Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Dienstag 28. Mäy

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1893 .

A M n i H e s.

Bekanntmachung,

bktr. die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete rc. Tiere, sowie zur Bestre tung der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Tiere.

Durch Verfügung des,K. Ministeriums des In­nern vom 10. März d. I. ist der für Vas Jahr 1893 zu entrichtende Beitrag auf 20 Pfg. für jedes Pferd, auf 10 Pfg. für jeden Esel, Maultier oder Maulesel, sowie für jedes Stück Rindvieh festgesetzt worden.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die in H 14 der Verfügung vom 23. März 1881 (Reg.-Bl. S. 196) für die Aufnahme und Verzeich­nung der Viehbesitzer und für den Vollzug der Um­lage erteilten Vorschriften und Fristen /Aufnahme am 3l. Marz re.) genau einzuhaiten sind.

Für die Belohnung der örtlichen Einbringer der Beiträge sind die Bestimmungen der Verfügung vom 23. September 18^1 (Reg.-Bi. S. 439) maß­gebend.

Die erforderlichen Formulare gehen den Orts- vorstchcru in den nächsten Tagen zu.

Zugleich wird vacanf hingewissen, daß nach A 13 der Bollgugsverjügnng vom 23. März 1881 die Bestimmungen der AZ 0, 10, 63 unü 6567 des ReichsviehfeuchengesetzeS gleichzeitig mit der nach Art. 5 des Ausführungsgesetzes erfolgenden Bekannt­machung des Einzugs der Beiträge der Tierbesitzer von der Ortspolizeiaehörde in der ortsüblichen Weise zu veröffentlichen sind.

Nagold, den 21. März 1893.

K. Oberamt. Vogt. .

Statuten ver Wasserwehr-UnterstützungS lasse württembergischer Gemeinden nnv Feuerwehren.

A 1. Die Kasse dient zur Unterstützung von Feuerwehr- und Löschmäimern und deren Hincerblie-' denen in Unalücksfällen bei der Hilfeleistung in Wassersnot.

A 2. Beitreten kann jede würltembergijche Ge­meinde oder Feuerwehr, wenn in dem euren oder andern Falle die betr. Feuerwehr oder organisierte Löschmannschaft die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Wassersnot übernimmt.

Z 3 Die beigetretene Gemeinde oder Feuerwehr steuert in die Kasse einen jährlichen Beitrag von 5 Mk. bei einer Einwohnerzahl bis zu tausend, von 10 Mk. bei einer Einwohnerzahl von über tausend bis zu fünfzehnhundert, von 15 Mk. bei einer Ein- wohnerzahl von über fünfzehnhundert bis zu zweitausend und von 20 Mk. bei mehr als zweitausend Einwohnern.

A 4. Die Verwaltung der Kasse und die Ver­fügung über die Mittel derselben erfolgt (vorbehalt­lich der einzuholenden Zustimmung der Kommission und Genehmigung des K. Ministeriums des Innern) durch die Kommission der Zentralkasse für das Feuer­löschwesen, eventuell durch einen aus Vertretern der beteiligten Gemeinden und Feuerwehren bestehenden Ausschuß von 5 Mitgliedern kostenfrei auf Grund besonderer Bestimmungen über die Art und den Um­fang der zu gewährenden Unterstützungen.

8 5. Je nach drei Jahren findet in Verbindung mit dem württembergischen Feuerwehrtag eine Ver­sammlung von Vertretern der bei der Wasserwehr­unterstützungskasse beteiligten Gemeinden und Feuer­wehren statt, wobei jede beigetretene Gemeinde oder Feuerwehr eine Stimme hat, der Kassenbericht er­

stattet und über etwaige Anträge Beschluß gefaßt! wird. Hierbei sind Beschlüsse über Aenderung der Statuten gültig, wenn zwei Dritel der anwesenden Vertreter sich dafür erklärt haben, während im übri­gen einfache Mehrheit entscheidet.

8 6. Der Beitritt erfolgt aus drei Jahre ohne Kündigungsrecht. Wer nicht zwei Monate vor Ab­lauf von drei Jahren seinen Austritt erklärt hat, ist auf weitere drei Jahre an den Beitritt gebunden.

8 7. Das Institut wird aufgelöst, wenn die Zahl der teilnehmenden Gemeinden und Feuerwehren zusammen unter fünf berabsinkt, und es wird alsdann das etwa vorhandene Vermögen der Kommission der Zentralkasse für das Feuerlöschwesen zur Aufbewah­rung bis auf weiteres übergeben.

Die Bestimmungen über die Verwilligung von Unterstützungen aus der Wasserwehrkasse an im Wasserwehrdienst erkrankte oder verunglückte Feuer­wehr- und Löschmänner und deren Hinterbliebene sind dieselben wie diejenigen über die Verwilligung von Unterstützungen aus der Zentralkasse zur staat­lichen Förderung des Feuerlöschwesens.

Die Feuerwehren bezwse. Gemeindebehörden der im Thal liegenden Gemeinden des Bezirks, so­weit sie nicht versichert sind, werden aufgcfvrdcrt, durch Versicherung Vorsorge zu treffen.

Der Vollzug ist durch die Ortsvorsteher bis 1. Mai d. I.

anzuzeigen.

Nagold, den 22. März 1893. _ K. Oberamt. Bogt.

Amtsgerichtsschreiber Deschner in Neuenbürg wurde auf die erledigte Amtsgerichtsschreibcrsstelle in Nagold sei­nem Ansuchen gemäß versetzt.

Zclges-WeuigkerLen.

Deutsches Weich, fff Nagold, 27. März. Am letzten Freitag fand die Vorprüfung für die Aufnahme in die hiesige Latein- und Realschule statt, welcher sich 27 Schüler von hier und auswärts unterzogen. Es wurden in die Lateinschule 5, in die Realschule 21 ausgenommen; nur einer fiel durch.

