' F '

Der Gksellschaster

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

W «L.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 in dem Bezirk 1 «I,

außerhalb des Bezirks 1 20 -1, Monats­

abonnement nach Verhältnis.

Donnerstag 5. Juni

I Jnsertionsgednhr für die Ispattige Zeile aus ge-

I wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je 6 -I. Die Inserate I müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor 1 der Herausgabe des Blattes der Druckerei auf- gegeben sein.

1890.

Zum Abonnement

auf den

für den

Monat Juni

ladet mündlichst ein

dir Expedition.

A mtliche s.

Nagold.

Bekanntmachung.

Durch Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 28. Mai d. I. wurden für ihren rühm­lichen Eifer und ihre angestrengte Thätigkeit im Hcr- beitragen von Wasser zu Löschzwcckcn aus Anlaß des Brandfalls zu Wiidberg am 20. März d. I. Marie Hetzet, Luise Holzapfel, Pauline Carl e. Katharine Häberle und Barbara Deng- l c r von da öffentlich belobt.

Tics wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Den 3. Juni 1890.

K. Oberamt. Ott, A.-V.

Nagold.

Belobung.

Der Schreiner Johannes Kal mb ach in Eb- Hausen wird für die unterm 17. März d. I. von ihm vollzogene Errettung des 6 Jahre alten Gott­lieb Denalcr von da vom Tot des Ertrinkens mit Ermächtigung der K. Kreisregicrung Reutlingen vom 2. d. Mts. hiemit öffentlich belobt.

Den 3. Juni 1890.

K. Obcramt. O t t. A.-V.

Nagold.

De» Gemeindebehörden

sind mit heutiger Post die Liquidationen über den Straßenunterhaltungsaufwaud für die Etats­jahre 1884/87 behufs Benützung bei Fertigung der mit Erlaß vom 19. v. Mts. angeordneten neuen Uebcrsichtcn für die Etatsjahre 1885/88 zugegangen.

Rechtzeitiger Vorlage der Uebersichten wird entgegengesehen.

Den 3. Juni 1890.

K. Oberamt. Ott, A.-V.

Nagold.

Stratzenunterhaltung betreffend

Die Berichte über die Leistungen und die Füh­rung der Bezirksstraßenwärter im Monat Mai d. I. stehen noch von einer größeren Anzahl von Gemein­den aus und sind unverzüglich einzusenden.

Den 4. Juni 1890.

K. Oberamt. Ott, A.-V.

Hages-Meuigkeilen.

Deutsches Reich.

- Haiterbach, 3. Juni. Schon wieder ist von hier ein erschütternder Unglückssall zu beklagen. Aus der Sandgrube des Maurers Gottfr. Schuon Wollte gestern morgen dessen 12jährigcr Sohn dem erwachsenen Sohne des Zieglers Kuch Bausand gra­ben helfen. Kaum hatte der Knabe mit feiner Arbeit begonnen, als er durch einen Erdrutsch bis an den

Oberkörper verschüttet wurde. Statt zu versuchen, die Füße des Knaben frei zu machen, eilte Kuch in der Bestürzung fort, um Hllfe herbeizurufen. Bis diese kam, war durch einen weiteren Einsturz der Knabe ganz zugedeckt und in Folge dessen erstickt. Der Jammer der Angehörigen ist groß. Zudem ist der Vater des verunglückten Knaben wegen Fahr­lässigkeit in Untersuchung gekommen. Heute nachm, war eine Gerichtskommission an der Unglücksstätte, um eine Legalinspektion und Obduktion der Leiche vorzunehmen.

Ulm, 31. Mai. Heute Abend um 6 Uhr wurde durch das Läuten sämtlicher Münsterglocken der Bürgerschaft feierlich angezeigt, daß der Schluß­stein des Turmes aufgesetzt worden ist. Der Haupt­turm ist damit ausgebaut und das Ulmer Münster vollendet.

Das Ulmer Münsterfest findet nicht, wie ursprünglich angezeigt, am 30. Juni und die fol­genden Tage statt, sondern bereits infolge anderwei­tiger Dispositionen am 28. Juni.

Ulm. Sekondelieutcnant Wilhelm v. Besserer- Thalfingen II im Grenadier-Regiment König Karl Nr. 123, der sich am Samstag den 24. Mai abends beim Baden in der Donau durch Ausstößen mit dem Kopfe auf einen Stein verletzte und seither gelähmt im Garnisonlazaret lag, ist heute früh von seinen Leiden durch den Tod erlöst worden.

Im Murgthal bei Gernsbach ist die badische Holzstoff- und Pappenfabrik niedergebrannt. Der Schaden beträgt ungefähr 400 000 -IL.

Gegen Windthorst! In München ist das Gerücht verbreitet, daß sich in den nächsten Tagen eine gemäßigt-ultramontane Partei unter Führung des Grafen Konrad Preysing bilden werde. Wenn in Bayern damit wirklich der Anfang gemacht würde, so würde auch in die Zentrumspartei des Reichs­tages schnell eine Spaltung kommen. Ob aber der Anfang gelingt, ist abzuwarten.

Ueber den neuen Kultusminister Dr. v. Mül­ler, den bisherigen Polizeipräsidenten von München, sagen dieNeuesten Nachrichten", er sei ein Mann von ausgezeichneten Fähigkeiten, unermüdlicher Ar­beitskraft und umsichtiger Energie. Es trete ein Wechsel der Personen, nicht des Systems ein; der Kurs bleibe der alte unter der bewährten Führung des Prinzregenten.

