Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
ZS 42
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 <1, in dem Bezirk 1 — -1,
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abonnemcnt nach Verhältnis.
Donnerstag 9. April
JnsertionSgebühr für die Ispaltige Zeile au» ge. wühnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je S Die Inserate müsse» spätesten» morgen» 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe de» Blatter der Druckerei auf-
leiede» sein.
1891
WestelMngen
auf den
„Gesellschafter"
für das II. Quartal
nimmt jede Poststelle und die Postboten entgegen.
Amtliches.
Alten steig, Horb, Reuthin.
Aufforderung
zur Einkommens - Fütterung behufs der Besteuerung pro 1891/92.
Nachdem die in Art. 7 des Gesetzes vom 19. Sept. 1852 vorgeschriebene Aufforderung zur Datierung des Kapital-, Renten-, Dienst- und Berufs- Einkommens auf den 1. April 1891 im „Staats- Anzeiger" vom 1. April erfolgt ist, werden die Steuerpflichtigen auf dieselbe noch besonders hingewiesen.
Hierbei wird der Gewerbs- und Handelsstand darauf aufmerksam gemacht, daß die Beiziehung zur Gewerkestcucr von der Datierung der verzinslichen Aktiven und Ausstände nicht befreit, daß vielmehr die verzinslichen oder diesen gleichzuachtenden Kapitalien (vergl. Art. 5 II des Gesetzes vom 19. Sept. 1852) als solche zu versteuern sind.
Weiler wird bemerkt, daß die Verpfändung der verzinslichen Forderungen von der Datierung und Versteurung des vertragsmäßigen Zinses nicht befreit, und daß verzinsliche u. unverzinsliche Kaufschillings- Zielforderungen ohne Abzug etwaiger Schulden der Kapitalsteucr unterliegen und zu fatieren sind. Zur Fassion verpflichtet das Recht zum Bezug, es ist z. B. eine von Martini 1890 an verzinsliche, an Martini 1891 zahlbare Zielforderung auf 1. April 1891 zu fatieren.
Endlich wird zur Vermeidung von Mißverständnissen beigefügt, daß Einlagen in die Sparkasse der allgemeinen Rentenanstalt von der Besteuerung nicht frei sind.
Die Steuerpflichtigen haben die Fassionen selbst zu unterzeichnen. Die Bevollmächtigten der im Auslande sich aufhaltenden Steuerpflichtigen und die Privatvermögensverwalter haben den Fassionen Vollmachten im Original oder beglaubigter Abschrift unter Angabe der Giltigkeitsdauer beizuschließen.
Die gesetzlichen Stellvertreter bedürfen einer Vollmacht nicht.
Wer sein der Besteuerung unterliegendes Einkommen ganz oder teilweise verschweigt, hat neben der verkürzten Steuer den zehnfachen Betrag derselben als Strafe zu bezahlen.
Die durch gänzliche oder teilweise Verschweigung des steuerbaren Einkommens begangene Verfehlung wird daun straffrei gelassen, wmn von dem Steuerpflichtigen oder Fassionspflichtigen, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde, oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unterlassene oder zu nieder abgegebene Erklärung (Fassion) bei einer Anfnahmebehörde oder einer dieser Vorgesetzten Steuerbehörde uachgetragen oder berichtigt und hierdurch die Nachforderung der sämtlichen nicht verjährten Stenerbeträge ermöglicht wird.
Nach dem Tode eines Steuerpflichtigen, welcher infolge unterlassener oder unvollständiger Fassion keine oder zu wenig Einkommensteuer entrichtet hat, sind dessen Erben bezw. deren gesetzliche Vertreter verpflichtet, innerhalb 6 Monaten, vom Tode des
Erblassers an gerechnet, bei dem Bezirkssteueramt das nicht oder in zu geringem Betrage fatierte Einkommen, soweit die Steuer nicht am Todestage des Erblassers verjährt ist (Art. 13, Abs. 3 und 5 des Gesetzes vom 19. Sept. 1852) anzumelden. Ferner sind die Erben, insoweit sie durch die Erbschaft bereichert sind, schuldig, das dreifache der von dem Erblasser nicht entrichteten und nicht verjährten Steuerbeträge nach dem Verhältnis ihrer Erbanteile zu ersetzen.