-fff Nagold, 27. März. Seminarkonzert. Am gestrigen Palmsonntag wurde im Seminarfestsaal vor einer ungemein zahlreichen Zuhörerschaft das Ora­toriumPaulus" von Mendelssohn aufgeführt, und wenn die Gäste mit hohen Erwartungen kamen, so sind letztere durch die sorgfältig vorbereitete und glänzend durchgeführte Aufführung noch übertroffen worden. Für die Solopartien waren gewonnen als Sopranisien Frl. Weber aus Wildberg, deren silber­helle Stimme und natürlichen Vortrag wir schon früher zu bewundern Gelegenheit hatten, H. Müller ans Heilbronn, der noch mit jugendlichem Feuer seine Tenorpartien sang, und dessen Sohn, Real­lehrer Müller von hier, der aber leider in den letzten Tagen vor der Aufführung wegen Heiserkeit absagen mußte. Für ihn hatte H. Stadtpfarrer Weber aus Wildberg die Güte, als Bariton einzutreten, was wir, abgesehen von der kurzen Frist der Vorbereitung, schon deshalb als ein großes Opfer dankbar aner­kennen müssen, weil er selbst auch nicht ganz gut bei Stimme war. Bei zwei Duetten wirkte Seminar­unterlehrer Glück als Baß mit Herrn Müller zu­sammen und ihre Stimmen vermählten sich ganz gut, wenn auch hie und da der Baß durch den stärkeren Tenor etwas gedeckt wurde. Die Chöre, mit Or­chester und Orgelbegleitnng (Seminarunterlehrer Horn­

berger) , waren teils von imposanter Krastsülle wie Wachet auf" undO welch eine Tiefe", teils von großer Lieblichkeit, wie:Wie lieblich sind die Boten." Von letzterem gilt besonders, was man über den ganzen Paulus" und über die Mendelssohn'sche Musik überhaupt sagen kann, daß man sich fast nicht dran satt hören kann. Und so sind wir dem H. Musik­oberlehrer Hegele samt allen denen, die unter seiner Direktion ihr Bestes geleistet haben, von Herzen dankbar, daß uns im OratoriumPaulus" eine der edelsten Perlen kirchlicher Musik vorgeführt wurde, wenn wir es auch nicht billigen können, daß bei einem geistlichen Oratorium diesem Dank durch Klat­schen Ausdruck gegeben wird.

Horb, 23. März. In Salzstetten wurde ge­stern der Wirt Dettling verhaftet und an das Kgl. Amtsgericht eingeliefert, weil er seine Frau mit der Mistgabel zu Boden geschlagen, daß dieselbe in das Krankenhaus nach Tübingen verbracht werden mußte.

Einer der ältesten Bürger Stuttgarts, Schuh­machermeister Matthias Nagel, welcher sich rühmen darf, nie krank gewesen zu sein, beging dieser Tage seinen 91. Geburtstag.

Stuttgart, 19. März. (Leider verspätet.) Lan­desversammlung der württ. Landwirte. Zu derselben hatten sich heute etwa 25vPersonen, darunter Fürst Lan- genburg, Graf Rechberg, viele Mitglieder des ritterschaft- lichen Adels, Gutspächter, in der Mehrzahl aber Bertre- terdes bäuerlichen Grundbesitzes aus dem ganzen Lande eingefunden. Den Vorsitz führte Freiherr ».Her­mann-Main, welcher die Versammlung begrüßte und der Hoffnung Ausdruck gab. daß es dem Bauern­stand gelingen möge, Mittel und Wege zur Abhilfe der Not der Landwirtschaft zu finden zum Wähle des Vaterlandes. Als erster Redner trat Dr. Kraus- Ammerhof, welcher der Berliner Versammlung an­gewohnt, auf. Er wies auf die schlechte Rentabili­tät des landw. Betriebes hin, über den das größte Unglück Hereinbrechen werde, wenn der russische Handelsvertrag zu stände komme. Der neugegrün­dete Bund sei eine rein wirtschaftliche Vereinigung und wolle die armen, mittleren und reichen Land­wirte ohne Rücksicht auf Parteistellung, lediglich zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen umfassen. Wenn es mit der Bodenentwertung so fortgeht, so werde nicht die Landwirtschaft, sondern der Bauern­stand zu Grunde gehen und das Großkapital sich der Landwirtschaft bemächtigen. Eine Bewegung wie die gegenwärtige, die m?t so elementarer Gewalt auftrete, sei kein leerer Wahn. Den berechtigten Wünschen der württ. Landwirten sei bereits seitens des Gesamtvorstands Rechnung getragen und man werde dies auch ferner thun. Redner schließt mit einem begeistert aufgenommenen Hoch aus König Wilhelm II., der ein so reges Interesse der Land­wirtschaft entgegenbringe. Dr. Rösicke (Gersdorf) bringt Grüße aus Preußen und hebt den loyalen Sinn der Bauern hervor. Wenn sie jetzt unzufrie­den sind, so hätten sie auch ihren Grund dazu. Wenn der Bauernbund alle Landwirte umfasse, so könne keine Regierung den gerechten Wünschen der­selben widerstreben und die Monarchen müßten ihm ihr Ohr leihen. Freiherr v. Gaisburg (Helfen­berg) berichtet über die beiden bereits in Württem­berg stattgehabten Versammlungen und verliest das Programm mit den bekannten von Württemberg ge­machten Ausstellungen (keine Beschränkung der Frei­zügigkeit, Vorbehalt der Stellung zur Doppelwäh­rung, Aufhebung des Staffeltarifs und Beibehaltung