Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberantts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, DonnerS- A /» . tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier

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Donnerstag den 12. April

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bei mehrmaliger je 6 Die Inserate wüsten > spätesten» morgens 8 Uhr am Tage vor der HIOO» ! Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben ^ sein.

Nagold.

betreffend das Ersatzgeschäft pro 1888

Nachdem der Geschäftsplan der Ersatz-Kommission für den hiesigen Bezirk als festgestellt zu betrachten ist, wird derselbe in Nachstehendem bekannt gemacht:

Es findet statt, je vormittags 8 Uhr:

1) am Montag,

den 16. April die Musterung in Wildberg,

2) am 17. April die Musterung in Altensteig,

3) am 18. April die Musterung in Nagold,

4) am 19. April die Losung in Nagold.

Die Orts-Vorsteher werden beauftragt, sämt­liche in den Stammrollen nicht durchstrichene Militär­pflichtige, welche nach den Bestimmungen der HH. 23 und 24, vergl. mit Z. 61 Ziff. 3 der Ersatzordnung, im hiesigen Bezirk gestellungspflichtig und von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, auch über ihr Militärverhältnis noch keine definitive Entscheidung erhalten haben, unter Hinweisung auf die in Z. 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Nr. 15) angedrohten Strafen, und Rechtsnachteile (vergl. auch ß. 61 und Z. 65 Ziffer 3 der Ersatzordnung) aufzufordern, zu der hienach bemerkten Zeit und an dem bezeichneten Ort sich zur Musterung pünktlich einzufinden.

Es haben.sc unter Führung ihrer Gemeinde- Vorsteher, welche die Mititärstsnimrotlen mifindringen haben, und zwar die Pflichtigen der früheren Jahr­gänge mit ihren Losungs- und Gestellungsscheinen versehen, zu erscheinen :

1) am Montag Ven 16 April d I. im Muste­rungs-Lokal in Wildberg, vormittags 8 Uhr»

die Pflichtigen von Wildbcrg, Effringen, Sulz, Gült- lingen, Schönbronn, Nothfelden "und Wenden; ^

2) am Dienstag den 17. April in Altensteig,

vormittags 8 Uhr,

die Pflichtigen von Altensteig Stadt, Attensteig Dorf, Ueberberg, B exM , WalddM fif Ebershardfi' G augen - wälfi, Wartss TEqenHausen, Spielkerg, Wffingen, Beuren, Enzchal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garr- weiler und «immersseld; '

3) am Mittwoch de» 18. April in Nagold,

vormittags 8 Uhr,

die Pflichtigen von Naaold, Jselshausen, Emmingen, . Pfrondorf, Minders^chT'RohMrf. Eb haüff n? Lai- teroach, Unterschwandorf, Oberfchwandorfi Beihingen, Oberthalheim, Unterthalheim und SchietingenO"

' Hieb« wird folgendes noch bemerkt:

») Einjahrig-Freiwillige sind durch ihren Berech­tigungsschein von der Gestellung entbunden, b) In Beziehung auf Zurückstellungsansprüche wird auf die oberamtliche Bekanntmachung v. 28. Februar d. I., AmtSbl. Nr. 26 mit dem Anfügen hingewiesen, daß nur solche mit den erforderlichen Urkunden und Zeugnissen belegte Ansprüche Berücksichtigung finden kön­nen, welche der H. 20 des Reichsmilitärgesetzes und §. 30 der Ersatzordnung speziell bezeich­nen und daß diesfallsige Gesuche mit den vor- geschriebeuen Fragebogen, die, soweit es sich um Pflichtige früherer Altersklassen handelt, auch bei unveränderten Verhältnissen stets neu ausgefertigt werden müssen, spätestens am Mu­sterungstermin, womöglich aber vor demselben, hieher einzureichen sind.

Sollten Väter oder Mütter wegen eigener Arbeits- oder Auffichtsunfähigkeit Zurückstellung ihrer Söhne beanspruchen, so sind jene gleich­

falls vor die Ersatzkommission zu laden.

o) Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Diensteintritt melden.

ä) Schulamtskandidaten, Unterlehrer, Lehrgehilfen rc. haben ihre Prüfungs-Zeugnisse rechtzeitig und spätestens im Musterungstermin vorzulegen.

«) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen. Die Losfiehung findet für sämtliche Militär­pflichtige der Altersklasse 1868, einschließlich solcher Militärpflichtiger, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Losung gelangt sind,

am Donnerstag den 19. April b I auf dem Rathanfe in Nagold statt und es beginnt die Verhandlung morgens 8 Uhr.

In Betreff dieses Aktes, bei welchem das An­wohnen der Ortsvorsteher nicht vorgeschrieben ist,

wird bemerkt:

a) Der Losziehungstermin ist den Militärpflichtigen bekannt zu machen und ihnen das persönliche Er­scheinen zu überlassen.

Im Falle der Abwesenheit des Aufgerufenen wird das Los für denselben von einem Mitglied der Ersatzkommission gezogen.

l>) Von der Losung sind ausgeschlossen:

Die zum Einjährig-Freiwilligen Dienst Er­mächtigten,

die von den Truppen- (Marine-) Teilen ange­nommenen Freiwilligen.

Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes den Militärpflichtigen soweit sie gestellungspflichtig find, beziehungsweise ihren Eltern »«verweilt zu eröffnen und Eröffnungs-Urkunden von jenen unter spezieller Bezeichnung der Pflichtigen, welche zur Musterung beordert worden sind und unter Aufführung dersel­ben nach den einzelnen Jahrgängen dem Oberamt spätestens bis zum 10. k. Mts. vorznlegen.

