Der Gesellschafter.
Amts und Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirl Nagold.
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wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4, bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
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Dienstag den 10. September
1889 .
Amtliches.
Nagold.
An die Ortsvorsteher.
Vorbereitungen für die Reichstagswahl betreffend.
Nachdem in Folge des Todes des bisherigen Reichstagsabgeordneten des VII. württ. Wahlkreises für den genannten Wahlkreis eine Ersatzwahl notwendig geworden ist, sind gemäß Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 3. ds. Mts. (Staatsanzeiger Nro 207) die erforderlichen Vorbereitungen für diese Neuwahl alsbald zu treffen und ergehen deshalb an die Gemeindebehörden folgende Weisungen:
1) Die Ortsvorstcher haben dafür zu sorgen, daß die Wählerlisten nach Vorschrift des Wahlreglements (H. I ff., Reg.-Bl. 1871 Nro. 1) sofort in doppelter Ausfertigung angelegt wcröen.
2) Für jede Gemeinde und bei zusammengesetzten Gemeinden für jede Parzelle ist eine abgesonderte Wählerliste zu fertigen.
3) Die Listen sind unter Leitung und Aufsicht des Gemeinderats durch den Ortsvorsteher mit Zuziehung des Gemeindepflegers zu entwerfen, am Tage vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung (s. unten Ziff. 6) vorläufig abzuschließen und hiebei vom Gemeinderat mit Angabe des Datums zu beurkunden.
4) In die Wählerliste sind alle Angehörigen des deutschen Reichs aufzunehmen, welche im Wahlbezirk ihren Wohnsitz haben, das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben und nicht nach den Bestimmungen des Reichswahlgesetzes (Z. 3) von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind.
Für die zum activen Heere gehörigen Militärpersonen, mit Ausnahme der Militärbeamten, ruht das Wahlrecht (H. 49 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874).
Die Namen der Wähler sind genau in alphabetischer Ordnung aufzuführen und fortlaufend zu numerieren.
5) Die beiden Listenexemplare müssen selbstverständlich genau mit einander übereinstimmen und ist das eine als „Hauptexemplar", das andere als „zweites Exemplar" zu bezeichnen.
Die öffentliche Auflegung der Wählerlisten darf nicht erfolgen, ehe der Tag des Beginns dieser Auslegung vom K. Ministerium des Innern bekannt gemacht worden ist, worüber demnächst weitere Verfügung ergehen wird.
Der Vollzug der Anlegung der Wählerlisten ist gemäß der Eingangs erwähnten Ministerialverfügung von sämtlichen Ortsvorstehern unfehlbar
bis Samstag den 14. ds. Mts.
hieher anzuzeigen.
Den Ortsvorstchcrn wird noch besonders zur Pflicht gemacht, daß sie bei den auf die Reichstagswahl bezüglichen Geschäften mit aller Sorgfalt und Pünktlichkeit zu Werke gehen.
Die (unverlangten Berichte, wie alle Schreiben in Reichstagswahlangelegenheiten sind als portopflichtige Dienstsachen zu bezeichnen.
Berichte, welche nicht rechtzeitig einlaufen, werden durch Wartboten abgeholt.
Den 6. September 1889.
K. Dberamt. Di. <1 n K e 1.
verlangten Bericht über die Anlegung der Wähler
listen zu erstatten.
Den 6. Sept. 1889.
_ K. Oberamt, vr. Gugel.
Nagold. !
An die GrtsvorsteHer.
Diejenigen Ortsvorsteher, welche mit der Er- j stattung der Berichte, betreffend die Leistungen und! die Führung der Bezirksstraßenwärter im Monat! August d. I., noch im Rückstand sind, werden auf-! gefordert, Versäumtes unverzüglich nachzuholen. !
Den 7. Sept. 1889. !
_ K. Oberamt, vr. Gugel. !
Nagold.
An die Ortsvorstcher,
Reichstagswahl betreffend.
Den Ortsvorstehern sind mit den heutigen Posten folgende Formnlarien znr Benützung bei der bevorstehenden Reichstagswahl zugegangen:
1) 1 Titelbogen zur Wählerliste, (Hauptexemplar).
2) 1 Titelbogen zur Wählerliste (zweites Exemplar), nebst einer entsprechenden Anzahl von Einlagebogen.
3) Je 1 Anheftbogen an das Hauptexemplar und das zweite Exemplar.
