Amts- und
Nagold
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blicheint wöchentlich 3mal: DieuStag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägcrlohn) 8V -I, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 -?>. Monats-Abonnement nach Verhältnis.
Dienstag 21. Februar
JnsertionS-Gebühr für die Ispaltige Zeile aus
gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je 6 -i.
Die Inserate müssen spätestens morgens 9 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei auigegeven sein.
1893
R a g o l d.
Zur Jeier des Heöurtsfestes
Seiner Wcrzestät des Königs
wird am Samstag den 28. ds. Mts-, vormittags 10 Uhr, ein in der Stadtpfarrkirche hier obgehalten
und um S^/4 Uhr ein vom Rathause aus in die Kirche stattfinden.
Nachmittags 12-/4 Uhr Jest-GsseN Gasthof zur „Post".
Die Unterzeichneten beehren sich zur zahlreichen Beteiligung an diesen Festakten geziemendst hiemit einzuladen.
Den 18. Februar 1893.
Oberamtmann Vogt. Dekan Schott. Oberamtsrichter Sigel.
Bekanntmachung,
betreffend die Lehrlingspriisungen.
Da bedauerlicher Weise den Lehrlingspriisungen, weder seitens der Eltern noch seitens der Lehrmeister die dieser segensreich wirkenden Einrichtung gebührende Beachtung geschenkt wird, sicht sich das Oberamt veranlaßt , auf die Bedeutung der Lehrlinqsprüiungen für die berufsmäßige Ausbildung der Gewerbetreibenden aufmerksam zu machen und daraus hinzuweiscn, daß bei Gesuchen um Staatsbeitrage irgendwelcher Art, zum Besuch einer Schule, zu Remzwrcken n. s- w. darauf gesehen wird, ob die Bewerber eine Lchrlings- prüfung mit Erfolg bestanden haben, wie auch bei Gesuchen um Unterstützungen rc, rc., welche seitens anderer Behörden an die K. Crntrolstelle für Gewerbe und Handel gelangen, die letzrerc Behörde das Bestehen einer Lehrlingsprüsung als ein empfeblendes Moment ansieht und bei gleicher Qualifikation geprüften Lehrlingen vor den ungeprüften den Vorzug geben wird. (Erlaß der K. Central stelle für Gewerbe und Handel, ck.ä. 2./10. Aebr. 1893.)
Nagold, den 18. Februar 1893.
K. Oberamt. Bogt
Bilder für den Unterricht in der Naturgeschichte, wird einen Bortrag halten über „das Leben im Süßwasser" unter Berücksichtigung der neuesten Forschungen und Anleitung geben, wie das „Schneeglöckchen" in der Schule biologisch behandelt werden soll. Mit der Versammlung wird eine kleine Ausstellung von Naturgegenständen verbunden kein.
Bondors im Gäu, 15. Febr. Heute hat sich hier ein bedauerlicher Unglücksfall zugetragen. Das dreijährige Kind eines hiesigen Bäckers, das beim Herannahen eines Fuhrwerks noch schnell über die Straße lauten wollte, kam so unglücklich unter das Pierd, daß ihm das Hufeisen desselben die Schläfe eindrückle, wodurch augenblicklich der Tod erfolgte. Der Fuhrmann wird ebenso bedauert wie die Eltern des Kindes, da derselbe nicht mehr im stände war, das Pferd anzuhalten.
