Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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189t
Amtliches.
Nagold. An die Ortsvorsteher.
Hinsichtlich der durch die Herbstübungen der 26. Division entstehenden Flurbeschädigungen wird folgen- gendes bekannt gegeben:
1) Sobald die Truppen den Bezirk verlassen haben, haben die Ortsvorsteher sofort gemäß der im Reichsgesetzblatt vom 26. Juli 1878 S. 236 Ziff. 8 zu 8 14 vom 24. Juli 1883, S. 264 und vom 21. Juni 1887 S. 249 H 8 enthaltenen Bestimmungen (vergl. auch das von Frisch im Jahre 1885 herausgegebene Buch über die „sächlichen Leistungen für das Heerwesen im Krieg und Frieden" S. 239 u. f.) zu verfahren, also die Geschädigten zur Anmeldung ihrer Forderungen zu veranlassen und letztere in die vorgeschriebenen Nachweisungen (Anlage D zu genannten Bestimmungen) auszunehmen.
Sollte ein Geschädigter mit der Aberntung der beschädigten Felder nicht bis zum Eintreffen der Abschätzungskommission warten können, so hat er außer der erstmaligen Schadensanzeige die Ortsabschätzung noch besonders zu beantragen und es hat sodann das in Ziffer 8 zu H 14 der genannten Instruktion angegebene Verfahren einzutreten. In .Fällen aber, wo die Aberntung vor dem Eintreffen der Kommission nicht durch die Umstände geboten ist, sollte sie unterbleiben.
Ueber die Ortsabschätzung sind besondere (fortlaufende) Protokolle aufzunehmen und nach jeder Tagabschätzung von der Ortskommission zu unterzeichnen. Der Befund muß klar ersichtlich gemacht und der Verlust nicht in Geld, sonder« nach dem Quantum angegeben sein»
Diese Protokolle werden von der Abschätzungskommission s. Z. geprüft und dienen als Anlagen zur Hauptnachweisung. In dieser müssen die Namen der Betreffenden (übrigens ohne einen Eintrag über die Vorabschätzung selbst, worüber eine Bleistiftnotiz z. B. „ortsabgeschätzt siehe Protokoll Seite oder Nro." genügt) enthalten sein.
2) Die Nachweisung (die erwähnte Anlage D) soll in zweifacher Ausfertigung und womöglich in der Reihenfolge angelegt werden, in der die Ortsbehörde beabsichtigt, s. Z. die Kommission auf dem Felde zu führen; dabei sollen aber doch alle Be- Beschädigungen eines Grundbesitzers unter einer laufenden Nummer eingetragen werden, so daß ein und derselbe Geschädigte nicht mehrere Mal in der Nachweisung erscheint. Wenn das beschädigte Grundstück verpachtet ist, so ist der Eigentümer und der Pächter namhaft zu machen. Im Weiteren wird bemerkt, daß unter „Gärten" i. S. des § 11 Abs. 2
> des Naturalleistungsgesctzes nur Gärten im engeren ^ Sinne zu verstehen sind, somit gärtnerisch angelegte und benützte Grundstücke, nicht aber mit Obstbäumen bepflanzte Wiesen, welche in Süddeutschland mit dem Ausdruck „Gärten oder Obstgärten" bezeichnet werden.
3) Höheren Orts wird verlangt, daß die Namen der Interessenten in die Nachweisung richtig, d. h.
! genau so geschrieben werden, wie sie unterzeichnen, z. B. „nicht Meyer statt Maier" rc. Ueberdies sind die Nachweisungen so anzufertigen, daß auf einer ! Seite nicht mehr als 10 Parzellen zu stehen kommen, damit zu den von der Abschätzungskommission zu fertigenden Einträgen bei jeder Parzelle der erforderliche Raum offen bleibt. Wenn die Nachweisungen mehr als 20 Namen enthalten, so ist des
leichteren Auffindens wegen ein Register auf besonderem Blatt von festem steifem Papier anzufertigen.
