Der Gesellst,Mer.

Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.

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Donnerstag den 22. November

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Amtliches.

K. Amtsgericht Nagold.

An

die Vormünder und Unterpfandsbehörden des Bezirks.

Da man schon mehrfach die Wahrnehmung gemacht hat, daß die bestehenden Vorschriften in Be­treff des Ausleihens von Pflegschaftsgeldern auf Nachhypotheken (ß 26 b., Z 27 der revidirten Pfle­gervorschriften, Art. 2 des Ges. vom 28. Nov. 1833, Reg.-Bl. S. 378) nicht beachtet werden, so. will man die genaue Einhaltung dieser Vorschriften hiemit ein­geschärft haben.

Art. 2 des Ges. lautet:

Dieser Bestimmung gemäß dürfen auch Nach­hypotheken, jedoch nur nach vorgüngigem Abzüge des dreifachen Betrags der auf dem zu verpfändenden Gute bereits haftenden Kapitalschuld angenommen > werden; der Abzug kann übrigens auf den zweifachen Betrag der letzteren alsdann beschränkt werden, wenn die vormundschaftlichen Behörden, nach vorgängiger Prüfung der Umstände des einzelnen Falles, dem an- fragenden Verwalter hiezu die Ermächtigung erteilen."

Den 15. November 1888. ' >

Oberamtsrichter Daser. !

. - 1

Der Schul-, Meßner- und Organistendienst in Pfrungen (Saulgau) ist dem Schullehrer Arno in Untcrschwan- dorf übertragen worden.

Tages-Neirigkeiteri.

Deutsches N-n».

8. Eb Hausen, 19. Nov. (Hl. Hauptver­sammlung des Bienenzüchter-Vereins Nagold.) Trotz regnerischer, unfreundlicher Witterung versammelten sich gestern im Waldhornsaale eine stattliche Anzahl Imker. Die ca. 40 Anwesenden wurden vom Vor­stand Klein freundlichst begrüßt, hervorhebcnd, daß es besonders geschätzt werden müsse, wenn an solchem Tag sich so viele vom Vereine einfinden. Redner berichtet sodann weiter über die Landesversammluug in Cannstatt, hebt namentlich den günstigen Stand der Landesvercinskasse hervor, welche 41005000 ^ stark sei. Der Mitgliederstand betrage über 4000. In Anbetracht der Erfahrungen, welche verschiedene Bienenzüchter-Vereine mit von der Kgl. Zentralstelle für Landwirtschaft abgesandten Wanderlehrern gemacht haben, will der Landesverein von nun an auf seine Kosten geeignete Praktiker, welche mit der Theorie hinreichend bekannt sind, als Wanderlehrer aussen­den, um zu verhüten, daß ein- und derselbe Vortrag in verschiedenen Landesgegenden abgelesen werde. Auf die hierauf ergangene Aufforderung, sich als Wanderlehrer zu melden, zeigte sich unter den Anwesenden niemand bereit. Die nun folgende De­batte über das beste und billigste Winter­futter, ergab manche schätzenswerte Erfahrungen. Als das beste Fütterungsmittel der Bienen wurde neben Honig der in Wasser gelöste Candiszu- cker bezeichnet, welcher dieses Jahr in anerkannter Güte von einer Nagolder Firma geliefert wurde. Hutzucker wurde als zur Fütterung ungeeignet be­zeichnet. Mit dem voriges Jahr bekannt geworde­nen Fruchtzucker haben diesen Herbst einige Im­ker Proben angestellt, deren Resultat im Frühjahr nach erfolgter Auswinterung bekannt gegeben werden soll. Die weiter aufgestellte Frage der Tränkung der Bienen während des Winters fand teil­weise ihre Beantwortung im Vorausgehenden. Wenn die Stöcke nur älteren, gedeckelten Honig im Stocke haben, so soll im Herbst aufgelöster Candis gefüt­

