Amts- und Intelligenz-Blatt für de« OberanrtS-Bezirl Ragotd.
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Amtliches.
Nagold.
Arr die Grtsvorstelier:.
Die Vorbereitungen für die neuen Landtagswahlen betreffend.
Unter Beziehung auf die K. Verfügung vom 3. Nov. 1882, Reg.-Vl. Nr. 28, werden die Orts- Vorsteher aufgefordert, dafür zu sorgen, daß in jeder Gemeinde
1) die Ortswahlkommission für die Entwertung und Fortführung der Wählerlisten alsbald ordnungs- ; mäßig bestellt wird. Dieselbe besteht aus dem Orts- vorstcher als Vorstand, dem Gemeindepfleger und 3 weiteren — von dem vereinigten Gemeinderat und! Bürgerausschnß aus ihrer Mitte zu wählenden Mitgliedern (Art. 1 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868, Reg.-Bl. S. 178).
Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Artikel 2 des Wahlgesetzes die Kommissionen bleibend sind und daher eine Neuwahl der von dem vereinigten Gemeinderat und Bürger-Ausschuß bestellten Mitglieder nur insoweit stattfindet, als Letztere aus jenen Collegien ausgeschieden sind. Es ist aber eine Neuwahl auch für solche Kommissionsmit- ^ glieder vorzunehmen, welche seit der letzten Abge- ' ordnetcnwahl in Folge des Ablaufs ihrer Wahl- > Periode aus dem Gemcinderat oder Bürgerausschnß ausgetreten und dann später wieder gewühlt worden sind, da das betreffende Kommissionsmitglied, wenn auch mitunter nur kurze Zeit, aus dem Kollegium. auszuscheiden hatte. Dabei unterliegt es jedoch keinem Anstande, daß dasselbe auf's Neue in die Kom- > Mission gewählt werden kann.
2) die Wählerlisten durch Erhebung uud Samm-i lüug des — zu ihrer Ergänzung und Richtigstellung dienlichen Materials (Artikel 3 und 4 des Wahlgesetzes) gehörig verbreitet werden, dannt dieselben, namentlich in größeren Gemeinden, innerhalb der — an das Wahlausschreiben sich anschließenden zehn- ^ tägigen Frist ohne Schwierigkeit fertig gebracht werden können, wobei den Ortswahlbehörden in Gemäß- j heit eines Ministerialerlasses vom 8. Nov. 1870 bemerkt wird, daß nach der Ansicht des Ministeriums ! des Innern die zur ritterschastlichen Abgeordneten- Wahl berufenen adeligen Rittergutsbesitzer unter den Voraussetzungen und Art. 2 des Verfassungsgesetzes vom 26. März 1868 (Z. 80, S. 176) zur gleichmäßigen Teilnahme an den Abgeordneten-Wahlen der Stadt- und Oberamts-Bezirke berechtigt, folgenweise zutreffenden Falls in die Wählerlisten auszunehmen sind, und da ferner nach Art. 4 des Gesetzes vom 26. März 1868, R.-Bl. S. 179, Wahlberechtigte, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder ihres nicht bloß vorübergehenden Aufenthalts direkte Staatssteuern (wozu auch die Steuer aus Kapital-, Dienst- und Berufs-Einkommen gehört), Wohn-, oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wäh- erlisten ausjunehmen sind, so sind bei Anfertigung der Wählerlisten auch die Steuerabrechnungsbücher und die Steuereinzugsregister zu vergleichen, damit Auslassungen möglichst vermieden werden.
3) ist binnen 6 Tagen durch Einsendung eines Protokoll-Auszugs anzuzeigen, daß und wie die Ortswahlkommissionen für Entwertung und Fortführung der Wählerlisten ergänzt sind und wie groß die ungefähre Anzahl der Wähler und der Bedarf an Wählerlisten zu einfacher Aufstellung ist.
Den 6. Dezember 1888.
K. Oberamt. vr. Gugel.
Nagold.
An die Ortsvorsteher,
Landtagswahl betreffend.
