Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberantts-Bezirk Rag old.

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Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier

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!! JnsertionSgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge- ! wShnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 ?bei mehrmaliger je 6 «>. Die Inserate müssen t spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben kein.

1888 .

Für das II. Quarta!

ladet zum Abonnement auf den freundlichst ein

die Redaktion.

Dem inserierenden Publikum zur gesl. Kenntnisnahme!

Inserate, die in einer bestimmten Nummer Aufnahme finden sollen, müssen immer am Tage vor dem Druck des Blattes, also für das Dienstagblatt am Sonntag, Donnerstagblatt am Dienstag, Samstagblatt am Donnerstag der Druckerei aufgegeben sein. Später eintreffende Inse­rate können nicht mit Sicherheit auf die Auf­nahme in die bestimmte Nummer rechnen.

Erprdrtion des Gesellschafters.

gelaufenen Nachweisungen resp. die zu erstattenden Fehlanzeigen jeweilig pünktlichst dem Oberamt vor­legen werden.

Den 29. März 1888.

_ K. Oberamt. Or. Gugel.

Nagold.

Bekanntmachung,

betr. den Abschluß der Sportelverzeichnisse pro ultimo März d. I.

Unter Bezugnahme auf die obermntliche Be­kanntmachung vom 26. d. Alts. Gesellschafter Nro. 38 werden die Ortsvorsteher hiedurch auf den neuen, seit 1. Oktober 1887 gültigen Sportel­tarif Reg.-Bl. v. 1887 Seite 199 ff.hjowie auf den ß der Ministerialverfügung vom 2-itz September 1887 Reg.-Bl. S. 387 ausdrücklich hinge­wiesen, da man die Wahrnehmung gemacht hat, daß obige Bestimmungen vielfach noch nicht beachtet werden.

Den 29. März. 1888. K. Oberamt.

Amtm. Marquart,

Amtliches. !

Nagold. l

An die Ortsvorsteher, betreffend den Vollzug des Bauunfallverstchernngs- gcsetzes vom 11. Juli 1887, Reichsgesetzblatt Nr 25 S. 287 ff.

Nach K 22 Abs. 1 des Bauunfallversicherungs­gesetzes vom 11. Juli 1887 haben Unternehmer, welche Regie-Bauten ausführen, (d. h. Bauten, welche der Bauherr auf eigene Rechnung durch direkt angenom­mene Arbeiter ausführen läßt) zu deren Erstellung einzeln genommen mehr als 6 Arbeitstage verwendet worden sind, längstens binnen 3 Tagen nach Ab­lauf eines jeden Monats eine Nachweisung der in diesem Monate bei Ausführung der Bauarbeiten ver­wendeten Arbeitstage und der von den Versicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter auszustellen.

Diese Nachweisungen sind unter Benützung des der Verfügung des k. Ministeriums des Innern vom 19. Dez. 1887, Reg.-Bl. S. 501 ff. beigegebenen Formulars von den Bauunternehmern (zu vergl. Reg.-Bl. 1887 S. 505) zu fertigen und sind die­selben dann innerhalb der obenbenannten Frist dem Ortsvorsteher der Gemeinde, innerhalb welcher das Bauunternehmen stattfindct, zu übergeben. DieEin- rerchung dieser Nachweise hat vom 1. Januar 1888 zu erfolgen, d. h. es sind erstmalig für die im Mo­nat Januar 1888 ausgeführten Bauarbeiten Nach­weisungen einzureichen. Von den Ortsvorstehern sind die eingelaufenen Nachweisungen je binnen einer Woche nach Ablauf des Kalendervierteljahrs an das Oberamt einzu- senden; sind Nachweisungen nicht angefallen, so hat der Ortsvorsteher dem Oberamt eine Bescheinigung dar­über vorzlklegen, daß ihm über die Ausführung von Bauarbeiten im Gemeindebezirk, für welche nach den bestehenden Vorschriften Nachweisungen vorzulegen wären, nichts bekannt geworden.

Bezüglich der Ausführung des vorgenannten 'Reichsgesetzes werden die Ortsvorsteher auf die in Nr. 46 des Reg.-Bl. v. 1887 enthaltene Anleitung hingewiesen, sowie auf einen Erlaß des k. Ministe­riums des Innern von 28. Dez. 1887,

Ministerialamtsblatt 1888 S. 3 ff. Formularien für die Nachweisungen können nach dem vorbenannten Erlaß von Kohlhammer in Stuttgart bezogen werden.

Es wird von den Ortsvorstehern erwartet, daß sie sich eingehend mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt machen, und daß sie die ein­

Nagold.

An die Gemeindebehörden, betreffend den Verkehr mit fremden Goldmünzen.

Unter Hinweisung auf den im vorbezeichneten Betreff unterm 17. d. Mts. ergangenen Erlaß des K. Ministeriums des Innern, Amtsblatt S. 107, werden die Gemeindebehörden (Gemeinderat, Stiftungs­rat, Ortsschulbehörde) hiemit beauftragt, den betreffen­den Rechnern entsprechende Weisungen zu erteilen. Bemerkt wird, daß der Oberamtspslege die Annahme der nicht deutschen Goldmünzen, besonders derjenigen der Frankenwährung, als Zahlung untersagt ist.

Den 30. März 1888.

_ K. Oberamt, vr. Gugel.

Nagold.

An die Ortsvorsteher,

betreffend den Stand des Pferdestandes am 31. März d. Js.

Die Ortsvorsteher werden hiemit beauftragt, die Zahl der Pferde, welche sich bei der Biehaufnahme pro 1888 ergiebt, abgesondert bis zum 10. April d. I. hieher anzuzeigen.

