafen und Rechtsnachteile (vergl. auch K 62 und Z 66 Z-ffer 3 der Wehrordnung) aufzusordern, zu der hienach bemerkten Ze,t und an dem bezeichneien Ort mit rein gewaschenem Körper ««d frischem Leibweißzeug sich zur Musterung pünktlich einzufinden.
Es haben je unter Führung ihrer Gemeindevorsteher, welche die Militärstammrollen mitzubringen haben, und zwar die Pflichtigen der frühere« Jahr- , gänge mit ihren Losungsscheiuen versehen, zu ec- scheinen:
1) am Montag den 10. April d. I. im Mn- sterungslokat in Wildberg, vormittags 8 Uhr, d e Pflichtigen von Wildverg, Effringen, Su!z, Gillrtin- gen, Schönbronn, Nothfelden und Wenden;
2) am Dienstag den 11. April in Altensteig, vormittags b '28 Uhr, die Pflichtigen von Altensteig Stadt, Altensteig Dorf, Ueberbcrg, Berneck, Watddorf, Ebershardt, Gaugenwald, Warth, Egenhausen, Spielberg, Bösingen, Beuren, Enztyat, Ettmannsweiler, Fünsdronn, Garrweilcr und Simmersseld;
i 3) am Mittwoch den 12. Apstl in Nagold, vorm.
! */r8 Uhr, die Pflichtigen von Nagold, Jselsyausen,
Emmingen, Pfrondorf, Mindersbach, Rohrdors, Eb- Hausen, Katterbach, Unlerschwandorf, Oberschwandorf, Beihingen, Oberthalheim, Unterthalheim und Schietingen.
Hiebei wird folgendes noch bemerkt:
a) Einjährig-Freiwillige sind durch ihren Berech- tigungsschein von der Gestellung entbunden.
d) In Beziehung auf Aurückstellnngsansprüche wird auf die ergangene oberamtliche Bekanntmachung (Gesellschafter Nr. 29) mit dem Ansügen hingewiesen, daß nur solche mit den erforderlichen Urkunden und j Zeugnissen belegte Ansprüche Berücksichtigung finden können, welche der ß 20 des Reichsmilitärgesetzes i und H 32 der Wehrordnung speziell bezeichnen und i daß diesfallsige Gesuche mit den vorgeschriebenen Fragebogen, die. soweit es sich um Pflichtige früherer Altersklassen handelt, auch bei unveränderten Ver- hältnissen stets neu ausgesertigt werden müssen, spätestens am Musterungstermin, womöglich aber vor demselben, hieher einzureichen sind.
Sollten Bäter oder Mütter wegen eigener Ar- beits- oder Aufsichtsunfähigkeit Zurückstellung ihrer Söhne beanspruchen, so sind jene gleichfalls vor die Ersatzkommission zu laden.
o) Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Diensteintritt melden.
ä) Schulamtskandidaten, Unterlehrer, Lehrgehilfen rc. haben ihre Prüfungszeugnisse rechtzeitig und spätestens im Musterungstermin vorzulegen.
e) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiesür zu stellen.
Die Losziehung findet für die Militärpflichtigen der Altersklasse 1873, einschließlich solcher Militär- Pflichtiger, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Losung gelangt sind, am Donnerstag den 13. April d. I. auf dem Rathause in Nagold statt und es beginnt die Verhandlung morgens 7*/, Uhr.
In Betreff dieses Aktes, bei welchem das Anwohnen der Ortsvorsteher nicht vorgeschriebe» ist, wird bemerkt:
a) der Losziehungstermin ist den Militärpflichtigen bekannt zu machen und ihnen das persönliche Erscheinen zu überlassen.
Im Falle der Abwesenheit des Aufgerufenen wird das Los für denselben von einem Mitglied der Ersatzkommission gezogen-
d) Bon der Losung sind ausgeschloffen die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst Berechtigten, die von den Truppen-(Marine-)Teilen angenommenen Freiwilligen.
Die Octsvorsteher haben Vorstehendes den Militärpflichtigen , soweit sie gestellungspflichtig sind, beziehungsweise ihren Eltern unverweilt zu eröffnen nnd Eröffuungsurkunden von jenen unter spezieller Bezeichnung der Pflichtigen, welche zur Musterung beordert worden sind und unter Aufführung derselben nach den einzelnen Jahrgängen dem Oberamt spätestens bis 1. April vorzulegen. Von den spä ter noch zur Anmeldung kommenden Militärpflichtigen ist gleichzeitig mit der Anmeldeanzeige auch eine Eröffnungsbescheinigung für die Vorladung zur Musterung und eventuell der Losungsschein einzusenden.
Sollten gegen Militärpflichtige Zuchthausstrafen erkannt, oder Militärpflichtige der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig erklärt worden sein. so sind, falls dies noch nicht geschehen, die betreffenden Strafaus- schreiben alsbalv hieher einzusenden und ist überhaupt Anzeige zu machen, wenn irgend welche weitere Strafen als die bereits angezeigten gegen die Militärpflichtigen erkannt worden sind.
