Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Redaktion und Expedition.
Zur König-Karl-Jubiläums-Stiftunst.
In Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse der Amtsversammlungen über Zuwendung von Spenden für die König-Karl-Jubiläums-Stiftung hat in einzelnen öffentlichen Blättern Beanstandung erfahren. Wer mit den historischen Vorgängen und mit dem öffent- ! lichen Recht des Landes überhaupt nur einigermaßen , vertraut ist, kann diese Bedenken in keiner Beziehung teilen. Zn richtiger Beleuchtung der Sache wird es indessen von Interesse sein, einen kurzen historischen Rückblick aus Grund authentischer Quellen zu geben.
Bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts hat bei Vermählungen von Prinzen w. des Hauses Württemberg die Landschaft im Namen des Landes ein Geschenk gegeben und haben daneben einzelne Städte und Acmter besondere.Gaben dargebracht. Bei letzterer Sitte verblieb cS, als die Landschaft und damit deren Gaben wegfielen.
Gelegentlich der Schenkungen bei der Vermählung eines Königlichen Prinzen im Jahr 1808 ist von einem „altherkömmlichen" und „gewöhnlichen" Vermählungsprüsent mehrfach die Rede; es wird u. a. Stadt und Amt Tübingen von Seiner Königlichen Majestät legitimiert, das „gewöhnliche" Ver- mähluugspräsent, wie solches auch im Jahre 1797 gegeben worden sei, von zusammen 200 Dukaten (100 dem Prinzen und 100 dessen Frau Gemahlin) darbringen zu dürfen.
Stadt und Amt Urach bringen „laut Aints- pslegerechnnngen bei den jedesmaligen Vermählungen der Erbprinzen 100 Dukaten nebst einem Stück feiner Leinwand" dar.
Stadtobcramt und Magistrat Stuttgart berichten, daß „vormals" die Verehrung in 100 Goldgulden bestanden sei, und bitten, den Betrag jetzt erhöhen zu dürfen; sie werden jedoch nur zum Betrag von 100 Dukaten, wie beim „Vorgang im Jahre 1797", legitimiert.
Des weitern geben im Jahre 1808 neben allen übrigen „Stadt- und Aemtern" des Landes Geschenke: Stadt und Amt Rottenburg 100 Louisdor, Stadt und Amt Sulz 50 Louisdor,
Stadt und Amtsdeputation von Vaihingen mit Großsachsenheim 100 Dukaten,
die Oberämter des Kreises Rottweil 200 Louisdor.
Im Jahre 1816 bei der Vermählung des damaligen Kronprinzen Wilhelm geben unter einer Reihe weiterer Aemter der Stadtmagistrat Strittst artZue „altherkömmlichen" 100 Dukaten,
Stadt und Amt Leonberg 100 Dukaten an die Frau Kronprinzessin,
Stadt uud Amt Tübingen 100 Dukaten an den Kronprinzen,
Stadt u. Amt Ludwigsburg 100 Dukaten, Stadt und Amt Urach 100 Dukaten samt einem Stück Leinwand,
Stadt und Amt Göppingen,
Stadt und Amt Eßlingen und
Stadt und Amt Cannstatt je 100 Dukaten.
Was im Jahre 1841 aus Anlaß des 25jähri-
gen Regierungsjubiläums des Königs Wilhelm sei
tens der öffentlichen Korporationen des Landes geschehen ist, ist zu bekannt, als daß cs einer besonderen Darstellung bedürfte. Nur das ist hier hervorzuheben, daß bei der König-Wilhelm-Jubiläums-Stif- tung, welche damals zum Zweck der Errichtung und Unterhaltung zweier praktischer Schulen für Landwirte in verschiedenen von Hohenheim entfernteren Gegenden des Landes, sowie für Aussetzung von Unterstützungen für Zöglinge der polytechnischen j Schule in Stuttgart gegründet wurde, aus ergangene öffentliche Einladung zu Leistung freiwilliger Beiträge nahezu sämtliche Amtskorporationen des Landes sich beteiligten und den weitaus größten Teil des ersam- melten Stiftungskapitals von 157 747 Gulden beigetragen haben.
