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Der
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag. Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 8V -1, in dem Bezirk 1 außerhalb oes Bezirks t 20 -I. Monats-Abonnement nach Verhältnis.
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1892
Amtliches.
Nagold. Bekanntmachung.
Durch Allerhöchste Entschließung Seiner Majestät des Königs vom 4. Febr. d. I. wurde der Amrskorporation und den Gemeinden des Bezirks auf Grund der revidierten Liquidationen des durchschnittlichen jährlichen Aufwands für Unterhaltung Von Nachbarschuftsstraßen, von Etterstrecken solcher und von Etterstrecken der Staatsstraßen in dem Zeitraum vom I. April 1886/89 ein Staatsbeitrag von 16 530 vecwilligt.
An diesem Gesamtbeitrag trifft es die Amtskorporation Nagold 1533 cM 40 --f, die einzelnen Gemeinden des Bezirks die nachstehend beiaesctztcn Beiträge:
1) Nagold . . . 2151 ^ 50
2) Altensteig Stadt 1922 „ 61 „
3) Altensteig Dorf 177 „ 10 „
4) Beihingen... 15i „ 34 „
5) Berncck . . . 392 „ 39 „
6) Beuren ... 124 „ 14 „
7) Bösingen . . . 304 „ 13 „
8) Ebershardt . . 154 „ 53 „
9) Ebhanscn . . . 267 „ 38 „
10) Effringen . . . 365 „ 19 „
11) Egenhausen . . 414 „ 96 „
12) Emmingen . . 86 „ 52 „
13) Enzthal . . . 326 „ 13 „
14) Eltmannsweiler . 174 „ 78 „
15) Fünfbronn . . 179 „ 70 „
16) Garrweiler . . 189 „ 54 „
17) Gaugenwald . . 155 „ 97 „
18) Gültlingen . . 678 „ 87 „
19) Haiterbach . . 829 „ 06 „
20) Jselshausen . . 201 „ 99 „
21) Mindersbach . . NO „ 54 „
22) Oberschwandorf . 431 „ 46 „
23) Öberthalheim. . 248 „ — „
24) Pfrondorf. . . 173 „ 92 „
25) Rohrdorf . . . 446 „ 18 „
26) Nothfelden . . 296 „ ('3 „
27) Schietingen . . 134 „ 85 „
28) Schönbronn . . 373 „ 58 „
29) Simmersfeld . . 531 „ 87 „
30) Spielbcrg... 212 „ 40 „
31) Sulz .... 261 .. 02 .,
32) lieberberg... 377 „ 64 „
33) Unterschwandorf (Frech, v. Kechler'
sche Gutsherrschaft) 60 „ 48 „
34) Unterthalheim . 469 „ 95 „
35) Walddorf ... 215 „ 88 „
36) Warth .... 404 „ 26 „
37) Wenden ... 164 „ 66 „
38) Wildberg ... 697 „ 40 „
Die Teilgemeinden:
Mohnhardt.73 ^ 50
Alt-Nuifra.64 „ 53 „
.Borstehendes wird hiemit unter dem Anfügen zur Kenntnis der beteiligten Korporationen gebracht, daß die einzelnen Beträge bereits an die betreffenden Gemeindepflegen übermittelt worden sind.
Den 6. März' 1892.
_ K. Oberamt. Or. Gugel.
Nagold. Bekanntmachung, betreffend Arbeitsordnungen i« den Fabriken.
Nach 8 134a der Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 (Reichsges.-Bl. S. 261) muß binnen 4 Wochen vom I. April 1892 ab für jede
Fabrik, in welcher in der Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigt werden, eine Arbeitsordnung erlassen und nach tz 134o dieselbe binnen 3 Tagen der untern Verwaltungsbehörde eingereicht werden. Die vor dem 1. April 1892 erlassenen Arbeitsordnungen (Fabrikordnungen) aller Fabriken, nicht nur derjenigen, in welchen in der Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigt werden, müssen, sofern sie nicht aufgehoben werden, den Vorschriften der ZZ 134 a bis 134 o, I34a Abs. 2, 134k, sowie überhaupt den Bestimmungen der Novelle vom I. Juni 1891 angepaßt und binnen 4 Wochen nach dem 1. April 1892 der untern Verwaltungsbehörde eingericht werden.
Die Wahrnehmung der in ß 134 6, § 134k und 8 134§ der untern Verwaltungsbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten liegt den Oberämtern ob, „höhere Verwaltungsbehörde" im Sinne des Z 134k Abs. 2 ist die Kreisregierung.
Um den Fabrikanten die Aufstellung vorschriftsmäßiger Arbeitsordnungen zu erleichtern, ist die amtliche Aufstellung zweier Muster von Arbeitsordnungen, einer auf die notwendigsten Bestimmungen beschränkten und einer eingehenderen, namentlich auch Ordnungsvorschriften enthaltenden, veranlaßt worden. Diese Muster kommen im Gewerbeblatt zum Abdruck. Auch sind im Buchhandel Abdrücke auf Schreibpapier mit Anmerkungen und dem Text der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu haben.
Solche Abdrücke können zweckmäßig zur Bearbeitung der Entwürfe von Arbeitsordnungen und deren Vorlage an die Oberämter benützt werden.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die beteiligten Fabrikanten und die diesen gleichgestellten Gewerbetreibenden auf vorstehende Bestimmungen aufmerksam zu machen und dieselben zu veranlassen, daß sie behufs Vermeidung von Verzögerungen alsbald die neuen, bezw. revidierten Arbeitsordnungen dem Oberamt vorlegcn.
