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des 16. und 17. Jahrhunderts eiugeschoben worden und behandelt dieselbe der auf diesem Gebiete vertraute Maler Max Bach, der artist. Leiter des Ganzen, der hier seine erprobte Tüchtigkeit in Wort und That in vollem Maaße bewährt. Ausgezeichnet geschrieben schließt sich nun an:Württemberg und der 30jährige Krieg" von dem bekannten vr. R i ch. Weitbrecht. Formgewandt in der Darstellung, meisterhaft in der Ausführung, entrollt uns der Verfasser ein lebendiges Bild der damaligen Zustände vor unseren Augen und weiß uns mit seiner liebenswürdigen Art mehr und mehr zu fesseln. Was nun die künstlerische Ausstattung betrifft, so wird uns auch hier in diesen neuen Heften erstaunliches geboten. So fallen uns neben den in den Text gedruckten Zeichnungen und Bildern namentlich mehrere Vollbilder in die Augen. So z. B. der Ritterschlag des Grafen Eberhard im Bart in Jerusalem, die Frauenkirche in Eßlingen und das bedeutungsvolle Bild von Faber du FaurKampf des Grenadierregiments Königin Olga im Park von Coeuilly, das wohl manchem, der im 70er Kriege mitgefochten hat, willkommen sein wird. Von weiteren Vollbildern seien noch erwähnt das Bild des Herzogs Friedich Karl, Stifter des Stuttgarter Gymna­siums und Ansichten der Stiftskirche und von Hohen Urach. Wenn das Werk vom ganzen Volk schon mit Freuden begrüßt wurde so muß es der Verlagshandlung noch mehr zur Ehre gereichen, daß dasselbe von Ihren Majestäten mit solchem Inte­resse ausgenommen wurde, welches dieselben mehrfach in huldvollster Weise bewiesen haben.

Die Generalversammlung des landw. Bezirksvereins.

(Schluß.)

Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung war die Kritik der Viehausstellung und ein Vortrag über die rationelle Aufzucht des Jungviehs von Hrn. OA.-Thierarzt Leytze, dessen sachkundige Ausführungen von höchstem Interesse waren. Wenn er auch im Allgemeinen anerkennen müsse, daß in der Rmdviehzucht des Bezirkes bedeutende Fort« schritte bemerkbar seien, wofür die vielen bei den Ausstellungen in Nagold und Neuenbürg in den hiesigen Bezirk gekommenen Preise den besten Beweis liefern, so müsse er doch als Resultat seiner Wahrnehmungen bei der heutigen Ausstellung sagen, daß manche Thiere zu hohen Schweifansatz hatten, senkrückig oder bugleer waren, rauhe Haare, dicke Haut, schlechte Milchzeichen hatten und was am Ende das Allerschlimmste ist viel zu frühe trächtig waren. Letzteren Umstand bezeichnet« er mit Recht als einen der größten Fehler, der bei unserer Viehzucht gemacht werde, da junge Thiere, die selbst noch unentwickelt sind, sich unmöglich zu einem kräftigen Mutterthier entwickeln und ihr Junges richtig ernähren können. Schwere und fehlerhafte Geburten seien eine nur allzu häufige Folge dieses fehlerhaften Verfahrens. Die Thiere sollten erst mit 1 ^/ 42 Jahren zugelassen werden; in der Schweiz haben hochträchtige Kalbinnen meist sogar schon 4 Schaufeln. Größter Werth sei sodann auf die Wahl der Farren zu legen, welche die Milch­ergiebigkeit und Mastfähigkeit auf ihre Nachkommen vererben sollen, dieß aber nicht können, wenn sie nicht selbst von Müttern, die diese Eigenschaften haben, abstammen, oder wenn sie schon mit 23 Jahren wieder verkauft werden, während sie doch erfahrungsgemäß erst in diesem Alter fähig werden, ihre Men Eigenschaften zu vererben. In andern Ländern behalte man gute Farren 68 Jahre, ohne daß man befürchte, daß sie zu schwer werden, während bei uns manche Farrenhalter raschen Aufwachs und baldigen gewinn­reichen Wiederverkauf als Hauptzweck der Farrenhaltung zu betrachten scheinen.

