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Stand en- 73 I. 11 M. tag den 18.
Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 66 4, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^ 26 4. Monats-Abonnement nach Verhältnis.
Samstag 20. Februar
Insertions-Gebühr fiir die Ispaltige Zeile aus
gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4, btt mehrmaliger je 6 4.
Die Inserate müssen spätestens morgens 9 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
1892
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Bestellungen
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für den Monat
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nimmt jede Postanstalt und die Postboten entgegen.
Amtliches.
Nagold. Bekanntmachung, betreffend die Vornahme der öffentlichen Impfung im Jahre 1892.
Der bestehenden Vorschrift gemäß wird hiemit bekannt gemacht, daß in der Einteilung der Jmpf- bezüke und in der Bestellung der Jmpfärzte gegenüber dem Vorjahr eine Aenderung nicht eingetreten ist.
Die öffentliche Impfung wird in den Monaten April und Mai d. I. durch die nachbenanntcn Herrn erfolgen:
1. durch Obcramtsarzt Jrion hier in den Gemeinden: Nagold, Ebcrshardt, Ebhausen, Esslingen, Emmingen, GültUngen, Jsclshauscn, Mindersbach, Oberschwandorf, Oderchalheim, Pfrondorf, Rvhrdors, Nothfelden, Schictingen, Schönbronn, Sulz, Unter- schwandorf, Unterthalheim, Walddorf, Warth, Wenden und Wildberg;
2. durch Distriktsarzt Gilly in Haiterbach in den Gemeinden: Haiterbach. Altniüfra, Beihingen, Bösingen;
3. durch Distriktsarzt Dr. Boruitz in Alten steig in den Gemeinden: Altenstcig, Altensteig Dorf, Berneck. Beuren, Egenhausen, Enzthal, Garrweiler, Gaugenwald, Simmersfeld, Spielberg;
4. durch Wundarzt Vogel in Altensteig in den Gemeinden: Ettmannsweiler, Fünsbronn u. Uebcrberg.
Bei der Impfung wird durchaus frische Tierlymphe verwendet werden.
Da nach den gemachten Erfahrungen die alle Jahre in Plackatform versandten „Verhaltungsmaßregeln bei der Impfung" wenig Beachtung finden, so werden die Ortsvorsteher wiederholt beauftragt, bei den einzelnen Impfungen jedesmal noch besonders auf dieselben aufmerksam zu machen; Versäumnisse in dieser Richtung müßten strenge geahndet werden.
Im Einzelnen wird auf die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 28. April 1888, betreffend die Vollziehung des Reichsimpfgesetzes Reg.- Bl. S. 173 ff. zur genauen Nachachtung hingewiesen.
Die Jmpfärzte werden von jeder aus Anlaß der Impfung wahrgenommenen Ordnungs- und Vorschriftswidrigkeit unverweilt dem Oberamt Anzeige erstatten. r
Den 16. Februar 1892. 1
K. Oberamt. Dr. Gugel.
Nagold. Nach einem Erlaß des Kgl. Ministeriums des Innern vom 19. v. M. empfiehlt es sich zur Vorbeugung gegen eine Verbreitung der Tuberkulose in gewerblichen Betrieben:
1) möglichst viele, Wasser enthaltende Spucknäpfe in den Arbeitsräumen aufzustellen, namentlich womöglich für jeden mit Auswurf behafteten Arbeiter einen solchen zu beschaffen und die Arbeiter zur Be- Nutzung der Näpfe anzuhalten, auch für deren regel- mäßige Entleerung Sorge zu tragen;
2) die Arbeitsräume so oft als thunlich auf nassem Wege zu reinigen;
3) die Arbeiter über die Gefahr einer Ansteckung durch Tuberkulose namentlich über die Bedeutung des Auswurfes hiefür in geeigneter Weise zu belehren.
Die Inhaber derjenigen Betriebe, welche Arbeiter in großer Zahl in geschlossenen Räumen beschäftigen, oder in solchen Räumen Staub in größerer Menge erzeugen (Stahl, Stein. Wolle, Baumwolle, Tabak) werden dahin verständigt, daß sie in chren Arbeitsstätten die erwähnten Maßregeln soweit als möglich einführen.
Den 17. Februar 1892.
K. Oberamt. Or. Gugel.
Nagold
Aus Anlaß der am Donnerstag den 25. Febr. stattfindenden Feier des
Allerhöchste« Heöurtsfestes
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findet ein feierlicher Festgottesdienst in der hiesigen Stadtkirche statt.
Der Zug in die Kirche bewegt sich präzise um */s10 Uhr vormittags vom Rathause aus und werden die HH. Staats-, Korporationsund Gemeinde-Beamten, die Gemeindekollegien und die Einwohnerschaft, sowie die Vereine zur Teilnahme an demselben freundlichst eingeladen. Den 18. Febr. 1892.
Stadtschultheiß Brodbeck.
Die erledigte Präzeptorsstelle an der Lateinschule in Besigheim wurde dem Präzeptor Weiß in Herrenberg übertragen.
Gestorben: Den 18. Febr. in Stuttgart: Anna Widmann, Oberamtsgcometers Witwe (viele Jahre in Nagold wohnhaft).
Hages-WeuigkeiLen.
Deutsches Weich.
