Amts- und

Nagold

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blicheint wöchentlich 3mal: DieuStag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägcrlohn) 8V -I, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 -?>. Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Dienstag 21. Februar

JnsertionS-Gebühr für die Ispaltige Zeile aus

gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je 6 -i.

Die Inserate müssen spätestens morgens 9 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei auigegeven sein.

1893

R a g o l d.

Zur Jeier des Heöurtsfestes

Seiner Wcrzestät des Königs

wird am Samstag den 28. ds. Mts-, vormittags 10 Uhr, ein in der Stadtpfarrkirche hier obgehalten

und um S^/4 Uhr ein vom Rathause aus in die Kirche stattfinden.

Nachmittags 12-/4 Uhr Jest-GsseN Gasthof zurPost".

Die Unterzeichneten beehren sich zur zahlreichen Beteiligung an diesen Festakten geziemendst hiemit einzuladen.

Den 18. Februar 1893.

Oberamtmann Vogt. Dekan Schott. Oberamtsrichter Sigel.

Bekanntmachung,

betreffend die Lehrlingspriisungen.

Da bedauerlicher Weise den Lehrlingspriisungen, weder seitens der Eltern noch seitens der Lehrmeister die dieser segensreich wirkenden Einrichtung gebührende Beachtung geschenkt wird, sicht sich das Oberamt ver­anlaßt , auf die Bedeutung der Lehrlinqsprüiungen für die berufsmäßige Ausbildung der Gewerbetrei­benden aufmerksam zu machen und daraus hinzuweiscn, daß bei Gesuchen um Staatsbeitrage irgendwelcher Art, zum Besuch einer Schule, zu Remzwrcken n. s- w. darauf gesehen wird, ob die Bewerber eine Lchrlings- prüfung mit Erfolg bestanden haben, wie auch bei Gesuchen um Unterstützungen rc, rc., welche seitens anderer Behörden an die K. Crntrolstelle für Gewerbe und Handel gelangen, die letzrerc Behörde das Be­stehen einer Lehrlingsprüsung als ein empfeblendes Moment ansieht und bei gleicher Qualifikation ge­prüften Lehrlingen vor den ungeprüften den Vorzug geben wird. (Erlaß der K. Central stelle für Gewerbe und Handel, ck.ä. 2./10. Aebr. 1893.)

Nagold, den 18. Februar 1893.

K. Oberamt. Bogt

Bilder für den Unterricht in der Naturgeschichte, wird einen Bortrag halten überdas Leben im Süßwasser" unter Berücksichtigung der neuesten Forschungen und Anleitung geben, wie dasSchnee­glöckchen" in der Schule biologisch behandelt wer­den soll. Mit der Versammlung wird eine kleine Ausstellung von Naturgegenständen verbunden kein.

Bondors im Gäu, 15. Febr. Heute hat sich hier ein bedauerlicher Unglücksfall zugetragen. Das dreijährige Kind eines hiesigen Bäckers, das beim Herannahen eines Fuhrwerks noch schnell über die Straße lauten wollte, kam so unglücklich unter das Pierd, daß ihm das Hufeisen desselben die Schläfe eindrückle, wodurch augenblicklich der Tod erfolgte. Der Fuhrmann wird ebenso bedauert wie die Eltern des Kindes, da derselbe nicht mehr im stände war, das Pferd anzuhalten.

Stuttgart, 13. Febr. Bekanntlich besteht ein Reichsgesetz, wonach die Fettwarenhändler in ihren Verkaussläden an leicht ersichtlicher Stelle ein Plakat auizuhängen haben, worin eventuell anznzei- aen ist, daß hier Margarine (Kunltbntter) ver­kauft wird. Ebenso ist an jedem Margarine enthal­tenen Gefäß, sowohl oben, als an der ersichtlich zu machenden Seite das Wort Margarine deutlich lesbar anzubringen. Das Gesetz will dadurch dem Publikum Gelegenheit geben, sich gegen Uebervortei- lungen zu schützen, um gleichzeitig den nicht sonder­lich appetitlichen Genuß von Margarine denjenigen zu ersparen, die aus leicht begreiflichen Gründen Margarine nicht genießen wollen. Von seiten des hiesigen Stadtpolizciamts wurde nun letzter Tage bei sämtlichen Bäckern und Konditoren der Stadt Erhebungen darüber veranstaltet, ob Süßbutter, Mar­garine, Kokosnuß-, Pflanzenbutter oder Schweine­fett zu den Bäckereien verwendet werden. Allem Anschein nach haben die Fabrikanten und Importeure von Margarine u. s. w. bei der großen Abneigung unseres Publikums vor derartigen Fetten, die aller­dings die Backwaren mücber machen sollen als Süß- dutter, durch Unterbringung ihrer Waren bei Bäckern und Konditoren das erwähnte Reichsgesetz zu um­gehen verstanden. Manchen Konsumenten mürber Bäckerwaren wird es nun auch klar sein, warum sie häufig von Uebelkeit befallen werden und es scheint, als ob nunmehr auch die Konditoren und Bäcker von amtswegen genötigt werden sollen, in ihren Verkaussläden in einem Plakat bekannt zu geben, was für Fettwaren sic in ihren Bäckereien bezw. Konditoreien verwenden. Eine solche Maßregel wäre mit Freude zu begrüßen; denn das Publikum, welches Margarine und ähnliche Fette von äußerst zweifelhafter Güte und Herkunft in der Haushaltung nicht verwenden will, hat ein Recht darauf, daß

