Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold

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Samslsg 14 Januar

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1893 .

A «t! i L, t s

Bekanntmachung,

betreffend die Unfallversicherung der bei Regiestra- tzenbauarbeiten der Amtskörperschaft Nagold be­schäftigten P.rsoncn.

In Nachstehendem wird die Zusammensetzung des Schiedsgerichts süc die Bauunfallversicherung der Amtskörperschaft Nagold zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

H. ) Vorsitzender: Regiccun zspräjidcnl o. Luz in

Reutlingen.

Stellvertreter; Der jeweilige stellvertretende Vorstand der K. Regierung sür den Schwarz­waldkreis.

8) Beisitzer und deren Stellvertrer:

1. Vom AmtSversammlungS-Ausichuß in Nagold am

3. Januar >893 ernannt:

a. Obcramtswegmeistcr B a n s ch in Nagold.

Dessen l. Stellvertreter Wilhelm K n o d e l, Gemeinderat in Nagold.

Dessen 2. Stellvertreter Friedlich Reichert, , Klostermüller ui Wildberg.

d. Jakod Knorr, Stndipflegcr in Hailerbach. Dessen l. Stellvertreter Friedrich Faißt, Mühlebesitzer ; > Alkensteig.

Dessen 2. Stellvertreter.-Schnlcheist Klotz in Jselshous'en.

2. Bon den Arbeitern uretern am >9. Dezember

1892 gewählt: .

u. Christian Gutekunst, Straßenwürker in Nagold. Dessen 1. Stelloenreier Simon Renz, Stra­ßenwärter in Emmingen.

Dessen 2. Stcllverir.ler Michael W a l z, Stra- ßenwänec >>> Nigvia.

b. Jakob Friedrich M arlini, Straßcnwärler,

in Emmingen

Dessen l. Stellverireter Chriüian Hirneisen Straßemvärter in Jscle-Hausen.

Dessen 2. Stellvertreter Joh. Georg C a l m- bach, Stiaßcnmärrcr in Mindersbach. Nagold, ll. Im. i>93

K Oberamt. Vogt.

Nagold. Militäraushebung pro 18S3.

Aus Grund der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 (Reg.-Blalt von 1889 S. 5 ff.) wird folgendes bekannt gemacht:

I. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahrs, in welchem der Wehrpflich-

^ tige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehr­pflichtigen endgiltig entschieden ist.

Nach Beginn der Militärpflicht (s. Nr. I) haben die Wehrpflichtigen die Obliegenheit, sich zur Aufnahme in die Rekrutierungsstamm, rolle anzumelden. (Meldepflicht.)

Diese Meldung muß in der Zeit vom IS. Januar bis 1. Februar erfolgen

2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflich­tige seinen dauernden Aufenthalt hat.

Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Orts, an welchem sein, oder, sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Ge­richtsstand sich befindet.

3. Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz

bat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslände liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.

4. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das kostenfrei zu erteilende Geburtszeugnis vorznlegen, soferne die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt.

Sind Militärpflichtige van dem Ort, an wel­chem sie sich nach oben Nr. 2 zur Stammrolle anzumeldcn haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsdiencr, auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzu­melden.

6. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vor- stehend vorgeschriedenen Weise seitens der Mi?) litärpflichtigen so lange alljährlich zu wieder­holen, bis eine cndgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden er- so!gt ist.

Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichljahr erhaltene Loosungsschein vorzulegen. Außer­dem sind etwa eingetrelcne Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, Gewerbes, Stan­des rc.) dabei anzuzcigen.

7. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militäpflich- tigen befreit, welche für eine« bestimm­ten Zeitraum von den Ersatzbehörden aus- drücklicb hievon entbunden oder über das lau­fende J>hr hinaus zurückgestellt werden.

8. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militär. Pflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem andern Aushebungs­oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs der Berichtigung der Stammrolle so- wohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

9. Versäumung der Meldefristen (oben Nr. l. 6 und 8) entbindet nicht von der Meldepflicht.

10. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle ooer zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 ^ oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Ist diese Versäumnis durch Umstände herbei­geführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des Meldepflichtigen lag, so tritt keine Strafe ein.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, vorstehen­des in ihren Gemeiden bekannt zu machen.

Den 11. Januar 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Nagold. Erlaß an die Ort-Vorsteher, betr. die Anlegung der Rekrutierungsstammrollen für da- Jahr 1893.

