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W. Knödel,
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> Dinkel, 9 Ellen m. R.i; Nagold: mchdr. Rechnungs- ohrdorf: Pfr.-Amt ull. Jetter l; lmt Opfer ^ 6; chnhut ^ 4, Bä- afel Seife, Herr 3, N. N. ^ 2,
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:z., nachm. 2 Uhr. ichterl. (totgeb-r,)
, Schreinermstrs. achm. 2 Uhr.
GeseMiastkr.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberarnts-Bezirk Nagold.
IS 148.
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Tragerlohn) 80 ch in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^20-1, MonatS- abonncment nach Verhältnis.
Samstag 20. Dezember
Iuscrtionsgebühr für die Isvatnge Zeile ans ge-
wöhnlicher Schrift bet einmaliger Einrückung 9 -l, bei vrehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe deS Blattes der Druckerei auf- gegeben sein.
Abonnements-Einladung
auf den
mit dem Unterhaltungsblatt
„Das PlaudersLübchen."
Mit dem I. Januar beginnt ein neues Abonnement und bitten wir lim sofortige Erneuerung desselben, indem hievon der ununterbrochene Empfang des Blattes abhängt.
Einer besonderen Empfehlung des Blattes glauben wir uns entheben zu können, indem die stetige Zunahme der Äbonnentenzahl uns den besten Beweis giebt, daß unsere Leser mit der redaktionellen Thätigkeit im allgemeinen in Uebereinstimmung sind — jedem es recht machen, ist menschlich ja unmöglich. Wir laden daher zu weiterem Abonnement frcundlichst ein.
Abonnementspreis wie bisher (siehe oben am Kopfe des Blattes.)
Daß bei einer Auflage von 1400 die Inserate besten Erfolg versprechen, bedarf keiner Auseinandersetzung und laden wir deshalb das verehr!. Publikum zur recht fleißigen Benützung des Blattes zu diesem Zwecke in seinem eigenen Interesse frcundlichst ein
Mit Nummer 1 erhält jeder Abonnent gratis einen schön ausgcstatteten Wandkalender mit Marktverzeichnis.
Redaktion u. Expeditton.
Amtliches.
Nagold. Bekanntmachung,
betreffend die Nachweisung über ausgeführte Negiebauarbeiten.
Die Ortsvorsteher werden angewiesen, die Nach Weisungen über ausgeführte Regiebauarbeiten nach dem vorgeschriebenen Formular, bezw. Fehlurkundeu in den Tagen vom 1.—8. Jan. 1891 für das Kalendervierteljahr Oktober, November, Dezember d. I. hieher vorzulegen.
In den einzelnen Nachweisungen ist, abgesehen von den Fehlurtunden, jeweils zu bescheinigen, daß über die Ausführung weiterer Bauarbeiten, für welche nach den bestehenden Vorschriften Nachwet fungen vorzulegen wären, den Ortsvorstehern in ihrem Bezirk nichts bekannt geworden ist. Für Hoch- und Tiefbauten sind gesonderte Nachweisungen vorzulegen.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam ge macht, daß unter Regiebauarbeiten solche Bauarbeiten — gleichgültig, ob Hoch- oder Tief-, (Erd-, Weg-, Wasser- u. f. w. -Bauten, ob Neubau oder Reparatur und Unterhaltung — verstanden werden, welche von Personen, die nicht gewerbsmäßig Bauarbeiten ausführen, also z. B. einem beliebigen Hausbesitzer, Grundbesitzer, Mieter u. s. w. auf eigene Rechnnug und nicht blos allein und ohne Gehilfen, sondern durch direkt angenommene Arbeiter oder Gehilfen ausgeführt werden, gleichgültig, ob letztere Fremde oder Familienangehörige (die Ehefrau allein ausgenommen) sind.
