Master.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

« 8 .

Erscheint wöchentlich Smal: Dienstag. Donners­tag und Samstag, nnd kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80-!, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 20 Monats-

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18S«.

i Gemeinde hcziv. Wahlbezirk.

Wahlvorsteher.

Stellvertreter.

69 !

Nagold. ^

Oberamtspfleger Maulbetsch. ' !

70 '

Altenüeig Stadr. !

Stadtschukttzciß Welker. >

71 >

Altenüeig Dorf. :

Gcmeindepfleger Calmbach. i

72 !

Bcibinacn.

Schultheiß Krauß.

73 i

Berueck nebst Bni

Gcmeinderat Gras.

s

t

dcrhauS.

!

Beuren.

Schultheiß Gcoßhans.

75 i

Losingen.

Schultheiß Koch.

76

EberShardt.

Schultheiß Rothfuß.

77

Ebhausen.

Schultheiß Dengler.

78

Effringen.

Gcmeinderat Guoth.

79

Ezcnhaustu.

Gemeindcpfleger Koch.

80

Emmingen.

Schultheiß Renz.

81

Enzthal.

Schultheiß Erhardt.

82

Ettmamiswciler.

Schultheiß Roller.

83

Fünfbronn.

Gcmeinderat Conrad Schaible. !

84

Garrweiler.

Schultheiß Keck. !

85

Gaugenwald.

Gcmeinderat M> Schaible. !

86

Gültlingen.

Schultheiß Wurst. !

87

Haiterbach mit Al!-

Siadtschultheiß Krauß.

Nuisra.

88

Jselshausen.

Gcmeinderat Mickeler.

89

Mindersbach.

Gemeindcpfleger Dürr.

90

Oberschwandorf.

Gemeinderar Brenner.

Sl

Oberthalheim.

Gemeindcpfleger Kuon.

92

Pfrondorf.

Schultheiß Renz.

93

Rohrdorf.

Gemeiuderat Lutz.

94

Nothfelden.

Schultheiß Bühler.

95

Schietingen.

Schultheiß Luz.

96

Schönbronn.

Gemeindepfleger Ziegler.

97

Simmersfeld.

Schultheiß Waidclich.

98

Spiclberg.

Schultbeiß Kienzle.

99

Sulz.

Schultheiß Gärtner.

100

Ueberberg.

Schultheiß Rapp.

101

Unterschwandors.

Schultheiß Kehle. !

102

Unterthalheim.

Gemeindepflegec Schermann.

103

Walddorf mit Mon- hardt.

«chultheiß

104

Warth

Schultheiß Großmann.

105

Wenden.

Gemeinderat u. Stiftungspfleger Herter.

10«

Wildberg.

Stadtschultheiß Mutschler.

die Wahlvorsteher der einzelnen Wahlbezirke die Wahlprotokolle mit sämtlichen zugehörigen Schrift­stücken (Wählerliste, Gegenliste und den nach § 20 des Reglements besonders beigehefteten Stimmzetteln) nach der Wahl ungesäumt und mit thunlichster Be-

ArnLkiches.

Nagold.

Bekanntmachung

Reichstags-Abgeordueteu-Wahl betreffend.

Unter Bezugnahme auf die im vorbcnannten Betreff bereits ergangenen Erlasse wird hiemit Nach . . ...

stehendes weiter bekannt gemacht: q> Meunigung. längstens aber am Samstag de« 22.

Der Obcramtsbezirk'Nagold bildet 38 Wahlbezirke mit den Nummern 69106 und bildet Februars. I. dem Wahlkommissär, Herrn Oberamb Poetische Gemeinde für sich einen Wahlbezirk. ^

Als Abstimmungslokal in den einzelnen Abstimmuugsbezirken ist das Ratszimmer in den einzelnen Gemeinden bestimmt. ^

Als Wahlkommissär für den VII. Wahlkreis, der die Oberämter Calw, Herrenberg, Nagold und Neuenbürg umfaßt, ist Oberamtmann S e r in^Calw bestellt.

Die Wahl beginnt an allen Wahlorten am

20 Februar d Js., vorm. IO Uhr

und dauert ohne Unterbrechung bis abends 6 Uhr desselben Tags.

Als Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sind bestellt worden:

Stadtpfleger Kapp.

Gemeinderat u. Sparkassier I. Lutz. Gcmeinderat Fr. Seeger.

Gemeinderat Freh.

Stadtpsleger Wcik.

Gemeindcpfleger Frei.

Gemeindepfleger Bohnet. Stiftungspfleger Braun. Gemeindepfleger Schüttle.

Gemeinderat u. Gemeindepfleger Düxr. Gemeindexat Haußer. V

Gemeinderat Johs. Martini. Gemeindcpfleger Roller.