Der Redner kam sodann auf die Fehler zu sprechen, die bei der Auf­zucht so vielfach begangen werden, indem dem jungen neugeborenen Thiere die erste Muttermilch entzogen werde, die doch vermöge ihrer laxierenden Eigenschaften bestimmt sei, das sog. Mutterpech aus dem Mastdarm zu ent­fernen. Statt besten werde dieselbe unter dem NamenKohpriester" als Delikatesse (!) verzehrt. Ein ebenso großer Fehler sei es aber, daß den jungen Thieren viel zu stütze, meist schon nach 14 Tagen, die Muttermilch ganz entzogen werde. Dieselben seien aber in diesem Alter noch nicht fähig, mit

ihrem noch unentwickelten viertheiligen Magenapparat die schwer lösliche Pflanzen­nahrung zu verdauen und sei die Folge davon die Entwicklung von Gase« und Magensäure, die Thiere magern ab, werden rauhhaarig, bekommen Durch« fall und verenden häufig an Entkräftung. Bei richtiger Ernährung müsse dem Kalb wenigstens 6 Wochen lang genügend Muttermilch gereicht werden; von da an könne sie nach und nach mit Wasser verdünnt und sollte dem Thiere Kraftfutter in der Form von Gersten-, Roggen-, Haber- oder Erbsen­schrot nebst bester Qualität von Heu gereicht werden, wodurch die Mägen allmählich an Pflanzennahrung gewöhnt würden. Ganz verwerflich sei der Mehltrank, der nur Magensäure, Aufblähen und Durchfall verursache. Auf der Waldseite des Bezirks mit seinem kalkarmen Sandboden, wo Futter und Wasser zu arm an dem zur Ausbildung des Knochengerüstes so unent­behrlichen Phosporsäuren Kalke seien,' sollten den jungen Thieren nothwendig kleine Gaben von Futterknochenmehl gereicht oder sollten die Futterfelder gekalkt werden. Endlich kommt Redner noch auf einen Hauptfehler bei der Aufzucht, auf den Mangel an Luft und Licht in so vielen Stallungen und auf die schwere Versündigung gegen das Gebot der Räumlichkeit zu sprechen. Die im tiefsten Dunkel des Stalles in schlechter, dumpfiger Luft aufwachsenden, von Schmutz strotzenden Rinder müssen absolut verkümmern; häufig seien auch die Krippen zu hoch, der Stand vornen zu nieder, hinten zu hoch, wo­durch die Thiere säbelbeinig, bugleer und senkrückig werden, selbst wenn sitz von den schönsten Eltern abstammen. Am besten entwickeln sich die Thiere in Hellen, luftigen Laufställen.

Für diesen, an guten Lehren so reichen Vortrag sprach der Vorsitzende dem Redner den wohlverdienten Dank der Versammlung aus mit dem Wunsche, daß diese Lehren und Winke ein offenes Ohr gefunden haben und bei der nächsten Ausstellung die Beweise hievon sichtbar sein möchten.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war dann noch die Berath- ung des Etats pro 1886/87, der nach den Vorschlägen des Ausschusses in folgender Weise festgestellt wurde: es werden ausgesetzt:

1) für Zwecke der Viehzucht (Prämien für Jungvieh) 300

2) Feldweganlagen

3) Obstbau, insbesondere für Baumpflanzungen

4) künstlichen Futterbau

5) das Fortbildungswesen

6 ) Verwaltungsaufwand

7) Gauverbandskosten

8 ) Bienenzucht

9) Schweinezucht

10) die Haushaltungsschule

200

200

50

50

150

400

50

100

25

1525

Zur Deckung dieser theilweise (Pct. 1 und 7) schon gemachten Ausgaben verfügt der Verein über einen Baarbestand von ca. 800 wozu die Mit­gliederbeiträge pro 1 . Jan. 1887 und der Corporationsbeitrag von 350 kommen, so-daß keine Störung des Gleichgewichts zu befürchten ist.