Unter die Tiefbauarbeiten fallen auch die ge wöhnlichen Straßeuuuterhaltungsarbeiteu, und sind hierüber gleichfalls Nachweisungen einzureichen, sofern diese Arbeiten nicht in Akkord vergeben sind oder von den Bezirksstraßenwärtern ausgeführt werden.
Den 17. Dez. 1890.
K. Oberamt. Amtm. Marquart.
Auf das erledigte Revieramt Sulz, Forsts Rottweil, wurde der Oberförster Theurer in Simmcrsfeld seinem Ansuchen gemäß versetzt.
Gestorben in Amerika: Karl Rivinus aus Calw, früher Goldarbeiter und später Bicrbrauereibesitzer, 71 Jahr alt, in Newyork, N. Z).
Der IrrkunftsstaaL.
Auch Herr Bebel ist während der letzten Debatten im Reichstage nicht im Stande gewesen, die Frage zu beantworten, wie es in dem sozialdemokratischen Zukunstsstaat eigentlich aussehen soll. Wenn der hervorragendste Führer der Sozialdemokratie dazu nicht im Stande ist und Herr Bebel ist wirklich ein Mann von gewöhnlichem Geist, so kann man es von den übrigen Parteiführern natürlich erst recht nicht verlangen. Aus den allgemeinen Redewendungen über diesen Punkt ist nur Eins ersichtlich: der Zukunstsstaat soll eine Republik sein! Die republikanische Staatsform ist nun freilich weder neu, noch eine solche, die unter jeden Verhältnissen sich bewährt hat und die Verhältnisse in den heutigen Republiken können erst recht nicht für eine solche Staatsform begeistern. Man sagt von jener Seite hauptsächlich, die Republik biete größere Freiheiten und sie sei billiger, als die Monarchie. Wie es nnt den republikanischen Freiheiten bestellt ist, zeigt die Boulanger-Komödie in Frankreich, die sogenannte Zwangsbill in den Vereinigten Staaten von Nord- Amerika. Boulanger hat noch nicht einmal eine so radikale Staatsumwälzung gefordert, wie die Sozialdemokratie es thut. Und doch ist er verbannt, aller Rechte eines Staatsbürgers für verlustig erklärt. Was würden wohl nun Herr Bebel und seine Freunde sagen, wenn das deutsche Reich die Hand- lungsweise der französischen Republik befolgen wollte, sie per Schub an die Grenze bringen und aller Bürgerrechte für verlustig erklären wollte? Weiter, Fall Nr. 2, die Zwangsbill in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, deren Durchführung nun allerdings durch die gewaltige Wahlniederlage der republikanischen Partei unmöglich gemacht ist. Dieses schöne Gesetz war also eigens zu dem Zweck ausge> arbeitet, um der republikanischen Partei den Sieg bei den folgenden Präsidentschastswahlen zu sichern und die Wiederwahl des Demokraten Cleveland zu verhindern. Alles in Allem: die Freiheit geht in den beiden größten modernen Republiken gerade so weit, als niemand an der Macht der regierenden Kreise zu rütteln wagt. Wer das versucht, den schützt nichts, schonungslos wird er politisch tot gemacht. Ist in Deutschland, selbst unter dem Ausnahmegesetz, etwa die Verfassung angetastet, ist bei uns das Wahlsystem geändert, wie es doch in Frankreich in dem letzten Jahrzehnt mehrfach geschehen ist, um der herrschenden Partei den Wahlsieg zu sichern? Nichts von Allem. Darum soll man lieber nicht so große Worte machen mit der republikanischen Freiheit, die Sache ist nicht weit her.
