Amts- und Intelligenz-Blatt für de« OberanrtS-Bezirl Ragotd.

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Amtliches.

Nagold.

Arr die Grtsvorstelier:.

Die Vorbereitungen für die neuen Landtagswahlen betreffend.

Unter Beziehung auf die K. Verfügung vom 3. Nov. 1882, Reg.-Vl. Nr. 28, werden die Orts- Vorsteher aufgefordert, dafür zu sorgen, daß in jeder Gemeinde

1) die Ortswahlkommission für die Entwertung und Fortführung der Wählerlisten alsbald ordnungs- ; mäßig bestellt wird. Dieselbe besteht aus dem Orts- vorstcher als Vorstand, dem Gemeindepfleger und 3 weiteren von dem vereinigten Gemeinderat und! Bürgerausschnß aus ihrer Mitte zu wählenden Mit­gliedern (Art. 1 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868, Reg.-Bl. S. 178).

Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Artikel 2 des Wahlgesetzes die Kommissionen bleibend sind und daher eine Neuwahl der von dem vereinigten Gemeinderat und Bürger-Ausschuß be­stellten Mitglieder nur insoweit stattfindet, als Letz­tere aus jenen Collegien ausgeschieden sind. Es ist aber eine Neuwahl auch für solche Kommissionsmit- ^ glieder vorzunehmen, welche seit der letzten Abge- ' ordnetcnwahl in Folge des Ablaufs ihrer Wahl- > Periode aus dem Gemcinderat oder Bürgerausschnß ausgetreten und dann später wieder gewühlt worden sind, da das betreffende Kommissionsmitglied, wenn auch mitunter nur kurze Zeit, aus dem Kollegium. auszuscheiden hatte. Dabei unterliegt es jedoch kei­nem Anstande, daß dasselbe auf's Neue in die Kom- > Mission gewählt werden kann.

2) die Wählerlisten durch Erhebung uud Samm-i lüug des zu ihrer Ergänzung und Richtigstellung dienlichen Materials (Artikel 3 und 4 des Wahlge­setzes) gehörig verbreitet werden, dannt dieselben, namentlich in größeren Gemeinden, innerhalb der an das Wahlausschreiben sich anschließenden zehn- ^ tägigen Frist ohne Schwierigkeit fertig gebracht wer­den können, wobei den Ortswahlbehörden in Gemäß- j heit eines Ministerialerlasses vom 8. Nov. 1870 bemerkt wird, daß nach der Ansicht des Ministeriums ! des Innern die zur ritterschastlichen Abgeordneten- Wahl berufenen adeligen Rittergutsbesitzer unter den Voraussetzungen und Art. 2 des Verfassungsgesetzes vom 26. März 1868 (Z. 80, S. 176) zur gleich­mäßigen Teilnahme an den Abgeordneten-Wahlen der Stadt- und Oberamts-Bezirke berechtigt, folgen­weise zutreffenden Falls in die Wählerlisten auszu­nehmen sind, und da ferner nach Art. 4 des Gesetzes vom 26. März 1868, R.-Bl. S. 179, Wahlberech­tigte, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder ihres nicht bloß vorübergehenden Aufenthalts direkte Staatssteuern (wozu auch die Steuer aus Kapital-, Dienst- und Berufs-Einkommen gehört), Wohn-, oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wäh- erlisten ausjunehmen sind, so sind bei Anfertigung der Wählerlisten auch die Steuerabrechnungsbücher und die Steuereinzugsregister zu vergleichen, damit Auslassungen möglichst vermieden werden.

3) ist binnen 6 Tagen durch Einsendung eines Protokoll-Auszugs anzuzeigen, daß und wie die Ortswahlkommissionen für Entwertung und Fort­führung der Wählerlisten ergänzt sind und wie groß die ungefähre Anzahl der Wähler und der Bedarf an Wählerlisten zu einfacher Aufstellung ist.

Den 6. Dezember 1888.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Nagold.

An die Ortsvorsteher,

Landtagswahl betreffend.