Die zwei amtlichen Muster von Arbeitsordnungen können während der üblichen Kanzleistunden hier eingeschen werden.
Den 5. März 1892.
K. Oberamt. vr. Gugel.
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Deutsches Weich.
Walddorf, 8. März. (Korresp.) Unser Dorf ist so ziemlich von der Influenza, die ja in andern Orten unserer Umgegend schon längst ihren Einzug gehalten bat, seither verschont geblieben. In den letzten Wochen aber mm trat sie auch bei uns in recht heftiger Weise aus und erreichte die Sterblichkeit bei den Erwachsenen einen hohen Grad. fanden innerhalb der letzten 14 Tage hier 6 Leichenbegängnisse statt, gewiß im Verhältnis zu unserer Einwohnerzahl eine unverhältnismäßig hohe Ziffer. — Die Diphtheritis, die zu Anfang des Jahres bei uns sich in besorgniserregender Weise zu verbreiten drohte, ging glücklicher vorüber als man zuerst befürchtete.
Herrenberg, 7. März. Der 18jähr. Schneider Friedrich Saier von Oberjettingen, welcher am 14, Jan. d. I. in Unterjettingen seinen Kameraden, den -21jährigen Schreiner Friedrich Seeger von dort, zaus Fahrlässigkeit erschossen hat, wurde zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.
Stuttgart. Gestern hat I. M. die Königin- Witwe befohlen, daß zum Andenken an den hochseligen König, wie bei dessen Lebzeiten am 6. März,
die Besucher der beiden Volksküchen auch diesmal ein Gratisessen erhalten sollen. Es wurden demgemäß über 1000 Portionen ausgezeichnetes Essen verabreicht.
Stuttgart, 4. Marz. Die Verhaftung des flüchtigen Lieutenants Krapff in Newyork wird bestätigt. Von den mitgenommenen 60000 wurden noch 18 000 -/A vörgefunden.
Stuttgart, 5. März. Die hiesige Handelskammer erklärte sich für die Abhaltu ig einer Weltausstellung in Berlin im Jahre 1896 oder 1897. Zugleich wurde der Wunsch ausgesprochen, daß in dieser Sache jetzt nicht noch weiter Umfrage gehalten, sondern einmal ernstlich vorgegangen werden möge.
Stuttgart, 6. März. Dem Württ. Kriegerbund ist die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Geldlotterie mit Ausgabe von 100 000 Losen zu 1 und Aussetzung von Gewinnen im Gesamtbetrag von 40 000 Mark zum Besten seiner Witwen- und Waisenkaffe erteilt worden. Der Reinertrag aus dieser Lotterie muß als Kapitalvermögen der Kaffe erhalten bleiben, während die Rente alljährlich zu Unterstützungen verwendet wird.
Stuttgart, 6. März. Die von dem flüchtigen Lieutenant Krapff erschwindelten Gelder betragen nach neueren Recherchen bis jetzt 120 000 ^l. Bei einem hiesigen Bankhaus hatte Krapff seit längerer Zeit ein Packet mit Wertpapieren im angeblichen Wert von 150 000 ^ deponiert. Die Staatsanwaltschaft hat dasselbe vorgestern in Beschlag genommen Ueber den Inhalt verlautet noch nichts.
Stuttgart, 6. März. Aus Anlaß des heutigen Geburtstages des hochseligen Königs Karl begaben sich heute Vormittag vor dem Gottesdienst der König und die Königin in die Gruft, schmückten den Sarg des hohen Toten mit prächtigen Kränzen und weilten längere Zeit am Sarge im Gebet. Dasselbe geschah später von I. Kais. Hoh. der Herzogin Vera mit den Prinzessinnen Töchtern, sowie von Prinz und Prinzessin Weimar.
Stuttgart, 7. März. Auf dem neuen Rennplatz bei Weil beabsichtigt der württembergische Rennverein eine feststehende ständige bedeckre Tribüne errichten zu lassen, die 800 bis 1000 Personen fassen soll. Dieselbe soll bis zum 1. Mai erstellt sein.
Lehrerversammlung. Man schreibt uns aus Cannstatt, 7. ds.: Vorgestern nachmittag hielten im Gasthof zum Bären die Volksschullehrer vom mittleren Neckar- und Remsthal eine Gauverversammlung ab, welche aus den Bezirken Cannstatt, Stuttgart, Ludwigsburg. Eßlingen, Waiblingen, Schorndorf rc. von über hundert Vertretern besucht war und über die vorgelegte Tagesordnung „Schulreform" Beratung hielt. Die Versammlung sprach sich an der Hand der verschiedenen Thesen dahin aus, daß zur vollen Erfüllung der Aufgabe der Volksschule zn fordern sei: !) eine allgemeine einheitliche Volksschule bis zum 10. Lebensjahr; 2) zweckmäßige Verteilung und Berücksichtigung der Volksschulfächer; 3) bessere Bor- und Ausbildung des Lehrerstandes; 4) fachmännisch« Schulaufsicht.
Heilbronn, 4. März. Oberbürgermeister Hegelmaier hat ein Schreiben an die bürgerl. Kollegien gerichtet, worin er seine Thätigkeit und sein Verhalten rechtfertigt.
Reutlingen, 4. März. Nachdem die Einladung zu dem am 10. und 11. Juli hier stattfindenden Lirdersest des Schwäbischen Sängerbünde- in den Blättern ergeht, sei noch Folgendes beigesügt. Als