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eilnge;um „Gesellsclmfter
Donnerstag den 2. Mürz
1893.
Nagold. Die nachstehende, an Stelle der Ordnung vom 12. Juli 1888 getretene Lokalfeuerlöschordnung, wird hiemit öffentlich bekannt gemacht. Den 23. Januar 1893. Stadtschultheißenamt. Brodbeck.
Aöeramtsstadt Nagold.
Lokal-Feuerlösch-Ordmmg mit freiwilliger Feuerwehr.
I. Einrichtungen der Gemeinde für das Feuerlöschwesen.
H Sachliche Feuerlöscheinrichtungen.
Wasserversorgung.
Die Siadtgemeinde besitzt:
1) 3 vicrröhrige Brunnen mit großen Wasserbehältern,
2) 3 einröhrige Brunnen mit kleinen Wasserbehältern,
3) 5 Ventilbrunnen okne Wasserbehälter,
4) 77 Hydranten mit natürlichem Hochdruck.
Die Lage der Brunnen, sowie der Hydranten ist
in dem Stadtbauplan eingezeichnet.
An der südlichen und westlichen Seite der Stadt fließt die Waldach und die Nagold vorbei und durch die Vorstadt der Mühlkanal und das Kreuzerthal- bächle.
Die an verschiedenen Stellen angebrachten Schwel- lcnvorrlchtungen sind gleichfalls in den Ortsbauplan einge^eichnct.
Von dem OrtSbnuplan sind 5 Exemplare im Besitz der Feuerwehr.
8 2 .
Lösch- und Rctturrgsgeräte der Gemeinde.
In dem Gebäude 202 V des Stadtbauplans befinden sich die Geräte für die auswärtige» Brandfälle, während in dem Gebäude 295 der Burgstraße sämtliche andere Geräte aufbewahrt sind. Hinter dem neuen Schnlhause befindet sich die Leiternhütte.
Zu deui Gebäude 202 V beim Rathaus, auf welchem sich auch der Schlauchtrockenturm befindet, sind 3 Schlüssel vorhanden, der eine beim Requisitenver- waltcr Stopper, der andere beim Adjutanten Gauß, Konditor, und der dritte in der Schenkstube des Gasthofes zum „Hirsch". In diesem Gebäude sind nachstehend verzeichnet? Gerätschaften aufbe- wahrt:
1 Kurz'sche Saug- und Kastenspritze, vierräderig mit je 2 Schlauchleitungen, 150 Meter Normal- Schläuche mit Normalgewinden, 2 Pechpfannen, 9 Erdöllampen, 3 Feuerhacken, 2 Spannseile, 6 Bockgestelle, 8 Bretter zu Wagensitzen, 1 Fahne, 2 Oel- flaschen, 1 Fettbüchse, 4 Dachleitern, 1 Anstellleiter mit Charnieren, 1 Schmierbock, 2 Blechbutten, 1 Schlauchreparaturapparat, 1 Tragbahre, 6 Schaufeln, 1 Sackkorb, 1 Spritzendecke, 2 Weingeistflaschen, 1 biegsames Strahlrohr, 1 Gummisaug- und Spiralschlauch, 6 Schlauchhalter, 3 Schlauchbinden, 1 Wurzelbürste, 2 Schachtdeckelschlüssel, l Mannschaftswagen, 1 Sperrkette, 2 Radschuhe, 2 Krätzer, 1 Einreißhacken, 1 Schraubenschlüssel, 2 Drahtringe für Pechkränze, 1 Waschfell, I Wagenbürste, 1 Schlauchaufzug, 1 Sailtrommel, 1 Requisitenkasten, 2 Hydrantenstandrohre, 2 Hydrantenschlüssel. 1 Strahlröhre,
1 Handerdölfackel, 1 Schlauchbrücke, 2 Strahlröhren,
2 Mundstücke.
I« dem Gebäude 295 der Burgstraße sind nachstehende Gerätschaften aufbewahrt.
