Der Gesellschafter.

Amts- «rrd Intelligenz-Blatt für den Oberantts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners- -»/, . ^ tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier

/vo (ohne Trägerlohn) 80 in dem Bezirk 1

außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 -t. Monats­abonnement nach Verhältnis.

Dienstag den 10. April

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E bei mehrmaliger je 6 «I. Die Inserate müssen 1 spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der 4^000- HcrauSgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

Amtliche Die Güterbuchsbeamten

werden erinnert, den Abschluß des Güterbuchsände- 8 ?

rungsgeschäfts pro 18rechtzeitig hiehcr anzuzeigen.

Nagold, den 7. April 1888.

K. Amtsgericht.

Daser. O.-A.-R.

Nagold.

An die Gemeindebehörden,

betreffend die Jestllettuug einer neuen Wrgeordnung für den Bezirk Nagold.

Den Gemeindebehörden ging durch die Post der gedruckte Entwurf einer neuen Wegeordnung für den Bezirk Nagold zu. Da dieser Entwurf bei der demnächst stattfindenden Amtsoersammlung Gegen­stand der Beratung sein wird, wolle sich mit den ein­zelnen Bestimmungen desselben genau vertraut ge­macht werden.

Den 6. April 1888.

K. Oberamt. Or. Gugel.

Alten steig, Horb, Reuth in.

Aufforderung !

zur Einkommens-Fatieruug behufs der Besteuerung Pro 1888/89

Nachdem die in Art. 7 des Gesetzes vom 19. September 1852 vorgcschriebenen Aufforderung zur Fatierung des Kapital-, Renten-, Dienst- und Berufs- Einkommens auf 1. April 1888 im Staatsanzeiger vom 1. April erfolgt ist, werden die Steuerpflichtigen auf dieselbe noch besonders hingewiescn.

Hierbei wird der Gewerbe- und Handelsstand darauf aufmerksam gemacht, daß die Beiziehung zur Gewerbesteuer von der Fatierung der verzinslichen Aktiven und Ausftände nicht befreit, daß vielmehr die verzinslichen oder diesen gleich zu achtenden Kapi­talien (vergl. Art. 5 II des Gesetzes voin 19. Sept. 1852) als solche zu versteuern sind. Die Steuer­freiheit der Renten und Dividenden aus der württ. Gewerbesteuer unterliegenden Aktien-Un- ternehmungen (Art. 1 II Schlußsatz des Ges. vom 19. Septbr. 1852) und ebenso die gänzliche oder teilweise Steuerfreiheit des aus dem Ausland flie­henden und im auswärtigen Staate bereits einer Steuer unterliegenden Kapital- und Renten-Einkom- mens (Art. 3 L.. i. des Gesetzes vom 19. Septbr. 1852) ist durch Art. 1 des Gesetzes vom 30. März 1872 aufgehoben worden.

Sodann wird noch ausdrücklich beigefügt, daß die Verpfändung von verzinslichen Forderungen von der Fatierung und Versteuerung des vertragsmäßigen Zinses nicht befreit und daß verzinsliche und unver­zinsliche Kaufschillings-Zielforderungen ohne Abzug etwaiger Schulden der Kapitalsteuer unterliegen und zu fatieren sind. Zur Fassion verpflichtet das Recht zum Bezug und es ist z. B. eine von Martini 1887 an verzinsliche, an Martini 1888 zahlbare Zielfor­derung auf den 1. April 1888 zu fatieren.

Die Steuerpflichtigen haben die Fassion selbst zu unterzeichnen. Die Bevollmächtigten der im Aus­lände sich aufhaltenden Steuerpflichtigen und die Pri­vatvermögensverwalter haben den Fassionen Vollmach­ten in Original oder beglaubigter Abschrift unter Angabe der Giltigkeitsdauer beizuschließen.

Die gesetzliche» Stellvetreter bedürfen einer Vollmacht nicht.

