Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.
! Erscheint wöchcntkich 3 mal: Dieristaa, Donners- ^ ^ i tag und Samstag, und kostet vlcrtelflhrlich hier /» O > (ohne Trägerlohn) 86 in dem Bezirk 1 — -I,
* ? außerhalb des Bezirks 1 26 Monats'
abonnement nach Berhältnis.
Amtliches.
Nagold. *
Bekanntmachung
Unter dem Rindvieh des Handelsmanns Sigmund Rödelshcimer ans Nordstetten, OA. Horb, welches vorübergehend in der Gaststallung des Schiff« witM Gustav Rauscr in Nagold aufgestellt wa^ ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden, und haben in Folge dessen auch di^ Wiederkäuer und Schweine des Schiffwirts rc. Rauser bis auf Weiteres als der Ansteckung verdächtig zu gelten, was der bestehenden Vorschrift gemäß veröffentlicht wird. Den 15. März 1889.
K. Oberamt. Amtm. M arq uar t._
Nagold.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die diesseitigen Bekanntmachungen vom gestrigen und heutigen Tage, wonach je unter I Viehbestand in Altensteig Stadt und Nagold zur Zeit die Maul- und Klauenseuche herrschte, werden die Schultheißenämter der benachbarten Gemeinden in Gemäßheit der Ziffer 7 lit. ä. des Min.-Erlasses vom 27. Juli 1888 Amtsbl. S. 23b ff. — zu Ueberwachung des Gesundheitszustands der Viehbestände ihrer Gemeindest' und zu sofortiger Anzeige aller verdächtigen Erscheinungen unter denselben hiedurch noch ausdrücklich angewiesen.
Den 15. März 1889.
K. Oberamt. Amtm. Marquart.
, -- N a g o l d.
Kkklumtmachuug, ///» --"Vetreffend das Erfatzgefchäft Pro^l88ll^
NachdemderGcschäftsplanderErsatz-Kommission für den hiesigen Bezirk als sestgestellt zu betrachten ist, wird derselbe in Nachstehendem wiederholt bekannt gemacht:
Es ffn^t, statt, je vLrrmttagF 8 Uhr:
1) am SMMg den E-ÄKz die Musterung ia Wildberg^.^
2) am Moutlch den 1 Ff April die Musterung m
Alteusteig. ^
3) am DiMtag^ den/A. April die Musterung in
Nagolds ^
4) am Büttwvv den April die Losung in Nagold.
Die Orts-Vorsteher werden beauftragt, sämtliche in den Stammrollen nicht durchstrichene Militärpflichtige, welche nach den Bestimmungen der 88- 25 und 26, vergl. mit 8 62 Ziff. 3 der Wehrordnung v. 22. Nov. 1888 im hiesigen Bezirk gestellungspflichtig und von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, auch über ihr Militärver- hültnis noch keine definitive Entscheidung erhalten haben, unter Hinweisung auf die in Z. 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Nr. 15) angedrohten Strafen und Rechtsnachteile (vergl. auch 8- 62 und H. 66 Ziffer 3 der Wehrordnung) aufzufordern, zu der hienach bemerkten Zeit und an dem bezeichnten Ort sich zur Musterung pünktlich einzufinden.
Es haben je unter Führung ihrer Gemeindevorsteher, welche die Militärstammrollen miizubringen haben, und zwar die Pflichtigen der früheren Jahrgänge mit ihren Fosungs- und Gestellungsscheinen versehen, zu^ericheinen:
1) «M d. AHr März d. I. im Muste
rungs-Lokal i« Wildberg, vormittags 8 Uhr,
die Pflichtigen von Wildherg, Effringen, Sulz, Gült- lingen, Schönbronn, Nothfelden und Wenden;
2) am
Dienstag den 19. Mär)
AnserüdnLgebühr für Me tspattkge Zette aus ge- i
»Ähnlicher Schrift bei einmaliger Eüirücklmg 9 4, l
bei mehrmaliger je 6 -I. Die Inserate müssen 1 OOti
spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der!
Herausgabe des Watte«! der Druckerei aufgrgebeu!
sein. ^
ag d 1<) April in Altensteig,
vormittags 8 Uhr,
(die Pflichtigen von Altensteig Stadt, Altensteig Dorf,
^ Ueberberg, Berneck, Walddorf, Ebershardt, Gaugen- . Wald , Warth , Egenhausen, Spielberg, Bösingen,
' Beuren, Enzthal, Ettmapnsweilcr, Fünfbronn, Garr- j Weiler und SÜMexAsefv ; //
3) am Tl^üNag oen L April in Nagold, vormittags^ Uhr,
die Pflichtigen von Nagold, Mclshausen, Emminaen, Pfrondorf, Mindersbach, Rohrdorf, Ebhausen, Hai- terbach, Unterschwandorf, Oberschwandorf, Beihingen,
! Oberthalheim, Unterthalheim und Schietingen.
Hiebei wird folgendes noch bemerkt:
a) Einjahrig-Freiwillige -find durch ihren Berechtigungsschein von der Gestellung entbunden.
l>) In Beziehung auf Zurückstellungsansprüche wird aus die ergangenen oberamtl. Bekanntmachungen mit dem Anfügen hingewiesen, daß nur solche mit den erforderlichen Urkunden und Zeugnissen belegte Ansprüche Berücksichtigung finden können, welche der 8 20' des Reichsmilitärgesetzes und L 32 der Wehrordnung speziell bezeichnen und daß diesfallsige Gesuche mit den vor- gefchriebcnett Fragebogen, die, soweit es sich! um Pflichtige früherer Altersklassen handelt, > auch bei unveränderten Verhältnissen stets neu ausgefertigt werden müssen, spätestens am Musterungstermin, womöglich aber vor demselben, hieher einzureichen sind.