Im Jahre 1846 aus Anlaß der Vermählung des damaligen Kronprinzen und nunmehrigen Königs Karl sollte nach dem ausdrücklichen Willen des Königs Wilhelm „von seiten der Amts- und Ge- mcindekorporationen im Hinblick auf die damalige Teurung ein Aufwand nur für wohlthätige Zwecke" gebracht werden. Doch wurde von der Gemeinde Heilbronn ein bereits gestellt gewesenes Festge- schcnk, bestehend in einer wertvollen Silberarbeit, mit besonderer Königlicher Ermächtigung dargereicht. Unter anderem warf damals die Amtskorporation Spai- ^ chingen aus disponiblen Geldern der Oberamtssparküsse 300 Gulden zur Verteilung unter die würdigsten und bedürftigsten Armen des Bezirks aus, und die Amtskorporation Welzheim machte aus ihrem Kapitalvermögen eine ewige Stiftung mit 1000 Gulden, deren Zinsertrag zu wohlthätigcn Zwecken, vorzugsweise im Interesse von blinden und taubstummen Bczirksangehörigen, verwendet werden soll.
Im Jahre 1871 haben auf Anregung der Zentralleitung des Wohlthätigkeitsvereins aus Anlaß der Feier des 25jährigen Ehe-Jnbiläums Ihrer Kgl. Majestäten sämtliche Amtskorporationen des Landes Beitrüge für Errichtung einer Landesstistung verwilligt und demnächst einen Fonds von 42 200 Gulden Ihren Kgl. Majestäten zur Verfügung gestellt mit der Bitte!:
> „Zum Andenken Höchst Ihrer silbernen Hochzeit
> ein zweites Haus der Barmherzigkeit mit dieser Landesgabe zu stiften und dessen Ordnung nach Höchst Ihrem Ermessen zu regeln." Für denselben Zweck spendete damals auch eine Reihe von Gemeinden Gaben.
Auch in neuerer Zeit hat ein größerer Teil der Amtsversammlungen des Landes bei festlichen Veranlassungen in dem erhabenen Regentenhause ansehnliche Ehrengaben namentlich für allgemeine wohlthätige Zwecke gewidmet. Eine Beanstandung oder Einsprache hat niemals stattgehabt.
Aus dem Geschilderten wird überzeugend hervorgehen, daß von jeher die einzelnen öffentlichen Korporationen des Landes in loyaler Bethätigung der Anhänglichkeit und Liebe zum Regentenhaus an hervorragenden Familien- und sonstigen Feierlichkeiten des letztem mittels Gaben der verschiedensten Art und Zweckbestimmung sich beteiligt haben und daß somit seitens dieser öffentlichen Korporationen unter den verschiedensten Regierungen und Ministerien unbeanstandet dasselbe Verfahren eingehalten worden ist, welches gegenwärtig in ähnlicher Lage — e»t- sprechend dem im Monat Sept. d. I. ergangenen öffentlichen Aufruf des Landeskomite für die Landessammlung zum Zweck der Bildung einer König-Karl- ! Jubiläumsstiftung für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke — einzelne Amtsversammlungen aus
Anlaß des bevorstehenden 25jähr. Rcgierungsjubi-
läums Sr. Majestät des Königs Karl durchzuführen i m Begriffe sind. _ (St. N. Tgbl.)
Unter den Lehrern, welche sich in den Winterabendschulen pro 1887/88 ausgezeichnet haben, nennen wir: Schullehrer Stark in Stammheim (Calw); Schullehrer Weiß- Hardt iu Rohrau (Herrenberg): Schullehrer Stcinlc in Ueberberg; Schullehrer Jctter in Rohrdorf.
Tages Neuigkeiten.
De'ttickes Reich.
* Nagold, 26. Nov. Die gestrige General- Versammlung der Gemeinsamen Ortskrankenkasse war vom Ausschüsse und einem einzigen gewöhnlichen Mitglieds besucht, daher die Tagesordnung auch schnell erledigt wurde. Erfreulich war die Mitteilung, daß das seit dem Bestehen des Vereins vorhandene Defizit nunmehr beseitigt und erstmals ein Kassenvorrat von 77 ^ 85 ^ in Rechnung gestellt werden konnte.
