Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 in dem Bezirk 1 .6,
außerhalb des Bezirks 1 M Monats-Abonnement nach Verhältnis.
Donnerstag 24. September
Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zeile aus
gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je K
Die Inserate müssen spätestens morgen» 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe deS Blatte» der Druckerei aufgegeben sein.
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würden, die nicht jeder leisten kann, beim besten Willen nicht leisten kann, weil dadurch seine ganze
verbündeten Regierungen, die vor allem die Schonung von altüberlieferten Verhältnissen und einen späteren
Abonnements-Einladung
auf den
„Gesellschafter".
Mit dem 1 . Oktober beginnt ein neues Quartal und damit auch ein neues vierteljähriges Abonnenient auf den Gesellschafter. Wer daher im Juli nicht für das ganze Halbjahr abonnierte, wolle seine Bestellung sofort bei der bisherigen Bezugsquelle erneuern, wenn keine Unterbrechung in dem Versandt des B latte s eintreten soll.
Ueber den Abonnementspreis siehe oben am Kopfe des Blattes.
Die stete Zunahme der Abonnentenzahl überhebt uns aller Anpreisungen, und da die Herbst- und Winterabende wieder mehr Veranlassung geben, solche durch Lesen von politischen und Unterhaltungszeitschristen zu kürzen, so glauben auch wir auf weiteren Zuwachs von Abonnenten, besonders auch von Seiten des Landvolks rechnen zu dürfen, wohin unsere freundlichste Einladung geht.
In Betreff der Inserate sei bemerkt, daß unser Blatt in mehr als 1400 Exemplaren in unserem, Herrenberger, Calwer und Freudenstädter Bezirke verbreitet ist und dadurch in den meisten Fällen erwünschten Erfolg sichert. Die Berechnung solcher, 9 pr. Zeile gewöhnlicher Schrift, bei mehrmaliger Wiederholung 6 ist eine der billigsten derartiger Blätter; bei ständiger, etwa 10- 20- 30- rc. maliger Wiederholung wird noch besonderer Rabatt gewährt.
Zu recht zahlreicher Benützung unseres Blattes in letzterem Sinne einladend, bitten wir aber besonders wiederholt zu sofortigem zahlreichem Eintritt in das Abonnement.
Redaktton und Expeditton.
Die erledigte evangelische Pfarrei in Spielbcrg, Dekanats Nagold, wurde dem Pfarrer Heinrich in Pflummern, Dekanats Biberach, übertragen.
Die Ausführung des Arbeiter-Schutzgesetzes Das am deutschen Reichstage in seiner letzten Session mit ganz außerordentlich großer Mehrheit angenommen worden ist, ist es, welche heute die verbündeten Regierungen beschäftigt. Schon im Parlament, im Laufe der Debatte, ist die Erkenntnis hervorgetreten, daß nicht alles, was man wohl thun mochte und thun wollte, auf dem Wege des Gesetzes, durch den trockenen Buchstaben der einzelnen Paragraphen vollbracht werden kann. Die Verhältnisse der praktischen Arbeit sind eben so ganz außeror deutlich verschieden, daß es unmöglich erscheint, nun alle Gewerbebetriebe nach einem einzigen schablonenartigen Muster zu behandeln. Der eine Gewerbetreibend« arbeitet seit langen Jahren mit großem Kapital» der andere ist ein junger Anfänger, dessen Hauptmittel Kenntnisse, Fleiß und Energie sind, die er im Laufe der Zeit in klingende Münze umzusetzen bestrebt ist. Der Gesetzgeber hat bereits anerkannt, daß es nicht den Grundsätzen der Gerechtigkeit entspräche, wollte man nun in jeder Beziehung den einen Arbeitgeber so behandeln, wie den anderen, wollte man die gesetzlichen Bestimmungen so wer ausdehnen, daß aus ihrer Befolgung geradezu Opfer
ist im neuen Ärbeiterschutzgesetze Rechnung getragen, das nicht mit einem Male eine vollständig durchgliederte Arbeitergesetzgebung schaffen will, sondern nur eine feste und sichere Grundlage, auf welcher päter, an der Hand der Erfahrungen, weiter gear- ieitet werden kann. Es ist sehr leicht, zu behaupten, daß heute noch viel mehr geschaffen hätte werden können. Der Reichstag hätte allerdings bei manchen Vorschriften etwas weniger ängstlich sein, sich wenigstens zu demselben Kraftbewußtsein, wie die verbündeten Regierungen, aufschwingen können, aber nachdem nun einmal eine bestimmte Mehrheit sich zusammengefunden hatte, war es besser, etwas zu schaffen, denn gar nichts. Das deutsche Reich braucht sich in dieser Beziehung keine Vorwürfe zu machen, wir können auch solche ganz ruhig ertragen, wo sie unberechtigter Weise gemacht wurden. Die großartige deutsche Industrie, so, wie sie heute ist, besteht kaum ein einziges Menschenalter, früher' herrschten patriarchalische Zustände, von denen nicht weiter untersucht werden soll, ob sie tadellos waren, bezüglich deren aber zur Genüge feststeht, daß sie ein gesetzliches Eingreifen nicht erforderlich machten. Unsere moderne Industrie, die frischen Mutes den Wettkampf mit alten Industriestaaten, wie England und Frankreich, auf- genommen hat, ist, wie gesagt, jung, aber in gesetzlicher Beziehung sind wir weiter vorgeschritten, als jene genannten beiden Staaten mit ihrem seit Jahrhunderten blühenden Handel. Es ist ja doch That- sache, daß man sich im letzten Sommer noch in Großbritannien mit