Unterbleibt die Anmeldung oder wird sie unvollständig abgegeben, so verfallen die Erben, bezw. solche gesetzliche Vertreter derselben, welche an der Erbschaft vermögensrechtlich beteiligt sind, nach Verhältnis der Erbanteile in die Strafe des zehnfachen Betrags der zurückgebliebenen, nicht verjährten und von ihnen durch die Unterlassung oder die Unvollständigkeit der Anmeldung verkürzten Steuerbeträge; andere gesetzliche Vertreter der Erben unterliegen einer Ordnungsstrafe bis zu 300 ^ (Art. 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1890 (Regbl. S. 105).
Den 6. April 1891.
K. Kameralämter:
Altensteig, Horb u. Reuthin.
Die Ortssteuerkommissionen, welchen die Aufnahmeakten schon -zugekommen sind, werden unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung hiemit angewiesen, sich dem Aufnahmegeschäft alsbald zu unterziehen und die Akten rechtzeitig wieder an die Unterzeichneten Stellen einzusenden.
Den 6. April 1891.
K. Kameralämter:
Altensteig, Horb u. Reuthin.
Infolge der abgchaltenen Vorprüfung sind nachstehende Aspiranten zur Vorbildung für den Volksschullehrerberuf mit Aussicht auf Staatsunterstützung ermächtigt worden: Von den in Nagold Geprüften: Friedrich Bertsch von Frankenbach, Max Brücker von Maichingen, Gotthilf Brucklacher von Freudenstadt, Wilhelm Busch von Heilbronn, Johannes Dürr von Gaugenwald, Paul Essig von Massenbach, Jakob Gw inner von Jgelsloch, Wilhelm Harr von Nagold, Gottlob Häußler von Untcrjettingen, Johannes Keinath von Metzingen, Alfred Kemmler von Gönningen, Christian Knapp von Sickenhausen, Matthias Marquardt von Rietheim, Martin Maurer von Oeschelbronn, Karl Mayer von Hauien a. Z., Adam Möck von Dußlingen, Jakob Rentschler von Würzbach, Johannes Sartorius von Herrenberg, Albert Sattler von Deckenpfronn, Karl Schäfer von Ohrnberg, Adolf Scheu von Eßlingen, Wilhelm Schwarz von Gechingen, August Schweickhardt von Friedrichshall, Matthäus Sieb von Bernbach, Samuel Stockmayer von Haiterbach, Karl Vöhringer von Ebingen, Karl Weidelich von Weissach, Heinrich Weiß von Gechingen, Robert Wolf von Lauffen a. Neckar, Gottlob Ziegler von Malmsheim. _ '
Gestorben in Calw: Heinrich Hutten, Privatier, Mitglied der Handels- und Gewerbekammer Calw 1875/85, 66 Jahr alt.
Hages-Weuigkeiten.
Deutsches Weich.
fff Seminar Nagold, 8. April. In den letzten Tagen befanden sich die Herren Prälat v. Burk und Oberkonsistorialrat Frohnmeyer von Stuttgart hier, um die erste Dienstprüfung mit 32 Zöglingen des ersten Kurses vorzunehmen, die nun heute in die Heimat entlassen werden. Gestern fand das übliche Schlußkonzert statt, das zahlreich besucht war, und in welchem die abgehenden Zöglinge noch einmal ihr Können zeigten. Von zarter Schönheit war Mendelssohn's Psalm 42: „Wie der Hirsch
schreiet nach frischem Wasser" und „Was betrübst du dich, meine Seele". Zu besonderem Dank waren uns die Männerchöre: eine Motette von Reinthaler: „Wer wird bleiben auf meinem heiligen Berge?", dann eine Naturmalerei von Nicodö: „Das Meer"; ferner „der Heini von Steier" von Engelsberg, bei dem's einen ganz „lupft", endlich ein Waldlied von Franz und ein Schwabenlied von Stark. Den zögernden Frühling herbeizulocken diente der Hahdn'schc Chor mit Orchester und Orgelbegleitung: „Komm, holder Lenz." Denselben Zweck verfolgten zwei Frühlingslieder ohne Worte, von Schumann, für Streichorchester gedichtet, so daß zu hoffen ist, der Lenz werde sich jetzt erweichen lassen. Sonstige Jnstrumentalstücke wurden teils von Seminaristen (so ein sechsstündiger Hochzeitsmarsch von Mendelssohn) teils von den Musiklehrern des Seminars (z. B. 2 Stücke von Pache für Klavier, Violine und Cello) trefflich ausgeführt, wie wir überhaupt auf die ganze Aufführung mit Dank und lebhafter Befriedigung zurückblicken.