Die Priifnng der Reklamationen wird je unmittelbar nach Beendigung des Musterungsgeschäfts vorgenommen werden, was in den Gemeinden mit dem Anfügen bekannt zu machen ist, daß diesfallsige Gesuche bei dem Ortsvorsteher anzubringen seien, welcher dieselben zu prüfen und mit einem gemeinde- rätlichen Zeugnis, welches die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältniffe der Bittsteller genau schildern und die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, enthalten muß, rechtzeitig an das Oberamt einzusenden hat.
Für diese Zeugnisse ist sich der vorgeschriebenen Fragebogen zu bedienen, welche vom Oberamt bezogen werden können.
Den 20 . März 1893.
Zivilvorsitzender der Ersatzkommission:
Bogt, Oberamtmann.
Die Ortsvorsteher
werden hiemit angewiesen, die auf 31. ds. Mts. abzuschließenden Sportelverzeichuifse event. Fehlanzeigen spätestens bis 5. April d. I. hieher vorzulegen. Nagold, den 29. März 1893.
K. Oberamt. Voll mar, Amtmann.
Dem Asterfest.
Ein frühes Osterfest, aber ein re ht von Herzen willkommenes Osterfest bietet uns dieser Frühling! Und in der That, selten hat wohl eine so aufrichtige Sehnsucht nach dem schönen Fest obgewaltet im ganzen deutschen Volke, wie gegenwärtig, wo es uns als eine freundliche, friedenverheißende Pforte in die schönen Tage des Lenzes und des Sommers dient. Außerordentlich hart, recht langwierig ist der Winter gewesen, und seine rauhe Hand hat in nur zu viele Familien mit herber Störung angegriffen. Heute ist's überwunden, halb versöhnt sehen die Tausende, welchen der Winter bitteres Ungemach brachte, auf die verflossenen Wochen zurück; aber in der Erinnerung schwebt noch die Thatsache, weil zum Weihnachtsfeste in so mancher Familie nur wenige Kerzen ein kleines Bäumchen zierten, und Elternliebe und Elternzärtlichkeit über so manche mangelnde Weihnachtsgabe hinweghelfen mußten. In jener Zeit wo auch Krankheit und häusliche Sorgen nicht vor der Schwelle des beschiedenen Famiiienglückes Halt mach, ten, haben sich Gottvertrauen, Nächstenliebe und eigene Kraft häufig bewährt, und gezeigt, daß auch heute noch das alte Wort Wahrheit hat: „So die Not am größten, ist Gottes Hilfe am nächsten!" Aber waren die Tage auch hart, die Schule des Lebens in ihnen war eine heilsame und gedeihliche für Viele, die nun mit klarem Willen und festen Vorsätzen ihre Schaffensfreudigkeit von Neuem be- thätigen. Es bietet die Winterzeit, und besonders die Zeit zwischen den beiden hohen Festen der Christenheit, zwischen Weihnachten und Ostern, ein Abbild unseres ganzen Lebens. Die bescheidene Zufriedenheit und doch so hohe Glückseligkeit, die im Weihnachtsfest liegt, und nach der Sorge und der Rauhheit des Winters die frohe Hoffnung des Osterfestes mit des Frühlings goldenen Tagen, dies zeigt uns, wie wir schaffen und streben sollen, was wir wirken und erreichen können. Das Weihnachts- fest die Liebe, das Osterfest der Glaube , so bilden sie ein harmonisches Eins, aus dem uns die heilige Lehre des Christentums offenbar wird. Der Erlöser, der am Kreuz gestorben, erhebt sich aus der Nacht des Todes zu den lichcen Höhen idealer Herrlichkeit, ein Bild, des Ringens und Kämpfens des Men- schengeistes, der irrt und fällt, bis er endlich Klar- heit und Zufriedenheit findet. Im harten Widerstreit der Zeilen bleibt die erhabene Lehre des Christentums, die schlichte und einfache, durch nichts zu entstellende und zu verkümmernde, ein Heller klarer Lichtpunkt, dem unsere Gedanken zufliegen, unsere Stimme zujauchzt. Nach den langen Tagen grauen Hebels und trüben Winterhimmels lacht aus azurblauer Höhe die goldene Sonne zur Erde nieder, und erfrischt und erquickt und erwärmt die Millionen, die sehnsüchtig ihr Wiedererscheinen erwartet. Dagegen hilft kein Sträuben, dieser Einfluß ist unaufhaltbar und unbezwingbar und so und ebenso steht auch die Oster-Bvtfchaft über allen Streitereien und Deuteleien. „Christ ist erstanden!" D:r Sieg des ewigen Lebens über den kalten schwarzen Tov, bas
Wegen den Osterfeiertagen erscheint am nächsten Dienstag kein Blatt.