Amts- und Intelligenz-Blatt für den OLeramts-Bezirk Nagold.

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1891

*

Amtliches.

Nagold. Bekanntmachung.

Feststellung des Plans für die auf die Gemeinde­markung Rohrdorf entfallende Teilstrecke der Eisen­bahn-Linie NagoldAltensteig betreffend.

In Gemäßheit deS Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwaugseut- eignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken, wird hiemit bekannt gegeben, daß be­züglich der oben genannten Teilstrecke Entscheidung und Plan der K. Generaldirektion der Staatseisen­bahnen als Enteignungsbehörde

vom 16. d. Mts. ab, acht Tage laug auf dem Rathaus zu Nohrdorfzu Jedermanns Einsicht aufgelegt sind.

Den 13. März I89l.

K. Oberamt. Or. Gugel.

Nagold. Bekanntmachung.

Feststellung des Plans für die auf die Gemeinde­markung Ebhauscu entfallende Teilstrecke der Eisen­bahnlinie NagoldAltcnsteig betreffend.

In Gemäßheit des Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwaugsent- eiguung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken, wird hiemit bekannt gegeben, daß be­züglich der oben genannten Teilstrecke Entscheidung und Plan der K. Generaldirektion der Staatseisen­bahnen als Enteiqnungsbehörde

vom 16. d. M. ab, acht Tage lang auf dem Rathaus zu Eb Hausen zu Jedermanns Einsicht aufgelegt sind.

Den 13. März 1891.

K. Oberamt. Or. Gugel.

Nagold. Bekanntmachung.

Feststellung des Plans für die auf die Gemeinde­markung Berneck entfallende Teilstrecke der Eisen­bahnlinie NagoldAltensteig betreffend.

In Gemäßheit des Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Dez. 1888, betr. die Zwangsenteigunng von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken, wird hiemit bekannt gegeben, daß bezüglich der oben ge­nannten Teilstrecke Entscheidung und Plan der K. Generaldirektion der Staatseisenbahnen als Enteig­nungsbehörde vom 16. d. M. ab, acht Tage lang auf dem Rathaus zu B^er n e ck zu Jedermanns Einsicht aufgelegt sind.

Den 13. März 1891.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Nagold. An die Ortsvorsteher,

betreffend die Neuwahl der öffentlichen Rechner.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sich als­bald davon zu überzeugen, ob die Wahlperiode der einzelnen öffentlichen Rechner nicht abgelaufen sei, eventuell ist die Neuwahl dxr betreffenden Rechner zu veranlassen.

Ans Anlaß der Neuwahl eines Rechners ist in jedem Falle über die Kautions- u. Besoldungs- Verhältnisse Beschluß zu fassen.

Bezüglich der einzelnen Wahlen sind dem Oberamt bis zum 25. d. Mts. Protokollauszüge vorzulegen; jedem bezüglichen Protokollauszug ist eine Berechnung der neuesten etatsmäßigen Einnahmen der betr. Ver­waltung anzuschließen, eventuell ist bis zu dem ge­nannten Zeitpunkt Seitens des einzelnen Ortsvor­stehers Fehlanzeige zu erstatten.

Den 15. März 1891.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Nagold. An die Ortspolizeibehörde«,

betreffend Maßregeln gegen herumziehende Zigeuner.

Nachdem neuerdings wieder Klagen wegen Be­lästigungen durch herumziehende Zigeuner vernommen worden sind, werden die Ortspolizeibehörden unter Hinweisung auf die Erlasse des K. Ministeriums des Jnnnern vom 23. Aug. 1879, Amtsbl. S. 293, vom 8. Aug. 1885, Amtsbl. S. 221, und vom 4. Jan. 1887, Amtsbl. S. 42, und 11. Aug. 1888, Amtsbl. S. 25 l, hiemit angewiesen, mit allem Nachdruck die genannten Vorschriften zum Vollzug zu bringen. Im Falle widerspenstigen und bedrohlichen Verhaltens der Zigeuner hat der einzelne Ortsvorsteher sofort unnachsichtlich die entsprechenden Zwangs- u. Sicherheitsmaßregeln zu ergreifen und soweit erforderlich, sich der Beihilfe der Landjäger zu versichern.

Anzeigen strafbarer Handlungen, insbesonders auch solche wegen Bettels, Landstreicherei, Verfehl­ungen gegen die feuerpolizeilichen Vorschriften sind der zur Verfolgung zuständigen Behörde, erforderlichen Falls unter vorläufiger Festnahme der Beschuldigten, unverzüglich zu übergeben.

Das Oberamt erwartet von den einzelnen Orts- vorstehern, daß sie sich wiederholt mit genannten Vorschriften aufs Genaueste bekannt machen und ihre Offizianten alsbald entsprechend instruieren, damit event. ohne Verzug eingeschritten werden kann.

Den 16. März 1891.

_ K. Oberamt, vr. Gugel.

Nagold. Bekanntmachung.

In der Gemeinde Warth ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Den 13. März 1891.

_ K. Oberamt. A mtm. Marquart.

An die ev. Ortsschulinspektorate.