Die Ortsvorsteher werden hiemit im vorbenannten Betreff auf die k. Verordnung vom 7. Dez. d. I. u. die Verfügung des k. Ministeriums des Innern vom 8. d. Mts. mit dem Auftrag hingewiesen, sich unverzüglich mit den Vorbereitungsarbeiten für die bevorstehende Landtagswahl zu befassen und auch für das Vorhandensein der erforderlichen Formularien, soweit solche nicht vom Oberaml zur Verfügung ge- ! stellt werden, rechtzeitig Sorge zu tragen. !
Den 12. Dez. 1888. ,
K. Oberamt , vr. Gugel. Nagold.
Abgrenzung der Absliuunuiigs-Districte für die nächste Wahl eines Landtags-Abgeordneten.
In Gemäßheit Art. 10 des Gesetzes vom 16. Juni 1882, betr. Aenderungen des Landtagswahlgesetzes vom 26. März 1868, wurden als Abstim- mungsdistricte (Abstimmungs-Orte) vom Oberamt die 38 Gemeinden des Bezirks bestimmt und zwar I. Nagold, 2. Altensteig Stadt, 3. Altensteig Dorf, 4. Beihingen, 5. Berneck, 6. Beuren, 7. Bösingen, 8. Ebershardt, 9. Ebhausen mit Wöllhausen, 10. Effringen, 11. Egenhausen, 12. Emmingen, 13. Enz- thal, 14. Ettmannsweiler, 15. Fünfbronn, 16. Garr- weilcr, 17. Gangcnwald, l 8. Gültlingen, 19. Halterbach mit Alt-Nnifra, 20. Jselshausen, 21. Mindersbach, 22. Oberschwandorf, 23. Oberthalheim, 24. Pfrondorf, 25. Rohrdorf, 26. Nothfelden, 27. Schietingen. 28. Schönbronn, 29. Simmersfeld, 30. Spielberg, 3l. Sulz, 32. Ueberberg, 33. Unterschwandorf, 34. Unterthalheim, 35. Walddorf mit Monhard, 36. Warth, 37. Wenden, 38. Wildberg, was der bestehenden Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Den 12. Dez. 1888.
_K. Oberamt. Pr. Gugel. .
Tages-Neitigketten.
Nagold, 8. Dez. Gestern am Tage des Landtagsschlusses begab sich eine Abordnung des landwirtschaftl. Bezirksvereins, unterstützt durch Mitgliedschaft des Gewerbevereins, nach Stuttgart, um den seitherigen Landtagsabgeordneten Reg.-Präs. v. Luz in Reutlingen, zu bitten, ein Mandat des Bezirks wieder annehmen zu wollen. Soviel wir in Erfahrung gebracht, fiel die Besprechung zur Befriedigung des Bezirks aus, indem sich Herr v. Luz trotz der Bedenken der Geschästsarbeitslast zu einer event. Wiederwahl gewinnen ließ. Hiedurch ist dem Bezirke eine Sorge hinsichlich des Wahlkampfes genommen, indem der seitherige Abg. (geborener Be- zirksangehöriger) keinen Gegner hat und jeder etwa zum Auftreten gesonnene Neubewerber lediglich keinen Boden finden würde. Im Anfang des kommenden Monats wird L. seine Wahlbesuche außer in der Oberamtsstadt in den Bezirksstädten Altensteig, Haiterbach und Wildberg machen; es dient uns zur großen Befriedigung, neben dem Umstand, daß wir von einem erbitterten Wahlkampfe verschont bleiben, einen erprobten Vertreter des Bezirks wieder in den Halbmondsaal entsenden zu dürfen. (S. M.)
