^ träger-Belohnung und das Schrannenpersonal für alle und jede Dienstleistungen belohnt, so ist sämtlichen Bediensteten bei Strafe verboten, irgend eine Belohnung oder Geschenk anzunehmen.
8 21 .
Verfehlungen gegen diese Schrannenordnung werden, soweit nicht oben andere Strafmaßregeln ange droht sind und soweit nicht gegen die Schrannenbediensteten einschließlich des Schrannenvorstands Discipliffarstrasen zur Anwendung zu kommen haben, gemäß § 149 Ziff. 6 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 30 und im Uneinbringlichkeitsfall mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft.
8 22 .
Neben den bevcils für das Schrannenpersonal festgesetzten Pflichten bezw. Vorschriften (8 3, 7, 8, 9, I I. 13, 15, 16, 18 und 20) liegt ob:
I. Dem Schrannenvorstand:
1) Die zu Markt gebrachten Früchte hinsichtlich ihrer Beschaffenheit zu prüfen und nicht kaufmannsgute Wars zurückzuweisen;
2) sür die sichere Unterbringung und Verwahrung der zu Markt gebrachten Früchte, die Reinhaltung der Halle sowie die Gerätschaften zu sorgen;
3) dafür zu haften, daß nur gepachtetes Gewicht gebraucht wird;
4) die Fruchtwäger und Sackträger zu überwachen, zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten anzuhalten, für Handhabung der Marktordnung zu sorgen, etwaige Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer womöglich in Güte zu schlichten oder aber an das Stadffchultheißcnamt zu weisen und alle Verfehlungen zur Anzeige zu bringen.
5) über die zu Markt gebrachten Früchte nach Sorte, Quantum und Erlös ein pünktliches Verzeichnis zu führen und solches nach jedem Markt dem Stadtschultheißen amt vorzulegen;
6) willkürliche Steigerung der Preise durch Scheinkäufe, Complotte, unwahre Angaben über den Erlös zu hindern und nicht zu dulden, vielmehr solche wie andere Gesetzwidrigkeiten sogleich zur Anzeige zu bringen;
7) über die pünktliche Einhaltung der für die Eröffnung und Schließung der Schranne gegebenen Vorschriften, sowie über den Beginn und das Ende des Marktes zu wachen;
8) darauf zu sehen, daß die angeordneten Gebühren gewissenhaft entrichtet werden, zugleich aber auch darüber zu machen, laß die Marktgäste nicht durch unbegründete Zumutungen der Kornwäger und Sackträger belästigt werden;
9) darüber zu wachen, daß die Wäger und Sackträger überhaupt ihre Pflicht erfüllen;
10) allen Unordnungen auf der Schranne zu steuern und vorzubeugen, die Klagen gegen das Schrannenpersonal gewissenhaft zu untersuchen und sodann dem Stadtschultheißenamt anzuzeigen, sich selbst aber zuvorkommend, bereitwillig und unparteiisch gegen jevermann zu benehmen und hiedurch wie
11) überhaupt auf jede mögliche Weise sich den Credit und die Hebung des Fruchlmarkts angelegen sein zu lassen.
12) Da der Schrannenvorstand, soweit seine Zeit reicht, an den Markttagen auch Wagmeistersdienste zu leisten hat, so gelten für ihn außerdem die Bestimmungen II.: 1, 2, 4, 5 und 6.
». Den Wagmeisteru oder Kornwägern:
1) sich nur gepachteter Gewichte und Werkzeuge zu bedienen;
2) sich hinsichtlich des Wägens genau an die bestehenden Vorschriften zu halten;
3) ohne Wissen des Schrannenvorstands von der Schranne sich nicht zu entfernen;
4) wenn Käufer oder Verkäufer an der Richtigkeit des Gewichtes zweifeln, so können sie nochmaliges Wägen durch einen andern Wäger verlangen; stellt sich der Zweifel als unbegründet heraus, so muß dafür das Waggeld nochmals bezahlt, im entgegengesetzten Fall darf sür das erstmalige Wägen nichts bezahlt werden;
5) die Kornwäger haben, solange sie sich auf der Schranne befinden, jede Verfehlung gegen die Gesetze und Marktordnung sogleich anzuzeigen;
6) außer mit Vorwissen des Schrannenvorstands dürfen die Kornwäger am Markttage außerhalb der Schranne keine Früchte wägen.
Vorstehende Schrannenordnung soll an Stelle
. . . ^ 2. Sept. 1861 , ,
deriemgen vom , ^. treten.