Noch ganz anders steht eS mit der sogenannten republikanischen Billigkeit. Die Franzosen z. B. haben es ihrem früheren Präsidenten Grövy sehr verargt, daß er so sehr sparsam war, und weil der heutige Präsident Carnot eine sehr offene Hand hat und sein Einkommen verbraucht, so ist man sehr mit ihm zufrieden. Nun soll man aber blos nicht denken, daß der Präsident der französischen Republik mit einer Million abgespeist wird. Das Einkommen des Präsidenten Carnot beläuft sich in bar, in den
Staatsaufwendungen zur Unterhaltung des Elysee- palastes, in den indirekten Zuwendungen, die sehr hoch sind, aus mehrere Millionen und dabei hat Herr Carnot nicht für andere Personen zu sorgen, wie z. B. der deutsche Kaiser, aus dessen Zivilliste der Unterhalt des gesamten Königshauses bestritten wird. Und daß gerade Kaiser Wilhelm der Industrie außerordentlich viel zu verdienen giebt, ist eine gar zu bekannte Thatsache. Nun aber zurück zur Billigkeit der Republiken!" Die Kosten für den Präsidenten sind bei Weitem nicht die einzigen für die Staatsleitung. Vergleichen wir die Ausgaben, welche Frankreich für seine Regierung leistet, mit denen, welche Deutschland macht, so giebt das republikanische Frankreich nicht weniger, sondern weit mehr aus, als wir. Und nun die Vereinigten Staaten von Nordamerika! Jedes Kind weiß doch, daß nach jeder Präsidentenwahl, die Millionen verschlungen hat. sich ein wahres Heer von Stellenjägern der siegenden Partei auf die fetten Aemter stürzt und die leeren Taschen dermaßen füllt, daß der Vorrat für das übrige Leben ausreicht. Weder billig ist das, noch einfach, noch ehrlich. Gerade in den Republiken blüht heute die Stellenjägerei, Günstlingswirtschaft, Personen, welche auch nicht entfernt für höhere Posten sich eignen, werden dort untergebracht, nur weil sie eine „Stütze der Partei", nicht des Staates sind! Wer kann von uns sagen, daß unberechtigtes Verdienst dauernd einen hervorragenden Posten einnahm? In der Republik muß die herrschende Partei auf ihre Spezial-Interessen zuerst sehen, denn läßt sie dieselben außer Acht, dann ist es auch mit ihrer Herrlichkeit zu Ende. Die Monarchie steht über den Parteien, sie hat ihren Grund in der Zuneigung, in der Achtung und Verehrung des Volkes. Und wenn wir nun heute die Zeitungen irgend eines Landes zur Hand nehmen, wovon ist denn allenthalben am meisten die Rede? Nicht von der glorreichen Republik Frankreich, sondern der deutsche Kaiser ist der Mann des Tages, der nicht nur Kaiser heißt, sondern Kaiser ist. Man kann versichert sein, und die Franzosen sagen es auch selbst ganz offen: Wäre unter allen Thronkandidaten in Frankreich auch nur ein einziger, der Geist und Fähigkeiten des deutschen Kaisers annähernd besäße, — die französische Republik mit all' ihrer falschen „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit" wäre — gewesen. (Nachdruck nicht gestattet.)
Tcrges-WeuigkeiLen.
Deutsches Reich.
* Nagold, 18. Dez. Heute Samstag abend beabsichtigt Herr Schullehrer Hang hier im Gasthaus zur „Traube" einen Vortrag über das Fortbildungsschulwesen, besonders aber über Aenderungen der Unterrichtsstunden, die schon länger im Plane der Oberschulbehörde gelegen, zu halten. Wir machen deshalb die Eltern, Pfleger und Meister der die Fortbildungsschule besuchenden Lehrlinge hierauf aufmerksam, indem gerade in letzterer Beziehung auch sie in das Interesse dieser Aenderungen gezogen werden.
Tübingen. (Schwurgericht.) Der vormalige Eisenbahnexpedient Augustin Laib von Rottweil und der vormalige Postpraktikant Christian Holder von Herrenberg wurden wegen erschwert v Amtsunterschlagung zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt, Laib wurde von den Geschworenen der KSuign>;)en Gnade empfohlen und bei Holder ein Monat UM tsuchungshaft abgerechnet.
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