1 Kurz'sche Saug- und Kastenspritze, vierräderig mit 2 Schlauchleitungen, 1 vierräderige Kastenspritze mit einer Schlauchleitung, 1 zweiräderige Abprotzspritze mit zwei Schlauchleitungen, 1 zweiräderige kleine Abprotzspritze mit einer Schlauchleitung, 1 Tragspritze mit einer Schlauchleitung, '3 Butten- spritzen, 450 Meter Normalschläuche mit Gewinden, 5 Pechpfannen, 1 große Laterne, I Rettungsschlauch,
1 Sprungtuch, 12 Dachleitern, 4 Stocklettern, 1 zwei- räderiger Schlauchhaspel, 2 Gerätschaftskarren, 6 Heuhacken, 2 Schlauchbrücken von Holz, 1 Schmierbock, 14 Blechbutten, 6 Wasserschapfen, 1 Sackkorb,
5 Spritzendecken, 1 Schraubenschlüssel zur Trogspritze, 12 Schlauchhalter, 7 Schlauchbinden, 5 Drahtringe für Pechkränze, 1 Wasserbehälter, 5 Hydrantenwagen samt Zubehör, 2 Hydrantenschlüssel,
2 Spritzentransportkarren, 4 Hanberdölfackeln, 9 Windschirme von Blech, 9 Dreifüße von Holz,
2 hänfene Seile L 25 Meter lang, 6 Gurten mit Ring für die Spritzen. 4 biegsame Schlauchbrücken,
3 kleine Schlauchhäspel und 1 Nauchhaube samt Essigflasche und Schwamm.
Zu diesem Gebäude sind 3 Schlüssel vorhanden, wovon der eine bei Farrenhalter Heher, der andere beim Reqnisitenverwalter Stopper und der dritte bei Schreiner Kläger aufbewahrt ist.
Unter dem Leiteruhaus hinter dem neuen Schulhaus sind untergebracht:
3 Anstellleitern mit Stützen, I Bockleiter, 1 Schiebleiter, I vierräderiger Leitertransporlkarren mit drei Deichseln, 5 Feuerhacken, 2 Sticher, 3 Wasserleitern und 10 Floßhacken.
Zum Schulhanshofthor sind 3 Schlüssel vorhanden, wovon der eine bei Bierbrauer Köhler, der andere beim Führer der Leitermannschaft, und der dritte bei der Schulhausbesorgerin aufbewahrt ist.
Außerdem befinden sich auf dem Rathaus 20 Meter gummirte Hanfschläuche, 1 Strahlrohr und 1 Mundstück.
Ferner in der Präparandenanstalt 30 Meter gummierte Hanfschläuche, 1 Strahlrohr und 1 Mundstück.
An Ausrüstungsgegenständen sind vorhanden:
225 Helme, 40 Mützen, 220 Dienströcke je mit Armband, 220 Gurten, 60 Beile, 6 Aexte, 30 Holzhämmer, 30 Seile mit je Karabiner, 20 Schlingen, 80 Huppen, 30 Pfeifen, 3 Trommeln, 4 Seilbremsen, 9 Gurtkarabiner, 40 Steigerlaternen, 15 Gewehre,
6 Signalhörner. Durchaus Eigentum der Stadt, gemeinde.
Zur Vornahme der Uebungen dient das städtische Wasch- und Backhaus, Gebäude Nr. 92, mit Steigerturm quf dem Postplatz.
L) Organisation -es persönlichen Lösch- un- Rettungs-ienstes.
8 3.
Bildung der Feuerwehr.
In hiesiger Stadt besteht mit Genehmigung der bürgerlichen Kollegien vom 29. April 1891 eine freiwillige Feuerwehr, welche eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde bildet, daher ihre Statuten stets mit den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, sowie mit den Bestimmungen der Bezirks- und der Lokalfeuerlöschordnung im Einklang stehen müssen.
