lüg in ganz Rußland mit festlichen Dcmkgottcsdien- ^
stcn begangen worden. !
In der Stadtkasse zu Smolensk wurden ^
Fehlbeträge in der Hohe von mehreren IOOOOO Rubeln entdeckt. Der Bankdirektor wurde verhaftet, auch gegen andere städtische Beamte ist die Untersuchung eingeleitet worden.
Amerika.
In De kota in Nordamerika sind in Folge von Mißernte an 100 000 Menschen einer Hungersnot preis gegeben. _ ^
Kleinere Mitteilungen.
Fürstlicher Putz. Die' Zahl der Roben, ! welche die Kaiserin Friedrich und ihre beiden unverheirateten Töchter zur Hochzeit nach Athen mit- j genommen haben, beläuft sich auf 38, von denen ^ keine unter 1000 ,,/kl kostete. Kaiserin Friedrich, sonst sehr sparsam, hat zur frohen Hochzeit tief in ihren Geldbeutel gegriffen.
Die alten Deutschen tranken immer noch ^ Eins. Ein Militärgeistlicher, der den letzten deutschfranzösischen Krieg mitgemacht hat, erzählt der „Tgl. Rdsch.": Gleich zu Beginn des Feldzuges hatte ich meinem Burschen die allernotwendigsten Brocken Französisch beigcbracht. In Nancy hörte ich ihn mit dem Quartiergeber folgendermaßen verhandeln: Er j zog seine Uhr heraus, wies auf 12, 3 und 6 und sagte: »mangor ioi, ioi, ioi — Kairo toufoursl'Q (Essen um 12, 3 und 6 Uhr, — trinken immeri.
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Verfälschte schwarze Seide. Man verbrenne ein Müstcräien des Stoffes, von dem man kaufen > will, nnd die etwaige Verfälschung tritt sofort zu Tage: Aechtc, rein gefärbte Seide kräuselt sofort zusammen, verloscht bald nnd hintcrläßt wenig Asche von ganz hcll- brännlichcr Farbe. — Verfälschte Seide sdic leicht speckig wird nnd brichtf brennt langsam fort, namentlich glimmen die „Schußfäden" weiter (wenn sehr mit Farbstoff er- schwert.f nnd hinterlüszt eine dunkelbraune Asche, die sich im Gegensatz zur ächten Seide nicht kräuselt, sondern l krümmt. Zerdrückt man die Asche der ächten Seide, so j ^ zerstäubt sie, die der verfälschten nicht. Da? Seidenfabrik- ! l Dspöt von 6l. kioinitzdei'A fK. n. K. Hoflicf.f Aiiriok ! ! versendet gern Muster von seinen ächten Seidenstoffen an ^ ! Jedermann, und liefert einzelne Roben nnd ganze Stücke ^ ! Porto- nnd zollfrei ins Hans. i
hören, welcher sich 8 Jahre lang mit den Apotheker Rich Bra: dt's Schwcizerpillen beschäftigt hat und über dieselben Folgendes schreibt: Ärztliches Zeugnis. Nach achtjähriger eigener Beobachtung und nach Hunderten von Zeugnissen von Patienten meiner Anstalt, welche bei habitueller Stuhlauhaltung verschiedenster Ursachen die Apotheker Richard Brandt'schen Schwei- zcrpillen mit Erfolg gebrauchten, halte ich dieselben vor allen anderen zu gleichem Zwecke mediciiiisch ver- ordneteu Pillen für die am sichersten wirkenden und auch nach langem Gebrauche die Magen- und Darmschleimhaut als am wenigsten reizenden. Zürich, Or. F. In ei che n, dirigirender Arzt der I)r. Wiel'- schen diätetischen Anstalt für Magen- und Darmkranke. — Die Apotheker Richard Brandts Scbwei- zerpilleu sind in den Apotheken ä Schachtel 1 ^ vorrätig, doch achte man genau aus das weiße Kreuz in rotem Felde und den Vornamen
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-pi'Ö88lom liilei' 0880 . das Urteil eines Arztes zu
Kehlkopf und Lunge
wahren, ist in rauher Jahreszeit eine Pflicht aller Derer, die ihre Gesundheit zur Erfüllung der Bernfsobliegenheiteii bedürfen. Durch Gebrauch der k'nz'soksn äelrlvu Sode- ncr Mineral-Pastillen, die auch bei schon eingctretencm Katarrh äußerst wirksam sind, wird dieser Schutz sicher erzielt. In Nagold zu haben bei H. Lang, Conditor, L 85 per Schachtel
Hiezu eine Beilage, betr. A. Friedrichs Wollstoff-Versand in Eßlingen a. N.
Verantwortlicher »iedaliüur Hlrinwand-l n Dagol».
Druck und Verla, der K. P. AailerNchen Nuchhandlung in Aagold.
Amtliche und Arivai-AEanttLmachungen.
M i n d c r s b a ch.
MaßkiisMk.
Wegen Straßcnkoircktion unweit vom hiesigen Ort gegen Nagold auf einer kurzen Strecke ist die Straße bis aus Weiteres abgejperrr. Es wäre daher der Weg nach Nagold über Rohrdorf, beziehungsweise Pfrondorf zu nehmen.
Den 4. Novbr. 1889.
Schultheitzeuamt.
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Forstamt Neuenbürg.
Bekanntmachung,
betr. das Schtlifcn von Hol) auf den Privatwcgen der K. StaalsforstvermaUung in den Ilsalswaidungen.
1. Das Schleifen von Holz auf Schlciswcgen ist zu jeder Jahreszeit und ohne besondere Ermächtigung gestattet.
2. Das Schleifen von Holz auf chauffierten und nichtchaussierten Fahrwegen ist ohne besonders eingeholtc und erteilte Erlaubnis des betr. Revieramts nur bei Schneebahn gestattet.
3. Das zu schleifende Stammholz muß „gescheut" und so aufgehängt sein, daß Wege und Wasserfallen keinen Schaden nehmen.
4. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des Art. 25, Ziff. 1 des Forslpolizeigesckes bestraft werden.
K. Forstamt. Uxküll.
Handrverkeröank Ui'tensieiq
oitiAotl LA6I10 Ueno88eil86!trtU Ittit
iittlrosein üuliter UaftMiolrl.
Arn Sonntag den 10. Novbr. d. I., ncrchrnittclgs 2ks Zlbrr, findet im
KafLhaus Z. „Kirsch" dcrkier eine Sitzung des bisherigen Vemnltungsrats statt,
in welcher die in Folge des Gcuosscnschastsgesetzcs vom 1. Mai 1889 neu entworfenen umfangreichen Statuten, welche gegenüber den bisherigen tiefein- schneidcnde Acnderungen enthalten, zur letzten Beratung kommen.
Hiezu werden sämtliche Mitglieder der Bank mit dem Bemerken freundlich eingeladen, daß bei der später stattfindenden Generalversammlung eine Abänderung des Entwurfs nicht mehr möglich ist, weil über denselben nur im Ganzen abgestimmt werden soll und Anträge auf Abänderung einzelner Bestimmungen bei dieser Sitzung gestellt werden müssen.
Bei der Wichtigkeit des Weratrrngsgegeristandes ist WWW zahlreiche Beteiligung sehr erwünscht.
V11<?U8t6iK, den 25. Oktober 1889.
Dvrstaiw L linngsrat.
rvoräon nlloi'ni'ton koi kokor Drovision Aosnokt von 6or Vaterländischen VLech-Ver8iechei nnM-6e86ll86ch2kt ik ^u l>re8<1en, V/eräerskrasss 10, I.
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