Mötzingen. (Einges.) Jedenfalls teure Hasenbraten bekommen einige Stuttgarter Herren, welche am 6. April d. I. die Jagd auf hiesiger Markung auf 6 Jahre um jährlich 220 Mark pachteten. Seither bezahlten die hiesigen Jagdpächter jährlich 15 Mark an die Gemeindekasse, um etwa 40 Hasen jährlich das Lebenslicht ausblasen zu dürfen, da es andere Jagdtiere wenig giebt.
Herrenberg, 6. April. Gestern wurde das hiesige Gotteshaus nach gründlicher Erneuerung in feierlichster Weise wieder dem kirchlichen Gebrauch übergeben, wozu von seiten der Oberkirchenbehörde Prälat v. Wittich und Oberkonsiftorialprä« sident v. Gemmingen erschienen waren. Ein ganz neues Kleinod hat die innen nun so prächtig hergestellte Kirche an einer Orgel aus der Fabrik der Herren Walcker in Ludwigsburg erhalten. Sehr zahlreich war die Beteiligung am Festmahl in der „Post."
Tübingen. (Schwurgericht.) Johannes Sch mol- linger, verheil. Taglöhner von Altingen O.A. Herrenberg, wurde wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit zu einem Jahr Zuchthaus und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sauf vier Jahre veruneilt.
Stuttgart, 3. April. (Landtag.) Die Abgeordnetenkammer beendete heute den Etat des Ministeriums des Innern. Bei dem Kapitel über den Neckarschifffahrtsfonds machte Minister v. Schund Mitteilungen über die Kctten- Schifffahrt auf dem Neckar, die seit Juli v. I. bis Lauffen, wo ein Zementwerk sowohl sür Berg- als für Thalfracht sorgt, in Betrieb steht. Ihre Fortsetzung bis Cannstatt eventuell Eßlingen würde 4,3—5 Millionen kosten. Eine Prosperität dieser Strecke müsse aber einstweilen verneint werden, wenn damit auch kein Urteil für die Zukunft gefällt werden soll. — Klagen über die Flößerei auf den Schwarz- waldflüsscn, als die sür die Industrie nutzbringenden Wasserkräfte schädigend, wurden auch heute laut. Man will die Flößerei allerdings ablöscn, aber erst allmählich. — Eine Anzahl Abgeordneter trat für die Korrektion verschiedener Flüsse, wie Donau, Schaffen, Murr, Neckar und Steinbach an gewissen Stellen ein, zu welchem Zwecke die Regierung dieses Mal jährlich 60 000 (-)- 30000 ^) in den Etat
eingestellt hat. — Beim Etat des Ministeriums der Finanzen entspann sich eine längere Debatte über eine Forderung der Regierung von ca. 10 200 für die Schaffung von zwei Oberratsstellen, die zu bekämpfen, weil ein dienstliches Bedürfnis dazu nicht vorliege, sich namentlich die Abgg. v. Gültlürgen und Schnaidt angelegen sein ließen. Auf die lebhafte Befürwortung der Exigenz durch den Finanzminister v. Renner und die Abg. v. Leibbrand, Probst und v. Hofacker ward dieselbe schließlich mit 45 gegen 25 Stimmen angenommen.
Stuttgart, 4. April. Infolge des ergangenen Preisausschreibens sind im Ganzen 26 Modelle