L.

bei

Calw.

Aanätvirt^<HaDckee Oezirksoeeein.

Die bestellten Obstbiinme sind am Samstag vormittag unfehlbar dem Unterzeichneten «bzuholen.

E. Horlacher, Sekretär.

Mlichk Kekalllltllmchlmgeu.

Oeffentliche Ladung.

Philips! Schuhmacher, geboren den 20. Dezember 1858 in Agenbach And zuletzt dort wohnhaft, wird beschuldigt, als Wehr mann der Land­wehr ohne Erlaubnis ausgewandert zu sein.

Uebertretung gegen 8 360 Nr. 3 des Str.-G.-B.

Derselbe wird auf Anordnung des Kgl. Amtsgerichts Hierselbst auf Mittwoch, den 15. Dezember 1886, vormittags S Uhr, vor das Kgl. Schöffengericht Calw, oberer Rathaussaal, zur Hauptverhand­lung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach S 472 der Strafprozeßordnung von dem Königl. Landwehrbezirkskommando zu Calw ausgestellten Eiklärung verurteilt werden.

Calw, den 30. Oktober 1886.

Keller,

_ Gerichtsschreiber de s Kgl. Amtsgerichts.

Oeffentliche Ladung. ^

Wilhelm Christian Hahn, Bäcker, geboren den 18. September 1855 zu Kleinaspach OA. Marbach, zuletzt wohnhaft in Zwerenberg, wird beschul­digt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubnis aus- gewandert zu sein.

Uebertretung gegen 8 360 Nr. 3 des Str.-G.-B.

Derselbe wird aus Anordnung des Kgl. Amtsgerichts Hierselbst auf Mittwoch, den 15. Dezember 1886, vormittags 8 Uhr, vor das Kgl. Schöffengericht Calw, oberer Nathaussaal, zur Hauptverhand­lung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 8 472 der Strafprozeßordnung von dem Königl. Landwehrbezirkskommando zu Calw ausgestellten Erklärung verurteilt werden.

Calw, den 30. Oktober 1886.

Keller,

Gerichtsschreiber des Kgl

Amtsgericht«.

K. Amtsgericht Calw.

Bekanntmachung.

Am nächsten Montag, den 8. d. M., vormittags von 16 bis 12 Uhr, wird Gerichtstag auf dem Rathaus zu Neuweiler abgehalten. Calw, den 2. Nov. 1886. I. A.:

Gerichtsschreiber Widmann.

Revier Wildberg.

Wiesenverpachtung.

Am Freitag, den 5. November, nachmittags 2 Uhr,

werden bei Wirt Dittus in Wildberg die der Staatsforstverwaltung ge­hörigen Wiesen

im Nagoldthal auf der Markung Wildberg:

Parz. Nr. 1827/1. mit 2 Mrg. 46 Rtn. 66 s 81 gm,

1827/2. 12 /z 43 -- 42 93

., 187. 24/« 1.8 - 78 94

auf die 6 Jahre von Georg» 1887 bis Martini 1892 verpachtet.

Auswärtige Pachlliebhaber haben sich mit einem Vermögenszeugnisse zu versehen.

Wildberg, den 1 . November 1886. K. Nevieramt.

Mezger.

Calw.

Orennkokz-Verkaus.

Am Montag, den 8 . d. M., aus den Stadtwaldungen Schaffst, Walkmühlenberg, Spitalberg u. Hardt­berg:

80 Rm. dürre Nadelholzscheiter.

Zusammenkunft Vormittags 8stz Uhr beim Schaffst.

Grmeinderat.

Zwerenberq.

Geld ausznleihen.

Bei der Gemeindepflege hier liegen 7S6-866 Mark gegen gesetzliche Sicherheit zum aus- leihen sofort parat. Bemerkt wird, daß bei pünktlichen Zinszählern von Seite der Gläubigerin nie gekündigt wird.

Gemeinderat.