Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Samstag den 18 Januar
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Amtliches.
Nagold
An die Artsvorsteher, Reichstagswahl betreffend.
Unter Bezugnahme auf den im vorbezeichneten Betreff unterm 15. d. Mts. ergangenen oberamtlichen Erlaß wurden hiemit unter Hinweisung ans die Vorschriften des Wahlgesetzes für den Reichstag und des Wahlreglements (Regbl. 1871 Beil. 1 S. I—18, sowie auf die Ministerialerlasse vom 2. Dez. 1873, (Amtsblatt S. 265—269) und vom 8. Juni 1877 (Amtsbl. S. 23g), folgende weitere Weisungen erteilt:
1) Es ist dafür zu sorgen, daß die Wählerlisten am Tag vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung, also am Dienstag den 21. d. Mts. vorläufig abgeschlossen und zu diesem Behuf vom Gemeinderat unter Beifügung des OrtS und des Datums beurkundet werden, wie dies aus dem Formular zum Wahi- reglement, Anlage S. 13 ersichtlich ist.
Bei dem vorläufigen Abschluß der Listen, welche genau miteinander übcrcinstimmen müssen, ist eine Liste als „Hauptexemplar" die andere als „zweites Exemplar" zu bezeichnen.
2) Die nach Vorstehendem beurkundeten Listen sind in sämtliche« Gemeinden vom Mittwoch den 22. d. Mts. an mindestens 8 Tage laug zur allgemeinen Einsicht auszulegen.
3) Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Wählerlisten hat zugleich zu erhalten, daß nur diejenigen zur Teilnahme an der Wahl berechtigt sind, weiche in der Wählerliste laufen und daß wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, dies innerhalb 8 Tagen, also bis Donnerstag den 30. d. M. diesen Tag cingeschlosseu bei dem Gemeinderat oder der von diesem hiezu ernannten Person schriftlich anzuzeigcn, oder zu Protokoll zu geben, auch die Beweismittel bcizubringen habe.
4) Falls Einsprachen gegen die Wählerlisten vorgebracht werden, so sind solche von dem Gemeinderat nach entsprechender sachdienlicher Verhandlung zu entscheiden.
Diese Entscheidung, sowie die die Eröffnung derselben an die Beteiligten hat gemäß § 3 des Wahlreglements spätestens innerhalb 3 Wochen vom Beginn der Auslegung der Wählerliste an gerechnet, also spätestens am Mittwoch de» 12. Februar d. J>, zu erfolgen. Ist die Liste zu berichtigen, so ist genau nach K 4, Abs. I des Reglements zu verfahren. Ergeben sich Streichungen, so ist der in Spalte 2 der Listen eingetragene Namen zu durchstreichen und in Spalte i l die Beurkundung nach Vorschrift des Formulars (Reg.-Bl. 1871, Beil. I, S. 13) zu geben; ergeben sich Nachträge, so sind solche nach Seite 14 dieses Formulars zu fertigen und ist der Abschluß in der daselbst bezeichneten Weise zu beurkunden.
5) Bemerkt wird, daß die beiden gleichmäßig berichtigten Exemplare der Wählerlisten nicht sofort am Schluß der öffentlichen Auslegung, sondern erst am 22. Tage nach dem Beginn der öffentlichen Auslegung, also am 13. Februar d. I., definitiv abzuschließen sind (ek. die den Listen anfgedruckte Belehrung).
Endlich sind die in j^der Gemeinde vorhandenen Exemplare der amtlichen Belehrung über das Verfahren bei den Reichstagswahlen für den Gebrauch des Wahivorstauds bereit zu stellen.
Bezüglich des weiteren Verfahrens werden später die erforderlichen Bekanntmachungen erlassen werden.
Den 16. Januar !890.
Bekanntmachung der K. Landgcstiitökommission, betreffend die Patentierung der Privatbeschälhengste für die Deckperiode 1890.
In Gemäßheit der Beschälordnung vom 25. Dezember 1875 H 12 ff. findet die Patentierung derjenigen im Besitze von Privaten befindlichen Hengste, welche von ihren Besitzern während der Deckpcriode 1890 zum Beschälbetrieb verwendet werden wollen, zur nachbezeichneten Zeit in folgenden Orten statt :
in Crailsheim am Mittwoch den 12. Februar d. I., vormittags 8 Uhr, in.Heilbronn an demselben Tage, mittags l2Uhr, in Aulendorf am Donnerstag den 13. Februar, mittags 11 Uhr,
in Laupheim atu Freitag den 14. Februar, vormittags KU/s Uhr,
m Geislingen am Samstag den 15. Februar vormittags 11 Uhr.