fff Nagold, 10. Dez. Es ist eine schöne, durch den evangelischen Kirchengesangverein verbreitete Sitte, von Zeit zu Zeit einen liturgischen Gottesdienst abzuhalten, wobei also Gebet, Ansprache, Verlesung des Wort Gottes, Gemeinde- und Chorgesang in geeigneter Weise abwechseln. Einer solchen Feier anzuwohnen war gestern nachmittag 2 Uhr in der
hiesigen Kirche Gelegenheit geboten, von welcher Gelegenheit zwar ziemlich viel, doch nicht so viel Gebrauch gemacht wurde, als um derschönen u. edlen Sachewillen zu wünschen gewesen wäre. Ein glücklicher Gedanke muß es genannt werden, daß dieselbe Anlage gewählt wurde, welche dem letzten ev. Kirchengesangvereinsfest zu Waiblingen zu Grunde gelegt war und daß hiedurch denjenigen Mitgliedern des ev. Kirchengesangvereins, die an jenem Fest sich zu beteiligen verhindert waren, ein erwünschter Ersatz geboten wurde. Der Gang war folgender: 1. Das Kommen Jesu in die Welt (Christi Geburt, Leiden und Sterben). 2. Das Kommen des Herrn zum Menschen (in Wort, Sakrament und Lebensführung). 3. Das letzte Kommen des Herrn (Tod, Auferstehung, Gericht und ewiges Leben). Eine derartige Feier liegt bereits jenseits der Grenze eines Konzerts, ja auch eines Kirchenkonzerts im gewöhnlichen Sinn und will daher mehr vom Standpunkt des empfangenden Gemüts als des kritisch sich verhaltenden musikalischen Urteils betrachtet sein; doch soll nicht verschwiegen werden, daß die ausgeführten Stücke das letztere keineswegs zu scheuen brauchten, da alle gut, ja zum Teil vorzüglich gegeben wurden. Wirkungsvoll sprach Luthers Zeit zu der unsrigen in dem Chor: „Kyrie eleison"; die tiefinnersten Saiten des religiösen Empfindens machte der Männerchor: „Der Herr Jesus in der Nacht" erklingen; die fromme Ergebung auch in herbe Lebensführungen brachte Burkhardt's „Stille halten deineni Walten" zu köstlichem Ausdruck. Das Amt des Li- turgen hatte Dekan Schott übernommen und in eindringender, markiger Weise durchgeführt. Wir werden nicht irre gehen in der Annahme, daß kein Zuhörer ohne inneren Gewinn das Gotteshaus verlassen hat und daß alle damit einverstanden sind, wenn hier allen denjenigen, welche zum Gelingen der schönen Feier beigetragen haben, herzlicher Dank gesagt wird.
G Alten st eig.11. Dez. Vergangenen Samstag hielt der hiesige Gewcrbeverein im Gasthof zur Linde eine zahlreich besuchte Generalversammlung ab. Herr Präzeptor Knödel erfreute die Anwesenden mit einem äußerst anziehenden und fesselnden Bortrag über die Meistersänger und Hans Sachs. Nach einleitenden Worten gedachte der Redner zuerst der Meistersänger, um nachher ausführlicher über Hans Sachs und seine Bedeutung zu sprechen. Zahlreiche Proben aus seinen Dichtungen wurde gegeben, so daß die Zuhörer für den Genuß und das Lehrreiche des Vortrags dem Redner den verdienten Beifall spendeten. Zum Schluffe referierte der Vorstand des Vereins, Herr Holzhändler Maier soa., über die diesjährige Versammlung der württembg. Gewerbe- Vereine in Kirchheim u./T. Später soll in einer andern Versammlung noch weiterer Bericht folgen.
r-r Haiterbach, 11. Dez. Wegen epidemischen Auftretens der Masern und wegen Hakskrankheitcn unter unfern Kindern mußte gestern die erste (unterste) Schulklasse bis auf weiteres geschloffen werden. Aus den gleichen Gründen steht in den nächsten Tagen auch der zweiten Schulklasse eine Siesta in Aussich!. Bis jetzt haben diese heimtückischen Krankheiten im ganzen einen gutartigen Verlauf genommen und wenigstens unter den Schulkindern noch keine Opfer gefordert.
Stuttgart, 9. Dez. (Vertrauensmänner-Versammlung der Volkspartei) Die heute hier im Bürgermuseum abgehaltene Versammlung des weiteren Landeskomites der schwäbischen Volkspartei hat das Wahlprogramm, welches vorgestern veröffentlicht worden, gutgeheißen. Dasselbe fordert: I. Aus dem