62. Jahrgang.
Aro. 2.
Amts- unlt Intekkigenzökatt für äen Aezir^.
Erscheint Dkeuslag, Donnerstag L Samstag.
Die EinrückungSgebühr beträgt S H p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.
Donnerstag, äen 6. Januar 188?.
Abonnementspreis halbjährlich 1 80 H, durch
die Post bezogen im Bezirk 2 30 sonst in
ganz Württemberg 2 70 H.
Bestellungen
auf das Wochenblatt werden heute noch für das kommende Quartal entgegen« genommen und bereits erschienene Nummern nachgeliesert. Auswärts abonniert man bei den Postboten oder bei der nächsten Postanstalt.
Hled. und Krped. des Kairoer Wochenblatts.
Amttictze WekcrnnLmcrchurrgerr.
Ca l w.
Bekanntmachung und Erlaß an die Hrtsvor- steher, öetr. das Mlitärersahgeschäft von 1887.
Anmeldung -er Militärpflichtigen zur Stammrolle.
t. -Bezüglich der Anmeldung zur Stammrolle schreibt der § 23 der Ersatzordnung Folgendes vor:
1) Alle Militärpflichtigen haben sich in de. '''«t vom 15. Januar bis 1. Februar zur Aufnahme in die Rekrutierungs-Srammrolle anzumelden.
2) Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er nicht selbst« ständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet.
3) Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthalt, noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Ausland liegt, in demjenigen Ort, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
4) Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Gebürtszeugniß vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt.
5) Sind Militärpflichtige von dem Ort, an welchem sie sich nach Nr. 2 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot« oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
6) Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung ist der im ersten Militärpflichtjahr enthaltene Loosungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa ein
getretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, Standes, rc.) dabei anzuzeigen.
7) Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden.
8) Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem andern Aushebungs- oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
9) Versäumniß der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht.
II. Anzumelden haben sich hiernach ebensowohl von Württembergern als von Angehörigen anderer deutscher Staaten:
1) Alle im Jahre 1867 geborenen jungen Männer.
2) Alle diejenigen Militärpflichtigen der Altersklaffen 1865 und 1866,
welche weder ausgehoben noch vom Dienste ausgeschlossen oder ausgemustert, noch den Ersatzreserven überwiesen worden sind, Wobei es keinen Unterschied begründet, ob dieselben früher am gleichen oder anreinem anderen Ort gestellungspflichtig waren-.. . -
3) Alle diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklaffen, welche aus irgend einem Grunde, wie Krankheit, Abwesenheit, Wrafhaft, kürzlich erfolgte Einwanderung, an der Aushebung noch nicht öM noch nicht insoweit theil- genommen haben, daß über ihre Militärpflicht definitiv entschiede^ werden konnte.
Die zum einjährigen freiwilligeuWenst Berechtigten haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sofern sie nicht vorher bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommiffion ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheins ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.
L. Eintrag der Militärpflichtigen in die Stammrolle.
I. Bezüglich der Anlegung und Führung der Stammrollen werden die Ortsvorsteher auf U 43, 44 und 45 der Ersatzordnung hingewiesen.
Im Einzelnen wird noch Folgendes bemerkt:
1) Es ist strenge darauf zu halten, daß die Militärpflichtigen sich da melden, wo sie gestellungspflichtig sind, es wird also namentlich und strenge untersagt, Pflichtige, welche an einem andern Orte sich aufhalten, in die Heimath zurück zu berufen.
2) Unter „dauerndem Aufenthalt" in 8 23 der Ersatzordnung ist jeder,
JeuiLLeLon. <R-chdr»--«b-tm.,
Verlorene Ehre.
Roman von ZS. Köffer.
(Fortsetzung.)
Im Wohnzimmer wurde laut gesprochen. Julius hörte die Stimme eines unbekannten Mannes.
„Vierzig Thaler, Schatz — was soll mir die Lumperei?"
Der Doktor blieb unwillkürlich stehen. Wer war das?
„O Viktor", hörte er die flehende, halblaute Stimme — seiner Frau, „Viktor, ich besitze Nicht mehr! — Es sind fünfzig Thaler, welche mir mein Mann in jedem Monat gibt — zehn davon muß ich behalten, um wenigstens für die nächsten Tage Rat schaffen zu können. Du solltest Dich nach irgend einer Beschäftigung umsehen oder — Deutschland ganz verlassen."
Die Männerstimme lachte.
„Doch nur, damit Du, jetzt gut verheiratet, des ehemaligen Liebhabers so rasch als möglich entledigt wärest — nicht war, meine zärtliche Emilie? — Aber dein Vorschlag ist verzweifelt wenig nach meinem Geschmack. Ich ziehe es bei Weitem vor, hier zu bleiben, wenn nicht etwa mein Plan von neulich jetzt bei Dir eine bessere Aufnahme findet. Geh' mit nach Paris, Emilie, leihe mir wieder wie früher Dein Talent, fremde Handschriften zu copieren, und wir können fürstlich lebm."
Eine Pause folgte diesen Worten; der Doktor glaubte sich in einem Traum zu befinden.
„Nie", sagte Elisabeth bestimmt. „Nie, Viktor, und wenn auch das Schlimmste über mich hereinbrechcn sollte! Als ich früher deine falschen Wechsel anfertigen half, da geschah es in Unkenntnis des eigentlichen Sachverhaltes — jetzt könnte mich keine
Macht der Erde bewegen, ein ehrloses Verbrechen zu wiederholen. Ersinne etwas Anderes — dies ist unmöglich!"
„Vielleicht zu Deinem eigenen Schaden!" rief im Tone unterdrückten Grolles der Fremde. „Du wirst mich als den Herrn Deines Schicksals anerkennen müssen, Emilie — wohl oder übel, aber ohne Widerrede. Bleiben wir im Augenblick bei der Sache! Du behauptest, mir nicht mehr als nur diese elenden vierzig Thaler geben zu können?"
„In bäarem Gelde nicht —"
„Das Silberzeug schafft mir keinen Nutzen", sagte er ärgerlich. „Die Spürhunde in der bunten Jacke sind mir überall auf den Fersen. Ich will den ganzen Vorrat bei Gelegenheit abholen, um ihn zur Hand zu haben wenn sich irgendwo ein Geschäft abschließen ließe, aber heute bedarf ich des Geldes. Wo verwahrt Dein schätzbarer Herr Gemahl seine Caffette?"
„Viktor!" rief entsetzt die junge Frau. „Um Gottes willen —"
Er lachte wieder.
„Trägt er den Schlüssel bei sich oder weißt Du ihn zu finden, schöne Emilie? Bei Gott, man sollte in diesem Augenblick nicht glauben, wie leidenschaftlich Du mich früher geliebt hast!"
Ein Geräusch deutete an, daß sich der Fremde vom Sitze erhob.
„Den Schlüssel," fügte er hinzu. „Ich sehe, daß du ihn besitzest!"
„Aber ich gebe ihn nicht heraus, Viktor! Thue, was Du willst — ich gebe ihn nicht heraus!"
„Das werden wir sehen", versetzte er spöttisch. „Rufe um Hilfe, wenn Du es wagst, schöne Trotzige!"
Seine Schritte erklangen auf dem Fußboden — in diesem Augenblick öffnete der Doktor, einem natürlichen Impulse gehorchend, die Thür und stand plötzlich zwischen der bedrohten Frau und ihrem Angreifer.