Den Ortsvorstehern wird Hiewegen nachstehende Weisung erteilt: Die Anlegung der neuen Stamm­rollen hat in alphabetischer Reihenfolge des Geschlechtsnamcns der Militärpfl'chtigen zu geschehen und es ist hinter dem letzten Namen jedes Buch­staben des Alphabets genügender Raum zu Nach-

trägen freizulassen. Da, wo bei mehreren Buch­staben keine Namen Vorkommen, ist ein entsprechend größerer Raum freizulaffen.

Die Militärpflichtigen mit gleichen Anfangsbuch­staben werden unter sich in Spalte 2 nummeriert und zwar unmittelbar hinter einander, also ohne Zwischenraum zu Nachträgen.

Weitere Vorschriften wird eine Bekanntmachung im nächsten Blatt enthalten.

Nagold, den 12. Jon. 1893.

K. Oberamt. Vogt.

Fages-WeuigkeiLen.

Deutsches Aeich.

Die Ziehung der Münchener Frauenvereinslose ift auf.25. Januar verschoben.

Acht^iffl^ei g, 11. Jan. Gestern Abend verlor Schultheiß Sptenger vor, Ebersbar dt. erst 40 Jahr alt, auf recht bedauerliche Weisedas Leben. Auf dem Heimweg setzte er sich auf einen Leiterwagen, der Hochzeitsgäste führte, hinten auf. Einem der Mitfahrenden fiel bei der Lohmühle der Hut herab. Man hielt deshalb. Beim raschen An­fahren stürzte Schultheiß Sprenger hinten vom Wa­gen, brach das Genick und war sofort eine Leiche. In seiner Gemeinde war Sprenger als Ortsvorsteher sehr beliebt.

K Haiterbach, 12. Jan. Der schon vor 8 Tagen in verschiedenen Tagesblättern totgesagte hie­sige Maurer Wilhelm Schüler ist heute vormittag zwischen 9 und ll Uhr von den Seinen unbemerkt aus d.'m Leben geschieden. Eine eingetretene Lungen­lähmung machte ihm nach den letzten schweren Lei­denstagen sein Ende sanft und leicht. Seine Hinter­bliebene Gattin, die auch Brandwunden im Gesicht davongetragen hatte, ist nahezu wieder hergestellt.

N Oberjett ingen, 12. Jan. Gestern vormit­tag hat sich hier ein recht bedauerlicher Unglücksfall zugetragen. Der im besten Mannesalter stehende Traubenwirt Wilhelm Böß wollte beim Betreten seines Kellers die Thnre hinter sich schließen; durch den kräftigen Ruck wich der daran angebrachte Klamm­haken. Der Unglückliche stürzte rücklings in die Tiefe. Bewußtlos lag Böß eine Zeit lang in seinem Blute im Keller. da die Seinigen annahmen, er sei dort beschäftigt. Wenn auch die durch den Sturz erhal­tenen Kopfwunden geraae nicht lebensgefährlich sind, so dürfte es doch geraume Zeit anstehen, vis der sonst so rührige Mann seinem Geschäfte wieder vor­stehen kann.

hingen. (Korresp.) Das Ergebnis der Viehzählung pro 1. Dez. l892 in hiesiger Gemeinde ist folgendes: Es befinden sich nämlich in 189 Haus­haltungen 55 Pferde, 633 Stück Rindvieh. 162 Schafe, 331 Schweine, 10 Ziegen, 86 Bienenstöcke mit be­weglichen Waben und 1582 Stück Geflügel.

Stuttgart, 9. Jan. Sämtliche Laudboten sind bereits zur Erledigung der Legitimationsfragen hier eingetroffen. Auch Herzog Wilhelm, welcher als der nächste Agnat sich an den Landtagsverhand­lungen beteiligen wird, ist mit seinem Adjutanten Deffammy hier eingetroffen und hat im Phulschen Pavillon des Königl. Residenzschlosses Wohnung genommen. Auch der junge Fürst von Fürstenberg nimmt dieses Mal seinen Sitz in der Ersten Kammer ein. Neugewählte Mitglieder der Zweiten Kammer sind: Hartmann-Oehriugcn, Commercll Neuenbürg und v. Leibbrand-Obcrndorf, welcher aber bereits