Der Gesellschafter
Amts- und Intelligenz-Blatt für Ve« Oberamts-Bezirk Nagold.
*
Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 <->, Monats- abonncment nach Verhältnis.
Dienstag den 26. Februar
InsertiouSgelmhr für die Ispaltlge Zeile aus ge
wöhnlich« Schrift bei einmalig« Einrückung 9 -l, bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen 1 spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der v
Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegebe«
fein.
Zum Abonnement
auf den
für den Monat März laden wir freundlichst ein.
Das Plauderstüdchen und Wandnotizkalender werden den neueintretenden Abonnenten nachgeliefert.
Die Expedition.
Amtliches.
Die Güterbuchsbeamten werden auf die Verfügung des K. Justizministeriums vom 11. Januar 1889, Amtsbl. 1889 Nro. 1 S. 4 betr.: Den Termin für den Abschluß des Güter» buchsänderungsgeschäftS zur genauen Nachachtung hingewiesen.
Nagold, den 21. Febr. 1889.
_K. Amtsgericht. Daser, O.-A.-R.
Nagold. -
Bekanntmachung, j
betreffend dir Zurückstellung beziehungsweise Befrei- ! ung vom Militärdienst in Berücksichtigung bürgerli- j chcr Verhältnisse. ^
Das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874, tz. ^ 19—22 und die Wehrordnung vom 22. November 1888, H. 32 und 63, enthalten bezüglich der Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse
folgende Bestimmungen:
1) Zurückstellungen in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse finden auf Ansuchen (Reklamationen) der Militärpflichtigen oder deren Angehörigen statt; (R.-M.-G. 8- 19.)
2) es dürfen vorläufig zurückgestellt werden:
») die einzigen Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Geschwister;
b) 'der Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grundbesitzers, Pächters oder Gewerbetreibenden . wenn dieser Sohn dessen einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes ist;
o) der nächstälteste Bruder eines vor dem Feinde gebliebenen, oder an den erhaltenen Wunden gestorbenen, oder in Folge derselben erwerbsunfähig gewordenen, oder im Kriege an Krankheit gestorbenen Soldaten, sofern durch die Zurückstellung den Angehörigen des letzteren eine wesentliche Erleichterung gewährt werden kann;
ck) Militärpflichtige, welchen der Besitz oder die Pachtung von Grundstücken durch Erbschaft oder Vermächtnis zugefallen, sofern ihr Lebensunterhalt auf deren Bewirtschaftung angewiesen und die wirtschaftliche Erhaltung des Besitzes oder der Pachtung auf andere Weise nicht zu ermöglichen ist;
») Inhaber von Fabriken und anderen gewerblichen Etablissements, in welchen mehrere Arbeiter beschäftigt sind, sofern der Betrieb ihnen erst innerhalb des dem Militärpflichtjahre vorangehenden Jahres durch Erbschaft oder Vermächtnis zugefallen und deren wirtschaftliche Erhaltung aus andere Weise nicht möglich ist. Auf Inhaber von Handelshäusern entsprechenden UmfangS findet diese Vorschrift sinngemäße Anwendung;
t) Militärpflichtige, welche in der Vorbereitung zu einem Lebensberufe oder in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenden Nachteil ^ erleiden würden; ^
g) Militärpflichtige, welche ihren dauernden Aus- enthalt im Auslande haben. i
Können zwei arbeitsfähige Ernährer -hilfsloser! Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder > Geschwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist! einer von ihnen zurKckzustellen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres soll der einstweilen Zurückaestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet auf Nr.
2 k entsprechende Anwendung. (R.-M.-G. tz. 20.)
3) Durch Verheiratung eines Militärpflichtigen können Ansprüche auf Zurückstellung nicht begründet werden. R.-M.-G. § 22.
4) Im dritten Militärpflichtjahre muß über die in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse Zurückgestellten endgiltig entschieden werden.
Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung sind spätestens im Mnsterungstermin zu stellen. Es wird aber empfohlen, die zur Begründung der Zurückstellungsgesuche bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor dem Mnsterungstermin nachzuweisen.
Ans die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden.
Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation erst nach Beendigung des Musterungsgeschästes, so kann bezüglicher Antrag noch im Aushebungstermin angebracht werden. W.-O. 8 63, Ziff. 7.
Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. R.- M.-G. 8. 30, Ziff. 6, W.-O. 8- 63 Ziff. 7. ^
Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Untersuchung im Mnsterungstermin bestätigt werden. W.-O. 8- 63, Ziff. 7.
Ein Berücksichtigter, welcher sich der Erfüllung des Zweckes entzieht, der seine Befreiung vom Militärdienste herbeigeführt hat, kann vor Ablauf des Jahres, in welchem er das 25. Lebensjahr vollendet, nachträglich ansgehoben werden. R.-M.-G. 8-21, Abs. 2.
