Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für deu Oberamts-Bezirk Nagold.

W28.

Erscheint wöchentlich 8mal: Dienstag. Donners­lag und Samstag, und kostet dierteljührltch hier (ohne Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 12, außerhalb des Bezirks t 2!> ^1. Monats-Abonneinent nach Verhältnis.

Dienstag 8. Mär)i

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1892.

A Ul!! j ch k s.

Nagold. An die Bertvaltungsaktuare des Bezirks, das Rechnupgsstellwesen pro 1891/92 betreffend. Die Rechnungsstellgeschäftspläne pro 189l/92 sind zuverlässig bis zum 2V. März S. I. hieher vorzulegen. Als äußerster Termin kommt der 1. Dezember 1892 in Betracht.

Den 4. März 1892. K. Oberamt. Or. Gugel.

Nagold. An die Gemeinderäte,

betreffend die Benützung der öffentlichen Gewässer im Bezirk.

Die Geniei-.edcrälc werden beauftragt, bis zum 29. d. M. zuverläisig anher zu berichten:

1) wie groß aus der einzelnen Gemeinoemarkuug der aunäberude Mächcngeyalt der Wiesen ist, welche einer künstlichen Bewässerung vermittelst bleibender Vorrichtungen (Fallen, Gräben und dergl.) unter­worfen sind;

2) ist z» berichten, ob im Gemeindebezirk künst­liche Entwässerungsanlage» einschließlich der Draini- rnngen durchgesüyn sind und weichen annähernden Flächcngchalt das künstlich entwässerte Gelände besitzt.

Gleichzeitig ist anher mitzutcilen, ob und in wel­chem Uuisüng die zukünftige Ausführung weiterer Entwässerungen als zweckmäßig und angezeigt erscheint.

llm sodann einen llsberbück über die bestehenden, gewerbliche» Zwecken dienenden Wasserbenütznngsan- lagen zu gewinnen, (Mühlen, Fabriken) weiche ganz oder tri weise mit Wasserkraft arbeiten, werde» den in Bclracht kommenden Ovtsvocslehcrn besondere Fragebogen zugehen; diese Fragebogen sind den Be­sitzern der genannten Anlagen zu bchändigen zum Zweck der Ausfüllung; die ausgcsülltcn Fragebogen sind von den Ortsvorstehern mit der Beurkundung bis 20. d. M. hichcr vorznlegen, daß in denselben die sämtlichen gewerblichen Anlagen des Gemeinde- bezirls, welche das Wasser als Triebkraft besitzen, ausgeführt sind.

Den 4. März 1892.

_ K. Oberamt, vr. Gugel.

Nagold. An die Gemeinveräte,

betreffend die Einsühruag der mitteleuropäischen Ein­heitszeit.

Im Hinblick ans die mit dem l. April 1892 er­folgende Einführung der nach, dem fünfzehnten Län­gengrad östlich von Greenwich sich richtenden mittel­europäischen Einheitszeit in dem inneren und äuße­ren Dienste der württembergischen Staatseisenbahnen und im Dienst der Post- und Telegraphenverwaltung, welche der bisher in Württemberg maßgebenden Orts­zeit, bezw. der mittleren Stuttgarter Zeit um 23 Minuten voraus ist, wird es sich zur Abwendung von Mißständen nicht vermeiden lassen, die für den Dienst der K. Vekehrsanstalten angenommene Zeit auch im übrigen bürgerlichen Leben zur Einführung zu bringen. Die Bedeutung dieser Maßregel er­heischt als über l en Bezirk der einzelnen Gemeinden hinausgreifend eine einheitliche Regelung.

Es wird daher den Gemeindebehörden empfohlen, vom 1. April 1892 an die für das bürgerliche Le­ben in den Gemeinden maßgebenden Uhren nach der Uhr der nächstgelegenen Eisenbahnstation oder Post-, anstatt zu richten. Dies wird zur Folge haben, daß die Uhren, welche bisher nach dermittleren Stntt-- gartrr Zeit" gerichtet waren, in der Nacht vom 31. März auf I. April 1692 um 23 Minuten vorzu­rücken sein werden.

Von der bevorstehenden Einführung der mittel­europäischen Einheitszeit und der dadurch bedingten Lorrütttmg der Uhren ist die Einwohnerschaft der eiqzelnen Gemeinde durch öffentliche Bekanntmachung in geeigneter Weise zu verständigen.

Mit der Einführung der mitteleuropäischen Ein­heitszeit tritt die durch den Erlaß des Ministeriums an die K. Kreisregiernngen vom 3. Dezember 1828 Nr. 7730 erteilte Vorschrift, daß sowohl in der Re­sidenzstadt als in den übrigen größeren Städten des Landes, durch welche Hauptstraßen führen, die Stadt­uhren stets gehörig nach dem Sextanten gestellt und gerichtet werben sollen, außer Wirkung.

Bezüglich des nach vorstehendem Geschehenen ist bis znm H. April d. I. Bericht hieher zu er­statten.

Den 6. März !892.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Die Amlsgerichtslchreiber Keller in Calw und Bauer in Ulm wurden deren Ansuchen entsprechend gegenseitig versetzt.

Der Befähigungsnachweis im Handweck.

Eine unter dem bevorstehenden Titel soeben er­schienene eingehende, wissenschaftliche Untersuchung von Dr. Th. Hampke bespricht die ablehnende Hal­tung der Reichsregiernng gegen die seit 1878 von den deutschen Handwerkern immer nachdrücklicher er­hobene und auch noch vor kurzem von dem Hand­werkertage zu Berlin festgehaltcne Forderung, den Befähigungsnachweis einzuführen. Erkennt die Schrift auch an, daß eine solche Maßregel für die technische Ausbildung eine gewisse Bedeutung haben würde, so stellt sie dem doch entgegen, daß die Gesammtlage des Handwerks dadurch nicht gebessert werde. Die Meisterprüfung kann sich auf die heutzutage besonders wichtige geschäftliche Tüchtigkeit des Handwerks nicht beziehen; sie verbürgt dem Geprüften keine entspre­chende Beschäftigung; sie verhindert weder den Wett­bewerb des Pfuschertums, noch den des Großgewer­bes, das von dem Befähigungsnachweis der Natur der Sache nach auszuschließen ist und deshalb dem Handwerk nur nock wirksamer entgegentreten kann. Bei der Vielgestaltigkeit des heutigen wirtschaftlichen Lebens würde die Meisterprüfung zahlreiche Belästi­gungen und Chicanen für die Beteiligten zur Folge haben und vielen tüchtigen Elementen es nur er­schweren, sich emporzuarbeiten. Zudem ist die Grenz­scheidung gegen Hausindustrie. Handel und Fabrik­betrieb, die Abgrenzung der Gewerbe gegeneinander, die Berücksichtigung der verschiedenen Verhältnisse des glatten Landes, der kleinen und der großen Städte und Aehnliches so schwierig, daß schon hieran die Durchführung des Befähigungsnachweises schei- tern muß. Diese Anschauung wird vollauf bestätigt durch die Erfahrungen in Oesterreich, wo 1883 der Befähigungsnachweis in Gestalt des Verwendungs­nachweises (Lehrzeugnis und Bescheinigung einer mehrjährigen Thätigkeit als Gehilfe) eingeführt wurde. - Der Verfasser hat diese Erfahrungen auf Grund des amtlichen Materials in eingehendster Weise berück­sichtigt, es zeigt sich dabei, daß trotz der zahllosen Streitigkeiten und Entscheidungen, die zum großen Teil dem Mittelalter besser entsprachen als der Neu­zeit, doch die Gcsamtlage des Handwerks durchaus nicht besser geworden ist, wie zahlreiche Auslastungen von berufendster Seite beweisen. Die Schrift, die sich durch ruhiges und sachliches Urteil auszeichnet, hält die Frage für erwägenswert, ob nicht ein gesetz­licher Schutz des durch freiwillige Prüfung erworbe­

nen Meistertitels einzuführen sei. Im Uebrigen glaubt sie, daß durch Hebung des Bildungsstandes der Handwerker, durch Bildung von Genossenschaften, durch Ausbreitung der Kleinkraftmaschinen die gewiß schwierige Lage des Handwerkerstandes gebessert wer­den kann. Sie verweist auch daraus, daß es noch immer manche Gebiete giebt, in denen das Hand­werk richtig betrieben einen genügenden Er­trag abwirft. Namentlich auf dem Gebiete des Kunst­gewerbes sind noch Erfolge zu erzielen. Die Dar­legungen der tüchtigen Arbeit sind geeignet, zur Klä­rung der schwierigen Frage des Befähiqunasnach- weises viel beizutragen.

Hages-Weuigke iten.

AeirtfcHes Reich.

* Nagold, 7. März. Während wir am letzten Samstag früh 8 Grad Kälte hatten, steigerte sich solche am Sonntag und heme auf 14 Grad. Zum guten Glück bedecken die Felder eine leichte Schnee­decke, so daß die Saaten wohl nicht Schaden leiden. Eine ähnliche Kälte im März soll im Jtkhr 1865 geherrscht Halen, wo es viel und guten Wein gab. Trotz dieser abnormen Witterung in vorgeschrittener Jahreszeit überbrachte uns ein Freund am Samstag einen munteren Schmetterling.

Wildberg, 6. März. (Corresp.) Nachdem der Leseverein unseres Städtchens Kaisers und Königs Geburtstag in würdiger Weise gefeiert, vereinigte auch der I. März die Mitglieder des Vereins zu einem geselligen musikalischen Abend. Dießmal waren die zum Vortrag gebrachten Stücke heiterer Art, doch ehlte auch die hier zu unserer Freuoe so häufig ge­hörte klassische Musik nicht, j Was den Abend namentlich belebte, waren eine Anzahl Duette und Terzette, welche von Damen und Herrn des Bereins in Kostümen zu reizendem Bortrage gebracht wurden. Der Verein darf den Abend gewiß zu den schönsten zählen, die er seit langer Zeit erlebt hat.

K Vom Steinachthal, 6. März. Gestern vor 8 Tagen zog unter Böllersalven in dies mit Kränzen geschmückte und Triumphbögen verzierte Psarrdorf Gündringen der hochw. Franziskaner Pater Lam- bert Börger aus den hohenzollerischen Landen ein. Seither hielt er jeden Tag 3 erbauliche Vorträge, die außerordentlich zahlreich besucht wurden. Von den umliegenden Ortschaften strömten Gläubige und wohl auch Neugierige in Hellen Haufen herbei. Heute nachmittag wurde von dem H. Pater die auf An­regen des Ortsgeistlichen auf dem Kreuzberg erbaute Kapelle unter großem Zudrang des Publikums ein­geweiht. Auf den Abend ist eine bengalische Be­leuchtung der Kapelle und ihrer Zugänge in Aussicht genommen. Die Kapelle macht von einem vorüber­fahrenden Bahnzug aus betrachtet, einen äußerst lieblichen Eindruck. Zur Erbauung derselben hat ein Gündringer Bürger den reichen Beitrag von 2000 ^ gestiftet.

Stuttgart, 29. Febr. Nachdem neulich die Volkspartei mit Rücksicht auf die württembergischen Verhältnisse Stellung zu dem Entwurf des preußischen Bolksschulgesetzrs genommen, hatten wir heute Ge­legenheit, in einer außerordentlich zahlreich besuchten Versammlung imHerzog Christoph" die Ansichten der Deutsch-Conservativen Württembergs überdenselben