Stuttgart, 13. Febr. Bekanntlich besteht ein Reichsgesetz, wonach die Fettwarenhändler in ihren Verkaussläden an leicht ersichtlicher Stelle ein Plakat auizuhängen haben, worin eventuell anznzei- aen ist, daß hier Margarine (Kunltbntter) verkauft wird. Ebenso ist an jedem Margarine enthaltenen Gefäß, sowohl oben, als an der ersichtlich zu machenden Seite das Wort Margarine deutlich lesbar anzubringen. Das Gesetz will dadurch dem Publikum Gelegenheit geben, sich gegen Uebervortei- lungen zu schützen, um gleichzeitig den nicht sonderlich appetitlichen Genuß von Margarine denjenigen zu ersparen, die aus leicht begreiflichen Gründen Margarine nicht genießen wollen. Von seiten des hiesigen Stadtpolizciamts wurde nun letzter Tage bei sämtlichen Bäckern und Konditoren der Stadt Erhebungen darüber veranstaltet, ob Süßbutter, Margarine, Kokosnuß-, Pflanzenbutter oder Schweinefett zu den Bäckereien verwendet werden. Allem Anschein nach haben die Fabrikanten und Importeure von Margarine u. s. w. bei der großen Abneigung unseres Publikums vor derartigen Fetten, die allerdings die Backwaren mücber machen sollen als Süß- dutter, durch Unterbringung ihrer Waren bei Bäckern und Konditoren das erwähnte Reichsgesetz zu umgehen verstanden. Manchen Konsumenten mürber Bäckerwaren wird es nun auch klar sein, warum sie häufig von Uebelkeit befallen werden und es scheint, als ob nunmehr auch die Konditoren und Bäcker von amtswegen genötigt werden sollen, in ihren Verkaussläden in einem Plakat bekannt zu geben, was für Fettwaren sic in ihren Bäckereien bezw. Konditoreien verwenden. Eine solche Maßregel wäre mit Freude zu begrüßen; denn das Publikum, welches Margarine und ähnliche Fette von äußerst zweifelhafter Güte und Herkunft in der Haushaltung nicht verwenden will, hat ein Recht darauf, daß
ihm derartiges Zeug nun nicht mittels der Backiva- ren in den Magen geführt wird. Es gibt Leute genug, welche den Handel mit Margarine am lieb- sten gänzlich verboten sehen möchten.
Stuttgart, 13. Febr. Endlich ist ein sehnlicher Wunsch unserer württembergischen Landwirte in Erfüllung gegangen, die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Viehseuchen sollen in ganz Deutschland einheitlich geregelt werden. Gerade Württemberg hat durch die Verschiedenheit der landesgesetzlichen Bestimmungen unserer Nachbarstaaten als Durchgangsland in den letzten 5 Jahren, in denen die Viehseuchen, namentlich aber die Maul-und Klauenseuche, einen wirklich bedrohlichen Charakter angenommen haben, unendlich schwer zu leiden gehabt. Der Entwurf eines allgemeinen Viehseuchengesetzes, der der württembergischen Regierung vor einiger Zeit zugegangen ist und zurzeit im Bundesrat beraten wird, legt die einheitliche Leitung der Prohibitivmaßregeln in die Hand des Reichskanzlers bezw. des vom Reichskanzler hiefür bestimmten Kommissärs. Nach dem Entwurf ist in Zukunft jeder Vieh- und Pferdemarkt von einem vereideten Tierarzt zu überwachen. Dem Tierarzt sind für den Fall der Entdeckung bedrohlicher Erscheinungen die weitgehendsten Befugnisse erteilt, soweit es sich um die Verhütung einer momentanen Gefahr handelt. Eine große Rolle spielt die Schutzimpfung, mit welcher, wie wir bereits früher mitgereilt haben, in der letzten Zeit gute Erfahrungen gemacht worden sind. Dieselbe kann nicht nur für infizierte Tiere angewendet werden, sondern sie kann auch vorsichtshalber für gesunde Tiere angeordnet werden. Wenn man den außerordentlich großen Schaden in Betracht zieht, welche unsere einheimische Landwirtschaft durch die Viehseuchen in den letzten Jahren trotz aller, zumeist fast wirkungsloser Gegenmittel erlitten hat, so wird man begreifen, daß dieser Gesetzentwurf von unseren württembergischen Landwirten freudigst begrüßt wird.
Stuttgart, 15. Febr. Einen Bermittlungsvor- schlag zur Militärvorlage macht in einer soeben im Verlage von Karl Krabbe hier erscheinenden Broschüre der würctembergische Oberstlienteu rat a. D. v. Schmid. Der Verfasser spricht sich für Einführung der zweijährigen Dienstzeit bei den F.ißtrnp- pen und Erhöhung der Friedensstärke aus. Er
Hagss-WeuigkeiLen.
Deutsches Weich
Herrenberg, 16. Febr. Bon 362 Wahlberechtigten haben bei der heutigen Stadtschultheißenwahl 334 abgestimmt und es erhielten Stimmen: Gerichtsschreiber Haußer in Biberach 155, Revisions- Assistent Stotz hier 147, Gerichtsschreiber Fischer in Geislingen 32. Haußer wäre somit gewählt, und ist an einer Bestätigung nicht zu zweifeln.
N Calw, 19. Febr. Nächsten Freitag nachmittag 2^2 Uhr. soll hier im badischen Hof eine Gauversammlung des Lehrervereins für Naturkunde abgehalten werden, zu der auch Nichtmitglieder Zutritt haben. Der Vorstand des Landesvereins, G. Lutz von Stuttgart, bekannt durch seine -