Den 30. März 1888.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Die Gerichtsvollzieher

werden erinnert, Hauptregister und Kassentagbuch auf 1. April d. I. unfehlbar hieher vorzulegen.

Nagold, den 28. März 1888.

__ Oberamtsrichter Daser.

Gstern 1888.

Und währt der Winter noch so lang, es muß doch endlich Frühling werden!" das sind wohlfeile Worte, mit denen leicht alljährlich die Osterbetrach­tungen ausgeschmückt wurden, aber kaum hat Jemand daran gedacht, daß die Schwere dieser anmutigen Zeiten nicht mit ganzer und voller Wucht uns tref­fen würde. Es gibt Zeiten, wo die Hoffnung wirk­lich das einzige wertvolle Gut bildet, das wir haben, in welchem wir die Schwere der Verhältnisse mit solchem Druck empfinden, daß dabei alles leichte Phra- sentum ein Ende nimmt und wir erschüttert, fassungs­los dastehen. Dem einzelnen Menschen kommen solche Momente häufiger; so viele Tausende auch das schöne Osterfest stets als den Erlösung verkündenden Boten nach den Drangsalen des Winters mit lachenden Au­gen und frohem Gesicht gefeiert haben, eS fehlte doch auch nie an solchen, denen in Winterssturm und Wintersnot etwas teures verloren gegangen, die nur

«ege« der Osterfeiertage erscheint Nächste« Dienstag

mit schmerzverzogenem Munde die Eingangsworte dieser Zeilen vor sich hin gesprochen. Das Leben ist oft hart und grausam, sehr hart und es scheint, als habe es den Einzelnen sich ausersehen, über sein Haupt die ganze Fülle menschlicher Prüfungen zu ergießen. Da ist es denn ein schwaches Ding, um allezeit bereite allgemeine Trostworte, sie versagen leicht im allzuschweren Leid. Da bleiben nur Thrä- nen, da bleiben nur Glaube und Hoffnung in eige­ner Menschenbrust. Die allein können helfen, aus ihnen muß neuer Mut und neue Thatkraft hervor­gehen. Ist die Trauer aber schon groß in weite­ren Kreisen wenn einen Menschen gerade alles Un­gemach trifft, so wird sie herzerschütternd, wenn ein ganzes Volk unter schweren Schicksalsschlägen sich beugt. Und hart, hart ist Alldeutschland getroffen, tief, tief haben wir uns beugen müssen. Es war der böseste Winter, der jetzige, den wir seit manchen Jahren gehabt. Seine Rauheit und sein stürmisches Wüten hätten wir schon noch ertragen und ausgehal­ten, dem Einzelnen hätte die opferwillige Unterstütz­ung der Allgemeinheit die Not erleichtert, aber wie ein Keulenschlag traf das Verhängnis die Nation. Unter Sorge und Kummer um das Leben und die Gesundheit des geliebten Kronprinzen traten wir in das neue Jahr ein, von dem wir so vieles Gute erhofften, unter Sorge und Kummer schritten wir durch die Monate dahin, unter Trauer nähern wir uns dem Osterfest, als Abschluß des schlimmen Win­ters, welcher uns Kaiser Wilhelm geräubt, viel schnel­ler geraubt, als irgend Jemand es gedacht hat. Wir haben schwer an dieser Trauerbotschaft zu tragen ge­habt und sie verursacht es auch, daß es wie ein Flor über der sonst so Hellen Osterfreude liegt. Wie kön­nen wir leichten Mutes uns über des Winters Schwin­den freuen, der uns das Teuerste entrissen, was Deutschland besessen? So oft hat Kaiser Wilhelm nach den gefährlichen Winterwochen aus der warmen Frühlingssonne neue Kraft geschöpft, nur diesmal ist Alles, Alles vorbei, sein Leib ruht in der stillen Gruft von Charlottenburg, sein Geist schaut aus lichten Höhen auf sein Lebenswerk, das geeinigte Deutsche Vaterland herab.

! In unsere Trauer tritt hinein das Osterfest ' und bringt uns den Balsam der Hoffnung. Lauere ^ Lüfte zerteilen die Eis- und Schneelagerungen, welche Flur und Feld bedecken, sie verheißen schönere Tage, in welchen die warme Sonne ein frisches und frohes Wiederaufnehmen all' und jeder Arbeit gestattet, welche durch den Winter gehemmt worden ist. Die besseren Aussichten auf Erfolg der Arbeit und höheren Ver­dienst lassen die Herzen freudiger schlagen, denn manche Familie hatte im Verlauf der Winterwochen Einschränkungen vornehmen, entbehren müssen, was ihr sonst das Leben angenehmer gestaltet hatte. Wir erhoffen aber von Ostern noch Größeres, wir erhof­fen, es möge der freudig begrüßte Bote werden, der uns eine wirkliche Genesung unseres Kaisers Fried­rich anzeigt. Biel hat der Kaiser seit der pflicht­treuen Heimkehr aus dem warmen Süden zum kalten Norden von der Härte des Winters zu erdulden ge­habt und sehnsuchtsvoll hat er vor Allem dem Eintritt des Frühlings entgegengesehen. Kaiser Friedrich ist unsere Hoffnung nach dem Hinscheiden unseres Kai­sers Wilhelm, auf ihn vertraut Deutschlands Volk in der festen Zuversicht, es werde an Kaiser Wil­helms einzigem Lohn einen Fürst haben, auf dessen Schild hell die Worte glänzen: Arbeit und Friede, Recht und Gerechtigkeit! Die unsagbare Trauer, welche das deutsche Volk nach dem 9. März ergriffen hatte, kei« Blatt.