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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung

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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag nnd Samstag, nnd kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 20

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Samstag 21. Januar

9 bei mehrmaliger je 6 -l.

Die Inserate müfien spätestens morgens 9 am Tage vor der Herausgabe des Blatter Druckerei aufgegeben sein.

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1893 .

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weise cingetcade» werden, da zuweilen Unterschiede bestehen zwiscten den Einträgen in der Nebnrtsliste und der Schreibart der Namen durch dis Betreffen

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chen Schreibart. Hier entscheidet die Nebnrtsliste und hat diese >ie Gruadla;e für den Eii trag in der Stammrolle zrr diiden.

Den 19/aJanuar >89^7

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Bekanntmachung.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Wild­berg erloschen in, ist der Oberamtsbezirk Nagold

senchenfrei.

Nagold, den 19. Jan. 1893.

K. Oberamt. Bollmar, Amtm.

Das erledigte Revieramt Beilstein, Forsts Kirchheim, wurde dem Forstauitsassistenten Leibnitzin Wildberg über­tragen.

Hages-WeuigkeiLen.

Deutsches Weich.

Nagold. Nächsten Mitwoch den 25. d. Mts. findet abends 7 Uhr im Seminar ein Konzert des berühmten Streichquartetts der HH. Gebrüder Reich­mann statt. Freunden guter Streichmusik kann ein genußreicher Abend in Aussicht gestellt werden und werden dieselben auch an dieser Stelle hierauf auf­merksam gemacht, (s. Inseratenteil.)

Jagdfreunde machen wir darauf aufmerksam, daß mit dem 1. Februar außer für die Hasen auch die Schonzeit für männliches Rot- wie Damwild, für Rehböcke, sowie für Feld- und Haselhühner und für Fasanenhennen beginnt.

Auch in Bondorf i. Gäu hat sich nunmehr ein Darlehenskassenverein gebildet. 164 Bürger haben ihren Beitritt durch Namensunterschrift erklärt.

Stuttgart, 14. Jan. Gestern präsidierte Herr Rümelin erstmals in einer öffentlichen Gemeinde-

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Bezüglich der Anmeldung der Militärpflichtigen! zur Stammrolle wird den Ortsvorstehern besondere! Pünktlichkeit eiugeschärst, da es immer wieder vor-! kommt, daß in Spalte 10 der Stammrollen einge­tragen wirdj i durch den Vater" oderschriftlich," während der betreffende Militärpflichtige sich ander­wärts im deutschen Reich aushält und sich also an seinem Aufenthaltsorte aumelden muß. Wenn solche Anmeldungen j durch Angehörige eines Militärpflichti­gen oder schriftlich gemacht werden, sind sie als un­zulässig zurückzuweisen und die Beteiligten zu ver­ständigen. Auer auch bei den Anmeldungen durch die Pflichtigen selbst haben sich die Octsvorsteher genau zu überzeugen, ob die sich Anmeldenden in der Ge­meinde auch thatsächlich sich aufhalten u. nicht vielmehr an einem anderen Ort sich zur Stammrolle zu mel­den hätten. Sollte sich in dieser Beziehung der Ver­dacht einer Scheinmeldung ergeben, so haben die Orlsvvrstcher dem Unterzeichneten unverzüglich An­zeige zu machen.

Versäumnisse d.r O isvorstcher müßten geahndet werden.

ratssitzung und erweckte dabei durch die ftistimmte Art und Weise seiner Geschäftsleitung nichk allein, allgemeines Zutrauen, sondern auch die Hoffnung, - daß mit seiner Persönlichkeit auch ein flotterer Zug! in die Tagfahrten der Kollegien kommen werde.; Herr R.-A. Schott, Obmann des Bürgerausschusses, H hat das durch den Schriftführer Stockmayer einge­reichte Abschiedsgesuch zurückgenommen.

Stuttgart, 14. Jan. Der Direktor der Zent­ralstelle für Gewerbe und Handel, v. Ganpp, wuroe lautSt.-Anz." zum Mitglied der Ersten Kammer auf Lebenszeit ernannt.