4) l Plakat zum Anschlag am Rathaus, betreffend die Auflegung der Wählerlisten.
Den 6. September 1889.
K. Oberamt. vr. Gugel.
Nagold.
An die Hrcksvorsteher, Reichstagswahl betreffend.
Die Ortsvorsteher werden hiemit beauftragt, bis zum 12. d. Mts. zuverlässig hieher anzuzeigen, ob und welche Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen der im Jahr 1887 für die Reichstagswahl bestellt gewesenen Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter,
zu vergl. Gesellschafter 1887 Nro. 17, eingetreten sind, ob die damals bestellten Personen auch bei der bevorstehenden Reichstagswahl die betreffenden Funktionen wieder übernehmen können, Verneinendenfalls, welche Personen an ihre Stelle berufen werden könnten.
Bei diesem Anlaß können etwaige Wünsche über Zuteilung einzelner Gemeinden zu einem benachbarten Wahlbezirk geltend gemacht werden.
Der Bericht ist abgesondert von dem heute ein
Nagold. !
An die Herrn Borstände der Kirchengemeinderäte.
Binnen 8 Tagen wird, soweit dies noch nicht! geschehen, der Vorlage der Beschlüsse, betreffend die Bestimmung eines Lokals für die Sitzungen des Kirchengemeinderats, zuverlässig entgegengesehen.
Zu vergl. Z. 37 der Min.-Berf. v. 2l. März 1889 über die Bildung der Organe der Kirchengemeinde und ihre Geschäftsbehandlung, Cons.-Amtsbl. S. 3910.
Den 7. Sept. 1889.
K. Oberamt. vr. Gugel. _ K. Dekanatamt. Schott.
Tages Reuigketten.
Deutsches Reich.
/^Nagold, 7. Sept. Heute Nachmittag wurde auf dem hiesigen Stadtacker das durch Vermittlung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins von den oberbadischen Zuchtgenossenschaften aufgekaufte Vieh öffentlich unter die Vereinsmitglieder versteigert. Zum Verkauf kamen 6 Zuchtfarren und 20 Kalbinnen der Simmenthaler Rasse, von fast durch
aus schönen Formen. Die weiblichen Tiere fanden
bei guten Preisen raschen Absatz, während der Verkauf der männlichen, wahrscheinlich in Folge der Ergänzung der Farrenbestände im Frühjahr, etwas flauer von statten ging. Der erzielte Mehrerlös soll nach einem Vorschlag des Vereinsvorstands und im Einverständnis des Ausschusses, nach Abzug der Transport- und Fütterungskosten, sowie Zinsen für das Ankaufkapital und eines Beitrags zu den ersten Kosten der Gründung einer Zuchtviehgenossenschaft, nach Verhältnis unter die Käufer re- partirt werden. Wenn man auch vor und während des Verkaufs abfällige Urteile über die Qualität der zu verkaufenden Tiere von Leuten hören konnte, denen jede Sachkenntnis in diesem Fach abgeht, so hat der rasche Absatz an tüchtige Landwirte und Viehzüchter bewiesen, daß die mit dem Einkauf betraute Kommission sich ihrer schwierigen Aufgabe zur vollen Zufriedenheit entledigt habe. Es ist nicht zu zweifeln, daß sich die Tiere gut an ihre neuen Verhältnisse gewöhnen werden, da dieselben im letzten Sommer fast alle auf der Waide gingen, unter keinen Umständen aber ist der Wechsel so einschneidend, wie solches bei Original-Simmenthalervieh der Fall ist.
'(?) Oivis XaAoIäensis : in artidus, «xnne »ä viln.6 N8NIN pertinent. Zu was denn akademische, weitschweifige Artikel „Zur Realschulsrage", „Was soll unser Sohn werden?" „Brauchen wir eine Realschule?" u. dergl.? Letztere Frage ist ja längst und nachdrücklich beantwortet. Lassen wir aber zum Ueberfluß auch noch Zahlen sprechen: a) Im Lande Württemberg bestehen 1) 29 niedere Realschulen ohne besondere Collaboraturklasse, deßgleichen 2) 27 Lateinschulen ohne besondere Collaboraturklasse sunter Ziffer I) sind 17 Oberamtsstädte, unter Ziffer 2) sind 10 Oberamtsstädte zu verzeichnen), b) Ober-