Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
5 .
Erscheint wöchentlich 3wal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 8V in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 20 <1.
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Donnerstag 12. Januar
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1893
A N t i i A r ».
Bekanntmachung,
betr. die Wahl zur Handels- und Gewerbekammer.
Die Neuwahl der Mitglieder der Handels- und Gewerbekammer in Calw findet am
Montag den 23. Januar ds. Js. statt und wird gemäß H 10 der Minist.-Verfügung vom l2. November 1874 Nachstehendes bekannt ge-! macht.
1) Der Obcramtsbezirk Nagold ist in 2 Abstim- mungsbezirke eingeteilt und zwar in die Abstimmungsbezirke Nagold und Altensteig.
Nach den vorliegenden Wählerlisten befinden sich Wahlberechtigte aus dem Abstimmungsbezirk Nagold in den Gemeinden Nagold, Ebhausen, Gült- lingen, Hailerbach, Obecschwandorf, Rohrdorf, Sulz, Wildberg und aus dem Abstimmungsbezirk Altensteig in den Gemeinden Allensteig-Sradt, Egenhausen, Enzthal, Simmersfeld.
2) Die Wahlhandlung findet statt auf dem Rathaus der beiden Abstimmungsorte Nagold und Al- tensteig-Stadt und beginnt an dem genannten Tage
nachmittags 2 Uhr
und wird ohne Unterbrechung bis nachmittags 4 Uhr fortgesetzt.
3) Als Wahlvorsteher bei den Wahlhandlungen fungieren in Nagold drr Oberamtmann oder dessen gesetzlicher Stellvertreter und in Altensteig-Siodt Stadtschultheiß Welker daselbst oder dessen Stellvertreter.
4) Auszutreten haben aus der Handels- und Gewerbekammcr, können aber sofort wieder gewählt werden:
1. Sannwald, Karl, Kommerzienrat in Nagold, I
2. Zöppritz, Emil, Fabrikant in Calw,
3. Frey, Karl, Holzhändlerin Schwarzenberg,
4. Commerell, Karl, Fabrikant in Hosen.
Diese 4 Mitglieder sind durch Neuwahl auf 6
Jahre zu ersetzen.
Aus der Kammer scheidet ferner aus das coop- tierte Mitglied:
Eugen Stälin, Fabrikant in Calw.
5) Die Wahlhandlung, sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
6) Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende, ohne Unterschrift und mit keinem äußeren Kennzeichen versehene Stimmzettel von weißem Papier ausgeübt.
7) Die Wahl ist giltig, wenn am Schluffe des Wahlakts wenigstens der 3. Teil der Wahlberechtigten des Abstimmungsbezirks abgestimmt hat.
Nagold, den 9. Jan. 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagold.
Die Ortspolizeibehörde«
werden angewiesen, die bestehende» bezirkspolizeilichen Vorschriften,
betreffend das Dörre« vo« Sameuzapfe« der Nadel- waldbäume (Weißtannen, Rottannen oder Fichte«, Forchen und Lärchen) an geheizte« Stuben-Oesen
durch Verteilung von gedruckten Exemplaren dieser Vorschriften, durch Anschlag am Rathaus und an anderen geeigneten Orten von Neuem den Ortsangehörigen zur Kenntnis zu bringen und die Einhaltung dieser Vorschriften streng kontrolieren zu lassen.
Uebertretungen derselben werden vom Oberamt mit empfindlichen Geld- oder Haft (Arrest-)Strafen abgerügt werden.
Auch sind die Ortsangehörigen ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß im Falle der Entstehung eines ^ Brandes infolge der Uebertretung dieser Vorschriften .die gerichtliche Bestrafung wegen fahrlässiger Brand- " stiftung und außerdem auf Grund einer solchen Bestrafung der Verlust der Gebäude- und Mobiliar- Brand-Entschädigungen in Frage kommen können.
Die Ortsvorsteher können gedruckte Exemplare dieser Vorschriften vom Oberamt beziehen.
Den 9. Januar 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagold.
Die Gemeinderäte
werden unter Hinweisung auf § 85 des Verwaltungs- Edikts beauftragt, die Ämtsvergleichungskostrnverzeich- nisse pro 1. Januar bis 31. Dez. 1892, bezw. Fehlurkunden zuverlässig bis
10. Februar d. I.
an die Oberamtspflege hier einzusenden.
Die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, in welchen sich Berpfiegungsstationen für arme Reisende befinden, werden daraus aufmerksam gemacht. daß sich die gehabten Kosten für Verpflegung und Nachtquartier zur Aufnahme in die genannten Verzeichnisse eignen, daß über dieselben jedoch spezieller Nachweis zu geben ist.
Den 9. Januar 1893.
K. Oberamt. Vogt.
9t a g o l d.
An die Ortsbehörden,
betr. die Verwilligung außerordentlicher Belohnungen eu OrtSpolizeidiener.
