62 . Jahrgang.
Mo. 18 .
Amts- um! IntekkigenMatt !ür äen Aezir^.
Erscheint Atensla-, Sonnerstag L Samstag.
Die EinrückungSgebühr beträgt S ^ p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.
Aamstag, äen 12. Februar 1887.
Abonnementspreis halbjährlich 180 H, durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 H. sonst in
ganz Württemberg 2 70
Arnlkiche Wekcrrrntmcrchungerr.
Calw.
Neichstagswahl.
In Folge Erkrankung des zum Wahlvorsteher des Wahlbezirks Zavel- stein bestimmten Ulrich Seyfried, Bauer, wurde Stiftungspfleger Joh. Gg. Lutz daselbst zum Wahlvorsteher und Gemeindepfleger Nonnen- mann von da zu dessen Stellvertreter bestimmt, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
Ebenso wird unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 6. d. M. bekannt gemacht, daß unter dem zum Stellvertreter des Wahlvorstehers der Gemeinde Ottenbronn bestimmten Gemeinderath Lutz der frühere Gemeinderath Matthäus Lutz von dort gemeint ist.
Vorstehendes ist in den Gemeinden Zavelstein und Ottenbronn alsbald in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.
Den 10. Februar 1887. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Calw.
Au -ie Ortsvorsteher.
Indem die Ortsvorsteher auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 30. Dez. 1886 (Mtn.-AmtSbl. von 1887 Nr. 1) betr. die Krankenversicherung der in land- und forstwirth- sGastlichen Betrieben beschäftigten Personen, sowie auf die Aufsätze über diesen Gegenstano im Ministerialamtsblatt von 1886 Nr. 23 und 1887 Nr. 6 hingewiesen werden, werden dieselben beauftragt, in ihren Gemeinden die Zahl
») der vorhandenen landwirthschaftlichen Dienstboten (unter Ausscheidung nach Geschlechtern),
d) der sonstigen land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter, unter Trennung der ständig beschäftigten von den unständigen zu erheben und spätestens bis 1. März d. I. hierher anzuzeigen.
Gleichzeitig sind gemäß Ziff. 1 des genannten Erlasses etwaige Wünsche in Bezug auf die Art unv Weise der Durchführung der Krankenversicherung für die voraufgeführten Personen geltend zu machen und von etwa für einzelne Gemeinden beabsichtigter abgesonderter Versicherung Anzeige zu erstatten. Den 10. Februar 1887. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Calw.
A« die Ortsvorsteher.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 29. Dez. 1886 (Min.-Amtsbl. von 1887 Nro. 5) werden die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, in welchem ein öffentliches Schlachthaus sich befindet, sowie derjenigen, in welcher ein regelmäßiger Verkehr mit Fleisch statlfindet, beauftragt, die Fleisch schauer mit den Vorschriften dieses Erlasses genau bekannt zu machen, für Anschaffung der vorgeschriebenen Fleischschauregister Sorge zu tragen, deren ordnungsmäßige Führung zu überwachen und bis 1. März d. I. über die Benützung der neuen Fleischschauregister Anzeige hierher zu erstatten.
Den 10. Februar 1887. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Calw.
A« die Ortsvorsteher.
Im Hinblick auf den Ministerial-Erlaß vom 26. v. M. (Minist.-Amtsblatt S. 86) betr. die Handhabung der Ortspolizei, werden die Ortsvorsteher beauftragt, über nachstehende Punkte binnen 4 Wochen Bericht hierher zu erstatten:
1) die Zahl und Namen der in der Gemeinde angestellten Amtsdiener und Polizeidiener und ihrer etwaigen Nebenfunktionen,
2) die für dieselben aufgestellte Instruktion,
3) der Gehalt derselben und zwar unter Aufführung aller denselben aus öffentlichen Kassen zukommenden Bezüge, z. B. für Scharwache, fürs Ausrufen rc.,
4) Die Zeit der Anstellung derselben und deren Dauer.
Den 10. Februar 1887. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
^oLitlsctze Wcrchvictzten.
Deutsches Reich.
— Der „Franks. Zig.* berichtet man aus Berlin, daß glaubwürdigen Mitteilungen zufolge in den letzten Tagen ein Schreiben des Zaren an den Kaiser gelangt sein soll, welches in sehr herzlichem Tone abgefaßt sei. Aehnliche Nachrichten, die schon wiederholt aufgetaucht sind, haben sich bis jetzt meist nicht bewahrheitet.
Feuilleton. <«-4^-
Die Brillanten -es Stn-enten.