Calw, 22. Novbr. Wie das Calwer Wochenblatt hört, ist der Reichs- und Landtagsabgeordnete Kommerzienrat Stälin infolge angegriffener Gesundheit nicht mehr gesonnen, eine Mandat in den Landtag anzunehmen. Als Kandidat für die bevorstehende Wahl wird Stadtschultheiß Haffner genannt.
Stuttgart, 22. Nov. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten, welche in der Beratung des Krankenpflegeversicherungsgesetzes fortfuhr, erhob Frhr. v. Wöllwarth Klage über die Ortsvorsteher, welche seiner Ansicht nach der sozialen Gesetzgebung feindselig und hindernd gegen- . überstehen. Abg. Hang protestierte energisch gegen diese Auffassung. Frhr. v. Varnbüler kam Herrn v. Wöllwarth aber zur Hilfe, indem er ganz trocken meinte, die Ortsvorsteher seien auch nicht lauter Engel und manche Gemeinde lei mit ihrem lebenslänglichen Ortsvorsteher geradezu gestraft. Diese Bemerkung, die man sehr wohl als eine Anspielung auf gewisse Vorgänge der letzten Zeit nehmen könnte, erregten allgemeine Heiterkeit und Minister v. Schmid nahm schließlich ! Anlaß, für seine Ortsvorsteher eine Lanze einzulcgen, indem > er dieselben als eine Grundsäule der württ. Kommunalverfassung bezeichnet?. Man hätte alle Ursache mit ihren Leistungen zufrieden zu sein, was er (der Minister) vor dem ganzen Lande konstatieren wolle. Der weitere von Frhrn. v. Wöllwarth ausgesprochene Wunsch, den Geistlichen eine offi- ! zielle Mitwirkung bei der Verwaltung der Krankenversiche- 1 rung zuznweisen, stieß auf ein kaltes Schweigen. Längere Debatten rief heute noch die Frage der Gewährung von Vcrpslcgungsgeld an Versicherte, die in häuslicher Gemein- schaft leben, hervor. Das Zugeständnis, daß solche Leute bei Erkrankungen ihre Kur sollen zu Hause durchmachen können, anstatt in die Krankenhäuser eingewicsen zu werden, rief verschiedene Bedenken wach, welche dem Minister v. Schmid aber zu zerstreuen gelang.
Stuttgart, 22. Nov. Die württembergische ^ Staatsschuld. Am nächsten Sonntag findet hier in der? Liederhalle eine Vertrauensmännerversammlung der deutschen Partei statt. Es handelt sich dabei um Stellungnahme zu den bevorstehenden Landtags- wah-en. — Nach den im Rechenschaftsbericht des ständischen Ausschusses gemachten Angaben über die württzembergische Staatsschuld war der Stand der Passivkapitalien bei der am 12. d. M. vorgenommenen Kassenrevision ^ 428 546 379, wovon verzinst wurden zu 5 pCt.: ^ 1K200.02, zu 4Vs pCt: ^ 60 223 128.59, zu 4 pCt.: ^ 349 344093.07 zu 3'/, pCt.: ^ 18965957.90. Was die Umwandlung des Restbetrages des 4Vsproz. Staatsanlehens vom 1. Januar 1877 (^ 20080200) in eine 4proz. Staatsschuld anbelangt, so gelangten davon nach geschehener Anmeldungzur Umwandlung,4619 404400, wovon bei der anbedungenen Aufzahlung von ^-6 1.50 auf je 100 Nennwert ein Koursgewinn von ^6 291066 erzielt ward. Zur baren Restzahlung verblieben 675800, die am 11. Juni d. I. zu 107,60 pCt. an die Vereinsbankgruppe und Gen. vergeben wurden, so daß hieran ein Koursgewinn von 51380,80 erzielt war. Bei den gleichfalls