4) Es dient zur wesentlichen Förderung des Abschätzungsgeschäfts, daß die Interessenten ihren Schaden selbst berechnen und derselbe auch in Rubrik 6a. der Nachweisung ausgenommen wird.
5) Die betreffenden Ortsvorsteher haben, damit die K. Divisionsintendantur für die militärischen Mitglieder der Abschätzungskommission einen Reiseplan entwerfen kann, dem Oberamt in thunlicbster Bälde die Anzahl der beschädigten Parzellen, sowie den mutmaßlichen Zeitaufwand für das Abschätzungs- geschäst (das alsbald nach Beendigung des Manövers beginnen wird) anzuzeiqen.
Den 9 . Sept. 1891.
K. Oberamt, vr. Gugel.
Bekanntmachung. ^
Die bei dem Pferd des Bauern Konrad Schänder in Oberthalheim festgestellte Räude ist nunmehrig erloschen.
Nagold, 10. Sept. 1891.
K. Oberamt. Or. G ugel.
Die Ortsvorsteher
werden in Betreff der bevorstehenden Auswahl der Schöffen und Geschworenen pro 1892 auf die Verfügung des Justiz-Ministeriums vom 16. Juni 1880 (Reg.-Bl. S. 156 ff.) zur genauen Nachachtung hingewiesen.
Bemerkt wird, daß in die Urliste sämtliche in der Gemeinde wohnhaften Personen, welche nach Maßgabe der Bestimmungen in ßß 31—34, 84 u. 85 des Reichsgerichtsverfassungsgesetzcs vom 27. Jan. 1877 (Reichsges. Bl. S. 41 ff.) und in Art. 19 des Ausführungsgesetzes zu demselben vom 24. Januar 1879 (Reg.-Bl. S. 3 ff.) zu dem Schöffen- und Geschworenenamte berufen werden können, aufzunehmen sind und daß die Urliste spätestens vom 1. Oktober d. I. an eine volle Woche auf dem Rathaus zu Jedermanns Einsicht auszulegen ist, daß die Liste also, wenn sie z. B. an einem Montag ausgelegt wird, nicht vor dem Dienstag der darauf folgenden Woche weggenommen werden darf. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, so endigt die Frist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
Die Urlisten müssen spätestens am 15. Oktober d. I., mit der erforderlichen Beurkundung und den etwaigen Einsprachen versehen, hier eingelaufen sein.
Nagold, 9. Sept. 1891.
Oberamtsrichter Sigel.
Diejenige« evang. Pfarrämter,
deren Kultkosten die Staatskasse bestreitet, werden ersucht, die regelmäßig wiederkehrenden Kosten künftig zunächst von der Kirchenpflege, beziehungsweise Schulpflege, zahlen zu lassen und sie dann unter Vorlage der Rechnungen durch das Unterzeichnete bei dem K. Konsistorium zu liquidieren.
Nagold, 9. Sept. 1891.
K. Dekanat. Schott.
Seine Königliche Majestät haben vermöge allerhöchster Entschließung vom 10. Sept. u. a. nachstehende Orden und Medaillen zu verleihen geruht: Das Ehrenritterkreuz erster Klasse des Friedrichsordens dem Oberregierungsrat Bellino bei der Regierung für den Schwarzwaldkreis; das Ritterkreuz zweiter Klasse des FriedrichSordenS dem Postsekretär, tit. Postmeister Ackermann bei dem Postamt Nr. 1 in Stuttgart (früher in Nagold); die goldene Zivilverdienstmedaille dem Forstwächter Krauß in Spielberg: die silberne Zivilverdienstmedaille dem Schultheißen Binderin Affstätt, Forstwächter Rothfuß in Grömbach.Belkle in Oberlengenhardt und dem Badcwärtcr Wendel in Wildbad. Das Dienst
ehrenzeichen wurde verliehen dem Freiherr v. Kechler» Schwandorf, Major z. D.