tert werden. Das hierdurch in den Stock kommende Wasser genüge den Bienen, auch candierten Honig auflösen zu können. Das hie und da zu hörende Brausen sei nicht immer als Zeichen der Durst­not anzusehen, sondern häufig sei es ein Zeichen davon, daß die Bienen von einer Wabe zur anderen ziehen, oder aber, wenn sie zu kalt sitzen, sich durch Flügeln Erwärmung verschaffen wollen. Die Heilung eines drohnenbrütigen Stockes wurde ebenfalls wie­der besprochen, da der Sachverständige der Kgl. Zentralstelle sich in Effringen so ziemlich darüber ausgeschwiegen hatte. Das Abkehren der Bienen von den Waben und nachheriges Zurückfliegenlassen führen nicht immer zum Ziel. Wenn ein mittelstar­ker Ableger ohne Königin mit solchem Stock ver­einigt werde, gelinge es manchmal schnell, dem Stocke eine Königin zu verschaffen. Noch verschiedene prak­tische Fälle und Erfahrungen wurden zum allgemeinen Besten mitgeteilt, bis die bald hereinbrechende Nacht die meisten der Anwesenden zwang, den Heimweg anzutreten.

Stuttgart, 20. Nov. In dem neuesten Konsistorial-Amtsblatt wird ein Erlaß veröffentlicht bezüglich der Amtskleidung der evangelischen Geistli­chen, nämlich der Form des Baretts und Kirchen­rockes.

Stuttgart, 20. Nov. Präsident Hohl er- öffnete die Kammersession mit einer patriotischen An­sprache, in welcher er des Ablebens des Kaiser Wil­helm I. und Friedrich III. sowie der Thronbesteigung Wilhelms II. gedachte. Wir dürfen hoffen, so hieß es in der Rede, daß unter dessen Regierung unser deutsches Vaterland glücklichen Zeiten entgegengehen wird. Die schönen Tage des Kaiserbesuchs und die Kunde von dem Wohlbefinden unseres Königs brin­gen das Jahr, nach dessen Beginn das Geschick so schwer auf uns lastete, zum freundlichen, hoffnungs­vollen Abschluß.

Ulm, 17. Nov. In der Brauerei zu den 3 Königen ereignete sich heute vormittag zwischen 11 und l2 Uhr ein entsetzliches Unglück. Einer der Besitzer, Heinrich Mayser, ein überaus wackerer und thätiger Bürger unserer Stadt, wollte einigen seiner im Malzkeller beschäftigten Arbeiter durch die Oeff- nung eines Aufzugs etwas zurufen, als der Auf­zugswagen, welcher 5 Ztr. schwer ist, eben von oben herniedergelassen wurde. Derselbe drückte den Hals des Mayser zwischen Schutzbalken und den Boden des Wagens, wodurch der Bierbrauereibesitzer sofort getötet wurde.

Breslau, 16. Nov. Ihren Dank hatten die Arbeiter schon gestern dem Kaiser durch das Hof- marfchallamt schriftlich übermittelt. Derselbe lautet wie folgt:Allergnädigster Kaiser und König! Eure Majestät haben es uns, den Arbeitern beider christli­chen Konfessionen, huldvollst gestattet, unsere herzliche Freude über Allerhöchst deren Anwesenheit in unserem alten königstreuen Breslau durch ein äußeres Zeichen zu bekunden. Genehmigen Ew. Majestät nun den Ausdruck unseres tiefgefühlten Dankes für diesen Be­weis königlicher Gnade. Genehmigen Ew. Majestät das Gelöbnis, daß wir unS dieser Gnade stets wür­dig zeigen werden, daß wir fest zu unserm Kaiser und Könige stehen wollen in guten und bösen Tagen. Gott segne Ew. Majestät, Gott segne die Kaiserin, Gott segne Ihre Söhne und das ganze Königliche Haus!"

Metz, 19. Nov. Der heute eröffnete Bezirks­tag von Lothringen beschloß ein Huldigungstelegramm an den Kaiser, worin es heißt, der Bezirkstag be­

zeuge seine aufrichtige Teilnahme an den harten Schicksalsschlägen, welche das kaiserliche Haus im Laufe des Jahres betroffen, und spreche die Hoff­nung aus, es möge dem Kaiser vergönnt sein, sein Volk recht lange und glücklich zu regieren.