Gemeinderat Kübler.

Gemeindepflegcr Calmbach. Gemeindepfleger Lamparth. Gemeindepfleger Schüttle. Ratsschreiber Widmann.

Gemeinderat Georg Gutekunst.

Gemeindepfleger Lehre.

Gemeinderat Calmbach.

Müller und Gemeinderat Rapp. Stiftungspfleger Weber.

Gemeinderat Johs. Feßele. Gemeinderat Koch.

Gemeinderat Stockinger. Gemeindepfleger Rauschenberger. Gemeinderat Maier.

Stiftungspfleger Schaible.

Gemeinderat Rusff.

Gemeinderat Proß.

Gemeinderat Schleeh.

Gemeindepfleger Raiber. Stiftungspfleger Lutz. Oberamtsbaumwart Bihler.

Gemeinderat Mck.

Gemeinderat Stempfle.

Stadtpfleger Geiger.

Die Feststellung des Wahlbezirks, die Ernennung des Wahlvorstehers, sowie dessen Stellvertreters i» LerhinderungSfalle, das Wahllokal, Tag und Stunde der Wahl sind in den Wahlbezirken in »rtS« Itkicher Weise sofort und mindestens 8 Tage vor der Wahl durch den Ortsvorsteher öffentlich bekannt At machen. Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet vorschriftsmäßig am 4. Tage nach dem Wahltermin G S6 deS Reglements), somit am Montag den 24. Februar d. Js. statt und haben zu diesem Zweck

mann Supper in Calw zu übergeben.

Der Wahlvorstand, (Wahlvorsteher, Protokoll­führer, sowie die Beisitzer) haben sich vor Beginn der Abstimmung davon zu überzeugen, daß die

Wahlurne leer ist.

Wenn und soweit Mitglieder des Wahlvor­standes als solche schon bei früheren Reichstags­abgeordneten-Wahlen fungiert haben, genügt statt der erneuerten Vornahme der Verpflichtung die Hinweisung derselben auf die frühere Verpflichtung.

Das zweite Exemplar der Wählerliste idas zur öffentlichen Einsicht aufgelegte Haupt-Exemplar bleibt in den Händen des Gemeinde-Vorstands) ist dem Wahlvorsteher rechtzeitig auszufolgen, nachdem zuvor auf den Listen die Nummer des Wahlbezirks, (siehe oben) beigesetzt worden ist. Sodann ist dafür zu sorgen, daß am Tage der Wahl das Wahllokal in vorschriftsmäßiger Ordnung ist, daß ein Abdruck des Wahlgesetzes und Wahl-Reglements, wozu die Nummer 1 des Regierungsblatts von 1871 benützt werden kann, im Wahllokal aufgelegt ist und der l vorgeschriebene Anschlag am Wahllokal über den l Beginn und die Dauer der Wahl gemacht wird, j Die Wahl-Vorsteher werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß von ihnen zu der Wahlhandlung neben einem Protokollführer 36 Beisitzer zuzuziehen sind (ß. 10 des Reglements) und daß den Wählern der Zutritt zu der gesamten Wahlhandlung einschließlich derEröffnung der Stimm­zettel zusteht.

Im übrigen wird auf die Vorschriften de« Wahlgesetzes für den Reichstag und des Wahl- Reglements (Reg.-Bl. 1871, Nr. 1, Beilage 118, sowie auf die Ministerial-Erlasse vom 2. Dezember 1873, Minist.-Amtsblatt Seite 265 und vom 8. Juni 1877, Amtsblatt Seite 235 wiederholt zur Nachachtung hingewiesen.

Den 21. Januar 1890.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Nagold.

An die HvtsvorsteHerr, betreffend die Eintragung der Strafen der Militärpflich­tigen in die Stammrollen.

Der Unterzeichnete sieht sich veranlaßt, de» Ortsvorstehern die genaue Befolgung der Vorschrif­ten des Ministeralerlasses vom 12. Mai 1883 (Amts­blatt S. 118) wiederholt aufzugeben, da es immer noch vorkommt, daß Bestrafungen von Militärpflich­tigen nicht in die Stammrollen eingetragen werd-..

Nicht bloß die in dm Strafregistern enthaltene» Strafen, sondern alle den Ortsvorstehern überhaupt bekannten amtlichen Bestrafnugen der Militärpflich­tigen, also auch sämtliche Polizeistrafeu ausnahms­los sind in den Stammrollen vorzumerken und ha­ben sich daher die Ortsvorsteher auch aus den vor­liegenden Strafverfügungen oder auf sonst geeignete Weise davon zu überzeugen, ob ein Militärpflichtiger' nicht schon bestraft worden ist.

Den 21. Januar 1890.

K. Oberamt. Dr. Gugel.