1. Febr. 1864
Nagold, 27. Jan. 1892.
Gemeinderat:
Brodbeck, Schuon,
Sannwald, Buob,
Knödel, G. Schund,
Holzapfel, Rapp,
Bertsch, Klein.
Vorstehende Schrannenordnung wird hiemit für vollziehbar erklärt.
Nagold, den 1. Febr. 1892.
K. Oberamt. Or. Gugel.
Mönchsorden in Württemberg. ZT""'
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sterium die Bitte des Rottenburger Bischofs um Zu lassung von Mönchsorden in Württemberg abschlägig beschieden hatte, war man evangelischer Seits der Meinung, die Sache sei nun entschieden und Württemberg bleibe verschont von derartigen Anstalten. Neuerdings ist aber wiederum unter unseren katholischen Mitbürgern eine große Sturmpetition in Scene gesetzt worden, welcher die Regierung, so meinen sie, werde nachgeben müssen. Man verlangt mit lautem Rufen die Einlassung der Männerorden als das Recht der katholischen Kirche. Aber wozu braucht man denn diese Mönche?
Die katholischen Württemberger haben bekanntlich in ganz Deutschland die beste geistliche Versorgung, (der Zahl nach); denn auf einen katholischen Priester kommen noch nicht einmal 600 Seelen, während auf einen evangelischen Pfarrer fast 1300 kommen. Außerdem giebt" es in unserem Lande etwa 1000 Nonnen in den 3 weiblichen Congregationen, welche bei uns zugelassen sind, und welche in den letzten 40 Jahren ein großartiges Besitztum — wie man hört, von verschiedenen Millionen — angesammelt haben. Da sollte man meinen, ein geistliches Personal von ca. 2000 Köpfen genüge doch für die ca. 600 000 Katholiken unseres Landes!
Wir werden auch nicht irre gehen nnt der Annahme, daß es zahlreiche Katholiken gicbt, welche an diesem Sturm für die Mönchsorden keine Freude haben. Sie kennen doch auch die Lehren der Geschichte. Sie wissen, daß die Zunahme des Mönchtums stets verhängnisvoll gewesen ist für den Wohlstand wie für die Sittlichkeit der betreffenden Völker; sie wissen, daß es kein Maß und Ziel mehr giebt für das Anschwellen der Orden, wenn sie nur einmal festen Fuß gefaßt haben. Giebt es doch in dem kleinen Belgien heutzutage über 6000 Mönche und über 30 000 Nonnen. Das alles wissen auch die besser unterrichteten Katholiken. Aber die ruhig denkenden Leute kommen bei einer solchen künstlichen Erregung, wie sie dermalen hergestellt ist, nicht mehr zum Wort.
Wozu braucht man aber Mönche, wenn sie nicht zur geistlichen Versorgung des Volkes notwendig sind? Vor 100 Jahren meinte der gute Schubart, ein Paar Klöster in jedem Land wären nicht so übel als Zufluchtsorte für gebrochene Leute. Er war
Auch das ist zu bedenken: Wenn einmal die Möncherei in unserem katholischen Volk überhandnimmt, und dann wie überall zur Verarmung desselben führt, — wer hat dann dre Lasten des Staats zu tragen? Es ist also nicht wahr, daß die Katholiken ihre Mönche allein zu verhalten haben. Wir werden auch einmal unfern Anteil an dieser Last bekommen. Auch vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus hat der nichtkatholische Württemberger ein gutes Recht, seine Regierung zu bitten, sie möchte, wie bisher, von unserem Lande ei«e Einrichtung ferne halten, deren Segen mehr als zweifelhaft ist!
Kages-WeuigkeiLen.
Deutsches Weich.
'Nagold, 8. Febr. (Einges.) In den nächsten
Zulassung von Männerorden in Umlauf"gesetzt werden.
8 Nagold, 8. Febr. Gestern nachmittag versammelte sich der Verein württ. Eisenbahnbeamter, zu der sich auch Collegen der Calwer Sektion und der Sektion Horb einfanden, im Gasth. z. Hirsch, so daß die Versammlung eine sehr zahlreiche wurde. Der bisherige Vorstand, Stativnsmeister Kettenmann in Altensteig, wurde durch Acclamation wieder gewählt. Unter verschiedenen Reden, Deklamationen und Gesang floß der Nachmittag rasch dahin und auf Wiedersehen in Horb gingen die Beteiligten mit den Abendzügen wieder heimwärts.