Die Postassistenten Beißer in Nagold und Kübel bei dem Postamt Nr. 1 in Stuttgart wurden ihrem Ansuchen entsprechend gegenseitig versetzt.
Gestorben in Americka: August Mayer aus Rohnbach, OA. Nagold, 63 I. alt. in Newark, Joh. Mart. Kober aus Obcrjettingen, OA. Herrenberg, in Burlington, Iowa.
Terges-WeuigKeiLen.
Deutsches Weich.
Berichtigung. Herr Baron v. Kechler hat bei dem Fest in Altensteig ein Hoch auf die Fischzucht ausgebracht und diese empfohlen und nicht auf die noch lebenden Gründer des landw. Vereins, wie der Bericht lautet.
2 L. Alt^n steig, 10. Sept. In der Nummer 103 des Gesellschafters erschien ein Artikel von Ber- fleck, ein Bittgesuch an das Kgl. Ministerium um Erstellung eines geeigneteren Bahngebäudes an der dortigen Haltstelle betreffend. Derselbe bedarf einiger Berichtigung. Zunächst sei bemerkt, daß der verehrte Herr Reichstagsabgeordnete, Landgerichtsrat Frhr. W. v. Gültlingen sich allerdings in der Gesellschaft schon offen dahin aussprach, die Kgl. Eisenbahnbauverwaltung habe entschieden sich nicht die richtige Vorstellung gemacht von dem Verkehr, der sich an der dortigen Haltstelle entwickeln könne und voraussichtlich auch entwickeln werde, sonst wäre ganz gewiß dieses mehr als bescheidene Schutzhäuschen nicht errichtet worden, sondern ein zweckdienlicheres Gebäude. Dann heißt es in genannter Korrespondenz: „In der Sache ist besonders Herr Reichstagsabgeordneter Freiherr W. v. Gültlingen thätig." Diese Bemerkung läßt erscheinen, als ob die ganze Anregung zur Einreichung der Petition von genanntem Herrn ausgegangen wäre. Ich bin aber in der Lage zu versichern, daß Herr Frhr. W. v. Gültlingen erst auf vielfaches energisches Drängen seitens verschiedener Interessenten Schritte in der Sache that. — Was nun das betreffende Schutzhäuschen betrifft, das zwar, nebenbei seis bemerkt, in seiner Art gar nicht unschön ist und auch des architektonischen Schmuckes nicht entbehrt, so kann doch mancher, der daran vorbeikommt und nicht schon vorher über dessen eigentlichen Zweck aufgeklärt ist, gar nicht recht sich denken, zu was es da ist. So meinte neulich ein vorübergehender fremder Bauer: „Des^ ischt a mal a hauffärtigs Jmahäusle."
Altensteig, 9. Sept. In dem Bericht über die Jubelfeier des landw. Vereins Nagold konnten natürlich nicht alle diejenigen mit Namen ausgesührt werden, die in irgend welcher Weise durch Aufwand von Zeit, Kraft und Geld zum Gelingen derselben beitrugen. Es möge dies dem Berichterstatter verziehen werden, da es ihm unmöglich war, über alles sich genaue Kenntnis zu verschaffen. Ein Mann aber, in dessen Händen das Arrangement des ganzen prächtigen Festzugs lag, erwarb sich ganz besondere Verdienste, um deren willen er auch vom Vorstand und Ausschuß des landw. Vereins zum Ehrenmitglied desselben ernannt wurde, und dämm auch noch besonderer Erwähnung und Anerkennung in diesem Blatt verdient. Es ist dies Herr Kamerad amtsbuchhalter Lang dahier.
Herrenberg, 9. Sept. In der heutigen Amtsversammlung wurde Werkmeister Riekert von Reutlingen mit 11 Stimmen zum Oberamtsbaumeister gewählt.