ihm derartiges Zeug nun nicht mittels der Backiva- ren in den Magen geführt wird. Es gibt Leute genug, welche den Handel mit Margarine am lieb- sten gänzlich verboten sehen möchten.

Stuttgart, 13. Febr. Endlich ist ein sehn­licher Wunsch unserer württembergischen Landwirte in Erfüllung gegangen, die gesetzlichen Bestimmun­gen zur Bekämpfung der Viehseuchen sollen in ganz Deutschland einheitlich geregelt werden. Gerade Württemberg hat durch die Verschiedenheit der lan­desgesetzlichen Bestimmungen unserer Nachbarstaaten als Durchgangsland in den letzten 5 Jahren, in de­nen die Viehseuchen, namentlich aber die Maul-und Klauenseuche, einen wirklich bedrohlichen Charakter angenommen haben, unendlich schwer zu leiden ge­habt. Der Entwurf eines allgemeinen Viehseuchen­gesetzes, der der württembergischen Regierung vor einiger Zeit zugegangen ist und zurzeit im Bundes­rat beraten wird, legt die einheitliche Leitung der Prohibitivmaßregeln in die Hand des Reichskanzlers bezw. des vom Reichskanzler hiefür bestimmten Kommissärs. Nach dem Entwurf ist in Zukunft je­der Vieh- und Pferdemarkt von einem vereideten Tierarzt zu überwachen. Dem Tierarzt sind für den Fall der Entdeckung bedrohlicher Erscheinungen die weitgehendsten Befugnisse erteilt, soweit es sich um die Verhütung einer momentanen Gefahr handelt. Eine große Rolle spielt die Schutzimpfung, mit wel­cher, wie wir bereits früher mitgereilt haben, in der letzten Zeit gute Erfahrungen gemacht worden sind. Dieselbe kann nicht nur für infizierte Tiere ange­wendet werden, sondern sie kann auch vorsichtshal­ber für gesunde Tiere angeordnet werden. Wenn man den außerordentlich großen Schaden in Betracht zieht, welche unsere einheimische Landwirtschaft durch die Viehseuchen in den letzten Jahren trotz aller, zumeist fast wirkungsloser Gegenmittel erlitten hat, so wird man begreifen, daß dieser Gesetzentwurf von unseren württembergischen Landwirten freudigst be­grüßt wird.

Stuttgart, 15. Febr. Einen Bermittlungsvor- schlag zur Militärvorlage macht in einer soeben im Verlage von Karl Krabbe hier erscheinenden Broschüre der würctembergische Oberstlienteu rat a. D. v. Schmid. Der Verfasser spricht sich für Einfüh­rung der zweijährigen Dienstzeit bei den F.ißtrnp- pen und Erhöhung der Friedensstärke aus. Er

Hagss-WeuigkeiLen.

Deutsches Weich

Herrenberg, 16. Febr. Bon 362 Wahlbe­rechtigten haben bei der heutigen Stadtschultheißen­wahl 334 abgestimmt und es erhielten Stimmen: Gerichtsschreiber Haußer in Biberach 155, Revisions- Assistent Stotz hier 147, Gerichtsschreiber Fischer in Geislingen 32. Haußer wäre somit gewählt, und ist an einer Bestätigung nicht zu zweifeln.

N Calw, 19. Febr. Nächsten Freitag nach­mittag 2^2 Uhr. soll hier im badischen Hof eine Gauversammlung des Lehrervereins für Naturkunde abgehalten werden, zu der auch Nichtmitglieder Zu­tritt haben. Der Vorstand des Landesvereins, G. Lutz von Stuttgart, bekannt durch seine -