Die Ortsvorsteher werden hiemit im vorbenannten Betreff auf die k. Verordnung vom 7. Dez. d. I. u. die Verfügung des k. Ministeriums des Innern vom 8. d. Mts. mit dem Auftrag hingewiesen, sich unverzüglich mit den Vorbereitungsarbeiten für die bevorstehende Landtagswahl zu befassen und auch für das Vorhandensein der erforderlichen Formularien, soweit solche nicht vom Oberaml zur Verfügung ge- ! stellt werden, rechtzeitig Sorge zu tragen. !

Den 12. Dez. 1888. ,

K. Oberamt , vr. Gugel. Nagold.

Abgrenzung der Absliuunuiigs-Districte für die nächste Wahl eines Landtags-Abgeordneten.

In Gemäßheit Art. 10 des Gesetzes vom 16. Juni 1882, betr. Aenderungen des Landtagswahl­gesetzes vom 26. März 1868, wurden als Abstim- mungsdistricte (Abstimmungs-Orte) vom Oberamt die 38 Gemeinden des Bezirks bestimmt und zwar I. Nagold, 2. Altensteig Stadt, 3. Altensteig Dorf, 4. Beihingen, 5. Berneck, 6. Beuren, 7. Bösingen, 8. Ebershardt, 9. Ebhausen mit Wöllhausen, 10. Effringen, 11. Egenhausen, 12. Emmingen, 13. Enz- thal, 14. Ettmannsweiler, 15. Fünfbronn, 16. Garr- weilcr, 17. Gangcnwald, l 8. Gültlingen, 19. Halter­bach mit Alt-Nnifra, 20. Jselshausen, 21. Minders­bach, 22. Oberschwandorf, 23. Oberthalheim, 24. Pfrondorf, 25. Rohrdorf, 26. Nothfelden, 27. Schie­tingen. 28. Schönbronn, 29. Simmersfeld, 30. Spiel­berg, 3l. Sulz, 32. Ueberberg, 33. Unterschwandorf, 34. Unterthalheim, 35. Walddorf mit Monhard, 36. Warth, 37. Wenden, 38. Wildberg, was der be­stehenden Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.

Den 12. Dez. 1888.

_K. Oberamt. Pr. Gugel. .

Tages-Neitigketten.

Nagold, 8. Dez. Gestern am Tage des Landtagsschlusses begab sich eine Abordnung des landwirtschaftl. Bezirksvereins, unterstützt durch Mit­gliedschaft des Gewerbevereins, nach Stuttgart, um den seitherigen Landtagsabgeordneten Reg.-Präs. v. Luz in Reutlingen, zu bitten, ein Mandat des Be­zirks wieder annehmen zu wollen. Soviel wir in Erfahrung gebracht, fiel die Besprechung zur Be­friedigung des Bezirks aus, indem sich Herr v. Luz trotz der Bedenken der Geschästsarbeitslast zu einer event. Wiederwahl gewinnen ließ. Hiedurch ist dem Bezirke eine Sorge hinsichlich des Wahlkampfes ge­nommen, indem der seitherige Abg. (geborener Be- zirksangehöriger) keinen Gegner hat und jeder etwa zum Auftreten gesonnene Neubewerber lediglich keinen Boden finden würde. Im Anfang des kommenden Monats wird L. seine Wahlbesuche außer in der Oberamtsstadt in den Bezirksstädten Altensteig, Haiterbach und Wildberg machen; es dient uns zur großen Befriedigung, neben dem Umstand, daß wir von einem erbitterten Wahlkampfe verschont bleiben, einen erprobten Vertreter des Bezirks wieder in den Halbmondsaal entsenden zu dürfen. (S. M.)