Im Amtskvrporationsekat 1892/93 sind Mittel zur Verwilligung außerordentlicher Belohnungen an tüchtige, fleißige und zuverlässige Ortspolizeidiener vorgesehen.
Anträge auf Verwilligung solcher Belohnungen sind seitens der Gemeinderäte binnen 8 Togen unter Vorlage der Dienstbücher der Polizeidiener hie- her zu stellen.
In den bezüglichen Anträgen ist jeweilig der Zeitpunkt der Anstellung des einzelnen Polizei-Offizianten zu benennen.
Den 9. Januar 1893.
K. Oberamt. Bogt.
Die Ortsbehörde« für die Arbeiter- Berficher««g
werden unter Hinweis auf tzß 16 und 17 der Mi- nisterial-Versügung vom 18. Juni 1891 (Regierungsblatt S. 1541 aufgefordert, die pro 1882 aufzu. stellenden Katasternachweisuugen für die landwirtschaft- liche Berufsgenossenschaft, wozu ihnen Formulare durch die Post zugehen, nebst Beilagen,
spätestens bis zum 1. Febr. d. I. an das Oberamt einzusenden.
Nagold, den 9. Jan. 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagold.
A» die Ortsvorsteher,
Vas Sch«eebah»e« betreffend.
Die Ortsvorneher werden angewiesen, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Nachbarschaftsstraßen des Bezirks stets ordnungsmäßig gebahnt find. I» angemessenen Entfernungen sind auf den einzelnen Straßenstrecke» Ausweichstellen anzulegen; die Bezirksstraßenwärter sind zur Besorgung des letzteren Geschäfts heranzuziehen.
Das Oberamt erwartet, daß keinerlei Anlaß zu Beschwerden gegeben wird.
Den 9. Januar 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagold.
An die Ortsvorsteher. Veränderungen in der Bodeneinteilung und Bodenkultur betreffend.
Unter Hinweisung auf den Erlaß des K. Steuerkollegiums vom 13. Januar 1888, die Mimsterial- Verfügung vom 22. April 1865 (Regbl. S. 96) wer- den die Ortsvorsteher beauftragt, bis 1. Februar d. I. hieher anzuzeigen:
1) wie viele Veränderungen in der Bodenein- teiluug und der Bodenkultur seit 1. April v. I. angefallen.
2) Ueber wie viele derselben die vorgeschriebenen Handriffe und Meßurkunden beigebracht sind.
3) Bei wie vielen der noch nicht vermessenen Aenderungen der vom Ortsvorsteher zur Beibringung der Meßurkunden anberaumte Termin abgelaufen ist.
Wenn keine Aenderungen vorgekommen sind, ist eine Fehlanzeige zu erstatten.
Den 10. Januar 1893.
K. Oberamt. Bogt.
Nagold.
A« die Ortsfch«lbehörden «. Gemeinderäte.
Laut Erlasses des Kgl. evangelischen Konsistoriums vom 14. Dezember 1892 sind für die Arbeitsschulen nachstehender Gemeinden pro 1892/93 folgende Staatsbeiträge verwilligt und zur Ausbezahlung an die betr. Ortskaffen angewiesen worden:
Beihingen
. 10
Jselshausen . .
18
Bcrneck . .
. 10
„
Mindersbach
12
Beuren . .
. 8
Oberschwandorf.
12
k»
Bösingen . .
. 14
„
Pfrondorf . .
12
I,
Ebershardt .
. 15
„
Rohrdorf . .
18
Ebhausen . .
. 35
Nothfelden . .
15
»»
Effringen. .
. 15
„
Schietingen . .
—
Egenhausen .
. 12
„
Schönbronn . .
18
Emmingen .
. 10
Simmersfeld. .
10
Oberenzthal .
. 25
Spielberg . .
20
»t
Unterenzthal-
Walddorf . .
10
»r
Enzklösterle
. 35
Warth . . .
14
Fünfbronn .
. 10
Wenden . . .
14
Haiterbach .
. 20
Wildberg . . .
35
„
Den 10. Jan. 1893.
Kgl. gem. Oberamt i. Schulst Vogt. Dieterle.
Ucrges-WeuigkeiLen.
Deutsches Weich
* Nagold. Wenn wir bisher unterlassen, von der Feier des 50jährigen Stiftungsfestes des hiesigen Liederkranzes am Neujahrsfest auf der Post Notiz zu nehmen, so glaubten wir eines beabsichtigten Artikels zu dem bevorstehenden Jubiläum desselben darauf zurückzukommen, was aber bis jetzt sich nicht verwirklichen ließ. Die Feier verlief aber diesmal in so seltener Gemütlichkeit, daß wir es dem Lieder- kränze schuldig sind, dieselbe nicht länger hier unerwähnt zu lassen. Es waren hiezu besonders die früheren Sänger mit den Ehrenmitgliedern cingela- den worden und dieselben so zahlreich erschienen, daß alle Räume dicht besetzt waren. Die aktiven