Koblenz, 2. Juni. DieKöln. Ztg." mel­det: Der Erbprinz von Meiningen ist unwohl infolge des Sturzes in Potsdam hier angekommen. Er hütet das Bett. Mehrere Aerzte sind zugczogen.

Unser Kaiser ist von seiner Fußverrenkung im Ganzen wieder hergestellt. Am Freitag hat der Kaiser zum erstenmale wieder Stiefel ungezogen und, auf einen Stock gestützt, die Vorträge stehend ange­hört. Sonnabend und Sonntag unternahm der Monarch kurze Ausfahrten, Sonntag nachmittag war Familientafel im neuen Palais.

Der Kaiser soll bei seiner letzten Anwesen­heit in Königsberg dahin sich ausgesprochen haben, daß er in nicht zu langer Zelt eine Zusammenkunft mit dem Kaiser von Rnßland in Königsberg plane. Früher hätten die Räumlichkeiten des Schlosses eine solche Begegnung nicht gestattet, jetzt seien dieselben aber so vorzüglich eingerichtet, daß kein Hindernis mehr vorliegc. Der Kaiser von Rußland werde sich gewiß gerne dazu bereit finden, denn er habe bei seiner letzten Anwesenheit in Berlin selbst von einem Besuche Königsbergs gesprochen.

Ueber den Unfall des Kaisers und des Erb­prinzen von Meiningen bringt die Meininger Zei­tung eine offenbar aus der Umgebung des Prinzen stammende Darstellung, welche von den früheren Schilderungen in einigen Punkten abweicht:Der Kaiser sprang nicht aus dem Wagen ab, sondern er wurde beim Anprall des Wagens an den Bordstein aus dem Gefährt herausgcschleudert. Fünfzig Schritte weiter von dieser Stelle erst fiel der Wagen um, der Erbprinz und der Kutscher flogen dabei auf den dort sehr breiten Fußsteig. Der Erbprinz trug nicht die geringste Verletzung davon. Es war ihm nur in Folge der Erschütterung einige Augenblicke der Kopf benommen. Der beste Beweis ist, daß der Erbprinz seit einigen Tagen schon auf einer Dienst­reise in der Gegend von Pasawalk sich befindet, wo er das Manöverterrain besieht." (s. o.)

Berlin, 29. Mai. In hiesigen Anwaltskrei­sen wird ein Entschädigungsprozeß vielfach bespro­chen, der, gegen einen hiesigen Rechtsanwalt ange­strengt, jetzt in zweiter Instanz zu Ungunsten des Beklagten entschieden worden ist. Vor etwa 3 Jah­ren erhielt der betreffende Anwalt von einem seiner Mandanten den Auftrag, im Grundbuche des könig­lichen Amtsgerichts I sich über oie Hypothekenver­hältnisse eines hiesigen Grundstücks zu informieren und speziell festzustellen, hinter welchen voreingetra­genen Hypotheken ein von dem Besitzer erbetenes weiteres Darlehen in Höhe von 90 000 zu ste­hen komme. Der Rechtsanwalt ließ sich die Grund­buchakten vorlegen, machte sich Notizen daraus und erteilte seinem Mandanten die gewünschte Auskunft. Da diese über die Höhe der vorcingetragenen Hy­potheken günstig ausfiel, so erfolgte die Hingabe der 90 000 ^ gegen hypothekarische Eintragung. Gleich nach erfolgter Eintragung der Schuld stellte sich aber heraus, daß vor den 90 000 ^ noch eine größere Hypothek fest eingetragen war, die der Rechts­anwalt übersehen hatte. Das Grundstück kam dem­nächst zur Subhastation, und bei der Versteigerung desselben fielen die zuletzt eingetragenen 90 000 gänzlich aus. Der Gläubiger machte nunmehr den Rechtsanwalt für diese Summe verantwortlich und klagte dieselbe, da in Güte Zahlung nicht erfolgte, ein, indem er behauptete und unter Beweis stellte, daß er die 90 000 ^ nicht hingegeben hätte, wenn er von der Voreintragung des vom Rechtsanwalt übersehenen Hypothekenpostens Kenntnis gehabt hätte. Das Kammergericht hat, dem B. L. zufolge, denn auch ein grobes Versehen des Rechtsanwalts bei Durchsicht der Grundbruchakten für festgestellt er­achtet und den Beklagten zur Tragung des Scha­dens in Höhe der eingetragenen Hypothek kosten­pflichtig verurteilt. Der verurteilte Anwalt, der glücklicherweise zu dengutsituierten" zählt, wird gegen die verurteilende Entscheidung die Revision beim Reichsgericht beantragen.

Berlin, 31. Mai. In hiesigen parlamen- tauschen Kreisen wird versichert, das Zentrum habe aus Rom direkt oder durch Vermittlung der Bi­schöfe den Wink erhalten, es möge die Dinge nicht auf die Spitze treiben und das für die katholische Kirche so vorteilhafte Gesetz, betr. die Sperrgelder, nicht scheitern lassen.

Berlin, 2. Juni. Staatssekretär Stephan erklärt aus feiner Sommerfrische die Gerüchte über seinen Rücktritt für erfunden.

Die Verfügung über die neue Hoftracht am Berliner Hofe für Zivilpersonen ist soeben er-