? Nagold, 18. Febr. Die Seminaristen und Präparanden wurden heute bis zum letzten d. Mts. in die Heimat entlassen, da die Influenza wiederum eine große Anzahl der Zöglinge ziemlich heftig befallen hatte.
Nagold, 19. Febr. (Einges.) Eine mit 285 Unterschriften bedeckte Adresse gegen die Zulassung der Jesuiten in Württemberg ist von hier an die K. Regierung abgegangen.
)P' )( Nachschrift. Die Familie Niethammer in ^Holzbronn betreffend, ist nachzutragen, daß das vierte und fünfte Kind ebenfalls noch von der Dyph- theritis weggerafft wurde. Es ruhen nun 5 Geschwister nebeneinander auf dem Gottesacker. Dies dürfte gewiß eine äußerste Seltenheit sein. Das einzige noch lebende Kind geht der Genesung entgegen.
)( Aus dem Oberamt Nagold. Die Vertrauensseligkeit einer ziemlichen Zahl Landwirte unseres Bezirks wurde im Laufe dieses Winters aufs schnödeste mißbraucht. Der Handelsmann Ettlinger aus Gundelsheim bei Breiten kaufte im Vorwinter eine größere Anzahl Biehstücke zusammen. Beim Abholen der Tiere bezahlte er dieselben bloß teilweise
oder gar nicht. Er schwindelte den Leuten vor, er habe das Geld zu mehr als 20 Stücken Vieh nicht mit sich schleppen können, der Betrag komme in den nächsten Tagen durch die Post nach. Außerdem wies er auf sein schon seit lange vorhandenes Bekanntsein in der Gegend hin. Hiedurch brachte er auch wirklich beinahe alle Verkäufer so weit, daß sie ihm das Vertrauen schenkten, das Biehohne Barbezahlung mitnehmen zu dürfen. Tage und Wochen vergingen, aber kein Geld kam. Eingezogene Erkundigungen ergaben, daß E. mit dem Erlös aus seiner Ware eine Seereise angetreten habe. In seine Heimat nachgesandte Zahlungsbefehle kamen mit dem Vermerk zurück, über das Vermögen des Entwichenen sei das Konkursverfahren eingeleitet, die Gläubiger können hiezu ihr Guthaben anmelden. — Auf andere Weise brachte er eine große Anzahl seiner früheren Käufer in die Klemme. Konnte einer oder der andere nicht vollständig bezahlen, so wurde ein Schuldschein ausgestellt, beim Bezahlen der Schuld aber nicht zurückgegeben. Unbegreiflicherweise gaben sich die Betreffenden hiemit zufrieden, ja sie drangen nicht einmal auf Ausstellung einer Quittung. Infolge des eröffneten Konkursverfahrens erhielten nun alle, deren Schuldscheine sich noch unquittiert vorfanden, von seiten der Gerichtsbehörde Zahlungsaufforderungen. Es liegen noch Fälle vom Jahre 1879 her vor. Wenn nun auch das Berjährungsrecht für Warenforderungen in Anspruch genommen werden kann, so haben immerhin die Beteiligten Mühe und Unkosten, bis die Angelegenheit erledigt ist. Anzunehmen ist wohl nicht, daß die Restbeträge nicht bezahlt worden wären, E. hätte gewiß nicht 12 — 13 Jahre mit dem Einzug seiner Forderungen gewartet. — Was lehren uns diese Vorkommnisse mit großen Buchstaben? Zum ersten: verkaufe an fremde Handelsleute nie anders als gegen bare Bezahlung; zum zweiten: hast du auf Borgfrist kaufen müssen, so bezahle deine Schuld nur gegen Zurückgabe des quittierten Schuldscheins; zum dritten: lasset die Aufforderung, örtliche Hilfskassen zu gründen, nicht nur auf dem Papiere stehen, sondern setzet sie auch in die That um. Helfet dem ehrlichen ärmeren Manne dazu, daß er aus freier Hand kaufen kann und nicht den Klauen des Wucheres verfällt!
Aus dem Salemer Thal. (Eingesendet) In Mitte der besten Jahre seines Wirkens scheidet aus unserer Gegend Herrn Adolf Link, Oekonom in Grasbeuren, um sich an seinen neuen Bestimmungsort Tröllenshof (Post Wildberg) zu begeben. Sein Scheiden bedauert nicht nur seine .Gemeinde, sondern ein ganzer Bezirk und weit darüber hinaus, und warum? Link war für die Gemeinde ein treuer Ratgeber in jeder nur erdenklichen Angelegenheit und Not. Mit aufopfernder Thätigkeit lag Linkseinen Pflichten als Landwirt ob, sogar als Muster ist er seiner Gemeinde und dem ganzen Bezirk vorangegangen. Großes hat Link auf dem Gebiete der Viehzucht rc. geleistet. Link schrack nie zurück, wo es galt, das Wohl des Volkes und Staates zu fördern. Seine derzeitige Umgebung darf stolz sein auf den Mann und wird den Oberbadener in stetem Angedenken Meiden. Möge es ihm und seiner Familie am Gestade der Nagold wohl ergehn.
In Bondorf bei Herrenberg wurde ein Holzmacher durch eine stürzende Tanne schwer verletzt, ebenso ein Steinbrucharbeiter durch Abrutschen einer Erdschichte.
Stuttgart, 14. Febr. In einer stark besuch«