Mchaster.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold
!
^ 14 .
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet-vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 30 -l.
Monats-Abonnement nach Verhältnis.
Donnerstag 2. Februar
JnsertionS-Gebühr für die Ispaltige Zeile aus
gewöhnlicher Schrift bet einmaliger Einrückung 9 <t, bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 9 Uhr am Lage vor der Herausgabe deS Blattes der ruckerei aufgegeben sein.
1893 .
Bestellungen
. auf den
für die Monate
nimmt jede Postanstalt und die Postboten entgegen.
Amtliches.
Nagold.
Die Schultheitzenämter
werden aufgefordert, binnen 8 Tagen hieher anzu- zeigen, ob und welche bedeutenderen landwirtschaftlichen Verbesserungen, wie Ent- und Bewässerungen, Flußkorrektionen, größere Obstpflanzungen, Kultivierung und Regulierung von Allmanden oder sonstigen bisher ertragslosen Flächen, Bepflanzung größerer öder Flächen mit Holzbäumen, Anlagen von Sammelgruben für Fäkaldunger u. s. w. in ihren Gemeinden in den Jahren 1891 und 1892 zu Stande gekommen oder in Vorbereitung, beziehungsweise in Angriff genommen worden sind.
Den 28. Januar 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Bekanntmachung,
betr. Prämie« für die Erlegung vo« Fischottern und Fischreihern.
Die K. Centralstelle für die Landwirtschaft hat für die Erlegung von Fischottern eine Prämie von je 5 für die Erlegung von Fischreihern eine solche von je 1 50 ausgesetzt. Außerdem hat
der Landesfischerei-Verein beschlossen, allen denjenigen, welche nachweislich und berechtigter Weise binnen Jahresfrist innerhalb Württembergs 5 Fischottern erlegt haben, als Exlcaprämie eine Otlecfalle und den Erlegern von 10 Ottern zwei solcher Fal- len auszusetzen.
Die Schnltheißenämier werden beauftragt, die Gemeindejagdpächter und etwaige sonstige Jagdberechtigte hierauf hinzuweisen.
Nagold, den 30. Jan. 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagold An die Ortsvorsteher, betreffend das Feldbereiuigungsweseu.
Die Ortsvorsteher werden in Gemäßheit des §. 1 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern zur Vollziehung des Gesetzes vom 30. März 1886, betr. die Feldbereinigung, angewiesen, zuverlässig bis 5. Februar d. Js. hieher anzuzeigen, ob und wie viele Feldbereinigungen durch freiwillige Uebereinkunft der beteiligten Grundbesitzer ohne amtliche Mitwirkung der Staatsbehörden im Jahr 1892 zu Stande gekommen sind. Zutreffendenfalls ist genau anzugeben:
1) Die Art des Unternehmens, ob Feldweganlage mit oder ohne neue Feldeinteilung, ob ohne oder mit Zusammenlegung;
2) die Zeit der Ausführung;
3) der Umfang des Unternehmens hinsichtlich der Fläche und Anzahl der Beteiligten;
4) im Fall einer Feldbereinigung mit Zusammenlegung der Grad der letzteren durch Angabe der Zahl der Parzellen vor und nach der Ausführung;
5) Die Größe des Beitrags zu den gemeinsamen Anlagen in Prozenten des Gesamtwertes;
6) Die Kosten des Unternehmens im ganzen und pro da, sowie außerdem der inbegriffenen Kosten für den Geometer pro da. Eventuell ist Fehlanzeige zu erstatten.
Den 31. Januar 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagold.
Die Schultheitzenämter
werden aus den Minist.-Erlaß vom 30 v. M. (Minist.- A.-M. 1893 S. 1),
betr.: das Ausästen der Bäume an öffentlichen Straßen
hingewiesen, mit dem Auftrag, bestehenden Unzuträg- lichkeiten alsbald abzuhelfen.
Den 31. Januar 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Die Ortsbehörden für die Arbeiterversicheruug
werden unter Bezugnahme auf den Minist.-Erlaß vom 17. Oktober v. Js., betr. die Quittungskarten für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung (Min.- Amtsbl. S. 462) angewiesen, die im abgelaufenen Kalendervierteljahr im Wege des Umtausches an sie abgegebenen alten Quittungskarten, gleichviel mit dem Namen welcher Versicherungsanstalt sie ausgestellt sind, als Einschreibesendung innerhalb 8 Tagen einznsenden.
Die abgegebenen Quittungskarlen verstorbener und ausgcwanderter Personen sind in besonderem Umschlag beizulegen.
Sind keine Qnittungskarten abgegeben worden, so ist Fehlanzeige zu erstatten.
Nagold, den 3l. Januar 1893.
K. Oberamt. Bollmar, Amtm.
Den Ortsbehörden für die Arbeiter- verstchernng
sind in den letzten Tagen
1) Quittungskarten in der unten aufgeführtenZahl;
2) je 1 Titelbogen zu dem Verzeichnis der im Jahre 1893 auszustellenden Quittungskarten nebst Einlagebogen und
3) Formulare zu Aufrechnungsbescheinigungen zu- gegangen und sind Empfangsbescheinigungen hiefür binnen 8 Tagen einzusenden.