Hand und Fuß dagegen gewehrt hat, einen wirksamen Kinderschutz einzuführen. So stehen denn heute die Dinge so, daß für jugendliche Arbeiter in dem reichen England noch nicht einmal diejenigen Vorschriften bestehen, welche das deutsche Reich bereits im Gesetze hat. Deutschland steht mit dem Erlaß des neuen Arbeiterschutzgesetzes tatsächlich keiner modernen Jndustriegesetzgebung nach. Hier und da mag es dem Namen nach an etwas fehlen, in Wahrheit sind wir den meisten voran, denn selbst im weitgehenden schweizerischen Jndustriegesetz sind so viele Ausnahmen zugelassen, daß von einer Regel nicht mehr die Rede sein kann. In der kleinen Schweiz wäre noch dazu viel leichter eine einheitliche Regelung zu erzielen gewesen, als in Deutschland mit seinen unendlich verschiedenen sozialen und Ar> beits-Verhältnissen. Es kann auch auf diesem Gebiete noch mehr erreicht werden, aber nur bei einer wach senden Industrie, nicht bei einer sinkenden. Und genau dieselbe Berücksichtigung wie der Arbeiter ver> dient nach Recht und Billigkeit der Arbeitgeber, der viel ernsteren Gefahren ausgesetzt ist, als der Arbeiter. Jeder weiß ja, daß so mancher wackere Mann mit Lust und Liebe sein Werk begann, eifrig und unver> drossen, und unter dem schweren Druck von ungünstigen Umständen alles verlor, was er besaß. Den Arbeitgeber bedroht als AergsteS die Vernichtung seiner Existenz im Falle des Mißlingens seines Unternehmens; hiergegen war und bleibt der Arbeiter gesichert, mit oder ohne Schutzgesetz, und das ist das Gute in der heutigen Gesellschaftsordnung, bei der doch, trotz aller Mängel, eine wirkliche, allgemeine Vernichtung der Existenzen, ein Radikal-Krach ausgeschlossen ist.
Ueber die Einzelheiten der AuSführungSbrstim- mungen des neuen Arbeiterschutzgesetzes wird noch beraten, es schweben Verhandlungen zwischen den
ruhigeren Uebergang zur neuen Ordnung der Dinge zum Ziele haben. Die Aufgabe ist verwickelt, denn unter dem Schutze der früheren deutschen Kleinstaaterei haben sich eben Zustände herausgebildet, die man in keiner Weise immer als vorzügliche preisen kann, die im Gegenteil manchen Anlaß zu berechtigtem Tadel geben. Aber man kann nicht alles mit einem Male ans den Kopf stellen, wenn man nicht Tausende von Arbeitgebern, Hunderttausende von Arbeitern brotlos machen will. Wenn jemand nichts mehr zu brechen und zu beißen hat, nützt ihm auch der schönste gesetzliche Schutz nichts mehr. Eine weise und vorsichtige Berücksichtigung der obwaltenden Verhältnisse, die sich seit vielen Jahren eingebürgert haben, ist um so mehr geboten, als ja doch jedermann weiß, wie heute die Gesamtlage des gewerblichen Lebens ist, wie unverhältnismäßig groß die auf dem Geschäftsbetriebe ruhenden Lasten sind, wie klein hingegen der Gewinn. Es ist unnötig, an dieser Stelle noch lang und breit erörtern zu wollen, worin die speziellen Ursachen hierfür vorhanden sind. Genug, sie sind vorhanden, das ist die Hauptsache» und so kann denn auch die gesamte deutsche Geschäftswelt mit Recht auch einen Ruf um Schutz, um gelinde Berücksichtigung der wirklichen Zeitlage erheben. Nicht soll damit gesagt werden, daß durch eine solche Fassung der Ausführungsbestimmungen von neuem einen un- kontrolierbaren Schlendrian Thür und Thor geöffnet werden soll. Daran kann keinem vernünftig, rechtlich und auch praktisch denkenden Arbeitgeber nichts gelegen sein, er kann nicht den sozialen Ernst der Zeit verkennen und wird gern sein Möglichstes zur Abstellung wirklicher Nachteile thun. Aus einem frischen und fröhlichen Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitern kann nur ein gedeihliches Fortschreiten von Industrie und Gewerbe entsprießen, das gleiche Zusammenwirken ist aber auch erforderlich zur vernünftigen Ausführung des Arbeiterschutzgesetzes. Denn das muß immer wieder betont werden, daß kein Gesetzgeber der Welt so weise ist, daß er es verstünde, das gesamte wirtschaftliche und gewerbliche Leben einer Nation in starre Paragraphen zu zwingen. Das Gesetz ist hart, die rauhe Wirklichkeit ist aber noch viel härter, sie räumt schonungslos und unerbittlich mit allem auf, was sich ihr in den Weg stellt. Nicht der Ausgangspuntt eines neuen Kampfes» sondern der Beginn von Friede und Versöhnung soll diese Grundlage einer fortschreitenden Arbeiterschutzgesetzgebung bilden. Daran muß jeder deutsche Staatsbürger feschalten, und das Seinige thun, um dies Gelingen zu erringen. Es geht nicht alles im Sturm und in der Leidenschaft, was ein Volk wahrhaft groß macht, die Stärke einer jeden Nation liegt in der unscheinbaren und doch so unendlich segenS- vollen Arbeit des Einzelnen. Die Arbeit aber braucht keinen Krieg und keine Lorbeeren, keinen Neid und Haß, Hader und Streit, sie braucht Ruhe, Friede, Freundschaft.
Tages-WerrigkeiLen.
Deutsches Hleich.
** Nagold, 22. Sept. Wegen der Einquartierung am vorletzten Sonntag wurde das diesmalige Bezirksmissionsfest vom 2. auf den 3. Sonntag des September verschoben und fand deshalb am 20. d. Mts. statt. Dir prächtige Witterung des letzten