Sollten gegen Militärpflichtige Zucht- oder Arbeitshausstrafen erkannt oder solche der bürgerli­chen Ehrenrechte verlustig erklärt worden sein, so sind, falls dies noch nicht geschehen, die betreffenden Strafausschreiben alsbald hieher einzusenden und ist überhaupt Anzeige zu machen, wenn irgend welche weiteren Strafen als die bereits angezeigten gegen die Militärpflichtigen erkannt werden sollten.

Die Prüfung -er Reklamationen der Ersatz- resrrvisten I. Klaffe, -er Reserve- und Uandwehrmän- ner behufs ihrer Zurückstellung im Mobilmachungs­falle wird unmittelbar nach der Losziehung vorge­nommen werden, was in den Gemeinden mit dem Anfügen bekannt zu machen ist, daß diesfallsige Ge­suche bei dem Ortsvorsteher anzubringen seien, wel­cher dieselben zu prüfen und mit einem gemeinderät- lichen Zeugnis, welches die militärischen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller genau schildern und die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, enthalten muß, rechtzeitig an das Ober­amt einzusenden hat.

Für diese Zeugnisse ist sich der vorgeschriebenen Fragebogen zu bedienen, welche vom Oberamt bezo­gen werden können und eS wird bezüglich solcher Reklamationen auf §. 64 und 69 des Reichsmilitär­gesetzes vom 2. Mai 1874 und die 13, 15,17 u. 18 der Kontrol-Ordnung besonders aufmerksam gemacht. Den 24. März 1888.

Civil-Borsitzender der Ersatz-Kommission: vr. Gugel, Oberamtmann.

Nagold.

AN die Ortsvorsteher,

topographische Rekognoszierungen betreffend.

Die betreffenden Ortsbehörden werden hiemit davon in Kenntnis gesetzt, daß nach einer Mitteilung der K. Kreisregierung vom 9. d. Mts. demnächst zum Zweck der Ergänzung der neuen topographischen Karte des Großherzogtums Baden über die badische Landes­grenze hinaus durch badische Topographen topogra­phische Rekognoszierungen auch im Oberamtsbezirk Nagold werden vorgenommen werden.

Die Ortsbehörden werden angewiesen, den be­treffenden Arbeiten jeden Vorschub zu leisten.

Den 10. April 1888.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Die Wahl des approbierten Arztes vr. msä. Eugen Pfeilsticker von Ulm zum Stadt- und Armenarzt in Wildberg ist von der Regierung des Schwarzwaldkreises am 6. d. M. bestätigt worden.

Tages-Neitigketterr.

Deutsches Reich.

fi-f Nagold, 11. März. Gestern abend ver­sammelten sich im Gasthaus z. Bären verschiedene hiesige Männer, um unter dem Vorsitz von Oberamts- baumeifter Schuster über die behufs Errichtung eines Landesdenkmals für Kaiser Wilhelm in der Haupt­stadt Stuttgart zu ergreifenden Maßregeln zu beraten. Es wurde der von dem Vorsitzenden gemachte Vor­schlag von Vertrauensmännern und Sammelstellen in Stadt und Bezirk gutgeheißen; allein einem einge- brachten Antrag gemäß, der gewiß auch im Sinne des verewigten hochherzigen Kaisers gestellt war, wurd- beschlossen, die Angelegenheit noch einige Zeit hinaus zuschieben und dafür in erster Liuie die Sorge für die Ueberschwemmten in Norddeutschland auf die Ta­gesordnung zu setzen, so daß zunächst durch HauS- kollekte für die Unglücklichen gesammelt würde (s. Auf­ruf), während dann nachher immer noch Gelegenheit geboten sein soll, sich an der Spende für ein Kaiser- Wilhelms-Denkmal zu beteiligen. Endlich war auch noch die Rede von einem Denkmal» das in hiesiger Stadt, etwa durch Pflanzung einer Kaisereiche, das Andenken des glorreichen Kaisers verewigen soll; über den Ort der Pflanzung wurde ein Einverständnis noch nicht erzielt.

Stuttgart, 9. April. Am 14. d. Mts. tritt das Lehr-Jnfanterie-Bataillon in Potsdam zusam­men. Hierzu gehen von den 7 Infanterie-Regimen­tern des Königl. Armeekorps im ganzen 1 Offizier, 2 Unteroffiziere, 1 Tambour und 30 Mann am 11. d. MtS. von den Sammelorten Heilbronn bezw. Ulm mit der Bahn nach Potsdam ab. DaS Bataillon wird diesmal nicht in den Komnnms, sondern in Dörfern bezw. Baracken bei Potsdam untergebracht werden.

München, 9. April. Der Prinzregent spen­dete 10000 für die Ueberschwemmten.

Eine etwas auffällige Privatdepesche desNürn­berger Korrespondenten" aus Berlin meldet: Die Bismarck-Krisis ist noch nicht erledigt, sondern eher verschärft. Der Kronprinz, die Kaiserin Augusta und der Großherzog von Baden stehen, wie verlautet, entschieden auf Seiten Bismarcks, welcher am Sonn­abend in der Battenberger Angelegenheit eine längere Konferenz mit dem Kronprinzen gehabt hatte. Es heißt, trotz gegenteiliger Meldungen, daß Prinz Ale­xander am 12. April eintreffen werde. (?) wogegen der Besuch der Königin von England zweifelhaft geworden sei. Von anderer Seite heißt es, die Kri­sis sei vertagt, der Kanzler bereite seinen Abschied