Da bei einzelnen Ortsbehörden Zweifel darüber bestehen, ob die Quittungskarten nach vollständiger Ausfüllung mit 52 Marken oder schon nach Einklebung von 47 Marken umzutauschen seien, so werden die Ortsbehörden, daß ein Umtausch nur dann erfolgen darf, wenn die Karten 52 Marken enthalten. Karten, welche am Ende des Jahres weniger als 52 Marken enthalten, sind, abgesehen von den Aus- nahmefällen der Geltendmachung des Anspruchs auf eine Rente, oder Ausstellung einer Karte auf Kosten des Versicherten, sowie in späteren Jahren des Um- tauschs behufs — Vermeidung des Erlöschens der Giltigkeit einer Quittungskarte, so lange nicht umzu- tauschen, bis 52 Marken eingeklebt sind.
Quittungskarten haben erhalten:
Nagold 300, Altensteig-Stadt 150, Berneck 10, Beuren 10, Bösingen 10, Ebershardt 15, Ebhau« sen 40. Effringen 20, Egenhausen 20, Enzthal 70, Ettmannsweiler 10, Fünfbronn 10, Garrweiler 10, Gaugenwald 10, Gültlingen 40, Haiterbach 70, Jselshausrn 10, Mindersbach 15, Ober-Schwan- dorf20, Rohrdorf 130, Nothfelden 10, Schönbronn 10, Simmersfeld 20, Spirlberg SO, Sulz 20, Ueber-
berg 20, Unter-Thalheim 5, Walddorf 25, Wenden 15- Wildberg 25.
Nagold, den 31. Jan. 1893.
K. Oberamt. Vollmar, Amtm.
Tages-WeuigkeiLen.
Deutsches Zleich.
> Altensteig, 28. Jan. Gestern sollten Mastochsen von H^rnberg sür einen Händler nach Freudenstadt getrieben werden. Nach 2stündigem Marsch stürzte plötzlich einer derselben tot nieder. Es wird sich nun fragen: Wer hat den Schaden zu tragen? der Käufer oder der Verkäufer.
> Alten steig, 28. Jan. Das Geburtsfest Sr. Maj. des Kaiser Wilhelm II. wurde hier im Gasthof zur Linde gefeiert. Der Kriegerverein hatte die Feier wie sonst veranstaltet und allgemeine Einladungen ergehen lassen. Der große Saal und die beiden anstoßenden Räumlichkeiten waren bald voll besetzt. H. Stadtpfarrer Hetterich von hier hielt die Festrede. Poesiereich und schwungvoll schilderte der H. Redner das Erwachen Deutschlands, sein Emporsteigen zu Macht und Rang erster Größe und die Thatkraft des jetzigen Kaisers. Mit einem Heil auf die Deutschen, aufs deutsche Land, auf dessen thatkräftigen Herrscher und mit einem dreifachen Hoch auf Kaiser Wilhelm II. schloß die mit allgemeiner Begeisterung aufgenommene Rede. Der Liederkranz hatte die Güte, die Feier durch Bortrag patriotischer Gesänge zu verschönen.
> Spielberg, 28. Jan. Die K. Staatsanwaltschaft hatte gegen den Viehhändler L. Klage erhoben wegen Transport von Vieh, das an Maulund Klauenseuche krank war. Hier wird fast behauptet, dieser Händler habe die hier so viel Schaden bringende Krankheit eingeslcheppt. Der Beklagte wurde auch zu 20 Strafe verurteilt, legte aber hiegegen Berufung ein. Gestern war nun beim Gericht in Horb eine zweite Verhandlung, zu der auch Zeugen von hier geladen waren. Es gelang aber dem Händler, die zuerst erhaltene Strafe abzuschütteln; er wurde freigesprochen. Es fragt sich nun, ob die hier durch die Maul- und Klauenseuche an ihrem Viehstand so schwer geschädigten Biehbe- sitzer angesichts dieser Freisprechung dennoch Klage auf Schadenersatz einreichen werden? — Wie man hört, sollen von den durch die Maul- und Klauenseuche geschädigten Biehbesitzer diejenigen, welche unter 5000 Vermögen besitzen, aus den veranstalteten Sammlungen und den Beiträgen von der Regierung und dem landwirtschaftlichen Verein mit 60"/o entschädigt werden können.
(:) Sulz. 26. Jan. Zufolge einer Bitte der hiesigen Molkereigenossenschaft um einen Staatsbeitrag zu den Kosten der Erstellung der Dampfmolkerei waren heute die HH. Reg'erungsdirektor v. O w, Regiernngsrat Clausnitzer und Oberamtmann Bogt hier. Das Molkereigebäude war festlich beflaggt und bekränzt. Im Beisein des Ortsgeistlichen Hrn. Pfarrer Wacker wurde zunächst die Molkerei während des Betriebes einer eingehenden Besichtigung unterworfen, welche zur vollen Zufriedenheit der Herren ausgefallen ist. Später wurden auch die Farrenställe besucht, welche ebenfalls in der Ordnung befunden wurden. Auch die Kirche nahmen die Herren in Augenschein. Ueber die Höhe deS Staatsbeitrags konnte vorerst nicht- in Erfahrung gebracht werden. Molkereitechniker I. Aug. Roth