Wer sein der Besteuerung unterliegendes Ein­kommen ganz oder teilweise verschweigt, hat neben

der verkürzten Steuer den zehnfache» Betrag der­

selben als Strafe zu bezahlen, welch' letztere auch nach dem Tode des Beschuldigten angesetzt werden kann. Die Steuergefährdung ist im Falle unvollstän­diger oder unrichtiger Fassion mit Ablage der schrift­lichen oder mündlichen Erklärung an die Aufnahme­behörde, bei gänzlicher Unterlassung der Anzeige aber mit Ablauf des Steuerjahrs vollendet. Die Verfeh­lung wird jedoch straffrei gelassen, wenn von dem Steuerpflichtigen oder Fassionspflichtigen, oder nach dem Tode des Schuldige« von Seiten eines der Er­ben bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Be­hörde gemacht wurde, oder ein strafrechtliches Ein­schreiten erfolgte, die unterlassene oder zu nieder ab­gegebene Erklärung (Fassion) bei einer Aufuahme- behörde oder dem Kameralamt nachgetragcn oder berichtigt und hierdurch die Nachforderung der sämt­lichen nicht verjährten Steuerbeträge ermöglicht wird.

Den 7. April 1888.

K. Kameralämter

Altensteig, Horb und Reuthin.

Die Ortssteuerkommissionen werden unter Be­zugnahme auf vorstehende Bekanntmachung hiemit an­gewiesen, sich dem Aufnahmegeschäft unter genauer Beachtung der bestehenden Bestimmungen alsbald zu unterziehen und die Akten mit den Kostenzetteln recht­zeitig an die Unterzeichneten Stellen einzusenden.

Den 7. April 1888.

K. Kameralämter

Alten steig, Horb und Reut hin.

Infolge der im Monat März d. I. in Nagold ab­gehaltener Vorprüfung ev. Schulaspiranten sind nachstehende Schüler zur Vorbildung für den Volksschullehrerberuf mit Aussicht auf Staatsunterstützung ermächtigt worden: Eugen Bachteler von Gräfenhausen, Heinrich Bäuerle von Unterhausen, Friedrich Bartholomai von Weissach, Ernst Bauer von Schafhausen, Johannes Binder von Affstätt, Ernst Binder von Tuttlingen, Johann Georg Brenner von Pfrondorf, Johannes Christian von Ofterdingen, Friedrich Völker von Nagold, Karl Eisenhardt von Gechingen, Wilhelm Günther von Möhringen, Christian Hang von Tübingen, Karl Hau sch von Ofterdingen, Christian Kober von Dornstetten, Albrecht Kullen von Hülben, Eugen Lutz von Dcckenpfronn, Friedrich Luz von Kirchentellinsfurt, Jakob Luz von Dcckenpfronn, Johannes Müller von Schwenningen, Karl Müllervon Leinfelden, Gottfried Reiff von Oberhausen, Gustav Römer von Schwenningen, August Schober von Hoheneck, Julius Seybold von Mezingen, Johannes Stanzer von Böh­ringen, Friedrich Storz von Schura, Friedrich Talmon- Grotz von Egenhausen, Reinhold Wanner von LudwigS- burg und Johannes Wurster von Dettingen.

Die erste theologische Dienstprüfung hat u. a. mit Er­folg bestanden und ist zur Versetzung von Pfarr-Gehilfen- diensten für befähigt erklärt worden: Theodor Schmid von Wildberg.

Die zweite Schulstelle inGomaringen (Reutlingen) wurde dem Schullehrer B ö ß in sin gen und die in Bcinberg (Calw) dem Unterlehrer Luz in Jede »ha u- s e n (Göppingen) übertragen.

Die politische Weltlage

wird in einem Wiener Briefe des Standard in fol­gender Weise geschildert:Die allgemeine Anschauung, daß Rußland sich auf einen großen Krieg vorberei­tet, ist unbegründet. Die Frage ist nur die, gegen wen Rußland Krieg führen und wann es losschlagen will? Lange Zeit glaubte man, daß Rußland in Bulgarien losschlagen wolle. Rußland mag früher die Absicht gehegt haben, jetzt aber hat eS dieselbe

nicht mehr, da da- russische Volk und die ruf.

