Der Gesellschafter

Amts- und Intelligenz-Blatt für Ve« Oberamts-Bezirk Nagold.

*

Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 <->, Monats- abonncment nach Verhältnis.

Dienstag den 26. Februar

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Die Expedition.

Amtliches.

Die Güterbuchsbeamten werden auf die Verfügung des K. Justizministeriums vom 11. Januar 1889, Amtsbl. 1889 Nro. 1 S. 4 betr.: Den Termin für den Abschluß des Güter» buchsänderungsgeschäftS zur genauen Nachachtung hingewiesen.

Nagold, den 21. Febr. 1889.

_K. Amtsgericht. Daser, O.-A.-R.

Nagold. -

Bekanntmachung, j

betreffend dir Zurückstellung beziehungsweise Befrei- ! ung vom Militärdienst in Berücksichtigung bürgerli- j chcr Verhältnisse. ^

Das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874, tz. ^ 1922 und die Wehrordnung vom 22. November 1888, H. 32 und 63, enthalten bezüglich der Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse

folgende Bestimmungen:

1) Zurückstellungen in Berücksichtigung bürger­licher Verhältnisse finden auf Ansuchen (Reklamatio­nen) der Militärpflichtigen oder deren Angehörigen statt; (R.-M.-G. 8- 19.)

2) es dürfen vorläufig zurückgestellt werden:

») die einzigen Ernährer hilfloser Familien, er­werbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Ge­schwister;

b) 'der Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht un­fähigen Grundbesitzers, Pächters oder Gewerbe­treibenden . wenn dieser Sohn dessen einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes ist;

o) der nächstälteste Bruder eines vor dem Feinde gebliebenen, oder an den erhaltenen Wunden gestorbenen, oder in Folge derselben erwerbs­unfähig gewordenen, oder im Kriege an Krank­heit gestorbenen Soldaten, sofern durch die Zurückstellung den Angehörigen des letzteren eine wesentliche Erleichterung gewährt werden kann;

ck) Militärpflichtige, welchen der Besitz oder die Pachtung von Grundstücken durch Erbschaft oder Vermächtnis zugefallen, sofern ihr Lebens­unterhalt auf deren Bewirtschaftung angewiesen und die wirtschaftliche Erhaltung des Besitzes oder der Pachtung auf andere Weise nicht zu ermöglichen ist;

») Inhaber von Fabriken und anderen gewerblichen Etablissements, in welchen mehrere Arbeiter beschäftigt sind, sofern der Betrieb ihnen erst innerhalb des dem Militärpflichtjahre voran­gehenden Jahres durch Erbschaft oder Ver­mächtnis zugefallen und deren wirtschaftliche Erhaltung aus andere Weise nicht möglich ist. Auf Inhaber von Handelshäusern entsprechen­den UmfangS findet diese Vorschrift sinngemäße Anwendung;

t) Militärpflichtige, welche in der Vorbereitung zu einem Lebensberufe oder in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenden Nachteil ^ erleiden würden; ^

g) Militärpflichtige, welche ihren dauernden Aus- enthalt im Auslande haben. i

Können zwei arbeitsfähige Ernährer -hilfsloser! Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder > Geschwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist! einer von ihnen zurKckzustellen, bis der andere ent­lassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres soll der einstweilen Zurückaestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte ent­lassen werden. Diese Bestimmung findet auf Nr.

2 k entsprechende Anwendung. (R.-M.-G. tz. 20.)

3) Durch Verheiratung eines Militärpflichtigen können Ansprüche auf Zurückstellung nicht begründet werden. R.-M.-G. § 22.

4) Im dritten Militärpflichtjahre muß über die in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse Zu­rückgestellten endgiltig entschieden werden.

Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung sind spätestens im Mnsterungstermin zu stellen. Es wird aber empfohlen, die zur Be­gründung der Zurückstellungsgesuche bestehenden Ver­hältnisse einige Zeit vor dem Mnsterungstermin nach­zuweisen.

Ans die Verheißung eines nachträglich zu füh­renden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden.

Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklama­tion erst nach Beendigung des Musterungsgeschästes, so kann bezüglicher Antrag noch im Aushebungs­termin angebracht werden. W.-O. 8 63, Ziff. 7.

Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. R.- M.-G. 8. 30, Ziff. 6, W.-O. 8- 63 Ziff. 7. ^

Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärzt­liche Untersuchung im Mnsterungstermin bestätigt werden. W.-O. 8- 63, Ziff. 7.

Ein Berücksichtigter, welcher sich der Erfüllung des Zweckes entzieht, der seine Befreiung vom Mi­litärdienste herbeigeführt hat, kann vor Ablauf des Jahres, in welchem er das 25. Lebensjahr vollendet, nachträglich ansgehoben werden. R.-M.-G. 8-21, Abs. 2.