Von Aritz ZZrentano.
(Fortsetzung.)
Wieder war ein Tag vergangen, ohne daß das Geldschiff in den Hafen grausen war. Die Lage der Firma Fuchs und Hahn wurde immer bedenklicher, denn Äffe hatte dem Studenten die Nachricht gebracht, daß ihr Vater wütend sei und in seinem Comptoir auf Rache brüte.
Es stand ein gewaltiger Sturm in Aussicht — auch Keppel, der Wichsier, hatte von Wetterwolken berichtet, die von anderer Seite zusammenliefen.
Ueberall lauerten rächende Geister, mit einem Wort, „es war nicht mehr geheuer."
Um neun Uhr bereits erschien Herr Nickelberger wieder. Aber diesmal erschien er nicht allein. Ein anderer Biedermann, Herr Salomon Neuburger, begleitete ihn. Er war den Studiosen wohlbekannt als pumpender Hebräer, der höchstens 50—80 Prozent nahm und sich nur in außerordentlichen Fällen zu 100 verstieg. Sonst war er ein äußerst anständiger Mensch, der es bisher mit außerordentlicher Geschicklichkeit verstanden hatte, in seinem Thun und Lassen diejenige Grenze inne zu halten, wo das erlaubte Geschäft aufhörte und der Conflikt mit dem Strafgesetzbuch anfing.
Die Studenten waren einigermaßen verblüfft über den Besuch des mosaischen Biedermanes, aber Herr Neuburger ließ sie bald aus ihrem Erstaunen, indem er ihnen mit grinsender Höflichkeit mitteilte, daß sein geschätzter Freund, Herr Nickelberger, ihn aufgefordert habe, hierherzukommen, weil Einer der beiden werten Herren Musensöhne „ebbes Brillante" zu verkaufen gedächte, was doch sein Geschäft sei, da er bekanntlich die höchsten Preise für „Gold, Brillante, Rarität« rc." bezahle.
Wie, rief Fuchs, der wütend war, daß die Plage mit der Nadel nochmals anging, das hat Ihnen Herr Nickelberger gesagt? Herr, wandte er sich an diesen, wie
können Sie sich das erlauben? — Ich finde es gelinde gesagt, sonderbar, daß Sie sich in Angelegenheiten mischen, welche Sie gar nichts angehen!
Herr Nickelberger rieb sich die Hände, lächelte mit fürchterlicher Freundlichkeit und meinte sehr höflich, daß ihn die Sache doch etwas angehe.
Sie schulden mir Geld, sagte er, dieses Geld können Sie nicht bezahlen — Sie sind also moralisch verpflichtet, alles Ueberflüssige zu veräußern, um ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Ihre Brillanten finde ich überflüssig, folglich —
Wollen Sie mich mit Gewalt zwingen, dieselben zu verkaufen? brauste Fuchs auf.
Gewalt! mischte sich äußerst sanft Herr Neuburger in das Gespräch. Wie heißt Gewalt? Ich werde die Steine sehen — kaufen — baar bezahlen, wo ist die Gewalt?
Ich gebe die Nadel nicht her, rief Fuchs ärgerlich; lassen Sie mich in Ruhe, oder ich werde grob!
Vielleicht geben Sie sie doch her, sagte mit bekannter Zähigkeit Herr Neuburger, den selbst die in Aussicht gestellten Grobheiten nicht abschrecken konnten, wo es galt, ein lohnendes Geschäft zu machen. Er hatte so viele Grobheiten in seinem Leben schlucken müssen, daß es ihm auf einige mehr oder weniger nicht mehr ankam.
Nein, sag ich, nein!
Lassen Sie wenigstens sehen, bat Herr Neuburger, was kann es schaden, wenn ich sehe die Nadel?
Auch nichts nützen, rief der in die Enge getriebene Fuchs wütend, denn damit Sie's einmal für allemal wissen — die Steine sind gar nicht ächt!
Nicht ächt? sprach enttäuscht der ehrliche Hebräer.
Es ist nicht wahr, rief Herr Nickelberger, ich habe sie oft gesehen! Mein Kennerblick täuscht mich nicht.
Nun, so hat er Sie diesmal doch getäuscht, höhnte Fuchs, indem er die Nadel aus der Komode nahm und sie an Salomon Neuburger reichte. Hier, sehen Sie selbst.
Dieser nahm das Streitobjekt, trat an das Fenster, beschaute die Steine lange prüfend, ließ sie im Glanze der Sonne funkeln und überraschte dann die beiden Studenten mit der kurzen Frage: