r GMschllster

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

W 24

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägcrlohn) 80 -1, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^ M «l. Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Samstag 27. Februar

Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zeile aus

gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S bei mehrmaliger je 6 -1.

Die Inserate müssen spätestens morgens 9 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei anfgegcben sein.

1892.

Amtliches.

Nagold. Bekanntmachung,

die Verleihung deS Fcuermchrdieustehrenzeichens betr.

Zufolge Erlasses des K. Ministeriums des In­nern vom 18. d. M. wurde das Fcuerwehrdiensteh- reuzeicheu den nachgenannten Feuerwehrmitgliedern in Anerkennung ihrer langjährigen, treuen Dienste in der Feuerwehr verliehen;

1) dem Tuchmacher Joh. Georg Walz, Mitglied der Feuerwehr Nagold;

2) dem Buchbinder Theodor Schüller,

3) dem Spitalhausmeister L e u z e,

4) dem Metzger und Wirt Friedrich Kehle, von Ziff. 24, Mitglieder der Feuerwehr Altensteig.

Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis ge­bracht.

Den 24. Febr. 1892.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Nagvld. An die Ortsbehörden für die Arbeiter- Versicherung und die Krankenkassen.

Im Anschluß au eine zwischen dem Rcichsvcr- sicherungsamt, den Landesversicheruugsamtern und JnvalidUäis- und Airersocrsicherungsanstalten statt- gehabte Verständigung werden die bei der Berichti­gung der Quittungskartcu nach HZ 65 und 07 der Vollzugsversügung vom 24. Oktober 1890 zum Jn- vaiidiläls- und Altcrsversichcrungsgcsctz beteiligten Ortsbehörden u. Krankenkassen beauftragt, bei Voll­zug der angeführten HH 65 und 67 Nachstehendes zu beachten:

Wenn die schuldige Beitragsenlrichtung unter­blieben oder Beitragsmarken in unzureichender Höhe verwendet worden sind, der rückständige Beitrag aber vom Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit oder aus einem andern Grund nicht eingezogcn werden kann, so ist von der Berichtigung der Quittungskarte Umgang zu nehmen, falls aber die Vernichtung verwendeter zu niederer Macken bereits erfolgt sem^ sollte, bevor die Uneinbringlichkeit des Rückstands seitens des Arbeitsgebers feststand, ist die Wieder­ersetzung der verwendeten Marken durch den Ver­treter der Versicherungsanstalt, beziehungsweise die Beitragseinzugsstelle zu veranlassen.

Ist der Versicherte in diesen Fällen bereit, die rückständigen Beiträge einschließlich des den Arbeit­geber treffenden Anteils selbst zu bezahlen, so fin­det vorstehende Weisung keine Anwendung und ist vielmehr die Quittungskarte durch Einklebung der richtigen Marken zu berichtigen.

Den 24. Febr. 1892.

K. Oberamt. I)r. Gugel.

Nagold. An die Gemeindebehörden.

Nachdem in der am 31. August v. I. in Lübeck stattgehabten außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Lübecker Fenerversichernngsgesell- schast die Auslösung dieser Gesellschaft und die Liqui­dierung des Geschäfts derselben beschlossen worden ist, wird dies gemäß Mimsterialerlaß vom 4. Febr. 1892 unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß hienach von der genannten Gesellschaft im Königreich keine neue Versicherungen gegen Feuers­gefahr mehr übernommen werden dürfen. Dagegen bleiben die bereits abgeschlossenen Verträge bis zum Ablauf ihrer vertragsmäßigen Dauer in Kraft, so­weit sie nicht im Weg der Vereinbarung schon vor diesem Zeitpunkt aufgehoben werden.

Bemerkt wird, daß die Oowinervisl Union ^.sss- ouranvo Oompagnv Oiinitsä in London, Direktion

für das deutsche Reich in Berlin, von der Lübecker Feuerversicherungsgesellschaft in Liquidation General­vollmacht erhalten hat, das gesamte Versicherungs­geschäft der letztgenannten Gesellschaft im deutschen Reich abzuwickeln und bis zur erfolgten Abwicklung in ihrem Namen zu verwalten und die für die Lü­becker Feuerversicherungsgesellschaft im deutschen Reich in Kraft befindlichen Versicherungen mit Zustimmung der Versicherten auf die Oommorvial Union zu über­tragen.

Die Gemeindebehörden haben hievon ihre Ge- meindcangehörigen in Kenntnis zu setzen.

Den 24. Febr. 1892.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Nagold. Lehrlingsprüfung betr.

Nachdem nach gemachten Erfahrungen bedauerli­cher Weise den Lehrlingsprüfungen weder seitens der Eltern, noch seitens der Lehrmeister, die diesem segensreich wirkenden Institute gebührende Beachtung geschenkt wird, sieht sich die Unterzeichnete Stelle ver­anlaßt, auf die Bedeutung der Lehrlingsprüfungen für die berufsmäßige Ausbildung der Gewerbetrei­benden aufmerksam zu machen und darauf hinzuwei- seu, daß bei Gesuchen um Staatsbeiträge irgend welcher Art. sei es zum Besuch irgend einer Schule, i sei es zu Reisezwecken u. s. w. darauf gesehen wird, ob die Bewerber eine Lehrlingsprüsung mit Erfolg erstanden haben, und daß in solchen Fällen bei glei­cher Qualifikation geprüften Lehrlingen vor unge­prüften der Vorzug gegeben wird.

Den 25. Febr. 1892.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Tcrges-WeuigkeiLen.

Deutsches Weich.

** Nagold, 25. Febr. Das Geburtsfest S. Mas. des Königs Wilhelm II. wurde hier in wirk­lich festlicher Weise begangen. In der Frühe des Tages erschallte die Königshymne vom Turme. Später erklang dieselbe Musik von den Musikschülern als Tagwache. Um 9 Uhr ging die Verteilung der Ehrenzeichen und Diplome auf dem Rathaus an Feuerwehrmänner vor sich.*) Um9ft, Uhr setzte sich unter Glockengeläute und den Klängen der Musik der stattliche Festzug in Bewegung. Der Schulju- gend schlossen sich die Vereine mit ihren Flaggen an, nämlich der Militär- und Turnverein, der land- wirtschaftl. Verein,die Feuerwehr u. der Liederkranz. Den Schluß bildeten die Beamten der Stadt und des Bezirks. Der gemischte Seminarchor eröffnete den Festgottesdienst mit dem schönen Choral: In deiner Stärke freue sich rc., worauf die zahlreich versam­melte Gemeinde: Herr, höre, Herr, erhöre rc. an­stimmte. Dekan Schott sprach über den vom König selbst für den heutigen Gottesdienst vorgeschriebenen Text: 1. Kön. 8,28. Der Festprediger sagte u. a.: Der König tritt heute vor uns mit einem Bekennt­nis, das er dem Gebet Salomo's entnimmt. Er läßt mit diesen Worten auch uns etwas sagen. Er erbittet sich in denselben Weisheit und Kraft von Gott wie Salomo; er bittet, daß Gott ihm die Liebe und das Vertrauen seines Volkes schenken möge; für die bisherige gnädige göttliche Führung in guten

*) Ehrendienstzeichen für 25jährige Dienstzeit erhielten: Stopper, Ehr Wagner,^J.G. Walz, Tuchmacher; Eh­rendiplome für 20jährige Dienstzeit wurden zuerkannt: Fr. Günther, Uhrmacher, Ehr. Raaf, Kleiderhändler, Ferd. Weimer, Ehr. Harr, Seifensieder, Ehr. Renz, Zimmerm.

und bösen Tagen und Stunden, will er in seinem Gebet loben und danken. Die Erwiderung auf die Worte des Königs soll für uns die Bitte sein, daß Gott nach seiner Gnade das gegenseitige Vertrauen zwischen Fürst und Volk wecken, stärken und bewah­ren, ihm eine gesegnete Regierung bescheren und daraus einen Segen für Volk und Land heran­wachsen lassen möge. Auch die Bitte soll uns am Herzen liegen, daß er uns vor den mancherlei äuße­ren und inneren Feinden bewahren und uns den Frieden auch ferner schenken möge. Am Danken für den uns schon so lange geschenkten nnd erhaltenen Frieden, sowie für so manche Wohlthaten, die uns in den längeren Friedenszeiten zuteil geworden sind, sollen wirs auch nicht fehlen lassen. Schließlich wirft Redner noch einen Blick auf das Königreich Gottes, welches ewigen Bestand hat und in dem Gerechtigkeit wohnt. Unter den Klängen der Musik kehrten die Vereine nach dem Gottesdienst in die Stadt zurück. Um 12Vz Uhr war im schön dekorierten oberen Speise­saal derPost" ein gut besetztes Festmahl. Die Stadtmusik würzte dasselbe mit mancherlei Borträ­gen. Oberamtmann Dr. Gugel toastierte aus S. Mas. den König, worauf die Königshymne gespielt und gesungen wurde. Ein telegraphischer Glück- und Segenswunsch der Festversammlung ging sofort

ab. Oberamtsrichter Siegel feierte die Königin Charlotte als eifrige Wohlthäterin, und Stadtschult­heiß Brodbeck gedachte der Königin Witwe Olga, die im Wohlthun nie müde wird. Das Festessen machte dem bekannten Rufe derSonne" alle Ehre. Die verschiedenen Vereine hatten am Abend des Tages eine gemeinschaftliche Fe st Versammlung. (Nachschrift: Leider durch besondere Umstände nicht mehr zur Verlesung kam hiebei ein Tele­gramm aus Langenburg von den Herren Ober­amtsrichter Heß und Postverwalter Knorr, di« ihren lieben Bekannten hier in freudiger Stimmung einenkräftigen Schluck" zutranken.)

? Nagold, 25. Febr. Auf Einladung des Militär- und Kriegervereins, sowie der Vorstände der anderen Vereine hatte sich abends eine bürger­liche Festversammlung in den Räumen von Sautter zusammengefunden. In verschiedenen Re­den wnrde der festlichen Bedeutung des Tages ge­dacht. Begeistert stimmte die Versammlung in das Hoch auf den König ein. Weitere Ansprachen galten Ihrer Majestät der Königin, dem deutschen Kaiser, dem deutschen Volk, dem Heere, namentlich auch den an diesem Tage dekorierten Feuerwehrleuten. Ab­wechselnd mid der Musik wurden gemeinsame patrio­tische Lieder gesungen. Mehrere Kameraden erfreu­ten durch gelungenen Bortrag ernster und heiterer Gedichte aus den Kriegsjahren. Taktvoll und schnei­dig leitete Fabrikant Schaible die belebte und wohl gelungene Feier, welche ein neuer Beweis war von der Königstreue der hiesigen Bürgerschaft.

ä. Nagold. Am Matthias-Feiertag fand im Sautter'schen Saal die jährliche ordentliche Ge­neralversammlung der Handwerkerbank Nagold e. G.

m. u. H. statt. Im verflossenen 27. Geschäftsjahr der Bank betrug der Umsatz über 5 Millionen Mark und der Reingewinn ^ 5901.33. Hievon kommen »kL 4722.02 als Dividende (5'/,°/» auf das dividenden­berechtigte Stammkapital) zur Verteilung, 400 wurden dem Reservefond und der Rest dem Effekten« Conto zugewiesen. Der Gesamtreservefond erhöht sich dadurch auf ^ 42 405. Nach dem Genoss.« Gesetz hat alle 2 Jahre eine staatliche Revision der