Geistlichkeit dagegen sind, das Blut von Glau! genossen zu vergießen, welche vor 10 Jahren die treuen Brüder der Russen hießm. Der Zar ist kei­nem andern Einfluß zugänglich, als dem der ortho­

doxen Geistlichkeit und besonders dem des Präsiden­

ten der heiligen Synode, Pobyedonoszeff, der dage­gen ist, daß kriegerische Maßnahmen gegen die Bul­garen getroffen werden. Unter dem Einfluß dieser Ansichten las der Zar die Rede vom 6. Febr., worin der deutsche Reichskanzler erklärte, daß es einen ewi­gen Schandfleck für Europa bilden würde, wenn es um einer so erbärmlichen Angelegenheit willen, wie der bulgarischen, sich in einen Krieg stürzte. Der Zar wiederholte den Satz mit einem Ausdruck der Billigung mehreren Personen feiner Umgebung, und daher rührt es wahrscheinlich, daß diese Stelle so häufig von der ruff. Presse, welche Fühlung mit dem Hofe hat, wiederholt wurde. Es würde jedoch voreilig fein, anzunehmen, daß der Zar von da ab die Rüstungen einzustellen begann. Das Gegenteil war der Fall; der Zar legte wie es scheint, die Worte des Fürsten Bismarck als eine Einladung aus, ein höheres Ziel als Bulgarien zu fassen und die Wegnahme Konstantinopels zu erstrebe». Für einen zu dem Zwecke unternommenen Krieg könnte die Be­geisterung des russischen Volkes leicht angefacht wer­den und die Unterstützung der orthodoxen Geistlich­keit wäre sicher. Die reichsten Klöster und Kirchen würden bereitwillig ihre Schätze zum Opfer brin­gen, um das Kreuz auf die Sofienkirche zu pflanzen. Das einzige Hindernis bildet die Haltung Oester­reichs, hinter welchem Deutschland steht. Rußland würde vor keinem Opfer zurückschrecken, um seinen Plan auszuführen, wenn Oesterreich sich nur in die Beute teilen wollte. Deutschland wird jetzt mit so großer Freundlichkeit behandelt, damit es Oestreich veranlasse, zuzustimmen. Da es die größte Geduld erfordert, das Ziel zu erreichen, wird Rußland jetzt wahrscheinlich keine Vorschläge machen, welche Oest­reich verwerfen würde. Ebenso unwahrscheinlich ist es, daß Rußland Feindseligkeiten beginnt, ehe viele Monate verstrichen sind; es ist anzunchmen, daß es in diesem Jahre überhaupt keinen Krieg beginnen wird, da es nicht die Aussicht verlieren möchte, wenn sie auch gering ist, einen Teilhaber in Oestreich zu gewinnen, ehe es weiß, daß das Bemühen schlechter­dings hoffnungslos ist. Was Fürst Bismarck zu Rußlands Lockungen sagt, weiß Keiner. Man glaubt, daß er überzeugt ist, daß Rußland eine abschlägige Antwort erhalten wird, und daß er dem Grund den unvermeidlichen Ausgang möglichst lange zu verschie­ben sucht. Schließlich wird sich Deutschland, wahr­scheinlich, wenn Frankreich sich ruhig verhält, passiv verhalten, indem es Oestreich und England die Be- schützung Konstantinopels überläßt, aber bereit steht, Galizien und andere Teile Oeftreichs gegen einen russischen Einfall zu schützen, während Oestreich für die europäischen Interessen im Süden kämpft. (S. M.)

Tages-Neuigkeiteir.

Deutsches Reich.

Stuttgart. Am Sonntag den 13. Mai wird der diesjährige Kreisturntag in Stuttgart abgehalten werden.

Stuttgart. Das hinterlassene Vermögen MohlS wird aus 400000 ^ geschätzt. Ein Legat von 50000 vermachte er seiner treuen Pflegerin.

Nürnberg, 2. April. Eine hieher einberu- fene Versammlung von Brennern aus Bayern, Ba­den und Württemberg erklärte sich einstimmig für Errichtung einer Spiritusbank.

Berlin. Hinsichtlich der inneren Lage Deutsch­lands macht sich ein in derMagdb. Ztg.« erschei­nender Berliner Brief bemerkenswert, der sich dahin