fff Nagold, 10. Dez. Es ist eine schöne, durch den evangelischen Kirchengesangverein verbreitete Sitte, von Zeit zu Zeit einen liturgischen Gottes­dienst abzuhalten, wobei also Gebet, Ansprache, Ver­lesung des Wort Gottes, Gemeinde- und Chorgesang in geeigneter Weise abwechseln. Einer solchen Feier anzuwohnen war gestern nachmittag 2 Uhr in der

hiesigen Kirche Gelegenheit geboten, von welcher Ge­legenheit zwar ziemlich viel, doch nicht so viel Gebrauch gemacht wurde, als um derschönen u. edlen Sachewillen zu wünschen gewesen wäre. Ein glücklicher Gedanke muß es genannt werden, daß dieselbe Anlage gewählt wurde, welche dem letzten ev. Kirchengesangvereinsfest zu Waiblingen zu Grunde gelegt war und daß hiedurch denjenigen Mitgliedern des ev. Kirchengesangvereins, die an jenem Fest sich zu beteiligen verhindert waren, ein erwünschter Ersatz geboten wurde. Der Gang war folgender: 1. Das Kommen Jesu in die Welt (Christi Geburt, Leiden und Sterben). 2. Das Kom­men des Herrn zum Menschen (in Wort, Sakrament und Lebensführung). 3. Das letzte Kommen des Herrn (Tod, Auferstehung, Gericht und ewiges Leben). Eine derartige Feier liegt bereits jenseits der Grenze eines Konzerts, ja auch eines Kirchenkonzerts im ge­wöhnlichen Sinn und will daher mehr vom Stand­punkt des empfangenden Gemüts als des kritisch sich verhaltenden musikalischen Urteils betrachtet sein; doch soll nicht verschwiegen werden, daß die ausge­führten Stücke das letztere keineswegs zu scheuen brauchten, da alle gut, ja zum Teil vorzüglich ge­geben wurden. Wirkungsvoll sprach Luthers Zeit zu der unsrigen in dem Chor:Kyrie eleison"; die tiefinnersten Saiten des religiösen Empfindens machte der Männerchor:Der Herr Jesus in der Nacht" erklingen; die fromme Ergebung auch in herbe Lebens­führungen brachte Burkhardt'sStille halten deineni Walten" zu köstlichem Ausdruck. Das Amt des Li- turgen hatte Dekan Schott übernommen und in ein­dringender, markiger Weise durchgeführt. Wir werden nicht irre gehen in der Annahme, daß kein Zuhörer ohne inneren Gewinn das Gotteshaus verlassen hat und daß alle damit einverstanden sind, wenn hier allen denjenigen, welche zum Gelingen der schönen Feier beigetragen haben, herzlicher Dank gesagt wird.

G Alten st eig.11. Dez. Vergangenen Sams­tag hielt der hiesige Gewcrbeverein im Gasthof zur Linde eine zahlreich besuchte Generalversammlung ab. Herr Präzeptor Knödel erfreute die Anwesenden mit einem äußerst anziehenden und fesselnden Bor­trag über die Meistersänger und Hans Sachs. Nach einleitenden Worten gedachte der Redner zuerst der Meistersänger, um nachher ausführlicher über Hans Sachs und seine Bedeutung zu sprechen. Zahlreiche Proben aus seinen Dichtungen wurde gegeben, so daß die Zuhörer für den Genuß und das Lehrreiche des Vortrags dem Redner den verdienten Beifall spen­deten. Zum Schluffe referierte der Vorstand des Vereins, Herr Holzhändler Maier soa., über die diesjährige Versammlung der württembg. Gewerbe- Vereine in Kirchheim u./T. Später soll in einer an­dern Versammlung noch weiterer Bericht folgen.

r-r Haiterbach, 11. Dez. Wegen epidemischen Auftretens der Masern und wegen Hakskrankheitcn unter unfern Kindern mußte gestern die erste (unterste) Schulklasse bis auf weiteres geschloffen werden. Aus den gleichen Gründen steht in den nächsten Tagen auch der zweiten Schulklasse eine Siesta in Aussich!. Bis jetzt haben diese heimtückischen Krankheiten im ganzen einen gutartigen Verlauf genommen und we­nigstens unter den Schulkindern noch keine Opfer gefordert.

Stuttgart, 9. Dez. (Vertrauensmänner-Ver­sammlung der Volkspartei) Die heute hier im Bürger­museum abgehaltene Versammlung des weiteren Landeskomites der schwäbischen Volkspartei hat das Wahlprogramm, welches vorgestern veröffentlicht worden, gutgeheißen. Dasselbe fordert: I. Aus dem