Die freiwillige Feuerwehr übernimm: den voll- ständigen Feuerlösch- und Rettungsdienst bei Brandfällen in hiesiger Stadt und bei Waldbränden, sowie auch den Brandhilfedienst in den Nachbargemeinden
(s- 8 12).
Solange in Nagold eine freiwillige Feuerwehr besteht, sind die Zöglinge des Schullehrerseminars von der Verpflichtung zum Feuerwehrdienst befreit.
8 4.
Organisation der Feuerwehr.
Die freiwillige Feuerwehr ist ein selbständiges,
mit besonderen Statuten versehenes, unter einem Kommandanten stehendes, militärisch organisiertes Corps, das in 4 Kompagnien zerfällt, und zwar:
I. Kompagnie:
Schlauchführer, bezw. Dachsteiger, Schlauchleger, Leitermannschaft und Handspritzenmannschast.
II. Kompagnie:
Spritzenmannsckwft.
III. Kompagnie:
Hydrantenmannschaft.
IV. Kompagnie:
Rettungsmannschaft (Piket), Flüchtungsmannschaft und Wachmannschaft.
Die Minimalzahl derselben beträgt 205 Mann.
Jeder in die freiwillige Feuerwehr Eintretende hat sich zu einer mindestens 5jährigen Dienstzeit zu verpflichten.
Die vom Corps vorzunehmenden Wahlen der Chargierten haben gleichfalls 5jährige Giltigkeits- dauer.
Die Statuten der freiwilligen Feuerwehr bilden einen Teil dieser Lokalfeuerlösch-Ordnung.
Der Mannschaftsstand der freiwilligen Feuerwehr muß stets den Vorschriften des H 6 der Vollzugsverfügung zur Landesfeuerlösch-Ordnung vom 24. November 1885 entsprechen.
Sämtliche Feuerwehrabteilungen müssen mit den in Z 8 dieser Vollzugs-Verfügung vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen versehen und mit denjenigen Gerätschaften ausgerüstet sein, welche für eine selbständig wirkende Feuerwehr notwendig und durch § 1 Ziff. 4 der erwähnten Vollzugsverfügung vorgeschrieben sind und soweit sie erforderlich sind.
lieber den Mannschastsstand ist ein genaues Verzeichnis zu führen, das halbjährlich zu ergänzen ist und der Gemeinde und Aufsichtsbehörde jederzeit zur Einsicht offen steht.
8 5 .
Uebungen.
Die freiwillige Feuerwehr hat mindestens die in Art. 18 der Landesfeuerordnung vom 7. Juni 1885 und in § 23 der Vollzugsverfügung hiezu vorgeschriebenen Uebungen vorzunehmen und sich an den gemeinschaftlichen Uebungen der mit der hiesigen Stadt im Brandhilfsverband stehenden Gemeinden nach Maßgabe der Bezirksfeuerlösch-Ordnung zu beteiligen.
Die regelmäßigen Uebungen werden von dem Kommandanten der Feuerwehr anberaumt. Außerordentliche Uebungen kann der Gemeinderat oder das K. Oberamt anordnen.
Die Uebungen sind nach vorheriger Anzeige bei dem Stadlvorstand mindestens 4 Tage vor der Abhaltung derselben durch Bekanntmachung im Lokalblatt „Gesellschafter" und durch Ausrufen zur Kenntnis der Feuerwehrmitglieder zu bringen.
Sofern es sich um Vorladung Weniger handelt, erfolgt dieselbe durch den Feuerwehrdiener.
In der Regel ist die Stunde der Uebung bei der Vorladung genau anzugeben. Ausnahmsweise kann auch eine unvermutete Alarmierung der Feuerwehrmänner bei Tag oder auch nach eingetretener Dunkelheit stattfinden.
Bei den in der Bezirksfeuerlösch-Ordnung vorgeschriebenen gemeinschaftlichen Proben der im Hilfsverband stehenden Feuerwehren werden die zur Teilnahme verpflichteten Mitglieder der Feuerwehr mit Fuhrwerk befördert und wird sowohl dieses Fuhr-