Diejenigen Hengstbesitzer, welche Patente für die Deckperiode 1890 zu erlangen wünschen, werden aufgefordert, ihre Hengste in einem der oben genannten Orte zu der bezeichneten Zeit der Patentierungskommission vorzuführen.
Für die Patentierung von Hengsten aus dem Schwarzwaldkreis wird besonderer Termin für den Fall anberaumt werden, daß bis
Freit«- de» 7. Februar b. I.
Patentierungsanmeldungen bei dem Sekretariat der Landgestütskommission, Stuttgart, Dorotheenstr. 1, «inlaufen sollten.
Die Erteilung des Patents setzt voraus, daß der Hengst, für welchen das Patent gelten soll, nicht unter drei Jahren alt, vollkommen entwickelt ist, keine erblichen Gebrechen und Formfehler hat und
vermöge seines Körperbaues, seiner Knochenstärke und sein cs Ganges zur Erzeugung brauchbarer Pferde als geeignet erscheint, sowie daß der um das Patent Nachsuchende in den Orten, wo er das Beschälgewerbe betreiben will, ein Beschäliokal mit einer den Anblick des Beschälbetriebes abwehrenden Umfassung besitzt.
Der Patentbewerber hat der Patentierungskommission ein obrigkeitliches Zeugnis über das Zutreffen der in Betreff des Beschällokals gemachten Voraussetzung, sowie, wenn der Hengst schon im Jahre 1889 patentiert war, die Patent-Urkunde des Jahres 1889 vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die für ausgezeichnete Privatzuchthengste bestimmten Staatsprämien nur solchen Hengstbesitzern zuerkannt werden können, welche ihre Hengste der Patentierungskommission an den oben bezeichneten Zeiten und Orten behufs einer vorläufigen Auswahl vorsühren werden.
Stuttgart, den 9. Januar 1890.
K. Landgestütskommission.
_ B a tz n e r. _
Gestorben: In Altensteig s?rau Pfarrer Rau's
Witwe, 68 I. a. In Altensteig Joh. Gg. Gutekunst, Küfer, 49 Jahr alt. In Grömbach Joh. Gg. Finkbeincr.
Tages Neuigkeiten.
Freud ensta dt, 13. Janr. (Ein Veteran.) Nachdem erst vor kurzem 2 hiesige Veteranen, welche die napoleonischen Feldzüge teils vor, teils bis 1815 mitgemacht, zur großen Armee abberufen worden sind, wurde heute ihr einziger hier noch lebender Waffengefährte, der 96 Jahre alte Daniel Friedrich Bacher, früher langjähriger Büchsenmacher in Oberndorf, zur Erde bestattet.
K. Oberamt. Or. Gugel. _
Neuenbürg, 15. Jan. Bei einem gestern nacht in Grunbach ausgebrochenen Brand sind vier Haupt- und vier Nebengebäude abgebrannt. Der Gebäudeschaden beträgt über 20,000 ^ Entstehungsursache ist bis jetzt unermittelt.
Stuttgart, 15. Jan. Seine Majestät der König, tiefergriffen von dem so rasch eingetretenen Hingang des Oberhofpredigers Prälaten Dr. v. Ge- rok, dem Höchstderselbe mit besonderer Wertschätzung und Anhänglichkeit zugethan war, hat sofort nach Empfang der Trauernachricht den Hinterbliebenen, insbesondere der tiefgebeugten Witwe. Seine innigste Teilnahme an ihrem schmerzlichen Verluste aussprechen zu lassen geruht.
Stuttgart, 14. Jan. Wie uns von gut informierter Seite mitgeteilt wird, soll die Einberufung der Württembergischen Ständekammer für den Monat März in Aussicht genommen sein.
Bei Boppard ist ein Kahn mit 15,000 Ztr. Hafer, die für Mannheim bestimmt waren, im Rhein gesunken. Die ganze Ladung ist verlöre».
München» 14. Jan. Unter Vorbehalt teilen die N. N. mit, daß auf höhere Veranlassung hin Staatsminister Freiherr v. Lutz direkt an den Vatikan in einem umfangreichen Expose eine Darlegung seiner Amtsführung in kirchenpolitischen Dingen gegeben habe und daß der Papst aus diesem beweiskräftigen Dokumente ersehen und anerkannt habe, daß die Politik der bayerischen Staatsregierung keineswegs eine kirchenfeindliche, sondern im Gegenteil in der durch die Verfassung bedingten Grenzen den Wünschen der katholischen Kirche nach Thunlichkeit entgegengekommen sei.
Bon Wien, München. Stuttgart und anderen Orteu wird vom Rückgang der Influenza berichtet.