Volksschullehrrr und Candidaten des Volks- schulamtrs, welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgewiesen haben, können nach kürzerer Einübung mit den Waffen zur Reserve beurlaubt werden. Giebt aber der so Beurlaubte seinen bisherigen Berus gänzlich auf oder wird er aus dem Schulamt für immer entlassen, so kann er vor Ablauf des Jahres, in welchem er das 25. Lebensjahr vollendet, zur Ableistung des Restes seiner aktiven Dienstpflicht wieder eingezogen werden. R.-M.-G. 8-51, W.-O. 8- 9, Ziff- I u. 2.
Der Anspruch ist durch Vorlegung einer amtlich beglaubigten Abschrift des Prüfungs-Zeugnisses nachzuweisen.
Die ZurücksieUungsgrsuche solcher Militärpflichtigen, über deren Militärpflicht erst zu entscheiden ist, sind von den zur Reklamation Berechtigten bei dem Ortsvorsteher des Domictlortes anzubringen. Von diesem sind nach Beibringung der etwa fehlenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse die in dem Fragebogen Formular Int. A. gestellten Fragen genau zu beantworten, worauf das Gesuch dem Gemeinderat zur Begutachtung und Unterzeichnung vorzulegen ist. Der aus-
gesüllte, von dem Gemeinderat Unterzeichnete Fragebogen ist, wo immer möglich vor, spätestens aber in dem Musterungstermin dem Civitvorsitzrnden der Er- sahkommission des Gestellungsorts zuzusenden. Ist der letztere in einem andern Aushebungsbezirk als der Domicilort, so ist der Fragebogen dem Oberamt des Domicilortes vorher zur Beglaubigung vorzulegen.
Gesuche um Entlastung eines bereits bei einem Truppenteil eingestellten Militärpflichtigen vor beendeter Dienstzeit sind gleichfalls in der oben vorgeschriebenen Weise bei dem Qrtsvorsteher des Domicilortes anzubringen, von diesem und dem Gemeinderat zu prüfen und, mit der Aeußerung des letzteren versehen, dem Oberamt des Domicilortes zu übergeben. Hiebei wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Entlassung im aktiven Dienst befindlichen Mannschaften aufReklamationnurdannBerücksichtigung finden können, wenn die zur Begründung des Entlassungsgesuchs vorgetragenen Verhältnisse erst nach der Aushebung eingetreten sind. 8- 83 Wehrordnung.
Die nötigen Fragebogen können von dem Oberamte bezogen werden.
Den 8. Februar 1889.
K. Oberamt. vr. Gugel.
Die Schwurgerichtsfitzungen pro 1. Quartals l. Ir. werden in Tübingen am Dienstag den 26. März d. Ir. vormittags 9 Uhr eröffnet.
Durch mutvolle und aufopfernde Thätigkcit bei Rrand- fällen haben sich ausgezeichnet: am 4. Noobr. v. Js. in Unterreichcnbach, (Calw) die mit Wassertragen beschäftigt gewesene weibliche Einwohnerschaft von da; am 3o. Novbr. v. I. in Horb, die Feuerwehr von da.
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
* Nagold, 24. Febr. Der Bericht über die theatralische Aufführung des Vischer'schen „Nicht I»" von Mitgliedern des Museums machte uns lüstern, der Wiedergabe des Stücks am vergangenen Freitag ebenfalls anzuwohnen. Wir mäßen gestehen, daß wir es nicht zu bereuen hatten, denn die Leistung sämtlicher Mitspielenden übertrafen vollkommen unsere Erwartung, das Spiel Einzelner war so gelungen, daß man glauben konnte, eS seien in ThaliaS Tempel geborene und erzogene Künstler und nicht Personen, die zum erstenmal die Bühne betreten. Obwohl durch daS ganze Stück der Faden einer Liebesgeschichte sich zieht, so sind doch auch Episoden eingeflochten, die z. B. zeigen, daß daS Pfarrleben auf dem Lande neben vielem Angenehmen auch seine Sorgen bietet, zumal wenn man die Zukunft eines einzigen lieben Töchterleins zu überwachen und die Aufmerksamkeiten eines vom RevolutionSgeist des 1848er Jahres angehauchten VikarS gegen letzteres, ein „s.g netts Mädele", nicht abzuwehren ver
mag. Welcher Geist und Liebe übrigens in diesem Pfarrhaus herrschte, das zeigte die Magd, das „Modele", durch ihre treue Anhänglichkeit an die Familie und wie sie ihrem Leid und Freud immer durch j einen Liedervers Ausdruck zu geben di« Gewohnheit - hat. Wirklich treu wurde da» Jahr 1848 charak- ; terisiert durch 4 im Wirtshaus sitzende Revolutionäre ^ mit dem sogen. Franzosenhannes an der Spitze. Bei , ihnen schienen die Lehrer des Kommunisten Schnei- > der Weidle vollkommen in Fleisch und Blut übcrge- ! gangen zu sein, denn sie machten sich thatsächlich ! über die Schätze des Kellers und Speisekammer des E Pfarrherrn her und hatten Aehnliche» auch noch -ei ! einigen reichen Bauern im Sinn. Auch die Rathaussitzung war in der That originell, wo zur Ausrecht-