Berlin, 15. Nov. (Verhinderung der Ueber- tragung ansteckender Krankheiten durch die Schule.) Der Kultusminister hat, wie wir aus mehreren Blät­tern ersehen, eine Anweisung zur Verhütung der Ueber- tragung ansteckender Krankheiten durch die Schule erlassen, wonach zu den Krankheiten, welche vermöge ihrer Ansteckungsfähigkeit besondere Vorschriften für die Schule nötig machen, a. Cholera, Ruhr, Masern Rötheln, Scharlach Diphterie, Pocken , Flecktyphus und Rückfallsfieber; d. Unterleibstyphus, kontagiöse Augenentzündung, Krätze und Keuchhusten zu zählen sind, der letztere , sobald er lange und krampfartig auftritt. Kinder, welche an einer der genannten Krankheiten leiden, sind vom Besuch der Schule aus­zuschließen. Das gleiche gilt von gesunden Kindern, wenn in den, Hausstande, welchem sie angehören, ein Fall der unter a genannten ansteckenden Krank­heiten vorkommt, es müßte denn ärztlich bescheinigt sein, daß das Schulkind durch ausreichende Abson­derung vor der Gefahr der Ansteckung geschützt ist. Kinder, welche vom Schulbesuch ausgeschlossen wor­den sind, dürfen zu demselben erst dann wieder zu­gelassen werden, wenn entweder die Gefahr der An­steckung nach ärztlicher Bescheinigung für beseitigt anzusehen oder die für den Verlauf der Krankheit erfahrungsgemäß als Regel geltende Zeit abgelaufen ist. Als normale Krankheitsdauer gelten bei Schar­lach und Pocken 6 Wochen, bei Masern und Rötheln 4 Wochen. Es ist darauf zu achten, daß vor der Wiederzulassung zum Schulbesuch das Kind und seine Kleidungsstücke gründlich gereinigt werden. Für die Beobachtung der gegebenen Vorschriften sind die Di­rigenten der Schulen verantwortlich. Durch diesel­ben ist der Ortspolizeibehörde vorkommendenfalls sofort Anzeige zu machen.

Berlin, 17. Nov. Großes Aufsehen erregt hier die Unterschlagung eines städtischen Beamten, des Bureauvorstehers Lehmann. Derselbe, im Miets­steuerbureau seit längerer Zeit angestellt, hat als Rendant der Kaiser-Wilhelmsstiftung aus der Kasse dieser Anstalt 80000 ^ unterschlagen. Das ver­brecherische Treiben des L. ist durch einen merkwür­digen Zufall entdeckt worden. Ein hiesiger Kom­merzienrat, der regelmäßig jedes Jahr der Stiftungs­kasse beträchtliche Summen zugewendet, vermißte auf der Liste den Namen eines Verwandten , von dem er wußte, daß dieser im Lause der letzten Jahre bei­gesteuert hatte. Dieser war im Besitz einer Quittung und wandte sich mit einer Anzeige an das Kurato­rium, welches sofort eine Kasfenrevision veranstaltete und dabei die Unterschlagung ermittelte,

Berlin, 18. Nov. Ueber die von Kaiser Alexander befohlene neue russische Truppenorgani­sation werden von Wien aus die allarmierendsten Nachrichten verbreitet; eS ist geradezu behauptet, die gesamte russische Armee sei auf dem Bormarsche nach der Westgrenze. Das ist sicherlich übertrieben, denn wäre dem so, hätte die Reise Kaiser Wilhelms II. nach Petersburg nicht den geringsten Nutzen gehabt, gar nicht» zur Befestigung des Friedens beigetragen, was doch s. Z. allgemein anerkannt wurde. Auch die BerlinerPost" tritt gegen diese Auffassung auf und schreibt:Eine umfassendere Beunruhigung braucht auS jenem Befehl nicht abgeleitet zu werden, da er nur in innigem Zusammenhänge mit einem