Stuttgart, 15. Jan. Der Gesetzentwurf über die Abstufung der Malzsteuer entspricht ganz dem s. Z. in der Kammer gestellten Antrag: diejeni­gen Brauer, die nur bis zu 2000 Ztr. Malz ver­sieben, zahlen für die.ersten 1000 Ztr. statt 5 ^ nur 4 ^ 50 Malzsteuer.

Stuttgart, 16. Jan. DerSchwäb. Merkur" spricht die Hoffnung auf eine Versöhnung des Kai­sers mit dem Fürsten Bismarck aus, indem er seinen Lesern die nachstehende, angeblichgut bezeugte" Ge­schichte erzählt:Während Bismarcks Wiener Reise befand sich der Kaiser in Rominten zur Jagd. Eines Tages äußerte einer aus des Kaisers Umgebung: jetzt wäre es an der Zeit, gegen Bismarck vorzugehen." Nein, so lange ich lebe," sagte der Kaiser,mein Haus und ich verdanken ihm zu viel."

Stuttgart, 17. Jan. Obwohl die Stände sich über den Entwurf eines landwirtschaftlichen Nach­barrechts von 1886 wegen der widerstreitenden In­teressen von Feld und Wald nicht einigen konnten, so war doch voranszusehen, daß bei der großen Zerstückelung des Grundbesitzes in Württemberg die Landwirtschaft aufs neue die Regelung des Nach­barschaftsverhältnisses fordern würde. Dies ist denn auch in zahlreichen Petitionen geschehen und die Re­gierung hat sich trotz des in Aussicht stehenden bürgerlichen Gesetzbuches veranlaßt gesehen, einen neuen Gesetzentwurf, betreffend das landwirtschaft­liche Nachbarrecht, einzubringen, der ungefähr den Umfang des früheren hat. Sie konnte dies um so mehr thun, da nach den bisherigen Anschauungen in der Kommission das bürgerliche Gesetzbuch in Sachen des landwirtschaftlichen Nachbarrechts der Landes­gesetzgebung noch genügend Raum läßt. Der neue Entwurf will die Nachbarrechtsverhältnisse so ziem­lich in der gleichen Ausdehnung regeln, als der frühere, nur die Bestimmungen über den Grenzbaum sind nicht wieder ausgenommen, da dessen Rechts­verhältnisse jedenfalls durch das bürgerliche Gesetz­buch eine neue Ordnung erfahren werden. Was das Rechtsverhältnis der überragenden Zweige und Wurzeln anbelangt, so beseitigt der neue Entwurf die Selbsthilfe bei Beseitigung überhängender Zweige, indem er die Bestimmung des bürgerlichen Gesetz­buches, daß der Nachbar dann, wenn nicht inner- halb 3 Tagen nach der Aufforderung die Zweige beseitigt werden, als auf Widerstand stoßend be­trachtet. Weiter befürwortet der Entwurf die Be-! seitigung überhängender Zweige nur bis zur Höhe von 5 Metern, bei Obstbäumen nur bis zur Höhe ^ von 2,5 Metern. Mit neuen Waldanlagen soll bei Niederwaldbetrieb gegen den Nachbar ein Abstand von 3 Metern, bei Hochwald von 6 Metern einge­halten werden. Weinbergen gegenüber sind, soweit der Wald auf deren südöstlicher, südlicher und süd­westlicher Seite gelegen ist, diese Abstände zn ver- doppeln.

Heilbronn, 16. Jan. Die hiesige Polizei hat eine jugendliche Diebesbande, bestehend aus Bürschchen im Alter von 1315 Jahren, entdeckt. Die Burschen haben in letzter Zeit mehrfache Ein­brüche verübt und in einem Laden die Kasse gestoh­len. Fünf davon sind verhaftet, den andern ist man auf der Spur.