Etwaige Bestellungen auf die im Schulwochen­blatt Nr. 7 empfohlenen Wandtafeln zur mathema­tischen Geographie mögen vor 1. April an Herrn Schullehrer Schitteuhelm in Altensteig übermittelt werden.

Nagold, 16. März 1891.

_K. Bezirksschuliuspektorat. Schott.

Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete oder vor Ausfüh­rung der Tötungsanordnung gefallene Tiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Tiere.

Auf Grund des Art. 3 des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrück­ung von Viehseuchen vom 20. März 1881 (Regbl. Seite 189) sowie des Art. 1 des Gesetzes betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Tiere vom 7. Juni 1885 (Regbl. Seite 253) und auf Grund der Vollziehungsversügung zu ersterem Gesetz vom 23. März 1881 (Regbl. S. 196) wird hiedurch verfügt, daß für das Jahr 1891

für jedes Pferd ein Beitrag von 30 für jeden Esel, Maultier oder Maulesel, sowie für jedes Stück Rindvieh ein Beitrag von 10 zu entrichten ist.

Die in § 14 der Verfügung vom 23. März 1881 für die Aufnahme und Verzeichnung der Viehbesitzer und für den Vollzug der Umlage erteilten Vor­schriften und Fristen sind genau einzuhalten.

Für die Belohnung der örtlichen Einbringer der Beiträge, sowie der Oberamtspfleger sind die Be­

stimmungen der Verfügung vom 23. Septbr. 1881

(Regbl. S. 439) maßgebend.

Stuttgart, 7. März 1891. Schund.

Schullehrer Schlack in Altensteig, Dorf, Bezirksschul- inspektorats Nagold, ist in den Ruhestand versetzt worden.

Die Diplomprüfung in Heidenheim hat u- a. er­folgreich bestanden: Karll Rauser von Herrenberg.

Der Gerichtsnotar Leonhardt in Laupheim wurde seinem Ansuchen entsprechend auf die erledigte Gerichtsnotars- slclle in Frcudenstadt versetzt.

Windthorst's Ableben.

61. Es war vor wenigen Tagen bei derSeeschlacht" im deutschen Reichstag, daß der greise Zentrums­führer die Worte sprach, bis zur Vollendung des Nordostseekanals, die wohl kaum vor 1897 erfolgen werde, würde er nicht mehr am Leben sein. Ein bei der Rüstigkeit des alten Herrn sehr begreifliches be­schwichtigendes Oho! schallte da von allen Seiten des Hauses dem 79jährigen entgegen, der vor kurzem erst einen bei seinen Jahren nicht unbedenklichen Sturz rasch und anscheinend ohne Nachwirkungen überwunden hatte. Aber der Alte hat mit seiner Todesahnung Recht behalten. Schneller sogar, als er selbst wohl dachte, hat ihn der Tod ereilt. Am Dienstag erkrankte er an einer Lungenentzündung, eine am Donnerstag und Freitag aufgetretene Besse­rung, die schon Hoffnungen auf Wiedergenesung er­weckte, in Wahrheit aber die so oft auftretende Mil­derung der Krankheitserscheinungen vor dem tötlichen Ausgang war, machte am Freitag Abend einer Ver­schlimmerung Platz und am Samstag Morgen war der einflußreichste Parlamentarier des Reichstags, der Führer, die Seele und der Kopf der heute stärk­sten Partei der deutschen Volksvertretung nicht mehr. Windthorst's reichbewegtes Leben, seine von den Einen mit Besorgnis und unentwegter Gegnerschaft, von den andern mit Zuversicht und Vertrauen be­gleiteten politischen Maßnahmen hier eingehend zu schildern, ist uns versagt. Wir beschränken uns auf kurze Andeutungen, um zum Schluß noch eine Frage an die Zukunft zu thun. Ludwig Windthorst wurde 17. Jan. 1812 von bäuerlichen westfälischen Eltern als hannoverscher Unterthan geboren, studierte die Rechte in Heidelberg und Göttingen, wurde hanno­verscher Gerichtsbeamter und trat stütz ins politische Leben ein, wurde schon 1851 'Kammerpräsident und bald darauf Justizminister (bis 1853). 1862 wieder Justizminister, beförderte er die partikulacistische preu­ßische Strömung, trat aber 1865 zurück und wurde bis zur Entthronung des welfischen Königshauses Kronoberanwalt in Celle. Er leistete Preußen den Eid, blieb aber der Wortführer und Vertraute des entthronten Hauses, zu dem er oft nach Hietzing oder Gmunden berufen wurde. Anfänglicher Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas, änderte er bald seine Stellung und als derKulturkampf" im deutschen Reichstag entbrannte, trat er an die Spitze der Zentrumspartei und der mit derselben sich mehr und mehr verschmel­zenden polnischen und welfischen Elemente. Wie er das Zentrum geführt hat, ist bekannt. Es dankt ihm nicht nur das Zurückweichen Bismarcks imKultur­kampf", zudemder eiserne Kanzler teilweise freilich auch dadurch gezwungen wurde, daß er das Zentrum zur Durchführung der neuen Schutzzollpolitik brauchte, son­dern auch seinen Zusammenhalt. Windthorst war nicht nur ein äußerst witziger und gewandter Redner, son- dern auch ein noch größerer Taktiker; letzteres nicht