Beihingen, 5. Februar. (Corresp.) Heute machte Oberamtmann Dr. Gugel dem hiesigen Interregnum, der schultyeißlosen Zeit dadurch em Ende, daß er den als Schultheiß betätigten Gemeinderat und Ochsenwirt Frey feierlich in sem Amt einführte. In seiner Rede gedachte der Bezirksvorstand zuerst des verstorbenen Schultheißen Krauß in ehrendster Weise, legte sodann dem neuen Schultheißen den Ernst aber auch das Erhabene seiner nunmehrigen Stellung klar und nahm ihm am Schluß des Akces den Amrseid ab. Der Ortsgeistliche, Pfarrer Hauber von Bösingen, glaubte m seiner Ansprache schon jetzt in verschiedenen Momenten, insbesondere in der Tradition deS hier stetig freundlichen Verhältnisses zwischen weltlichem und geistlichem Regiment, welches er auch für die Zukunft wünscht und hofft, die Garantie für die fernere Wohlfahrt Beiyingens erblicken zu dürfen. Das nachfolgende Festmahl wurde durch Reden und Toaste in ungebundener und gebundener Form gewürzt. Heiligenpfleger Franz schloß dieselben mit einer frommen Betrachtung. In fröhlichen Weisen klang der für das Dorf so außerordentliche Tag aus.
)( Gült lingen, 5. Febr. Den vor etwa 3 Wochen dem Weinreisenden auf dem Wege von Sulz nach Wildberg zugestoßenen Unfall betreffend ist nachzutragen, daß der Reisende sich wieder Erwarten rasch erholt hat (was ihm sehr zu gönnen ist), das Pferd aber erst in den letzten Tagen von hier abgeholt werden konnte. Die Folgen der Katastrohpe sind jedpch bei ihm noch nicht vollständig verschwunden, o lz b r o n n, 5. Febr. Der Postbote
Jahre nach seinem Tod sich junge frische kräftige Leute zur Mönchskutte drängen könnten. Aber für solche Leute braucht man doch keinen Zufluchtsort, in welchem sie aus Kosten der arbeitenden Bevölkerung verhalten werden.
Heutzutage behauptet man, die Mönchsorden wären gut zur Bekämpfung der Sozialdemokraten. Aber in Belgien, wo die Kutten zu Tausenden gehen, blüht die Sozialdemokratie mehr noch als anderswo. Damit ist's also auch nichts.
Warum braucht man also Mönche? Als einst im Mittelalter die deutschen Kaiser die furchtbaren Kämpfe hatten mit den Päpsten, da brauchte man die Bettelmönche, um das Volk gegen den Kaiser auszuhetzen. Sie waren das Heer des Papstes gegen die deutsche Reichsgewalt. So wird man sie wohl auch heutzutage brauchen, um das katholische Volk aufzureizen gegen die nichtkatholischen Mitbürger, und wohl auch gegen die Regierungen, welche dem Papste nicht zu willen sein wollen. Das sind Aussichten, die nicht erfreulich sind und man sollte sich womöglich zur rechten Zeit dagegen zur Wehr setzen.
ein naiver Mann. Daran dachte er nicht, daß 100^ Mielhammer von hier hatte 6 Kruder, welche im Laufe
dieser Woche alle an der Dyphi heritis erkrankten. Innerhalb 4 Tagen starben 3 davon im Alter von 4, 11 und 13 Jahren. Auch die übrigen 3 schweben noch in größter Lebensgefahr. Bis jetzt ist es die einzige Familie im Ort, welche von dieser tückischen Krankheit heimgesucht worden ist. Die Teilnahme an dem Schicksal der hartgeprüften Eltern ist eine, allgemeine.
^ Wildbad, 3. Febr. Der gestrigen Versammlung des Gewerbevereins wohnte auch Hr. Oberamtmann Hofmann ans Neuenbürg bei, um die Wünsche der hiesigen Handclsgewerbetreibenden betreffs der „Sonntagsruhe" entgegenzunehmen. Nachdem die Versammlung durch den Vereinsvorstand eröffnet und derselbe betont hatte, daß man inAunserer Badestadt ganz besonders Rücksicht auf die Geschäftsleute nehmen müsse, indem dieselben hauptsächlich auf die kurze Zeit der Badesaison (1. Mai bis 1. Okt.) angewiesen und die Beschränkung der Verkaufszeit sehr nachteilig für sie werden könnte, da der Fremdenverkehr gerade Sonntags ein überaus starker hier sei, ergriff Hc. Oberamtmann Hofmann das Wort, um vorerst die hieher gehörigen Bestimmungen des Reichs-