Brandfälle: In Liebenzell das zweistöckige Wohnhaus des Jakob David Walz und des Johanes F-mchel jnn. In Hirschau OA. Rottenburg der Holzschuppen und die Scheuer des Maurers Peter Kaltenmark.

Bayreuth, 13. Jan. Eine hiesige junge Dame, die einzige Tochter eines Lehrers, hatte sich zu fest geschnürt und ging zum Ball. Im Garde­robezimmer wollte sie die Ballschuhe anziehen, sie bückte sich und fühlte sich bald unwohl. Ohne ge­tanzt zu haben, begab sie sich nach Hause, es wurde der Arzt gerufen und dieser stellte fest, daß infolge zu engen Schnürens ein Darm geplatzt sei. Am andern Nachmittag starb die Dame.

Trier, 16. Jan. Gegen das Urteil im Prozeß Stück hat der Staatsanwalt Revision beim Reichs­gericht eingelegt.

Das soeben ausgegebene dritte Verzeichnis der bei dem Reichstag eingegangenen Petitionen führt eine überaus große Zahl von Gesuchen um Beibehaltung des Jesiriteugesetzes auf, ferner zahl­reiche Petitionen um Aufhebung des Jmpfgesetzes, um Abänderung der Bestimmungen über die Sonn­tagsruhe, um Abänderung des Zollvereinsvertrags bezüglich der gemeindlichen Besteuerung des Weins, um Abänderung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Unsittlichkeit, um Ablehnung der Vorlagen über Brau- und Branntweinsteuer, sowie Reichsstempel­abgaben u. a.

Reichskanzler Graf Caprivi hat in seiner letzten Rede zu Gunsten der Militärvorlage anscheinend den Fall in Rechnung gezogen, daß der Dreibund nicht erneuert werde. Aus diesem Anlaß wirft die Frage: Wann erreichen die gegenwärtigen Verträge ihr Ende? und beantwortet sie folgendermaßen: Der Vertrag mit Oesterreich-Ungarn ist überhaupt unbefristet; Der frühere Vertrag mit Italien lief so viel man in der Oeffentlichkeit erfahren hatte, etwa 1891 ab. Am 28. Juni zeigte der italienische Mi- nisterpräsident Rudini der Kammer die Verlängerung des Vertrages an, und am 29. Juni teilte Kaiser Wilhelm II. auf der Fahrt nach Helgoland Herrn Riffen m't. daß der Dreibund auf weitere sechs Jahre verlängert worden. Der Bestand des Bundes ist also bis 1897 gesichert.

Deutscher Rcichtag. Dienstagssitzung. AufdieJn- terpellation des Abg. Brömel (freis) betr. die Veröffent­lichung des Entwufes des neuen Warenverzeichnisses zum Zolltarif erwidert Staatssekretär von Maltzahn, daß die vorzeitige Veröffentlichung nicht gut thnniich sei, daß aber die Interessenten rechtzeitig gehört werden sollten. Alsdann wurde die Beratung der Branntweinsteuervorlage fortgesetzt. Abg. Uh den (kons.) protestierte lebhaft gegen jede grund­legende Aenderung des neuen Branntweinsteaergcsetzes, da daraus für die Landwirtschaft Nachteile erwachsen würden. Abg. Barth (freis.) verlangt Aufhebung der Steuerdifferenz im gegenwärtigen Gesetz, die nur eine Liebesgabe für dir Branntweinbrenner bedeute. Bayerischer Finanzminister v. Riedel bestreitet das. Wenn eine Liebesgabe vorhanden sei, müßte sie auch irgendwo zu Tage treten und das sei nicht der Fall. Abg. Fürst Hatzfetv-Trachenberg sehe am liebsten eine BranntweinfabrikatSsteucr. Abg. Höffel (sreikons.) ist gegen Erhöhung der Branntweinsteuer und meint, man möchte nur den Tabak mehr bluten taffen Abg. v. Kardsrff (freikons.) und v. Standing (kons.) protestie­ren gegen jede schwer« Neubelastung deS Brennereigewerbes,