Volksschullehrrr und Candidaten des Volks- schulamtrs, welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgewiesen haben, kön­nen nach kürzerer Einübung mit den Waffen zur Reserve beurlaubt werden. Giebt aber der so Be­urlaubte seinen bisherigen Berus gänzlich auf oder wird er aus dem Schulamt für immer entlassen, so kann er vor Ablauf des Jahres, in welchem er das 25. Lebensjahr vollendet, zur Ableistung des Restes seiner aktiven Dienstpflicht wieder eingezogen werden. R.-M.-G. 8-51, W.-O. 8- 9, Ziff- I u. 2.

Der Anspruch ist durch Vorlegung einer amt­lich beglaubigten Abschrift des Prüfungs-Zeugnisses nachzuweisen.

Die ZurücksieUungsgrsuche solcher Militärpflich­tigen, über deren Militärpflicht erst zu entscheiden ist, sind von den zur Reklamation Berechtigten bei dem Ortsvorsteher des Domictlortes anzubringen. Von diesem sind nach Beibringung der etwa fehlenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse die in dem Fragebogen Formular Int. A. gestellten Fragen genau zu beantworten, worauf das Gesuch dem Gemeinderat zur Begutach­tung und Unterzeichnung vorzulegen ist. Der aus-

gesüllte, von dem Gemeinderat Unterzeichnete Frage­bogen ist, wo immer möglich vor, spätestens aber in dem Musterungstermin dem Civitvorsitzrnden der Er- sahkommission des Gestellungsorts zuzusenden. Ist der letztere in einem andern Aushebungsbezirk als der Domicilort, so ist der Fragebogen dem Oberamt des Domicilortes vorher zur Beglaubigung vor­zulegen.

Gesuche um Entlastung eines bereits bei einem Truppenteil eingestellten Militärpflichtigen vor be­endeter Dienstzeit sind gleichfalls in der oben vorge­schriebenen Weise bei dem Qrtsvorsteher des Domi­cilortes anzubringen, von diesem und dem Gemeinde­rat zu prüfen und, mit der Aeußerung des letzteren versehen, dem Oberamt des Domicilortes zu übergeben. Hiebei wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Entlassung im aktiven Dienst befindlichen Mannschaften aufReklamationnurdannBerücksichtigung finden können, wenn die zur Begründung des Entlas­sungsgesuchs vorgetragenen Verhältnisse erst nach der Aushebung eingetreten sind. 8- 83 Wehrordnung.

Die nötigen Fragebogen können von dem Ober­amte bezogen werden.

Den 8. Februar 1889.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Die Schwurgerichtsfitzungen pro 1. Quartals l. Ir. werden in Tübingen am Dienstag den 26. März d. Ir. vormittags 9 Uhr eröffnet.

Durch mutvolle und aufopfernde Thätigkcit bei Rrand- fällen haben sich ausgezeichnet: am 4. Noobr. v. Js. in Unterreichcnbach, (Calw) die mit Wassertragen beschäftigt gewesene weibliche Einwohnerschaft von da; am 3o. Novbr. v. I. in Horb, die Feuerwehr von da.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

* Nagold, 24. Febr. Der Bericht über die theatralische Aufführung des Vischer'schenNicht I»" von Mitgliedern des Museums machte uns lüstern, der Wiedergabe des Stücks am vergangenen Freitag ebenfalls anzuwohnen. Wir mäßen gestehen, daß wir es nicht zu bereuen hatten, denn die Leistung sämtlicher Mitspielenden übertrafen vollkommen unsere Erwartung, das Spiel Einzelner war so gelungen, daß man glauben konnte, eS seien in ThaliaS Tempel geborene und erzogene Künstler und nicht Personen, die zum erstenmal die Bühne betreten. Obwohl durch daS ganze Stück der Faden einer Liebesge­schichte sich zieht, so sind doch auch Episoden einge­flochten, die z. B. zeigen, daß daS Pfarrleben auf dem Lande neben vielem Angenehmen auch seine Sorgen bietet, zumal wenn man die Zukunft eines einzigen lieben Töchterleins zu überwachen und die Aufmerksamkeiten eines vom RevolutionSgeist des 1848er Jahres angehauchten VikarS gegen letzteres, eins.g netts Mädele", nicht abzuwehren ver­

mag. Welcher Geist und Liebe übrigens in diesem Pfarrhaus herrschte, das zeigte die Magd, das Modele", durch ihre treue Anhänglichkeit an die Familie und wie sie ihrem Leid und Freud immer durch j einen Liedervers Ausdruck zu geben di« Gewohnheit - hat. Wirklich treu wurde da» Jahr 1848 charak- ; terisiert durch 4 im Wirtshaus sitzende Revolutionäre ^ mit dem sogen. Franzosenhannes an der Spitze. Bei , ihnen schienen die Lehrer des Kommunisten Schnei- > der Weidle vollkommen in Fleisch und Blut übcrge- ! gangen zu sein, denn sie machten sich thatsächlich ! über die Schätze des Kellers und Speisekammer des E Pfarrherrn her und hatten Aehnliche» auch noch -ei ! einigen reichen Bauern im Sinn. Auch die Rathaus­sitzung war in der That originell, wo zur Ausrecht-