Sollten Väter oder Mütter wegen eigener, Arbeits- oder Auffichtsunfähigkeit Zurückstellung ihrer Söhne beanspruchen, so sind jene gleich- falls vor die Ersatzkommission zu laden.
o) Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse : darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Diensteintritt melden.
ä) Schulamtskandidaten, Unterlehrer, Lehrgehilfen rc. haben ihre Prüfungs-Zeugnisse rechtzeitig und spätestens im Musterungstermin vorzulegen.
o) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.
Die Losziehung findet für sLEchr Militärpflichtige der Altersklaflc 18Hdfi^einschtießlich solcher Militärpflichtiger, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur LolMstLesangt find,
am den A April d. I.
auf dem Rathanfe in Nagold
^ ststt nnd es beginnt die Verhandlung
morgens 8 Uhr.
In Betreff dieses Aktes, bei welchem das An- wohnen der Ortsvorsteher nicht vorgeschrieben ist, wird bemerkt:
a) Der Losziehungstermin ist dem Militärpflich- ! tigen bekannt zu machen und ihnen das persönliche Erscheinen zu überlassen.
Im Falle der Abwesenheit des Aufgerufenen Wird das Los für denselben von einem Mitglied der Ersatzkommission gezogen.
b) Von der Losung sind ausgeschlossen:
Die zum Einjährig-Freiwilligen Dienst Ermächtigten,
die von den Truppen- (Marine-) Teilen angenommenen Freiwilligen.
Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes den , Militärpflichtigen soweit sie gestellungspflichtig find, beziehungsweise ihren Eltern unverweilt zu eröffnen und Eröffnungs-Urkunden von jenen unter spezieller
Bezeichnung der Pflichtigen, welche zur Musterung beordert worden find und unter Aufführung derselben nach den einzelnen Jahrgängen dem Oberamt spätestens bis zum 25. d. Mts. vorzulegen.
Sollten gegen Militärpflichtige Zucht- oder Arbeitshausstrafen erkannt oder solche der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig erklärt worden sein, so sind, falls dies noch nicht geschehen, die betreffenden Strafausschreiben alsbald hieher einzusenden und ist überhaupt Anzeige zu machen, wenn irgend welche weiteren Strafen als die bereits angezeigten gegen die Militärpflichtigen erkannt werden sollten.
Dir Prüfung der Reklamationen wird unmittelbar nach der Losziehung vorgenommen werden, was in den Gemeinden mit dem Anfügen bekannt zu machen ist, daß diesfallsige Gesuche bei dem Ortsvorsteher anzubringen seien, welcher dieselben zu prüfen.und mit einem gemeinderätlichen Zeugnis, welches die militärischen, bürgerlichen und Vermögens- Verhältnisse der Bittsteller genau schildern und die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, enthalten muß, rechtzeitig an das Oberamt einzusenden hat.
Für diese 'Zeugnisse ist sich der vorgeschriebenen Fragebogen zu bedienen, welche vom Oberamt bezogen werden können und es wird bezüglich solcher Reklamationen besonders auf § 64 und 69 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und die 88 118, 120, 121 und 122 der Wehr-Ordnung besonder- aufmerksam gemacht. .,
Den Mävz-4^89-. 55-^^
Civilvorsitzender der Ersatzkommission:
Or. Gugel, OberamtWWl.
Seitens eiues--dLkaltesten Mitglieder der Deutschen Partei Württembergs erhalten wir heute nachstehenden Brief vom Lande:
Gestatten Sie mir als langjährigem Mitglied der deutschen Partei, welches die politischen Verhältnisse und Wandlungen der letzten 23 Jahre in unserem Württemberg stets mit Interesse und Aufmerksamkeit verfolgt hat, Ihnen meine besondere Anerkennung für den Freimut auszusprechen, mit welchem Sie in Ihrer Dienstagsnummer die erbärmlichen Verdächtigungen, die in dem rasch zu einer zweifelhaften Berühmtheit gelangten Artikel des „Hamw- verschen Curier" in mehr oder weniger versteckter Weise gegen einen von jeher aufrichtig nationalgc- sinnten württembergischen Mann, den jetzigen Staatsminister des Innern von Schmid, geschleudert wurden, niedriger gehängt und dadurch der allgemeinen Verachtung preisgegeben haben.
Wir Alten erinnern uns noch recht wohl der Zeit, von der freilich die jetzige jüngere Generation keine Ahnung mehr hat, wo ein ganz besonderer Mut und eine feste Ueberzeugungstreue dazu gehörten, um dem nationalen Gedanken in unserem engeren Vaterlande offen und ungescheut Ausdruck zu geben.
Die jetzige große und starke Deutsche Partei Württembergs bestand damals aus einem kleinen Häuflein wackerer Männer, welche das Elend des weiland bundestäglichen Regiments offen zu veruw teilen und für eine nationale Einigung der deutschen Stämme unter Preußens Führung energisch einzutrc- ten wagten.
Welchen Angriffen und Beleidigungen jene Männer damals tagtäglich ausgesetzt waren, weiß nur der.